Koffermarkt auf dem Parkfest Oldenburg 2015 Standplatzvertrag zwischen (Veranstalter) KulTour GmbH, Göhlerstraße 57, 23758 Oldenburg i.H. und Standbetreiber: Standbetreiber: Parkfest Oldenburg in Holstein 25. Juni2016 Freizeitpark Oldenburg 11.00 Uhr bis 19.30 Uhr Ware: Standgröße in Meter: Strombedarf: Standgeld: Standmiete: 25,00 € Strom Summe 25,00 € 19% MwSt. 4,75 € Gesamtbetrag: 29,75 € Vertragsnr./Rechnungsnr.: Betrag bitte überweisen auf Konto: Kultour Oldenburg i.H. GmbH IBAN: DE38213900080010752533 BIC: GENODEF1NSH Stichwort: Koffermarkt 2016 Aufbau: Die Platzvergabe und der Aufbau finden am 25. Juni 2016 ab 8.00 Uhr statt. Der Aufbau muss 30 Minuten vor Marktbeginn beendet sein. Abbau: Kein Stand darf vor Beendigung des Marktes geräumt werden. Der Markt endet am Samstag, dem 25.06.2016, um 19.30 Uhr - Den Anweisungen des Veranstalters vor Ort ist Folge zu leisten! Strom: Es werden keine extra Kosten erhoben. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Die Öffnungszeiten sind unbedingt einzuhalten. Die Verkaufsstände müssen zu Beginn der Öffnungszeiten geöffnet sein und dürfen nicht vor Ende der Öffnungszeiten geschlossen, bzw. abgebaut werden. Lieferungen haben außerhalb dieser Zeiten zu erfolgen. Es gilt immer Vorkasse. Der Zahlungsbeleg über die Standmiete ist gegebenenfalls vorzuweisen. Der Standplatz wird vom Veranstalter vor Ort zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Der Platz muss so hinterlassen werden, wie er vorgefunden wurde. Für etwaige Schäden ist der Standbetreiber verantwortlich. Eine entsprechende Versicherung ist vom Standbetreiber abzuschließen. Der Standbetreiber ist verpflichtet jeweils nach Ende der Öffnungszeiten und am Ende der Veranstaltung den Platz im Umkreis von 3 m zu fegen, und den Platz sauber zu hinterlassen! Es gelten die oben angegebenen Waren, es dürfen darüber hinaus keine anderen Waren verkauft werden. Gegebenenfalls muss Ware, die nicht angegeben wurde, entfernt werden. Die oben angegebene Standgröße muss ebenso unbedingt eingehalten werden. Eventuelle Genehmigungen nach anderen Vorschriften sind vom Standbetreiber zu beantragen und am Markttag mitzuführen. Anordnungen der Behörden (Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt etc.), auch von diesem Vertrag abweichende Anordnungen, sind unbedingt einzuhalten. Sollte die Veranstaltung durch unvorhergesehene Umstände nicht stattfinden können, stehen dem Mieter keinerlei Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter zu. Ich habe die Punkte 1. - 9. gelesen und erkenne sie an. Ein aussagekräftiges Foto meines Sortiments füge ich bei. Sind einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam oder enthält er Lücken, so berührt das die Gültigkeit des Gesamtvertrages nicht. Der Vertrag muss dem Veranstalter bis zum ___15. April 2016__vorliegen, ansonsten kann der Standplatz anderweitig vergeben werden. Oldenburg i. H., Datum: Unterschrift Veranstalter Datum/Ort: Unterschrift/Stempel Standbetreiber Kultour Oldenburg in Holstein GmbH (HRB 7384) St-Nr. 22/298/74663, Finanzamt Ostholstein Tel 04361 – 508390 Fax 04361 - 5083928 Vertrag bitte zurücksenden an: Sabine Hesse, Burgtorstr. 14, 23758 Oldenburg in Holstein [email protected]
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