Eidg. Volksabstimmung

Eidg. Volksabstimmung
vom 12. Februar 2017
Eidgenössische Volksabstimmung
Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von
Personen der dritten Ausländergeneration
Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die
Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr
Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz
(Unternehmenssteuerreformgesetz III)
Urnenaufstellung / Briefliche Stimmabgabe
Die Urnenöffnungszeiten und der Urnenstandort sowie die Angaben über die Formalitäten
der brieflichen Stimmabgabe sind auf dem Stimmausweis ersichtlich. Achtung, neu ist die
Abstimmungsurne in Bazenheid nur noch am Abstimmungssonntag von 10.00 – 11.00
Uhr geöffnet. Briefliche Stimmabgaben müssen der Post spätestens am Dienstag vor dem
Abstimmungssonntag übergeben werden.
Fehlende Stimmausweise
Fehlende Stimmausweise können bis Freitag vor der Abstimmung, 17.00 Uhr, beim
Stimmregisterführer (Gemeindeverwaltung, Einwohnerdienste, Gähwilerstrasse 1, Kirchberg)
verlangt werden.
Abstimmungsergebnisse
Die Ergebnisse der Volksabstimmung sind nach erfolgter Auszählung pro Gemeinde auf der
Webseite des Kantons www.abstimmungen.sg.ch ersichtlich.