24. – 27.01.2018 Messezentrum Salzburg www.timbaplus.at Reed Messe Salzburg GmbH Am Messezentrum 6, Postfach 285 A-5020 Salzburg T: +43 662 4477-2231 F: +43 662 4477-2286 E: [email protected] I: www.timbaplus.at ANMELDUNG VERPFLICHTENDE ANGABEN FÜR DEN ONLINE-AUSSTELLERKATALOG: Aussteller Mitaussteller bei: Anfangsbuchstabe für die alphabetische Reihung ALLGEMEINE FIRMENDATEN: Firmenbuch-Nr./ Rg.- Adresse Firmenwortlaut für Ausstellerverzeichnis (online + gedruckt)*: UID-Nr. *kann im Online-Ausstellerverzeichnis nochmals von Ihnen selbst geändert werden Firmenwortlaut Bitte tragen Sie hier bis zu 5 Nummern aus der Produktgruppenliste ein (Liste auf den Folgeseiten): Vor-/Nachname Sachbearbeiter Straße/Postfach Land/PLZ/Ort Telefonvorwahl Telefon 1 Telefonvorwahl FÜNF PRODUKTGRUPPEN SIND INKLUDIERT. Eine Erweiterung ist durch ein Upgrade der Marketing- und Servicepauschale in eine Premium-Variante möglich. Welche Marken vertreten Sie bei dieser Messe: Telefax Marke Internet-Adresse Marke E-Mail-Adresse Firma Marke E-Mail-Adresse Sachbearbeiter* Marke Geschäftsführung Marke Telefon 2 Telefonvorwahl KORRESPONDENZADRESSE: RECHNUNGSADRESSE (Nur wenn Briefwechsel nicht mit der angemeldeten Firma geführt werden soll) (falls abweichend) Firmenwortlaut Firmenwortlaut lt. Firmenbuch Vor-/Nachname Sachbearbeiter Telefonvorwahl Telefon 1 Telefonvorwahl Straße/Postfach Straße/Postfach Land/PLZ/Ort Land/PLZ/Ort Telefon 2 Telefonvorwahl Telefax E-Mail-Adresse Bitte beachten Sie die Informationen zum selbstständigen Profil-Management auf den Folgeseiten! Auf diese E-Mail-Adresse erhalten Sie Ihre Zugangsdaten. Exklusiver Startrabatt – 10 % auf die Standfläche & unlimitierte Eintrittskartengutscheine (ohne Rückverrechnung) bei Anmeldung bis 31.05.2016 Preise und weitere Details 24. – 27.01.2018 Messezentrum Salzburg www.timbaplus.at Reed Messe Salzburg GmbH Am Messezentrum 6, Postfach 285 A-5020 Salzburg T: +43 662 4477-2231 F: +43 662 4477-2286 E: [email protected] I: www.timbaplus.at Gewünschte Messestandart bitte ankreuzen: Standart: Preis / m² Preis / m² Preis / m² Preis / m² Preis / m² Preis / m² 0 – 24 m² 25 – 49 m² 50 – 99 m² 100 – 149 m² 150 – 199 m² ab 200 m² Reihenstand (1 Seite offen) € 110,10 € 104,90 € 104,30 Eckstand (2 Seiten offen) € 118,40 € 112,90 € 112,30 Kopfstand (3 Seiten offen) € 126,00 € 120,40 € 119,80 Inselstand (4 Seiten offen) € 127,00 € 121,40 € 120,80 € 102,60 € 96,60 € 83,20 Aufpreis pro m2 € 41,– Fertigstand Die angegebenen m²-Preise sind Paketpreise und beinhalten folgende Inklusivleistungen: Standart: 0 – 24 m² Stromanschluss inkl. Verbrauch * 25 – 49 m² 3 kW 50 – 99 m² 100 – 149 m² 150 – 199 m² 10 kW ab 200 m² 20 kW Hängepunkte ** 0 0 2 4 6 8 Eintrittskarten-Gutscheine ohne Rückverrechnung 25 50 100 150 200 350 Ausstellerausweise 3 ab 20 m2 je weitere 10 m² zusätzlich 1 Ausstellerausweis Parkkarten 2 ab 33 m² sind 4 Parkkarten inklusive Leadmanagement in der Messe-App inklusive Online-Ausstellerportal-Selbstwartung inklusive WLAN *** inklusive (SSID Messe WLAN) Nettopreise exkl. Marketing- und Servicepauschale, Steuern und Abgaben. Die m²-Preise enthalten die angegebenen Inklusivleistungen. Details zu den Inklusivleistungen: * Strom: Basispaket, Stromversorgung (= Steckdose), Energie-Service-Abgabe (= Verbrauch), Bereitstellungsgebühr (= Abschlussgebühr) ** Hängepunkte: Anzahl der Hängepunkte lt. Tabelle als Obergrenze inkl. 1 Regiestunde für Steiger (pro Stunde und Person) *** WLAN: Internetzugang mittels WLAN mit einer Bandbreite von max. 1 Mbit/s pro User, Bandbreite gesamt max. 20 Mbit/s, kein VPN Nicht in bar ablösbar. Preise sind exklusive Marketing- und Servicepauschale Standard, Stromverbrauch, Steuern und Abgaben. Die Komplettstand-Preise beinhalten Platzgebühr und einheitlichen Standaufbau in bezugsfertiger Komplettausstattung gemäß beiliegendem Ausstattungsblatt. Marketing- und Servicepauschale Standard (obligatorisch) zuzüglich Marketing- und Servicepauschale Standard 2016-04 | DVR 0079944 Exklusiver Startrabatt – 10 % auf die Standfläche & unlimitierte Eintrittskartengutscheine (ohne Rückverrechnung) bei Anmeldung bis 31.05.2016 min. max. möglichst Front ____________ m Tiefe ____________ m EUR 440,– beinhaltet die Anmeldegebühr, ein Kontingent an Ausstellerausweisen und Parkkarten, den Basiseintrag im Online-Ausstellerkatalog, den Zugang zum Ausstellerportal inkl. der dort verfügbaren Funktionen zum selbstständigen Profil-Management lt. Beschreibung, den Basiseintrag im gedruckten Ausstellerverzeichnis, diverse gedruckte sowie elektronische Werbemittel für eigene Werbeaktivitäten. Mitausstellerpauschale Gewünschte Standgröße in m2 EUR 230,– Die rückseitig abgedruckten Messebedingungen – einschließlich der in Punkt 22 enthaltenen Zustimmungserklärungen zum Erhalt von E-Mails und zur Verwendung unserer Daten – haben wir gelesen und erkennen diese als Vertragsinhalt an, dies auch bei Rücksendung des Anmeldeformulars ohne rückseitig abgedruckte Messebedingungen (etwa per Fax oder E-Mail). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Salzburg. Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift Alle auf diesem Formular angeführten Daten werden per EDV verarbeitet. 24. – 27.01.2018 Messezentrum Salzburg www.timbaplus.at Reed Messe Salzburg GmbH Am Messezentrum 6, Postfach 285 A-5020 Salzburg T: +43 662 4477-2231 F: +43 662 4477-2286 E: [email protected] I: www.timbaplus.at Lt. offiziellem Anmeldeformular | ref. to the official application form of Reed Messe Salzburg GmbH Dieser Komplettstand beinhaltet folgende Ausstattung: This complete booth includes following equipment: TEPPICHFLIESEN (Farbe dunkelgrau) CARPET (color darkgrey) WÄNDE weiss beschichtet, H = 250 cm WALLS white foiled, H = 250 cm ZARGENSPANGE FRAME CLASP Planung & Organisation mit AUF-/ABBAU Planning & organisation inc. MANTLING and DISMANTLING Ohne Stromanschluss und Beleuchtung without connection for power supply & lightning Für alle Standgrößen lieferbar! | This shell scheme stand is available in all different sizes! Alle Angebotsunterlagen bleiben Eigentum der Reed Messe Salzburg GmbH und können jederzeit zurückverlangt wreden. Sie dürfen nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. All documents remain in the ownership of Reed Messe Salzburg GmbH and may be demanded back at any time. They may not be copied or handed over to a third party. 24. – 27.01.2018 Messezentrum Salzburg www.timbaplus.at Reed Messe Salzburg GmbH Am Messezentrum 6, Postfach 285 A-5020 Salzburg T: +43 662 4477-2231 F: +43 662 4477-2286 E: [email protected] I: www.timbaplus.at MESSEVERSICHERUNG Ihr Messeaufenthalt soll erfolgreich und sicher sein. Für Ihre und für die Sicherheit Ihrer Ausstellungsgüter können Sie nachstehendes Versicherungspaket abschließen: I. VERSICHERUNG DER AUSSTELLUNGSGÜTER Wo gilt die Versicherung? Während der von Reed Messe Salzburg GmbH veranstalteten Messe, am Weg zur Messe und beim Rücktransport in ganz Europa einschließlich der Zeit des Auf- und Abbaus Welche Schäden sind versichert? Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl Bruch, Beschädigung, Nässe, Rost, Oxidation Transportmittelunfälle und Naturkatastrophen Was ist versichert? Ausstellungsgüter, Messestandausstattung, Ihre persönlichen Utensilien. Was ist nicht versichert? Wertgegenstände wie z.B.: echter Schmuck, Bargeld, echte Teppiche und Pelze. Außerhalb der Zutrittszeiten sind kleindimensionierte elektronische Geräte wie Laptops, Beamer, Digitalkameras gegen einfachen Diebstahl nicht versichert – bitte versperrt aufbewahren oder in persönlichem Gewahrsam! Wann gilt ein Selbstbehalt? Nur im Falle des Diebstahles und der Beschädigung gilt ein Selbstbehalt von EUR 250,– je Schadensfall. Wann muß eine polizeiliche Anzeige gemacht werden? Unverzüglich nach Schadenfeststellung im Falle eines Diebstahles oder eines Feuerschadens. Wie hoch sind Sie versichert? Die Versicherungssumme ist auf „Erstes Risiko“ vereinbart, d.h. im Versicherungsfall wird der Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt – Unterversicherung kann nicht eingewendet werden II. MESSE – UNFALLVERSICHERUNG Wo gilt die Versicherung? Auf dem Messegelände während der Messe und der Zeit des Auf- und Abbaus. Wer ist versichert? Der Messeaussteller und die beschäftigten Personen. Leistung Unfalltod? EUR 10.000,– je Person, maximal EUR 20.000,– für alle Personen Leistung dauernde Invalidität? Bis EUR 72.500,– je Person, maximal EUR 217.500,– jedoch für alle Ansprüche aller Versicherten aus einem Unfallereignis EUR 435.000,– WIE SCHLIESSEN SIE DIE VERSICHERUNG AB? Wo tätigen Sie den Abschluss? Auf diesem Formular die Versicherungssumme ankreuzen, die Sie für Ihren Messestand brauchen, datieren, stempeln, unterschreiben und an Reed Messe Salzburg GmbH faxen. Wie wird die Prämie bezahlt? Gemeinsam mit der Bezahlung der Anmeldegebühr und der Standmiete. Wer ist der Versicherer? UNIQA Versicherungen AG Haben Sie noch Fragen? Beratung durch Funk International GmbH T: +43 662 63 62 68, F: DW 4, E-mail: [email protected] Anmerkungen: Bitte beachten Sie, dass abweichend zu den Bestimmungen des VersVG zwischen den Versicherten und Reed Messe Salzburg GmbH vereinbart gilt, dass die Versicherten ihre Ansprüche aus diesem Vertrag direkt bei dem Versicherer geltend zu machen haben. TIMBA+ 2018 MESSEZENTRUM SALZBURG Welche Varianten sind möglich? Variante A Variante B Variante C Variante D Versicherungssumme für Austellungsgüter EUR 20.000,– EUR 40.000,– EUR 80.000,– EUR 160.000,– Prämie je Aussteller inkl. Versicherungssteuerja EUR 81,25 EUR 131,25 EUR 211,25 EUR 331,25 Anmeldung per Telefax an: +43 662 4477-2282 Ihre Faxbestätigung ist Ihre Polizze. (*) Ich habe die Versicherungsbedingungen zur Kenntnis genommen (verfügbar unter www.timbaplus.at/versicherungsbedingungen) und stimme diesen zu. Datum, Ort Als Vers. Bedingungen gelten: Firmenstempel und Unterschrift (*) AÖTB 2001 (Variante „volle Deckung“ und Besondere Bedingungen für Ausstellungen und Messen (TMA I) sowie (*) Klipp und Klar Unfallversicherungsbedingungen 2009 Ihr Unternehmensprofil Schon bevor die eigentliche Messe beginnt, können Sie Ihr Unternehmensprofil im OnlineAusstellerkatalog der Messe nutzen, um sich und Ihr Angebot ins beste Licht zu rücken. •Erweitern Sie Ihren Eintrag! Eine ausführlichere Übersicht der Produktgruppen, die Schwerpunkt-Themen Ihres Unternehmens uvm. zeigen Ihr Angebot. •Setzen Sie visuelle Highlights! Mit Produktfotos, Logos und Videos zeigen Sie potentiellen Besuchern ein lebendigeres Bild Ihres Unternehmens. •Generieren Sie Kontakte! Die Anlage Ihrer Mitarbeiter-Kontakte bietet Ihnen die Möglichkeit, schon vor der Messe ein Netzwerk aufzubauen, indem Sie mit registrierten Besuchern in Kontakt treten, sich austauschen und Termine an den Messetagen vereinbaren. Als registrierter Aussteller erhalten Sie automatisch Ihre Zugangsdaten an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse geschickt und können dann jederzeit und unkompliziert Ihr Profil aufwerten. Sollten Sie Ihr Unternehmensprofil nicht warten, ist Ihre Präsenz im online Ausstellerkatalog auf den Unternehmensnamen, die Hallen- und Stand-Zuweisung sowie Ihre fünf Produktkategorien beschränkt. Marketing- und Servicepauschale: Standard vs. Premium? Allen, denen ein standardisierter Auftritt im Online-Ausstellerkatalog nicht reicht und die sich auch virtuell von der Masse abheben möchten, bietet ein Upgrade auf die Marketingund Servicepauschale Premium umfangreiche Möglichkeiten. Standard in der Marketing- und Servicepauschale inkludiert Premium Kann optional gebucht werden Unternehmensname mit Logo und Unternehmensbeschreibung (max. 750 Zeichen) ✔ ✔ Standnummer ✔ ✔ Adresse, Telefonnummer, E-Mail, www ✔ ✔ 1 Social-Media-Profil ✔ ✔ 3 Produktprofile, je mit einem Foto, Produktnamen und -beschreibung ✔ ✔ 3 Dokumente (z. B. Kataloge) ✔ ✔ 1 Video ✔ ✔ Alle von Ihnen vertretenen Marken ✔ ✔ 5 Mitarbeiter-Profile ✔ ✔ Listung im relevanten Themenbereich bzw. als neuer Aussteller (wenn zutreffend) ✔ ✔ Kontaktmanagement und Profilstatistiken nach der Messe ✔ ✔ Listung in der Mobile App (Unternehmens- und Produktprofile, Verlinkung im interaktiven Hallenplan) ✔ ✔ Ihr Werbeclaim zum Unternehmensnamen - ✔ Mehr Platz für Ihre Unternehmensbeschreibung (max. 1.500 Zeichen) - ✔ 3 Veranstaltungen während der Messe (z. B. Produktvorführungen) - ✔ Ihre Stellenangebote - ✔ 5 Social-Media-Profile - ✔ 20 Produktprofile, je mit 10 Fotos, Produktnamen und -beschreibungen - ✔ 10 Dokumente (z. B. Kataloge) - ✔ 3 Videos - ✔ 20 Mitarbeiter-Profile - ✔ Farbliches Highlight im Ausstellerkatalog - ✔ Das Upgrade zur Marketing- und Servicepauschale Premium können Sie zu einem Aufpreis von € 400,– mit unserem Bestellformular erwerben. 24. – 27.01.2018 Messezentrum Salzburg www.timbaplus.at Reed Messe Salzburg GmbH Am Messezentrum 6, Postfach 285 A-5020 Salzburg T: +43 662 4477-2231 F: +43 662 4477-2286 E: [email protected] I: www.timbaplus.at PRODUKTGRUPPENLISTE Dienstleistungen / EDV-Branchenlösungen 201 Aus- und Weiterbildung 204 Baustellendokumentation 207 Beratung / Planung 210 Betriebsorganisation 213 Büroeinrichtung und -technik 216 CAD-/ CAM-Software 219 EDV-Hardware 222 EDV-Software 225 Energieberatung 228 Engineering 231 Entsorgung und Umwelttechnik 234 Fachbücher 237 Fachzeitschriften 240 Feuchtemessung 243 Finanzierung 246 Holzbausoftware 249 Internetplattformen 252 Kalkulationshilfen 255 Lehrmittel / Lehrbücher 258 Lohnarbeit 261 Organisation 264 Projektplanung 267 Treppenbausoftware 270 Verlagserzeugnisse 273 Werbemittel 276 Werkstattplanung und Werkstattorganisation 279 Zeichentechnik 282 Zeiterfassung 285 Zutrittskontrollsysteme Holzbau / Dach / Wand 301 Abbundanlagen 304 Abbundprogramme 307 Abdichtungssysteme 310 Baukrane 313 Bauphysik 316 Befestigungstechnik 319 Dachdeckung 322 Dachsysteme 325 Dämmstoffe 328 Deckensysteme 331 Fassadensysteme 334 337 340 343 346 349 352 355 358 361 364 367 370 373 376 379 382 385 388 Fertigteile Fußbodenaufbauten Hebebühnen Holzkonstruktionen Imprägnierung Kontrollierte Wohnraumbelüftung Oberflächenbearbeitung Planung und Konstruktion Projektmanagement Putzträgerplatten Sanierungssysteme Systemprofile für Aluminium-Fassaden Transportsysteme (außerbetrieblich) Transportsysteme (innerbetrieblich) Trockenbau, -technik Verbindungssysteme Vorfertigungssysteme Wandsysteme Zimmereimaschinen und Werkzeuge (Holz-)Werkstoffe / Fertigteile / Halbfertigteile 401 Altholz 403 Arbeitsplatten 405 Balken 407 Balkone 409 Betten 411 Bodenschwellen 413 Bretter 415 Fenster 417 Fensterbänke 419 Fensterläden 421 Furniere 423 Furnierkanten 425 Furnierte Platten 427 Geländer 429 Handläufe 431 Hartfaserplatten 433 Hobelware 435 Holzdrehteile 437 Holzfußböden 439 Holzmaterialien 441 Infrarotwärmekabinen 443 Jalousien / Markisen / Rollläden 445 Kanten 24. – 27.01.2018 Messezentrum Salzburg www.timbaplus.at Reed Messe Salzburg GmbH Am Messezentrum 6, Postfach 285 A-5020 Salzburg T: +43 662 4477-2231 F: +43 662 4477-2286 E: [email protected] I: www.timbaplus.at PRODUKTGRUPPENLISTE 447 449 451 453 455 457 459 461 463 465 467 469 471 473 475 477 479 481 483 485 487 489 491 493 495 497 499 Korkplatten Korpusmöbel Küchen Laminate Latten Leisten Massivholzplatten Mineralwerkstoffe Möbelstoffe Möbelteile Paneele Parkette Renovierungssysteme für Fenster, Wintergärten und Außentüren Sauna Schiebewände und Türen Schnittholz Schubladen und Fachböden Span- und Schichtstoffplatten Stühle und Stuhlgestelle Tische und Tischgestelle Treppen Tür- und Fensterfertigteile und -systeme Türen Wand- und Deckenverkleidungen Waschtische Zargen Zaunelemente Maschinen / Investitionsgüter 501 Ablage- und Transportsysteme 502 Abrichthobelmaschinen 503 Absackanlagen für Brikett und Kleinteile 504 Absauganlagen 505 Anlagen und Geräte zur Energierückgewinnung 506 Anlagen zur Fensterproduktion 507 Bandsägemaschinen 508 Beiz- und Lackieranlagen 509 Besäumungskreissägemaschinen 510 Beschickungsanlagen 511 Beschlägeeinlassmaschinen 512 Beschriftungstechnik 513 Biomasseheizung 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 524 525 526 527 528 529 530 531 532 533 534 535 536 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 553 554 555 556 557 Bohrmaschinen / Bohrtechnik Breitbandschleifmaschinen Brikettierpressen Bürstenmaschinen CNC-Holzbearbeitungsmaschinen Dickenhobelmaschinen Drechselmaschinen Druckluftanlagen Dübelautomaten Farbnebelsaugwände / Zubehör Farbspritzkabinen und Zubehör Filteranlagen Finiermaschinen Formatkreissägen Fräsmaschinen Funkenlöschanlagen Furnierpressen Furniersägen Gehrungspressen Gehrungssägen Hackmaschinen Hackschnitzelheizung Hallen für Gewerbe und Industrie Hebegeräte Heizanlagen Hobelbänke Hobelmaschinen Holzbe- und -verarbeitung Holztrocknungsanlagen Hubkreissägemaschinen Hubtore Hydraulische Furnierpressen Imprägnieranlagen Kantenleimmaschinen Kantenschleifmaschinen Kappanlagen Kehlmaschinen Keilnutfräsmaschinen Keilzinkenpressen Korpuspressen Kreissägemaschinen Kunststoffbearbeitungsmaschinen und Werkzeuge Lackieranlagen Ladeneinrichtungen 24. – 27.01.2018 Messezentrum Salzburg www.timbaplus.at Reed Messe Salzburg GmbH Am Messezentrum 6, Postfach 285 A-5020 Salzburg T: +43 662 4477-2231 F: +43 662 4477-2286 E: [email protected] I: www.timbaplus.at PRODUKTGRUPPENLISTE 558 559 560 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 588 589 590 591 592 593 594 595 596 597 598 599 Lagereinrichtungen Lamellieranlagen Laminieranlagen Laserschneidemaschinen Leimmaschinen Luftbefeuchtung Massivholzleistenpressen Metallbearbeitungsmaschinen, Werkzeuge und Ausrüstungen Nutzfahrzeuge Öfen / Herde Pelletsheizungen Plattenaufteilsägen Plattensägen Poliermaschinen Pressen Rauchgasreinigungsanlagen Rückführanlagen Sägewerkstechnik, Maschinen und Werkzeuge Schallschutz Schärfmaschinen Scherenhubtische Schleifmaschinen Schnelllauftore Schraubautomaten Schutzvorrichtungen für Maschinen Schweiß- und Arbeitstischsysteme Schweißgeräte Spaltmaschinen Spänesilo Spiralförderungsanlagen Stapel- und Paketieranlagen Stemmmaschinen Tauchautomat Torantriebe Vakuumhebetechnik Vakuumpressen Vakuum-Trockenkammer Vielblattkreissägen Vorschubwalzen Werkstatteinrichtung und -bedarf Zerkleinerungsmaschinen Zerspanungsanlagen Werkzeuge 601 Airlessgeräte 603 Bauwerkzeuge 605 Bodenreinigungsmaschinen 607 Bohrer 609 Bohrmaschinen 611 Diamantwerkzeuge 613 Drechselwerkzeuge 615 Druckluftwerkzeuge 617 Elektrowerkzeuge 619 Fahrzeugeinrichtungen 621 Forstwirtschaftliche Geräte, Maschinen und Werkzeuge 623 Fräser 625 Gartengeräte und -werkzeuge 627 Gerüste / Leitern 629 Gummiwalzen 631 Handwerkzeuge 633 Heftwerkzeuge 635 Heimwerkerbedarf 637 Hochdruckreiniger 639 Hubtische 641 Hydraulikzylinder 643 Industriestaubsauger 645 Kabeltrommeln 647 Kehrmaschinen 649 Kettensägen 651 Klammergeräte 653 Kompressoren 655 Lacktrockner 657 Lasertechnik 659 Lötwerkzeuge 661 Malerwerkzeuge 663 Messwerkzeuge 665 Nagler 667 Oberfräsen 669 Polierwerkzeuge 671 Pumpen 673 Reinigungsgeräte 675 Sägeblätter 677 Schleifmittel 679 Schleifscheiben 681 Schneeschieber 683 Schnitzwerkzeuge 24. – 27.01.2018 Messezentrum Salzburg www.timbaplus.at Reed Messe Salzburg GmbH Am Messezentrum 6, Postfach 285 A-5020 Salzburg T: +43 662 4477-2231 F: +43 662 4477-2286 E: [email protected] I: www.timbaplus.at PRODUKTGRUPPENLISTE 685 687 689 691 693 695 697 699 Spanntechniksysteme Spritzgeräte und Spritztechnik Stemmeisen Stichsägen Trennscheiben Werkzeuge Werkzeugkoffer Zwingen Verbrauchsmaterial / Zubehör / allgemeiner Bedarf 701 Abbeizmittel 703 Absenkdichtungen 705 Abziehsteine 707 Alukanten 709 Antikbeschläge 711 Arbeitsschutz 713 Badbeschläge 715 Baubeschläge 717 Bauzubehör 719 Beizen 721 Beleuchtungskörper 723 Berufsbekleidung 725 Beschläge 727 Biometrische Sicherheitssysteme 729 Designbeschläge 731 Dichtstoffe 733 Dichtungen 735 Drahtwaren 737 Drehkippbeschläge 739 Drückergarnituren 741 Dübel 743 Einbohrbänder 745 Einbruchsicherungen 747 Elektronische Sicherheitseinrichtungen 749 Farben 751 Fenster + Türdichtungen 753 Fensterbeschläge 755 Formteile 757 Garderobenhaken 759 Gardinenstangen und Zubehör 761 Grundiermittel 763 Holzverbinder 765 Industrieprofile 767 Insektenschutz 769 771 773 775 777 778 779 780 781 782 783 784 785 786 787 788 789 790 791 792 793 794 795 796 797 798 Kennzeichnungsschilder Klebstoffe Knöpfe Lacke Lasuren Leime Lichtsysteme Möbelbeschläge Montageschäume Sanitärtechnik Scharniere Schiebetürbeschläge Schließanlagen Schlösser / Schlüssel Schrauben / Muttern / Nägel / Nieten Schubladenbeschläge Sicherheitsbeschläge Sicherheitssysteme Sonderbeschläge Systemprofile für Holz-Aluminium-Fenster Tresore Türbeschläge Türschließer Verdünnungen Wachse Zierbeschläge Online-Werbemöglichkeiten Wählen Sie aus unserem Angebot die für Sie passende Online-Werbemöglichkeit, abgestimmt auf Ihr Budget und Ihren geplanten Mediamix. • Erreichen Sie die Besucher der Messe Webseite sowie unserer Mobile App bestmöglich für Ihr Unternehmen. • Sprechen Sie direkt und ohne Streuverlust Ihre Zielgruppe an, denn die Besucher der Webseite sind in der Regel reale Messebesucher und somit Ihre potentiellen Kunden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, unsere Online-Werbeformate in abgestimmten Paketen zu buchen. Aber Achtung: die Pakete sind limitiert. DIGITALE PRÄSENTATION, DIE SICH LOHNT! Nur limitiert (je 3 x) verfügbar: BRONZE PAKET SILBER PAKET GOLD PAKET • • • • • • • • • Foto in der Webgalerie Highlight im Ausstellerkatalog € 50 0, – Button Banner Foto in der Webgalerie Highlight im Ausstellerkatalog € 1. 30 0, – Supersize Banner Mobile App Banner Foto in der Webgalerie Highlight im Ausstellerkatalog € 1. 60 0, – ADVERTORIAL-PAKET • • Newsletter Advertorial Webseiten Advertorial € 2. 60 0, – IHR EINZIGARTIGER DIGITALER AUFTRITT! Jeweils nur 1 Paket verfügbar: ONLINE TICKET SPONSORSHIP AUSSTELLERKATALOG SPONSORSHIP PRODUKTLISTE SPONSORSHIP • • • • • • • • • • Online Ticket Banner Banner auf Online Ticket Seite Highlight im Ausstellerkatalog € 90 0, – Ausstellerkatalog Banner Newsletter Banner (Besucher) Highlight in Produktliste Highlight im Ausstellerkatalog € 1. 80 0, – MOBILE APP SPONSORSHIP PLATIN PAKET • • • • • • • • • Mobile App Startscreen Mobile App Banner Newsletter Banner Highlight im Ausstellerkatalog € 3. 40 0, – Page Peel Banner Mobile App Banner Newsletter Banner Foto in der Webgalerie Highlight im Ausstellerkatalog € 4. 00 0, – Die Schaltdauer bezieht sich auf den Zeitraum von 26.12.2017 bis 27.01.2018. Produktliste Banner Highlight in der Produktliste Highlight im Ausstellerkatalog € 2. 10 0, – INFOBLATT ONLINE-WERBEMÖGLICHKEITEN Starke Präsenz – punktgenau bei Ihrer Zielgruppe! Im Folgenden finden Sie alle Details zu Ihren Online-Werbemöglichkeiten, die Sie sowohl im Paket zu besonders attraktiven Konditionen (siehe Anmeldeformular) als auch auf Anfrage einzeln buchen können. DIE MESSEWEBSEITE – virtuelle Informationsplattform für Brancheninsider SUPERSIZE BANNER PAGE PEEL BANNER Medium: Messe-Webseite Kanal: Startseite, Unterseiten Format: 120 x 90 Pixel Dateiformat: animiertes gif | jpg | png Schaltdauer: 1 Monat Medium: Messe-Webseite Kanal: Startseite, Unterseiten Format: 728 x 90 Pixel Dateiformat: animiertes gif | jpg | png Schaltdauer: 1 Monat Medium: Messe-Webseite Kanal: Startseite, Unterseiten Format: 500 x 500 Pixel, 75 x 75 Pixel Dateiformat: jpg | png Schaltdauer: 1 Monat HIGHLIGHT IN DER PRODUKTLISTE HIGHLIGHT IM AUSSTELLERKATALOG Medium: Messe-Webseite Kanal: Online-Produktliste Format: farbliche Hervorhebung Ihrer Produkte im Produktprofil Laufzeit: ab Veröffentlichung des Online-Ausstellerkataloges PRODUKTLISTE BANNER PRODUKTLISTE Medium: Messe-Webseite Kanal: Online-Ausstellerverzeichnis Format: 701 x 90 Pixel Dateiformat: jpg | png Schaltdauer: 1 Monat AUSSTELLERKATALOG Medium: Messe-Webseite Kanal: Online-Ausstellerverzeichnis Format: farbliche Hervorhebung Ihres Katalogeintrags Laufzeit: ab Veröffentlichung des Online-Ausstellerkataloges e ar e tb ch ch flä Si rbe e W PRODUKTLISTE BUTTON BANNER FOTO IN DER WEBGALERIE WILLKOMMEN Medium: Messe-Webseite Kanal: Startseite Format: 486 x 280 Pixel, 140 x 40 Pixel Dateiformat: jpg | png Schaltdauer: 1 Monat BANNER AUF ONLINE-TICKET-SEITE Medium: Messe-Webseite Kanal: Online-Ticket-Shop Format: 300 x 250 Pixel, 300 dpi Dateiformat: jpg | png Laufzeit: ab Verfügbarkeit des OnlineTickets bis Ende der Messe MOBILE-APP – der digitale Messeplaner MOBILE APP BANNER Kanal: App-Inhaltsseiten Format: 640 x 88 Pixel, 1030 x 142 Pixel Dateiformat: png Laufzeit: ab Verfügbarkeit im jeweiligen App-Store MOBILE APP BUTTON STARTSCREEN) Kanal: App-Startseite Format: 1280 x 280 Pixel Dateiformat: jpg | png Laufzeit: ab Verfügbarkeit im jeweiligen App-Store DIE SONDERWERBEFORMEN – punktgenau bei Ihrer Zielgruppe AUSSTELLERLISTE AUSSTELLERKATALOG BANNER NEWSLETTER ADVERTORIAL WEBSEITEN ADVERTORIAL Medium: Messe-Webseite Kanal: Online-Ausstellerverzeichnis Dateiformat: 700 x 90 Pixel Umfang: jpg | png Verlinkung: 1 Monat Medium: E-Mail Kanal: Newsletter Dateiformat: Text Umfang: 200 Zeichen (inkl. Leerzeichen) Verlinkung: auf Unternehmensprofil Medium: Messe-Webseite Kanal: Startseite, Unterseiten Dateiformat: Text Umfang: 1500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) Verlinkung: auf redaktionellen Beitrag NEWSLETTER BANNER ONLINE TICKET BANNER Medium: E-Mail Kanal: Newsletter Format: 600 x 80 Pixel Dateiformat: jpg | png Schaltdauer: einmalig Medium: Messe-Webseite Online-Ticket Kanal: Ausdruck des Online Tickets Format: 2480 x 236 Pixel, 300 dpi Dateiformat: jpg | png Laufzeit: ab Verfügbarkeit des OnlineTickets bis Ende der Messe Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Messeteam jederzeit zur Verfügung: Tel: +43 662 4477-2231 I [email protected] Sämtliche Werbeformen sind kostengünstig im Paket oder auf Anfrage auch als Einzelprodukt buchbar! Die angegebene Schaltdauer bezieht sich auf das Messemonat 26.12.2017 – 27.01.2018. 24. – 27.01.2018 Messezentrum Salzburg www.timbaplus.at Reed Messe Salzburg GmbH Am Messezentrum 6, Postfach 285 A-5020 Salzburg T: +43 662 4477-2231 F: +43 662 4477-2286 E: [email protected] I: www.timbaplus.at Bestellformular Buchen Sie bequem alle unsere Angebote. Geben Sie einfach Ihre gewünschten Leistungen an und schicken Sie das Formular entweder per Fax an +43 662 4477-2198, oder per E-Mail an [email protected] ONLINE-WERBEMÖGLICHKEITEN (Je 3 x verfügbar) ONLINE-WERBEMÖGLICHKEITEN (Je nur 1 x verfügbar) BRONZE PAKET € 500, ONLINE TICKET SPONSORSHIP € 900,- 1 Foto in der Webgalerie, 1 Online Ticket Banner, 1 Highlight im Ausstellerkatalog 1 Banner auf der Online-Ticket-Seite, 1 Highlight im Ausstellerkatalog SILBER PAKET € 1.300, AUSSTELLERKATALOG 1 Button Banner, 1 Foto in der Webgalerie, SPONSORSHIP € 1.800, 1 Highlight im Ausstellerkatalog 1 Ausstellerkatalog Banner, 1 Newsletter Banner, GOLD PAKET € 1.600,- 1 Highlight im Ausstellerkatalog, 1 Supersize Banner, 1 Mobile App Banner, 1 Highlight in der Produktliste 1 Foto in der Webgalerie, 1 Highlight im Ausstellerkatalog ADVERTORIAL PAKET € 2.600,- 1 Newsletter Advertorial, 1 Webseiten Advertorial MARKETING- UND SERVICEPAUSCHALE PRODUKTLISTE SPONSORSHIP € 2.100,- 1 Produktliste Banner, 1 Highlight in der Produktliste, 1 Highlight im Ausstellerkatalog MOBILE APP SPONSORSHIP € 3.400,- 1 Mobile App Startscreen, 1 Mobile App Banner, 1 Newsletter Banner, PREMIUM € 400,- 1 Highlight im Ausstellerkatalog Aufpreis für Upgrade der Marketing- und PLATIN PAKET € 4.000,- Servicepauschale mit umfangreichen Extras 1 Page Peel Banner, 1 Foto in der Webgalerie, Bite tragen Sie hier Ihre zusätzlichen Produktgruppen aus der 1 Highlight im Ausstellerkatalog, Produktgruppenliste ein. 1 Newsletter Banner, 1 Mobile App Banner Rechnungsadresse: .................................................................................................................... .................................................................................................................................................................. Abweichende Versandadresse: ........................................................................................... BERATUNG & NÄHERE INFORMATIONEN: .................................................................................................................................................................. Sachbearbeiter: ............................................................................................................................. Ing. Andreas Wetzer | Messeleitung T: +43 662 4477 -2206 | F: -2286 E: [email protected] Ursula Böhm | Messekoordination T: +43 662 4477 -223 | F: -2286 E: [email protected] INFORMATIONEN ZU DEN PRODUKTEN: • Werbebanner werden ausschließlich auf Ihren Ausstellereintrag verlinkt. • Es können keine weiteren Tracking-Codes eingebaut werden. • Wir bitten um Verständnis: Wir versenden keine Screenshots, wenn Ihr Werbebanner online ist Sie können sich gerne jederzeit selbst auf dem entsprechenden Medium davon überzeugen. ÜBERMITTLUNG DER DATEN: Bitte senden Sie Ihre vollständigen Grafiken und Dokumente an [email protected]! Wir bitten Sie, folgende Vorgaben einzuhalten: • Schreiben Sie in die Betreffzeile jeder E-Mail „TIMBA + 2018“ und Ihren Firmennamen. •Beachten Sie unbedingt das Format für das jeweilige Produkt laut Beschreibungen auf den vorhergehenden Seiten. Für etwaige Änderungen fallen gegebenenfalls Zusatzkosten an. •Senden Sie zugehörige Texte zu Bildern immer in einem Word-Dokument und verwenden Sie als Überschrift für den Text stets den Dateinamen des zugehörigen Bildes. • Senden Sie keine Bilder in Word- oder PDF-Dokumenten. Datum, Firmenstempel, Unterschrift Bei den angeführten Preisen handelt es sich um Nettopreise. Die allgemeinen Messebedingungen auf www.timbaplus.at werden durch die Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen. MESSEBEDINGUNGEN Stand Juli 2015 1. Anmeldung (Anbot) Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Anbot. Anmeldungen mit Vorbehalt sind gegen standslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular und in den Messebedingungen sind unwirksam. Mit Abgabe der Anmeldung werden vom Aussteller die Messebedingungen vollinhaltlich anerkannt. Die Messe bedingungen gelten sinngemäß auch für Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge z. B. Aufbau und Abbau des Messestandes, Miete von Messe ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sonstigen Einrichtungen. 2. Standmiete Mit dem Eingang (Post, Fax, E-Mail, usw.) der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Es gelten die jeweils auf dem Anmeldeformular angeführten Mietpreise für die Dauer der Veranstaltung. Jeder begon nene Quadratmeter wird voll verrechnet. Sämtliche Mietpreise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern (Rechtsgeschäftsgebühr, Ankündigungsabgabe usw.). 3. Zulassung und Platzzuteilung Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, das Anbot anzunehmen. Über die Zulassung von Ausstellern (Annahme des Anbotes) ein schließlich der Platzzuteilung entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Er behält sich vor, Anmeldungen (Anbote) auf Zulassung zur Ausstellung ohne Begründung jederzeit abzulehnen. Die Platzzuteilung erfolgt allein durch den Veranstalter im Interesse der Messe. Die Zulassung und damit Annahme der Anmeldung erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter, ebenso die Platzzuteilung, die gleichzeitig mit oder nach der Annahme der Anmeldung erfolgen kann. Inländische und ausländische Aussteller, deren Ausstellungsgüter dem Thema entsprechen, können zugelassen werden. Handelsvertreter und Importeure können für die von ihnen vertretenen Firmen ausstellen. Die Angabe der Produktgruppen laut Anmeldeformular ist Voraussetzung der Behandlung (Bearbeitung) der Anmeldung. Andere, als die im Anmeldeformular angeführten Produktgruppen, dürfen nicht ausgestellt werden. Der Aussteller ist verpflichtet, die angemeldeten Produkte während der gesamten Messedauer uneingeschränkt auszustellen. Eine vorzeitige Schließung des Messestandes bzw. ein vorzeitiger Abbau des Messestandes ist ausgeschlossen. Die Verletzung dieser Verpflichtungen zieht Schadenersatz nach sich. Aus der Annahme des Anbotes (aus der Zulassung des Ausstellers zur Messe) kann ein Rechtsanspruch auf Zulassung zu einer weiteren Messe (Annahme eines anderen Anbotes zu einer Messe) nicht abgeleitet werden. Im Interesse der Veranstaltung (Messe) ist der Veranstalter berechtigt, abweichend von der Zulassungsbestätigung und Platzzuteilung (Annahme des Anbotes) einen Platz in einer anderen Lage anzuweisen, die Größe des Platzes abzuändern, Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen oder sonstige bauliche Änderungen vorzunehmen. Verringert sich hierbei die Standmiete, so wird der Unterschiedsbetrag an den Aussteller nach Wahl des Veranstalters gutgeschrieben oder rückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, sind ausgeschlossen. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über einen bereits zugewiesenen Stand nicht verfügen, so steht dem Aussteller nur der Anspruch auf Erstattung der tatsächlich gezahlten Standmiete zu. 4. Zurückziehung der Anmeldung Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen: Bis 8 Wochen vor Messebeginn 40 % der vereinbarten Standmiete, ab 8 Wochen vor Messebeginn 100% der vereinbarten Standmiete jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben und sonstiger Nebenkosten. Die Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Aussteller auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsrecht aus welchen Gründen immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühren auch zu bezah len sind, sollte es dem Veranstalter gelingen, den Messestand an einen Dritten zu vermieten bzw. zu verkaufen. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes, welcher über die vereinbarten Stornogebühren hinausgeht, bleibt davon unberührt. 5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen Mit der Zulassung (Annahme des Anbotes) erhält der Aussteller eine Rechnung, die spätestens bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug zu bezahlen ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Die termingerechte Zahlung der Rechnung ist Voraussetzung für die Übergabe des zugewiesenen Standes. Ist der Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitstage beim Veranstalter eingelangt, steht es diesem ohne weitere Ankündigung frei, über den zugewiesenen Stand frei zu verfügen. In diesem Fall kommt der Punkt 4. dieser Messebedingungen sinngemäß zur Anwendung. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als genehmigt. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Beanstandungen sind unwirksam. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12 % Zinsen p.A. ab Fälligkeit sowie E 7,27 zuzüglich USt. je Mahnschreiben vereinbart. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen. 5a. Steuern, Gebühren und Abgaben Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer und die Anzeigenabgabe, gehen zu Lasten des Ausstellers. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, ausgenommen Steuern, Gebühren und Abgaben. 5b. Marketing- und Servicepauschale, Kosten Die Marketing- und Servicepauschale beinhaltet ein Kontingent – je nach Standgröße - an Ausstellerparkkarten und Ausstellerausweisen sowie den Pflichteintrag im Unternehmensprofil des Online-Ausstellerkataloges. Sofern ein gedrucktes Ausstellerverzeichnis zur Messe angeboten wird, ist der Pflichteintrag in diesem ebenfalls inkludiert. Der Aussteller ist zur Bezahlung der Marketing- und Servicepauschale verpflichtet. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Aussteller verpflichtet, die dem Veranstalter entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen, wobei hierfür die Höchstsätze gemäß Verordnung BGBl Nr. 141/1996 oder die diese ersetzende Verordnung vereinbart werden. Nicht von Bedeutung ist, ob das Mahnverfahren vom Aussteller selbst oder von einem Drittunternehmer ausgeführt wird. Davon unberührt bleiben die von den Gerichten zu bestimmenden bzw. bestimmten Klags- und Exekutionskosten. 6. Widerruf der Platzzuteilung Der Veranstalter ist berechtigt, die erfolgte Platzzuteilung (Messezulassung, Annahme des Anbotes) zu widerrufen, wenn: 1. der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt, oder 2. in der Zwischenzeit ein Insolvenzverfahren, ein außergerichtliches Ausgleichsverfahren oder eine Liquidation gegen den Aussteller erfolgt oder bevorsteht, oder 3. noch offenstehende Forderungen aus vorangegangen Messen vorliegen, oder 4. die Exponate dem Messethema nicht oder nicht mehr entsprechen. In diesen Fällen kommt der Punkt 4. sinngemäß zur Anwendung. Es reicht aus, dass einer der Punkte wie oben vorliegt. 7. Höhere Gewalt, wichtige Gründe Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streiks, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter welcher Art auch immer ausgeschlossen. Von der Nichtdurchführung der Messe hat der Veranstalter den Aussteller unverzüglich zu verständigen. 8. Verkaufsregelung Auf Fachmessen ist der Verkauf und/oder die Auslieferung von Waren welcher Art auch immer, auch von Mustern, untersagt. Dem Aussteller ist es gestattet, auf Publikumsmessen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen direkt zu verkaufen und die Waren dem Käufer sofort auszufolgen. Der Aussteller verpflichtet sich hiermit, den Verkauf nicht in marktschreierischer Weise durchzuführen. Bei Zuwiderhandeln ist der Veranstalter berechtigt, den Stand nach vorausgehender kurzfristiger Aufforderung, den Direktverkauf und die Direktbelieferung einzustellen, zu schließen. 9. Ausstellerausweise, Ausstellerparkkarten Jeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal kostenlos Ausstellerausweise gemäß Standbestätigung. Zusätzlich benötigte Ausstellerausweise können gegen Entgelt bezogen werden. Jeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal kostenlos ein Kontingent an Ausstellerparkkarten, das vom Veranstalter jeweils abhängig von der Standgröße - festgelegt wird. Diese Parkkarten haben für die gesamte Messedauer (inkl. Auf- und Abbau) Gültigkeit. Zusätzlich benötigte Ausstellerparkkarten können gegen Entgelt bezogen werden. 10. Aufbau, Abbau und Gestaltung der Stände Die Ausstellungsplätze verstehen sich ohne Standbegrenzungswände und ohne Einrichtung. Die Standaufbauten der Aussteller dürfen eine Höhe von 250 cm nicht überschreiten. Höhere Standaufbauten sind nur nach Vorlage von Bauplänen und schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter möglich. Entsprechende Baupläne sind bis spätestens 2 Monate vor Messebeginn bei der Messeleitung einzureichen. Für eine zweigeschossige Standbauweise wird ein Aufschlag von 50 % auf die Platzgebühr pro m2 überbauter Fläche berechnet. Glasaufbauten dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit einem Abstand von 50 cm von der Standgrenze platziert sein. Sicherheitsglas ist von dieser Regel ausgenommen. Erfolgt der Standbau durch den Veranstalter, ist auf PVC-beschichteten Wänden das Nageln, Bohren und Kleben untersagt. Beschädigungen werden zum Neupreis in Rechnung gestellt. Auf gestrichenen Wänden darf mit Dekorationsstiften gearbeitet werden, allerdings dürfen diese Stifte nicht durchstechen. Die gestrichenen Wände dürfen tapeziert werden, mit der Auflage, dass die Tapeten unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen sind. Sollten die Tapeten nicht entfernt werden, so wird diese Arbeit vom Veranstalter durchgeführt und in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen wird der Neupreis verrechnet. Aussteller, die keinen Messestand auf der ihnen zugewiesenen Grundfläche errichten oder errichten lassen, sind verpflichtet, die Grundfläche durch geeignete Begrenzungswände gegen alle Seiten, die nicht an einen Besuchergang grenzen, abzugrenzen. Die Auf- und Abbauzeiten lt. Standbestätigung sind genauestens einzuhalten. Der Beginn des Aufbaues der Standeinrichtung muss spätestens einen Tag vor Messebeginn 12 Uhr mittags erfolgen. Ist die gemietete Fläche bis zu diesem Zeitpunkt nicht belegt oder erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verständigung über die Fläche anderweitig zu verfügen, wobei jedoch die gesamte Standmiete inklusive Pflichteinschaltung zu bezahlen sind. Die Aufbauarbeiten müssen bis spätestens 18 Uhr des letzten Aufbautages beendet sein. Eine Überschreitung der Auf-/ Abbauzeit ist ausgeschlossen. Für den Fall der Überschreitung der Auf-/ Abbauzeit werden Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. 11. Technische Standeinrichtung Strom-, Wasser-, und sonstige technische Anschlüsse sind gegen Entrichtung von Anschluss- und Nutzungsgebühren möglich. Sämtliche elektrischen Geräte, Anlagen und Installationen müssen den ÖVE und den ortsüblichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften und Auflagen entsprechen. Elektrische Installationen dürfen nur von konzessionierten Firmen ausgeführt werden. Der Anschluss und die Überprüfung erfolgen ausschließlich durch den konzessionierten Messeelektriker. 11a. Ausstellen von Maschinen Ausgestellte Maschinen müssen mit einem CE-Prüfzeichen versehen sein und der Maschinensicherheitsverordnung MSV (306) entsprechen. Bei Maschinen, Sicherheitsbauteilen oder Teilen davon, die nicht der MSV entsprechen, muss durch ein sichtbares Schild deutlich darauf hingewiesen werden. 12. Haftung und Schadenersatz Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller eingebrachten bzw. zurückgelassenen Austellungsgüter und Standausrüstungsgegenstände. Der Veranstalter ist zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen nicht verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die von Ausstellern, ihren Angestellten oder Beauftragten auf dem Messegelände abgestellten Fahrzeuge. Die Aussteller haften ihrerseits für etwaige Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder durch ihre Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. In der Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sind außerhalb der Messeöffnungszeiten (insbesondere nachts) vom Messestand zu entfernen und vom Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. Den Ausstellern steht hiefür eine am Messegelände befindliche Tresoranlage des Veranstalters zur Verfügung. In der Tresoranlage können gegen gesondertes Entgelt diese Gegenstände außerhalb der Messezeiten eingelagert werden. Der Veranstalter nimmt für den Aussteller bestimmte Sendungen nicht in Empfang und haftet nicht für eventuelle Verluste, für unrichtige oder verspätete Zustellung. Der Messespediteur lagert auf Kosten und Risiko des Ausstellers Ausstellungs- und Verpackungsgut ein. Das Übernachten in den Hallen und im Freigelände ist verboten. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens- , Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch den Veranstalter oder dessen vertretungsbefugte Bedienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Es obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzungen zu beweisen. Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten. Für fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen im offiziellen Online-Messekatalog und/oder gedruckten Ausstellerverzeichnis sowie anderen Messedrucksorten (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung etc.). 12a. Messeversicherung Die Standmiete enthält keine Versicherung für die in den Messestand eingebrachten Gegenstände, den Messestand und alle sonstigen Messeausrüstungsgegenstände. Wird mit dem Veranstalter oder einem Versicherungsunternehmen eine Versicherung abgeschlossen, gelten die anlässlich des Versicherungsabschlusses gesondert schriftlich getroffenen Bedingungen. 13. Werbemittel vom Veranstalter Der Veranstalter stellt auf Anforderung den Ausstellern Werbemittel zu den angegebenen Bedingungen und Konditionen (Preisen) zur Verfügung. Damit wird dem Aussteller die Möglichkeit gegeben, seine Kunden auf die Beteiligung an der Veranstaltung auf merksam zu machen und zum Besuch einzuladen (Klebemarken, Einladungskarten). 14. Werbung des Ausstellers am Veranstaltungsort Transparente, Firmenschilder, Werbeaufschriften und sonstiges Werbematerial dürfen außerhalb des Ausstellungsstandes nicht angebracht oder verteilt werden, dürfen nicht in die Gänge hineinragen und die Höhe von 250 cm nicht überschreiten. Die Anbringung von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung von Werbematerial außerhalb des Standes, insbesondere auf den Parkplätzen, ist nur nach gesonderter Vereinbarung mit dem Veranstalter gegen gesonderte Verrechnung erlaubt. Bei unlauterem Wettbewerb gegenüber anderen Ausstellern ist der Veranstalter berechtigt, den Stand sofort zu schließen, wobei in diesem Fall eine Herabsetzung der Standmiete und der sonstiger Kosten ausgeschlossen ist. 15. Sonderveranstaltung – Vorführung Alle Arten von Sonderveranstaltungen und Vorführungen auf den Ständen bzw. im Messegelände bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm, Schmutz, Staub, Abgase und dgl. verursachen oder die auf sonstige störende Art den ordentlichen Messeablauf beeinträchtigen. Akustische oder audiovisuelle Vorführungen auf dem Messestand müssen in der Weise gestaltet werden, dass jegliche Geräuschentwicklung ein Ausmaß von 40 dBA, gemessen an der Standgrenze, nicht überschreitet. Wird über Aufforderung der Messeleitung eine höhere als die erlaubte Geräuschentwicklung nicht sofort eingestellt, behält sich die Messeleitung geeignete Maßnahmen - gegebenenfalls die Schließung des Standes - vor. Anmeldungen bei AKM müssen von den jeweiligen Firmen selbst durchgeführt werden. 16. Filmen und Fotografieren Dem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, im Messegelände zu fotografieren und zu filmen und für seine oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Der Aussteller verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus den gewerbli chen Schutzrechten, insbesonders dem Urheberrecht und dem gesetzgebenden unlauteren Wettbewerb (UWG). Dem Aussteller ist es außerhalb seines eigenen Standes nicht gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen von Ausstellungsgegenständen und ausgestellten Waren anzufertigen oder anfertigen zu lassen. 17. Reinigung Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge in den Hallen. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern. Auf Bestellung und Kosten des Ausstellers übernehmen vom Veranstalter zugelassene Reinigungsinstitute die Standreinigung. Verpackungsmaterial und Abfälle, die der Aussteller auf den Gang wirft bzw. auf die Seite legt, werden auf Kosten des Ausstellers entfernt. Die Entsorgung von Sondermüll muss vom Aussteller selbst veranlasst werden. 18. Transport und Parken Das Befahren der Messehallen mit Kraftfahrzeugen welcher Art auch immer ist grundsätzlich verboten. Bei Spezialtransporten ist zeitgerecht vom Veranstalter eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Ab Aufbauende sind alle Fahrzeuge von den Eingängen, Auffahrten, Feuerwehrzonen und Presseparkplätzen uneingeschränkt zu entfernen. Während der Messe dürfen LKW über 3,5 t auf den Parkplätzen nicht abgestellt werden. Jedes Zuwiderhandeln zieht den Besitzstörungsfall nach sich und es steht dem Veranstalter frei, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen. 19. Standbewachung Während der Messen (inklusive Auf- und Abbauzeiten) wird vom Veranstalter eine allgemeine Hallenbewachung (äußere Bewachung der Ausstellungshallen, Bewachung der Messeeingänge und periodisches Durchgehen von Wachpersonal durch die Hallen) vorgenommen. Die Aussteller haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine gesonderte Standbewachung durchgeführt wird. Standbewachungen sind gesondert zu beauftragen und werden zusätzlich verrechnet. Sollte der Aussteller während und außerhalb der Öffnungszeiten durch Drittbewachungsunternehmen seinen Stand bewachen lassen, so hat der Aussteller dem Veranstalter die Bewachung schriftlich anzuzeigen. 20. Pfandrecht Hinsichtlich sämtlicher offener Forderungen des Veranstalters gegen den Aussteller hat der Veranstalter ein vertragliches und gesetzliches Pfandrecht an die vom Aussteller in den Messestand eingebrachten Gegenstände und an den Messestand samt Ausrüstungsgegenständen. Zur Ausübung dieses Pfandrechtes bedarf es nicht der Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Im Falle der Inanspruchnahme dieses Pfandrechtes werden die in den Messestand eingebrachten Gegenstände und der Messestand samt Ausrüstungsgegenständen ohne Vorankündigung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Messestand weggebracht und eingelagert. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Gegenstände zu marktüblichen Preisen (Konditionen) zu verkaufen und den Erlös auf die offenen Forderungen anzurechnen. 21. Verletzung der Messebedingungen, Gesetzesverletzung Die Messebedingungen und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind strikt einzuhalten. Einzuhalten sind auch alle Brandschutz- und veranstaltungsbehördlichen Vorschriften. Die Nichtbeachtung und/oder Verstöße gegen die Messebedingungen, die vertraglichen Vereinbarungen und die Verletzung gesetzlicher Bestimmungen berechtigen den Veranstalter, den zugewiesenen Messestand sofort auf Kosten des Ausstellers zu schließen und die Räumung ohne Gerichtsverfahren durchzuführen. Den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und dessen Beauftragten ist vom Aussteller, dessen Personal und Beauftragten unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch für den zum Messegelände gehörigen Parkplatz. 22. Datenschutz (Zustimmungserklärung gemäß Datenschutz- und Telekommunikationsgesetz) Zustimmungserklärung gemäß Datenschutzgesetz: Der Aussteller stimmt der Verwendung der von ihm im Anmeldeformular bekannt gegebenen Daten („Ausstellerdaten“) im gemeinsamen Informationsverbundsystem der Reed Messe Salzburg GmbH (DVR Nr. 0079944), der Reed Messe Wien GmbH (DVR Nr. 2108555) und der Reed CEE GmbH (DVR Nr. 3003805) jeweils zu Zwecken des Marketings für Veranstaltungen dieser drei Unternehmen zu. Die Ausstellerdaten dürfen auch an die über den Link http://www.messe. at/unternehmen/partnersalzburg.html abrufbaren Medien und Partnerunternehmen des Veranstalters für Zwecke im Zusammenhang mit der Messe übermittelt werden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich und bewirkt die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten. Zustimmungserklärung gemäß Telekommunikationsgesetz: Der Aussteller ist - gegen jederzeitigen Widerruf - damit einverstanden, in Zukunft von der Reed Messe Salzburg GmbH, der Reed Messe Wien GmbH und der Reed CEE GmbH über Messeveranstaltungen dieser Unternehmen per E-Mail informiert zu werden. 23. Schriftlichkeit, Gewohnheitsrecht Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Aus vorausgehenden Veranstaltungen bzw. Verträgen kann der Aussteller kein Rechte welcher Art auch immer ableiten. 24. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand und Erfüllungsort Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Salzburg. Die Ungültigkeit einzelner Messebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vertrag wird deshalb nicht aufgelöst. Weitere Bestandteile der Messebedingungen sind: Das Anmeldeformular, die Ausstellerbedingungen, die Sicherheitsbestimmungen, Auf- und Abbaubedingungen sowie gegebenen falls Bestellformulare (Presseservice, Austellerausweise, Werbemittel) oder das Buchungsformular von Seminaren und Vorträgen. A-5021 Salzburg, Postfach 285, Am Messezentrum 6, Tel: +43 662 44 77-0 Fax: +43 662 44 77-4809, Internet: www.messe.at, E-Mail: [email protected]
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