Bezirksrat EIDGENÖSSISCHE UND KANTONALE VOLKSABSTIMMUNG UND BEZIRKSABSTIMMUNG VOM 5. JUNI 2016 Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat in Anwendung des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte und des kantonalen Gesetzes vom 15. Oktober 1970 über die Wahlen und Abstimmungen folgende Abstimmung angeordnet: Eidgenössische Volksabstimmung Volksinitiative vom 30. Mai 2013 "Pro Service public"; Volksinitiative vom 4. Oktober 2013 "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen"; Volksinitiative vom 10. März 2014 "Für eine faire Verkehrsfinanzierung"; Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG); Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes (AsylG). Kantonale Volksabstimmung Initiativbegehren "Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel"; Revision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes. Bezirksabstimmung Verpflichtungskredit Fr. 1'700'000.00 für die Wasserversorgung Gersau in der Höhe von Stimmberechtigt sind jede Schweizerbürgerin und jeder Schweizerbürger, die im Bezirk Gersau politischen Wohnsitz haben, das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigt sind ferner die Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen nach Massgabe des einschlägigen Bundesgesetzes. Das Abstimmungslokal im Parterre des Rathauses "Villa Flora" ist wie folgt geöffnet: Sonntag, 5. Juni 2016 10.00 - 11.00 Uhr Das bereinigte Stimmregister und das Verzeichnis der Mitglieder des Abstimmungsbüros sind auf der Bezirkskanzlei Gersau zur Einsichtnahme aufgelegt. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab Erhalt der zur Stimmabgabe nötigen Unterlagen. Stimmberechtigte, welche bis zum 23. Mai 2016 keine Stimmunterlagen erhalten sollten, sind ersucht, diese bis zum Abstimmungssonntag bei der Bezirkskanzlei Gersau anzufordern. Stimmzettel, welche nach Sonntag, 5. Juni 2016, 11.00 Uhr in den Briefkasten der Bezirkskanzlei gelegt werden, sind ungültig! 6442 Gersau, 22. April 2016
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