anmeldung

24. – 27.01.2018
Messezentrum Salzburg
www.timbaplus.at
Reed Messe Salzburg GmbH
Am Messezentrum 6, Postfach 285
A-5020 Salzburg
T: +43 662 4477-2231
F: +43 662 4477-2286
E: [email protected]
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ANMELDUNG
VERPFLICHTENDE ANGABEN FÜR DEN
ONLINE-AUSSTELLERKATALOG:
Aussteller
Mitaussteller bei:
Anfangsbuchstabe für die alphabetische Reihung
ALLGEMEINE FIRMENDATEN:
Firmenbuch-Nr./
Rg.- Adresse
Firmenwortlaut für Ausstellerverzeichnis (online + gedruckt)*:
UID-Nr.
*kann im Online-Ausstellerverzeichnis nochmals von Ihnen selbst geändert werden
Firmenwortlaut
Bitte tragen Sie hier bis zu 5 Nummern aus der
Produktgruppenliste ein (Liste auf den Folgeseiten):
Vor-/Nachname Sachbearbeiter
Straße/Postfach
Land/PLZ/Ort
Telefonvorwahl
Telefon 1
Telefonvorwahl
FÜNF PRODUKTGRUPPEN SIND INKLUDIERT.
Eine Erweiterung ist durch ein Upgrade der Marketing- und
Servicepauschale in eine Premium-Variante möglich.
Welche Marken vertreten Sie bei dieser Messe:
Telefax
Marke
Internet-Adresse
Marke
E-Mail-Adresse Firma
Marke
E-Mail-Adresse Sachbearbeiter*
Marke
Geschäftsführung
Marke
Telefon 2 Telefonvorwahl
KORRESPONDENZADRESSE:
RECHNUNGSADRESSE
(Nur wenn Briefwechsel nicht mit der angemeldeten Firma geführt werden soll)
(falls abweichend)
Firmenwortlaut
Firmenwortlaut lt. Firmenbuch
Vor-/Nachname Sachbearbeiter
Telefonvorwahl
Telefon 1
Telefonvorwahl
Straße/Postfach
Straße/Postfach
Land/PLZ/Ort
Land/PLZ/Ort
Telefon 2 Telefonvorwahl
Telefax
E-Mail-Adresse
Bitte beachten Sie die Informationen zum selbstständigen
Profil-Management auf den Folgeseiten!
Auf diese E-Mail-Adresse erhalten Sie Ihre Zugangsdaten.
Exklusiver Startrabatt
– 10 % auf die Standfläche &
unlimitierte Eintrittskartengutscheine (ohne Rückverrechnung) bei Anmeldung bis
31.05.2016
Preise und
weitere Details
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24. – 27.01.2018
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Gewünschte Messestandart bitte ankreuzen:
Standart:
Preis / m²
Preis / m²
Preis / m²
Preis / m²
Preis / m²
Preis / m²
0 – 24 m²
25 – 49 m²
50 – 99 m²
100 – 149 m²
150 – 199 m²
ab 200 m²
Reihenstand (1 Seite offen)
€ 110,10
€ 104,90
€ 104,30
Eckstand (2 Seiten offen)
€ 118,40
€ 112,90
€ 112,30
Kopfstand (3 Seiten offen)
€ 126,00
€ 120,40
€ 119,80
Inselstand (4 Seiten offen)
€ 127,00
€ 121,40
€ 120,80
€ 102,60
€ 96,60
€ 83,20
Aufpreis pro m2 € 41,–
Fertigstand
Die angegebenen m²-Preise sind Paketpreise und
beinhalten folgende Inklusivleistungen:
Standart:
0 – 24 m²
Stromanschluss inkl. Verbrauch *
25 – 49 m²
3 kW
50 – 99 m²
100 – 149 m²
150 – 199 m²
10 kW
ab 200 m²
20 kW
Hängepunkte **
0
0
2
4
6
8
Eintrittskarten-Gutscheine
ohne Rückverrechnung
25
50
100
150
200
350
Ausstellerausweise
3
ab 20 m2 je weitere 10 m² zusätzlich 1 Ausstellerausweis
Parkkarten
2
ab 33 m² sind 4 Parkkarten inklusive
Leadmanagement in der Messe-App
inklusive
Online-Ausstellerportal-Selbstwartung
inklusive
WLAN ***
inklusive (SSID Messe WLAN)
Nettopreise exkl. Marketing- und Servicepauschale, Steuern und Abgaben. Die m²-Preise enthalten die angegebenen Inklusivleistungen.
Details zu den Inklusivleistungen:
* Strom: Basispaket, Stromversorgung (= Steckdose), Energie-Service-Abgabe (= Verbrauch), Bereitstellungsgebühr (= Abschlussgebühr)
** Hängepunkte: Anzahl der Hängepunkte lt. Tabelle als Obergrenze inkl. 1 Regiestunde für Steiger (pro Stunde und Person)
*** WLAN: Internetzugang mittels WLAN mit einer Bandbreite von max. 1 Mbit/s pro User, Bandbreite gesamt max. 20 Mbit/s, kein VPN
Nicht in bar ablösbar.
Preise sind exklusive Marketing- und Servicepauschale Standard, Stromverbrauch, Steuern und
Abgaben. Die Komplettstand-Preise beinhalten Platzgebühr und einheitlichen Standaufbau in
bezugsfertiger Komplettausstattung gemäß beiliegendem Ausstattungsblatt.
Marketing- und Servicepauschale Standard (obligatorisch)
zuzüglich Marketing- und Servicepauschale Standard
2016-04 | DVR 0079944
Exklusiver Startrabatt
– 10 % auf die Standfläche &
unlimitierte Eintrittskartengutscheine (ohne Rückverrechnung) bei Anmeldung bis
31.05.2016
min.
max.
möglichst Front ____________ m
Tiefe ____________ m
EUR 440,–
beinhaltet die Anmeldegebühr, ein Kontingent an Ausstellerausweisen und Parkkarten,
den Basiseintrag im Online-Ausstellerkatalog, den Zugang zum Ausstellerportal inkl. der
dort verfügbaren Funktionen zum selbstständigen Profil-Management lt. Beschreibung,
den Basiseintrag im gedruckten Ausstellerverzeichnis, diverse gedruckte sowie elektronische
Werbemittel für eigene Werbeaktivitäten.
Mitausstellerpauschale
Gewünschte Standgröße in m2
EUR 230,–
Die rückseitig abgedruckten Messebedingungen – einschließlich der in Punkt 22 enthaltenen Zustimmungserklärungen zum Erhalt von E-Mails und zur Verwendung unserer Daten – haben wir gelesen
und erkennen diese als Vertragsinhalt an, dies auch bei Rücksendung des Anmeldeformulars ohne
rückseitig abgedruckte Messebedingungen (etwa per Fax oder E-Mail). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Salzburg.
Ort, Datum
Firmenstempel und Unterschrift
Alle auf diesem Formular angeführten Daten werden per EDV verarbeitet.
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Messezentrum Salzburg
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Am Messezentrum 6, Postfach 285
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Lt. offiziellem Anmeldeformular | ref. to the official application form of Reed Messe Salzburg GmbH
Dieser Komplettstand beinhaltet
folgende Ausstattung:
This complete booth includes following equipment:
TEPPICHFLIESEN (Farbe dunkelgrau)
CARPET (color darkgrey)
WÄNDE weiss beschichtet, H = 250 cm
WALLS white foiled, H = 250 cm
ZARGENSPANGE
FRAME CLASP
Planung & Organisation mit AUF-/ABBAU
Planning & organisation inc. MANTLING and DISMANTLING
Ohne Stromanschluss und Beleuchtung
without connection for power supply & lightning
Für alle Standgrößen lieferbar! | This shell scheme stand is available in all different sizes!
Alle Angebotsunterlagen bleiben Eigentum der Reed Messe Salzburg GmbH und können jederzeit zurückverlangt wreden.
Sie dürfen nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
All documents remain in the ownership of Reed Messe Salzburg GmbH and may be demanded back at any time.
They may not be copied or handed over to a third party.
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Messezentrum Salzburg
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MESSEVERSICHERUNG
Ihr Messeaufenthalt soll erfolgreich und sicher sein.
Für Ihre und für die Sicherheit Ihrer Ausstellungsgüter können Sie nachstehendes Versicherungspaket abschließen:
I. VERSICHERUNG DER AUSSTELLUNGSGÜTER
Wo gilt die Versicherung?
Während der von Reed Messe Salzburg GmbH veranstalteten Messe, am Weg zur Messe
und beim Rücktransport in ganz Europa einschließlich der Zeit des Auf- und Abbaus
Welche Schäden sind versichert?
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl
Bruch, Beschädigung, Nässe, Rost, Oxidation
Transportmittelunfälle und Naturkatastrophen
Was ist versichert?
Ausstellungsgüter, Messestandausstattung, Ihre persönlichen Utensilien.
Was ist nicht versichert?
Wertgegenstände wie z.B.: echter Schmuck, Bargeld, echte Teppiche und Pelze. Außerhalb der
Zutrittszeiten sind kleindimensionierte elektronische Geräte wie Laptops, Beamer, Digitalkameras
gegen einfachen Diebstahl nicht versichert – bitte versperrt aufbewahren oder in persönlichem
Gewahrsam!
Wann gilt ein Selbstbehalt?
Nur im Falle des Diebstahles und der Beschädigung gilt ein Selbstbehalt von EUR 250,– je Schadensfall.
Wann muß eine polizeiliche
Anzeige gemacht werden?
Unverzüglich nach Schadenfeststellung im Falle eines Diebstahles oder eines Feuerschadens.
Wie hoch sind Sie versichert?
Die Versicherungssumme ist auf „Erstes Risiko“ vereinbart, d.h. im Versicherungsfall wird der Schaden bis
zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt – Unterversicherung kann nicht eingewendet werden
II. MESSE – UNFALLVERSICHERUNG
Wo gilt die Versicherung?
Auf dem Messegelände während der Messe und der Zeit des Auf- und Abbaus.
Wer ist versichert?
Der Messeaussteller und die beschäftigten Personen.
Leistung Unfalltod?
EUR 10.000,– je Person, maximal EUR 20.000,– für alle Personen
Leistung dauernde Invalidität?
Bis EUR 72.500,– je Person, maximal EUR 217.500,– jedoch für alle Ansprüche aller Versicherten aus
einem Unfallereignis EUR 435.000,–
WIE SCHLIESSEN SIE DIE VERSICHERUNG AB?
Wo tätigen Sie den Abschluss?
Auf diesem Formular die Versicherungssumme ankreuzen, die Sie für Ihren Messestand brauchen,
datieren, stempeln, unterschreiben und an Reed Messe Salzburg GmbH faxen.
Wie wird die Prämie bezahlt?
Gemeinsam mit der Bezahlung der Anmeldegebühr und der Standmiete.
Wer ist der Versicherer?
UNIQA Versicherungen AG
Haben Sie noch Fragen?
Beratung durch Funk International GmbH
T: +43 662 63 62 68, F: DW 4, E-mail: [email protected]
Anmerkungen: Bitte beachten Sie, dass abweichend zu den Bestimmungen des VersVG zwischen den Versicherten und Reed Messe Salzburg GmbH vereinbart gilt, dass die Versicherten
ihre Ansprüche aus diesem Vertrag direkt bei dem Versicherer geltend zu machen haben.
TIMBA+ 2018
MESSEZENTRUM SALZBURG
Welche Varianten sind möglich?
Variante A
Variante B
Variante C
Variante D
Versicherungssumme für Austellungsgüter
EUR 20.000,–
EUR 40.000,–
EUR 80.000,–
EUR 160.000,–
Prämie je Aussteller inkl. Versicherungssteuerja
EUR 81,25
EUR 131,25
EUR 211,25
EUR 331,25
Anmeldung per Telefax an: +43 662 4477-2282 Ihre Faxbestätigung ist Ihre Polizze.
(*) Ich habe die Versicherungsbedingungen zur Kenntnis genommen (verfügbar unter www.timbaplus.at/versicherungsbedingungen)
und stimme diesen zu.
Datum, Ort
Als Vers. Bedingungen gelten:
Firmenstempel und Unterschrift
(*) AÖTB 2001 (Variante „volle Deckung“ und Besondere Bedingungen für Ausstellungen und Messen (TMA I) sowie
(*) Klipp und Klar Unfallversicherungsbedingungen 2009
Ihr Unternehmensprofil
Schon bevor die eigentliche Messe beginnt, können Sie Ihr Unternehmensprofil im OnlineAusstellerkatalog der Messe nutzen, um sich und Ihr Angebot ins beste Licht zu rücken.
•Erweitern Sie Ihren Eintrag!
Eine ausführlichere Übersicht der Produktgruppen, die Schwerpunkt-Themen Ihres Unternehmens uvm. zeigen Ihr Angebot.
•Setzen Sie visuelle Highlights!
Mit Produktfotos, Logos und Videos zeigen Sie potentiellen Besuchern ein lebendigeres Bild Ihres Unternehmens.
•Generieren Sie Kontakte!
Die Anlage Ihrer Mitarbeiter-Kontakte bietet Ihnen die Möglichkeit, schon vor der Messe ein Netzwerk aufzubauen, indem Sie
mit registrierten Besuchern in Kontakt treten, sich austauschen und Termine an den Messetagen vereinbaren.
Als registrierter Aussteller erhalten Sie automatisch Ihre Zugangsdaten an die von Ihnen angegebene
E-Mail-Adresse geschickt und können dann jederzeit und unkompliziert Ihr Profil aufwerten.
Sollten Sie Ihr Unternehmensprofil nicht warten, ist Ihre Präsenz im online Ausstellerkatalog auf den Unternehmensnamen, die Hallen- und
Stand-Zuweisung sowie Ihre fünf Produktkategorien beschränkt.
Marketing- und Servicepauschale:
Standard vs. Premium?
Allen, denen ein standardisierter Auftritt im Online-Ausstellerkatalog nicht reicht und die
sich auch virtuell von der Masse abheben möchten, bietet ein Upgrade auf die Marketingund Servicepauschale Premium umfangreiche Möglichkeiten.
Standard
in der Marketing- und
Servicepauschale
inkludiert
Premium
Kann optional gebucht
werden
Unternehmensname mit Logo und Unternehmensbeschreibung (max. 750 Zeichen)
✔
✔
Standnummer
✔
✔
Adresse, Telefonnummer, E-Mail, www
✔
✔
1 Social-Media-Profil
✔
✔
3 Produktprofile, je mit einem Foto, Produktnamen und -beschreibung
✔
✔
3 Dokumente (z. B. Kataloge)
✔
✔
1 Video
✔
✔
Alle von Ihnen vertretenen Marken
✔
✔
5 Mitarbeiter-Profile
✔
✔
Listung im relevanten Themenbereich bzw. als neuer Aussteller (wenn zutreffend)
✔
✔
Kontaktmanagement und Profilstatistiken nach der Messe
✔
✔
Listung in der Mobile App (Unternehmens- und Produktprofile, Verlinkung im interaktiven Hallenplan)
✔
✔
Ihr Werbeclaim zum Unternehmensnamen
-
✔
Mehr Platz für Ihre Unternehmensbeschreibung (max. 1.500 Zeichen)
-
✔
3 Veranstaltungen während der Messe (z. B. Produktvorführungen)
-
✔
Ihre Stellenangebote
-
✔
5 Social-Media-Profile
-
✔
20 Produktprofile, je mit 10 Fotos, Produktnamen und -beschreibungen
-
✔
10 Dokumente (z. B. Kataloge)
-
✔
3 Videos
-
✔
20 Mitarbeiter-Profile
-
✔
Farbliches Highlight im Ausstellerkatalog
-
✔
Das Upgrade zur Marketing- und Servicepauschale Premium können Sie zu einem Aufpreis von € 400,– mit
unserem Bestellformular erwerben.
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Am Messezentrum 6, Postfach 285
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PRODUKTGRUPPENLISTE
Dienstleistungen / EDV-Branchenlösungen
201 Aus- und Weiterbildung
204 Baustellendokumentation
207 Beratung / Planung
210 Betriebsorganisation
213 Büroeinrichtung und -technik
216 CAD-/ CAM-Software
219 EDV-Hardware
222 EDV-Software
225 Energieberatung
228 Engineering
231 Entsorgung und Umwelttechnik
234 Fachbücher
237 Fachzeitschriften
240 Feuchtemessung
243 Finanzierung
246 Holzbausoftware
249 Internetplattformen
252 Kalkulationshilfen
255 Lehrmittel / Lehrbücher
258 Lohnarbeit
261 Organisation
264 Projektplanung
267 Treppenbausoftware
270 Verlagserzeugnisse
273 Werbemittel
276 Werkstattplanung und
Werkstattorganisation
279 Zeichentechnik
282 Zeiterfassung
285 Zutrittskontrollsysteme
Holzbau / Dach / Wand
301 Abbundanlagen
304 Abbundprogramme
307 Abdichtungssysteme
310 Baukrane
313 Bauphysik
316 Befestigungstechnik
319 Dachdeckung
322 Dachsysteme
325 Dämmstoffe
328 Deckensysteme
331 Fassadensysteme
334
337
340
343
346
349
352
355
358
361
364
367
370
373
376
379
382
385
388
Fertigteile
Fußbodenaufbauten
Hebebühnen
Holzkonstruktionen
Imprägnierung
Kontrollierte Wohnraumbelüftung
Oberflächenbearbeitung
Planung und Konstruktion
Projektmanagement
Putzträgerplatten
Sanierungssysteme
Systemprofile für Aluminium-Fassaden
Transportsysteme (außerbetrieblich)
Transportsysteme (innerbetrieblich)
Trockenbau, -technik
Verbindungssysteme
Vorfertigungssysteme
Wandsysteme
Zimmereimaschinen und Werkzeuge
(Holz-)Werkstoffe / Fertigteile / Halbfertigteile
401 Altholz
403 Arbeitsplatten
405 Balken
407 Balkone
409 Betten
411 Bodenschwellen
413 Bretter
415 Fenster
417 Fensterbänke
419 Fensterläden
421 Furniere
423 Furnierkanten
425 Furnierte Platten
427 Geländer
429 Handläufe
431 Hartfaserplatten
433 Hobelware
435 Holzdrehteile
437 Holzfußböden
439 Holzmaterialien
441 Infrarotwärmekabinen
443 Jalousien / Markisen / Rollläden
445 Kanten
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PRODUKTGRUPPENLISTE
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495
497
499
Korkplatten
Korpusmöbel
Küchen
Laminate
Latten
Leisten
Massivholzplatten
Mineralwerkstoffe
Möbelstoffe
Möbelteile
Paneele
Parkette
Renovierungssysteme für Fenster,
Wintergärten und Außentüren
Sauna
Schiebewände und Türen
Schnittholz
Schubladen und Fachböden
Span- und Schichtstoffplatten
Stühle und Stuhlgestelle
Tische und Tischgestelle
Treppen
Tür- und Fensterfertigteile und -systeme
Türen
Wand- und Deckenverkleidungen
Waschtische
Zargen
Zaunelemente
Maschinen / Investitionsgüter
501 Ablage- und Transportsysteme
502 Abrichthobelmaschinen
503 Absackanlagen für Brikett und Kleinteile
504 Absauganlagen
505 Anlagen und Geräte zur
Energierückgewinnung
506 Anlagen zur Fensterproduktion
507 Bandsägemaschinen
508 Beiz- und Lackieranlagen
509 Besäumungskreissägemaschinen
510 Beschickungsanlagen
511 Beschlägeeinlassmaschinen
512 Beschriftungstechnik
513 Biomasseheizung
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556
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Bohrmaschinen / Bohrtechnik
Breitbandschleifmaschinen
Brikettierpressen
Bürstenmaschinen
CNC-Holzbearbeitungsmaschinen
Dickenhobelmaschinen
Drechselmaschinen
Druckluftanlagen
Dübelautomaten
Farbnebelsaugwände / Zubehör
Farbspritzkabinen und Zubehör
Filteranlagen
Finiermaschinen
Formatkreissägen
Fräsmaschinen
Funkenlöschanlagen
Furnierpressen
Furniersägen
Gehrungspressen
Gehrungssägen
Hackmaschinen
Hackschnitzelheizung
Hallen für Gewerbe und Industrie
Hebegeräte
Heizanlagen
Hobelbänke
Hobelmaschinen
Holzbe- und -verarbeitung
Holztrocknungsanlagen
Hubkreissägemaschinen
Hubtore
Hydraulische Furnierpressen
Imprägnieranlagen
Kantenleimmaschinen
Kantenschleifmaschinen
Kappanlagen
Kehlmaschinen
Keilnutfräsmaschinen
Keilzinkenpressen
Korpuspressen
Kreissägemaschinen
Kunststoffbearbeitungsmaschinen und Werkzeuge
Lackieranlagen
Ladeneinrichtungen
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PRODUKTGRUPPENLISTE
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597
598
599
Lagereinrichtungen
Lamellieranlagen
Laminieranlagen
Laserschneidemaschinen
Leimmaschinen
Luftbefeuchtung
Massivholzleistenpressen
Metallbearbeitungsmaschinen, Werkzeuge
und Ausrüstungen
Nutzfahrzeuge
Öfen / Herde
Pelletsheizungen
Plattenaufteilsägen
Plattensägen
Poliermaschinen
Pressen
Rauchgasreinigungsanlagen
Rückführanlagen
Sägewerkstechnik, Maschinen und
Werkzeuge
Schallschutz
Schärfmaschinen
Scherenhubtische
Schleifmaschinen
Schnelllauftore
Schraubautomaten
Schutzvorrichtungen für Maschinen
Schweiß- und Arbeitstischsysteme
Schweißgeräte
Spaltmaschinen
Spänesilo
Spiralförderungsanlagen
Stapel- und Paketieranlagen
Stemmmaschinen
Tauchautomat
Torantriebe
Vakuumhebetechnik
Vakuumpressen
Vakuum-Trockenkammer
Vielblattkreissägen
Vorschubwalzen
Werkstatteinrichtung und -bedarf
Zerkleinerungsmaschinen
Zerspanungsanlagen
Werkzeuge
601 Airlessgeräte
603 Bauwerkzeuge
605 Bodenreinigungsmaschinen
607 Bohrer
609 Bohrmaschinen
611 Diamantwerkzeuge
613 Drechselwerkzeuge
615 Druckluftwerkzeuge
617 Elektrowerkzeuge
619 Fahrzeugeinrichtungen
621 Forstwirtschaftliche Geräte,
Maschinen und Werkzeuge
623 Fräser
625 Gartengeräte und -werkzeuge
627 Gerüste / Leitern
629 Gummiwalzen
631 Handwerkzeuge
633 Heftwerkzeuge
635 Heimwerkerbedarf
637 Hochdruckreiniger
639 Hubtische
641 Hydraulikzylinder
643 Industriestaubsauger
645 Kabeltrommeln
647 Kehrmaschinen
649 Kettensägen
651 Klammergeräte
653 Kompressoren
655 Lacktrockner
657 Lasertechnik
659 Lötwerkzeuge
661 Malerwerkzeuge
663 Messwerkzeuge
665 Nagler
667 Oberfräsen
669 Polierwerkzeuge
671 Pumpen
673 Reinigungsgeräte
675 Sägeblätter
677 Schleifmittel
679 Schleifscheiben
681 Schneeschieber
683 Schnitzwerkzeuge
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A-5020 Salzburg
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PRODUKTGRUPPENLISTE
685
687
689
691
693
695
697
699
Spanntechniksysteme
Spritzgeräte und Spritztechnik
Stemmeisen
Stichsägen
Trennscheiben
Werkzeuge
Werkzeugkoffer
Zwingen
Verbrauchsmaterial / Zubehör / allgemeiner Bedarf
701 Abbeizmittel
703 Absenkdichtungen
705 Abziehsteine
707 Alukanten
709 Antikbeschläge
711 Arbeitsschutz
713 Badbeschläge
715 Baubeschläge
717 Bauzubehör
719 Beizen
721 Beleuchtungskörper
723 Berufsbekleidung
725 Beschläge
727 Biometrische Sicherheitssysteme
729 Designbeschläge
731 Dichtstoffe
733 Dichtungen
735 Drahtwaren
737 Drehkippbeschläge
739 Drückergarnituren
741 Dübel
743 Einbohrbänder
745 Einbruchsicherungen
747 Elektronische Sicherheitseinrichtungen
749 Farben
751 Fenster + Türdichtungen
753 Fensterbeschläge
755 Formteile
757 Garderobenhaken
759 Gardinenstangen und Zubehör
761 Grundiermittel
763 Holzverbinder
765 Industrieprofile
767 Insektenschutz
769
771
773
775
777
778
779
780
781
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Kennzeichnungsschilder
Klebstoffe
Knöpfe
Lacke
Lasuren
Leime
Lichtsysteme
Möbelbeschläge
Montageschäume
Sanitärtechnik
Scharniere
Schiebetürbeschläge
Schließanlagen
Schlösser / Schlüssel
Schrauben / Muttern / Nägel / Nieten
Schubladenbeschläge
Sicherheitsbeschläge
Sicherheitssysteme
Sonderbeschläge
Systemprofile für Holz-Aluminium-Fenster
Tresore
Türbeschläge
Türschließer
Verdünnungen
Wachse
Zierbeschläge
Online-Werbemöglichkeiten
Wählen Sie aus unserem Angebot die für Sie passende Online-Werbemöglichkeit, abgestimmt auf Ihr Budget und Ihren geplanten Mediamix.
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€ 50 0, –
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€ 1. 30 0, –
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ONLINE TICKET
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AUSSTELLERKATALOG
SPONSORSHIP
PRODUKTLISTE
SPONSORSHIP
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€ 90 0, –
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MOBILE APP SPONSORSHIP
PLATIN PAKET
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Mobile App Startscreen
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€ 3. 40 0, –
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Mobile App Banner
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Foto in der Webgalerie
Highlight im Ausstellerkatalog
€ 4. 00 0, –
Die Schaltdauer bezieht sich auf den Zeitraum von 26.12.2017 bis 27.01.2018.
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€ 2. 10 0, –
INFOBLATT ONLINE-WERBEMÖGLICHKEITEN
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Im Folgenden finden Sie alle Details zu Ihren Online-Werbemöglichkeiten, die Sie sowohl im Paket zu besonders
attraktiven Konditionen (siehe Anmeldeformular) als auch auf Anfrage einzeln buchen können.
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SUPERSIZE BANNER
PAGE PEEL BANNER
Medium: Messe-Webseite
Kanal: Startseite, Unterseiten
Format: 120 x 90 Pixel
Dateiformat: animiertes gif |
jpg | png
Schaltdauer: 1 Monat
Medium: Messe-Webseite
Kanal: Startseite, Unterseiten
Format: 728 x 90 Pixel
Dateiformat: animiertes gif |
jpg | png
Schaltdauer: 1 Monat
Medium: Messe-Webseite
Kanal: Startseite, Unterseiten
Format: 500 x 500 Pixel, 75 x 75 Pixel
Dateiformat: jpg | png
Schaltdauer: 1 Monat
HIGHLIGHT IN DER
PRODUKTLISTE
HIGHLIGHT IM
AUSSTELLERKATALOG
Medium: Messe-Webseite
Kanal: Online-Produktliste
Format: farbliche Hervorhebung
Ihrer Produkte im Produktprofil
Laufzeit: ab Veröffentlichung
des Online-Ausstellerkataloges
PRODUKTLISTE BANNER
PRODUKTLISTE
Medium: Messe-Webseite
Kanal: Online-Ausstellerverzeichnis
Format: 701 x 90 Pixel
Dateiformat: jpg | png
Schaltdauer: 1 Monat
AUSSTELLERKATALOG
Medium: Messe-Webseite
Kanal: Online-Ausstellerverzeichnis
Format: farbliche Hervorhebung
Ihres Katalogeintrags
Laufzeit: ab Veröffentlichung des
Online-Ausstellerkataloges
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PRODUKTLISTE
BUTTON BANNER
FOTO IN DER
WEBGALERIE
WILLKOMMEN
Medium: Messe-Webseite
Kanal: Startseite
Format: 486 x 280 Pixel, 140 x 40 Pixel
Dateiformat: jpg | png
Schaltdauer: 1 Monat
BANNER AUF
ONLINE-TICKET-SEITE
Medium: Messe-Webseite
Kanal: Online-Ticket-Shop
Format: 300 x 250 Pixel, 300 dpi
Dateiformat: jpg | png
Laufzeit: ab Verfügbarkeit des OnlineTickets bis Ende der Messe
MOBILE-APP – der digitale Messeplaner
MOBILE APP BANNER
Kanal: App-Inhaltsseiten
Format: 640 x 88 Pixel,
1030 x 142 Pixel
Dateiformat: png
Laufzeit: ab Verfügbarkeit im
jeweiligen App-Store
MOBILE APP BUTTON
STARTSCREEN)
Kanal: App-Startseite
Format: 1280 x 280 Pixel
Dateiformat: jpg | png
Laufzeit: ab Verfügbarkeit im jeweiligen App-Store
DIE SONDERWERBEFORMEN – punktgenau bei Ihrer Zielgruppe
AUSSTELLERLISTE
AUSSTELLERKATALOG
BANNER
NEWSLETTER
ADVERTORIAL
WEBSEITEN
ADVERTORIAL
Medium: Messe-Webseite
Kanal: Online-Ausstellerverzeichnis
Dateiformat: 700 x 90 Pixel
Umfang: jpg | png
Verlinkung: 1 Monat
Medium: E-Mail
Kanal: Newsletter
Dateiformat: Text Umfang: 200 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
Verlinkung: auf Unternehmensprofil
Medium: Messe-Webseite
Kanal: Startseite, Unterseiten
Dateiformat: Text
Umfang: 1500 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
Verlinkung: auf redaktionellen Beitrag
NEWSLETTER BANNER
ONLINE TICKET BANNER
Medium: E-Mail
Kanal: Newsletter
Format: 600 x 80 Pixel
Dateiformat: jpg | png
Schaltdauer: einmalig
Medium: Messe-Webseite Online-Ticket
Kanal: Ausdruck des Online Tickets
Format: 2480 x 236 Pixel, 300 dpi
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Laufzeit: ab Verfügbarkeit des OnlineTickets bis Ende der Messe
Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Messeteam jederzeit zur Verfügung:
Tel: +43 662 4477-2231 I [email protected]
Sämtliche Werbeformen sind kostengünstig im Paket oder auf Anfrage auch
als Einzelprodukt buchbar!
Die angegebene Schaltdauer
bezieht sich auf das Messemonat
26.12.2017 – 27.01.2018.
24. – 27.01.2018
Messezentrum Salzburg
www.timbaplus.at
Reed Messe Salzburg GmbH
Am Messezentrum 6, Postfach 285
A-5020 Salzburg
T: +43 662 4477-2231
F: +43 662 4477-2286
E: [email protected]
I: www.timbaplus.at
Bestellformular
Buchen Sie bequem alle unsere Angebote. Geben Sie einfach Ihre gewünschten Leistungen an und schicken Sie das Formular entweder
per Fax an +43 662 4477-2198, oder per E-Mail an [email protected]
ONLINE-WERBEMÖGLICHKEITEN (Je 3 x verfügbar)
ONLINE-WERBEMÖGLICHKEITEN (Je nur 1 x verfügbar)
BRONZE PAKET
€ 500, ONLINE TICKET SPONSORSHIP
€ 900,-
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1 Highlight im Ausstellerkatalog
SILBER PAKET
€ 1.300, AUSSTELLERKATALOG
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SPONSORSHIP € 1.800,
1 Highlight im Ausstellerkatalog
1 Ausstellerkatalog Banner, 1 Newsletter Banner,
GOLD PAKET
€ 1.600,-
1 Highlight im Ausstellerkatalog,
1 Supersize Banner, 1 Mobile App Banner,
1 Highlight in der Produktliste
1 Foto in der Webgalerie,
1 Highlight im Ausstellerkatalog
ADVERTORIAL PAKET
€ 2.600,-
1 Newsletter Advertorial, 1 Webseiten Advertorial
MARKETING- UND SERVICEPAUSCHALE
PRODUKTLISTE SPONSORSHIP € 2.100,-
1 Produktliste Banner,
1 Highlight in der Produktliste,
1 Highlight im Ausstellerkatalog
MOBILE APP SPONSORSHIP
€ 3.400,-
1 Mobile App Startscreen, 1 Mobile App Banner,
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PREMIUM € 400,-
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Aufpreis für Upgrade der Marketing- und
PLATIN PAKET
€ 4.000,-
Servicepauschale mit umfangreichen Extras
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Bite tragen Sie hier Ihre zusätzlichen Produktgruppen aus der
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Produktgruppenliste ein.
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Rechnungsadresse: ....................................................................................................................
..................................................................................................................................................................
Abweichende Versandadresse: ...........................................................................................
BERATUNG & NÄHERE INFORMATIONEN:
..................................................................................................................................................................
Sachbearbeiter: .............................................................................................................................
Ing. Andreas Wetzer | Messeleitung
T: +43 662 4477 -2206 | F: -2286
E: [email protected]
Ursula Böhm | Messekoordination
T: +43 662 4477 -223 | F: -2286
E: [email protected]
INFORMATIONEN ZU DEN PRODUKTEN:
• Werbebanner werden ausschließlich auf Ihren Ausstellereintrag verlinkt.
• Es können keine weiteren Tracking-Codes eingebaut werden.
• Wir bitten um Verständnis: Wir versenden keine Screenshots, wenn Ihr Werbebanner online ist
Sie können sich gerne jederzeit selbst auf dem entsprechenden Medium davon überzeugen.
ÜBERMITTLUNG DER DATEN:
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Grafiken und Dokumente an [email protected]!
Wir bitten Sie, folgende Vorgaben einzuhalten:
• Schreiben Sie in die Betreffzeile jeder E-Mail „TIMBA + 2018“ und Ihren Firmennamen.
•Beachten Sie unbedingt das Format für das jeweilige Produkt laut Beschreibungen auf den
vorhergehenden Seiten. Für etwaige Änderungen fallen gegebenenfalls Zusatzkosten an.
•Senden Sie zugehörige Texte zu Bildern immer in einem Word-Dokument und verwenden Sie
als Überschrift für den Text stets den Dateinamen des zugehörigen Bildes.
• Senden Sie keine Bilder in Word- oder PDF-Dokumenten.
Datum, Firmenstempel, Unterschrift
Bei den angeführten Preisen handelt es sich um Nettopreise.
Die allgemeinen Messebedingungen auf www.timbaplus.at
werden durch die Unterschrift des Auftraggebers zur Kenntnis genommen.
MESSEBEDINGUNGEN
Stand Juli 2015
1. Anmeldung (Anbot)
Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Anbot. Anmeldungen mit Vorbehalt sind gegen­
standslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular und in den Messe­bedingungen sind unwirksam.
Mit Abgabe der Anmeldung werden vom Aussteller die Messebedingungen vollinhaltlich anerkannt. Die Messe­
bedingungen
gelten sinngemäß auch für Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge z. B. Aufbau und Abbau des Messestandes, Miete von Messe­
ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sonstigen Einrichtungen.
2. Standmiete
Mit dem Eingang (Post, Fax, E-Mail, usw.) der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller zur Teilnahme an der Messe
verpflichtet. Es gelten die jeweils auf dem Anmeldeformular angeführten Mietpreise für die Dauer der Veranstaltung. Jeder begon­
nene Quadratmeter wird voll verrechnet. Sämtliche Mietpreise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern
(Rechtsgeschäftsgebühr, Ankündigungsabgabe usw.).
3. Zulassung und Platzzuteilung
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, das Anbot anzunehmen. Über die Zulassung von Ausstellern (Annahme des Anbotes) ein­
schließlich der Platzzuteilung entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Er behält sich vor, Anmeldungen (Anbote) auf Zulassung zur
Ausstellung ohne Begründung jederzeit abzulehnen. Die Platzzuteilung erfolgt allein durch den Veranstalter im Interesse der Messe.
Die Zulassung und damit Annahme der Anmeldung erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter, ebenso die
Platzzuteilung, die gleichzeitig mit oder nach der Annahme der Anmeldung erfolgen kann. Inländische und ausländische Aussteller,
deren Ausstellungsgüter dem Thema entsprechen, können zugelassen werden. Handelsvertreter und Importeure können für die
von ihnen vertretenen Firmen ausstellen. Die Angabe der Produktgruppen laut Anmeldeformular ist Voraussetzung der Behandlung
(Bearbeitung) der Anmeldung. Andere, als die im Anmeldeformular angeführten Produktgruppen, dürfen nicht ausgestellt werden.
Der Aussteller ist verpflichtet, die angemeldeten Produkte während der gesamten Messedauer uneingeschränkt auszustellen. Eine
vorzeitige Schließung des Messestandes bzw. ein vorzeitiger Abbau des Messestandes ist ausgeschlossen. Die Verletzung dieser
Verpflichtungen zieht Schadenersatz nach sich. Aus der Annahme des Anbotes (aus der Zulassung des Ausstellers zur Messe) kann
ein Rechtsanspruch auf Zulassung zu einer weiteren Messe (Annahme eines anderen Anbotes zu einer Messe) nicht abgeleitet
werden. Im Interesse der Veranstaltung (Messe) ist der Veranstalter berechtigt, abweichend von der Zulassungsbestätigung und
Platzzuteilung (Annahme des Anbotes) einen Platz in einer anderen Lage anzuweisen, die Größe des Platzes abzuändern, Ein- und
Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen oder sonstige bauliche Änderungen vorzunehmen.
Verringert sich hierbei die Standmiete, so wird der Unterschiedsbetrag an den Aussteller nach Wahl des Veranstalters gutgeschrieben
oder rückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, sind ausgeschlossen. Kann
der Veranstalter aus irgendeinem Grund über einen bereits zugewiesenen Stand nicht verfügen, so steht dem Aussteller nur der
Anspruch auf Erstattung der tatsächlich gezahlten Standmiete zu.
4. Zurückziehung der Anmeldung
Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen:
Bis 8 Wochen vor Messebeginn 40 % der vereinbarten Standmiete, ab 8 Wochen vor Messebeginn 100% der vereinbarten
Standmiete jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben und sonstiger Nebenkosten.
Die Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Aussteller auf
eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mäßigungsrecht aus welchen Gründen immer,
auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühren auch zu bezah­
len sind, sollte es dem Veranstalter gelingen, den Messestand an einen Dritten zu vermieten bzw. zu verkaufen. Die Geltendmachung
eines Schadensersatzes, welcher über die vereinbarten Stornogebühren hinausgeht, bleibt davon unberührt.
5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Mit der Zulassung (Annahme des Anbotes) erhält der Aussteller eine Rechnung, die spätestens bis 6 Wochen vor Beginn der
Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug zu bezahlen ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Die
termingerechte Zahlung der Rechnung ist Voraussetzung für die Übergabe des zugewiesenen Standes. Ist der Rechnungsbetrag
nicht bis zum Fälligkeitstage beim Veranstalter eingelangt, steht es diesem ohne weitere Ankündigung frei, über den zugewiesenen
Stand frei zu verfügen. In diesem Fall kommt der Punkt 4. dieser Messebedingungen sinngemäß zur Anwendung. Beanstandungen
der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als genehmigt. Nach
diesem Zeitpunkt eingehende Beanstandungen sind unwirksam. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12 % Zinsen p.A. ab
Fälligkeit sowie E 7,27 zuzüglich USt. je Mahnschreiben vereinbart. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen
welcher Art auch immer die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzube­halten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen.
5a. Steuern, Gebühren und Abgaben
Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer und die Anzeigenabgabe, gehen zu Lasten des
Ausstellers. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, ausgenommen Steuern, Gebühren und Abgaben.
5b. Marketing- und Servicepauschale, Kosten
Die Marketing- und Servicepauschale beinhaltet ein Kontingent – je nach Standgröße - an Ausstellerparkkarten und
Ausstellerausweisen sowie den Pflichteintrag im Unternehmensprofil des Online-Ausstellerkataloges. Sofern ein gedrucktes
Ausstellerverzeichnis zur Messe angeboten wird, ist der Pflichteintrag in diesem ebenfalls inkludiert. Der Aussteller ist zur Bezahlung
der Marketing- und Servicepauschale verpflichtet. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Aussteller verpflichtet, die dem Veranstalter
entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen, wobei hierfür die Höchstsätze gemäß Verordnung BGBl Nr. 141/1996 oder
die diese ersetzende Verordnung vereinbart werden. Nicht von Bedeutung ist, ob das Mahnverfahren vom Aussteller selbst oder
von einem Drittunternehmer ausgeführt wird. Davon unberührt bleiben die von den Gerichten zu bestimmenden bzw. bestimmten
Klags- und Exekutionskosten.
6. Widerruf der Platzzuteilung
Der Veranstalter ist berechtigt, die erfolgte Platzzuteilung (Messezulassung, Annahme des Anbotes) zu widerrufen, wenn:
1. der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt, oder
2. in der Zwischenzeit ein Insolvenzverfahren, ein außergerichtliches Ausgleichsverfahren oder eine Liquidation gegen den Aussteller
erfolgt oder bevorsteht, oder
3. noch offenstehende Forderungen aus vorangegangen Messen vorliegen, oder
4. die Exponate dem Messethema nicht oder nicht mehr entsprechen.
In diesen Fällen kommt der Punkt 4. sinngemäß zur Anwendung. Es reicht aus, dass einer der Punkte wie oben vorliegt.
7. Höhere Gewalt, wichtige Gründe
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streiks, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt
werden, sind Schadenersatzansprüche des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter welcher Art auch immer ausgeschlossen. Von
der Nichtdurchführung der Messe hat der Veranstalter den Aussteller unverzüglich zu verständigen.
8. Verkaufsregelung
Auf Fachmessen ist der Verkauf und/oder die Auslieferung von Waren welcher Art auch immer, auch von Mustern, untersagt. Dem
Aussteller ist es gestattet, auf Publikumsmessen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen direkt zu verkaufen
und die Waren dem Käufer sofort auszufolgen. Der Aussteller verpflichtet sich hiermit, den Verkauf nicht in marktschreierischer
Weise durchzuführen.
Bei Zuwiderhandeln ist der Veranstalter berechtigt, den Stand nach vorausgehender kurzfristiger Aufforderung, den Direktverkauf
und die Direktbelieferung einzustellen, zu schließen.
9. Ausstellerausweise, Ausstellerparkkarten
Jeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal kostenlos Ausstellerausweise gemäß Standbestätigung. Zusätzlich benötigte
Ausstellerausweise können gegen Entgelt bezogen werden.
Jeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal kostenlos ein Kontingent an Ausstellerparkkarten, das vom Veranstalter jeweils abhängig von der Standgröße - festgelegt wird. Diese Parkkarten haben für die gesamte Messedauer (inkl. Auf- und Abbau)
Gültigkeit. Zusätzlich benötigte Ausstellerparkkarten können gegen Entgelt bezogen werden.
10. Aufbau, Abbau und Gestaltung der Stände
Die Ausstellungsplätze verstehen sich ohne Standbegrenzungswände und ohne Einrichtung. Die Standaufbauten der Aussteller
dürfen eine Höhe von 250 cm nicht überschreiten. Höhere Standaufbauten sind nur nach Vorlage von Bauplänen und schriftlicher
Vereinbarung mit dem Veranstalter möglich. Entsprechende Baupläne sind bis spätestens 2 Monate vor Messebeginn bei der
Messeleitung einzureichen. Für eine zweigeschossige Standbauweise wird ein Aufschlag von 50 % auf die Platzgebühr pro m2
überbauter Fläche berechnet. Glasaufbauten dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit einem Abstand von 50 cm von der Standgrenze
platziert sein. Sicherheitsglas ist von dieser Regel ausgenommen.
Erfolgt der Standbau durch den Veranstalter, ist auf PVC-beschichteten Wänden das Nageln, Bohren und Kleben untersagt.
Beschädigungen werden zum Neupreis in Rechnung gestellt. Auf gestrichenen Wänden darf mit Dekorationsstiften gearbeitet
werden, allerdings dürfen diese Stifte nicht durchstechen. Die gestrichenen Wände dürfen tapeziert werden, mit der Auflage, dass
die Tapeten unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen sind. Sollten die Tapeten nicht entfernt werden, so wird
diese Arbeit vom Veranstalter durchgeführt und in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen wird der Neupreis verrechnet. Aussteller,
die keinen Messestand auf der ihnen zugewiesenen Grundfläche errichten oder errichten lassen, sind verpflichtet, die Grundfläche
durch geeignete Begrenzungswände gegen alle Seiten, die nicht an einen Besuchergang grenzen, abzugrenzen.
Die Auf- und Abbauzeiten lt. Standbestätigung sind genauestens einzuhalten. Der Beginn des Aufbaues der Standeinrichtung muss
spätestens einen Tag vor Messebeginn 12 Uhr mittags erfolgen. Ist die gemietete Fläche bis zu diesem Zeitpunkt nicht belegt oder
erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verständigung
über die Fläche anderweitig zu verfügen, wobei jedoch die gesamte Standmiete inklusive Pflichteinschaltung zu bezahlen sind. Die
Aufbauarbeiten müssen bis spätestens 18 Uhr des letzten Aufbautages beendet sein. Eine Überschreitung der Auf-/ Abbauzeit ist
ausgeschlossen. Für den Fall der Überschreitung der Auf-/ Abbauzeit werden Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer
ausgeschlossen.
Bei Überschreitung der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten
und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Schäden,
die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen.
11. Technische Standeinrichtung
Strom-, Wasser-, und sonstige technische Anschlüsse sind gegen Entrichtung von Anschluss- und Nutzungsgebühren möglich.
Sämtliche elektrischen Geräte, Anlagen und Installationen müssen den ÖVE und den ortsüblichen und veranstaltungsrechtlichen
Vorschriften und Auflagen entsprechen. Elektrische Installationen dürfen nur von konzessionierten Firmen ausgeführt werden. Der
Anschluss und die Überprüfung erfolgen ausschließlich durch den konzessionierten Messeelektriker.
11a. Ausstellen von Maschinen
Ausgestellte Maschinen müssen mit einem CE-Prüfzeichen versehen sein und der Maschinensicherheitsverordnung MSV (306)
entsprechen. Bei Maschinen, Sicherheitsbauteilen oder Teilen davon, die nicht der MSV entsprechen, muss durch ein sichtbares
Schild deutlich darauf hingewiesen werden.
12. Haftung und Schadenersatz
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller eingebrachten bzw.
zurückgelassenen Austellungsgüter und Standausrüstungsgegenstände.
Der Veranstalter ist zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen nicht verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung
für die von Ausstellern, ihren Angestellten oder Beauftragten auf dem Messegelände abgestellten Fahrzeuge. Die Aussteller haften
ihrerseits für etwaige Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder durch ihre Ausstellungsgegenstände und
-einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. In der Auf- bzw.
Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche
Ausstellungsgegenstände sind außerhalb der Messeöffnungszeiten (insbesondere nachts) vom Messestand zu entfernen und vom
Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. Den Ausstellern steht hiefür eine am Messegelände befindliche Tresoranlage
des Veranstalters zur Verfügung. In der Tresoranlage können gegen gesondertes Entgelt diese Gegenstände außerhalb der
Messezeiten eingelagert werden.
Der Veranstalter nimmt für den Aussteller bestimmte Sendungen nicht in Empfang und haftet nicht für eventuelle Verluste, für
unrichtige oder verspätete Zustellung. Der Messespediteur lagert auf Kosten und Risiko des Ausstellers Ausstellungs- und
Verpackungsgut ein. Das Übernachten in den Hallen und im Freigelände ist verboten. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens- ,
Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder
Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer
entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch den
Veranstalter oder dessen vertretungsbefugte Bedienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Es obliegt dem
Geschädigten, diese Voraussetzungen zu beweisen.
Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten. Für
fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen im offiziellen Online-Messekatalog und/oder gedruckten Ausstellerverzeichnis
sowie anderen Messedrucksorten (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung etc.).
12a. Messeversicherung
Die Standmiete enthält keine Versicherung für die in den Messestand eingebrachten Gegenstände, den Messestand und alle
sonstigen Messeausrüstungsgegenstände. Wird mit dem Veranstalter oder einem Versicherungsunternehmen eine Versicherung
abgeschlossen, gelten die anlässlich des Versicherungsabschlusses gesondert schriftlich getroffenen Bedingungen.
13. Werbemittel vom Veranstalter
Der Veranstalter stellt auf Anforderung den Ausstellern Werbemittel zu den angegebenen Bedingungen und Konditionen (Preisen)
zur Verfügung. Damit wird dem Aussteller die Möglichkeit gegeben, seine Kunden auf die Beteiligung an der Veranstaltung auf­
merksam zu machen und zum Besuch einzuladen (Klebemarken, Einladungskarten).
14. Werbung des Ausstellers am Veranstaltungsort
Transparente, Firmenschilder, Werbeaufschriften und sonstiges Werbematerial dürfen außerhalb des Ausstellungsstandes nicht
angebracht oder verteilt werden, dürfen nicht in die Gänge hineinragen und die Höhe von 250 cm nicht überschreiten. Die
Anbringung von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung von Werbematerial außerhalb des
Standes, insbesondere auf den Parkplätzen, ist nur nach gesonderter Vereinbarung mit dem Veranstalter gegen gesonderte
Verrechnung erlaubt. Bei unlauterem Wettbewerb gegenüber anderen Ausstellern ist der Veranstalter berechtigt, den Stand sofort
zu schließen, wobei in diesem Fall eine Herabsetzung der Standmiete und der sonstiger Kosten ausgeschlossen ist.
15. Sonderveranstaltung – Vorführung
Alle Arten von Sonderveranstaltungen und Vorführungen auf den Ständen bzw. im Messegelände bedürfen der schriftlichen
Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung Vorführungen einzuschränken
oder zu untersagen, die Lärm, Schmutz, Staub, Abgase und dgl. verursachen oder die auf sonstige störende Art den ordentlichen
Messeablauf beeinträchtigen.
Akustische oder audiovisuelle Vorführungen auf dem Messestand müssen in der Weise gestaltet werden, dass jegliche
Geräuschentwicklung ein Ausmaß von 40 dBA, gemessen an der Standgrenze, nicht überschreitet. Wird über Aufforderung der
Messeleitung eine höhere als die erlaubte Geräuschentwicklung nicht sofort eingestellt, behält sich die Messeleitung geeignete
Maßnahmen - gegebenenfalls die Schließung des Standes - vor. Anmeldungen bei AKM ­müssen von den jeweiligen Firmen
selbst durchgeführt werden.
16. Filmen und Fotografieren
Dem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, im Messegelände zu fotografieren und zu filmen und für seine oder allgemeine
Veröffentlichungen zu verwenden. Der Aussteller verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus den gewerbli­
chen Schutzrechten, insbesonders dem Urheberrecht und dem gesetzgebenden unlauteren Wettbewerb (UWG). Dem Aussteller
ist es außerhalb seines eigenen Standes nicht gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen von
Ausstellungsgegenständen und ausgestellten Waren anzufertigen oder anfertigen zu lassen.
17. Reinigung
Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge in den Hallen. Die Reinigung der Stände obliegt den
Ausstellern. Auf Bestellung und Kosten des Ausstellers übernehmen vom Veranstalter zugelassene Reinigungsinstitute die
Standreinigung. Verpackungsmaterial und Abfälle, die der Aussteller auf den Gang wirft bzw. auf die Seite legt, werden auf Kosten
des Ausstellers entfernt. Die Entsorgung von Sondermüll muss vom Aussteller selbst veranlasst werden.
18. Transport und Parken
Das Befahren der Messehallen mit Kraftfahrzeugen welcher Art auch immer ist grundsätzlich verboten. Bei Spezialtransporten ist
zeit­gerecht vom Veranstalter eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Ab Aufbauende sind alle Fahrzeuge von den Eingängen,
Auffahrten, Feuerwehrzonen und Presseparkplätzen uneingeschränkt zu entfernen. Während der Messe dürfen LKW über 3,5 t
auf den Parkplätzen nicht abgestellt werden. Jedes Zuwiderhandeln zieht den Besitzstörungsfall nach sich und es steht dem
Veranstalter frei, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen.
19. Standbewachung
Während der Messen (inklusive Auf- und Abbauzeiten) wird vom Veranstalter eine allgemeine Hallenbewachung (äußere
Bewachung der Ausstellungshallen, Bewachung der Messeeingänge und periodisches Durchgehen von Wachpersonal durch die
Hallen) vorgenommen. Die Aussteller haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine gesonderte Standbewachung durchgeführt
wird. Standbewachungen sind gesondert zu beauftragen und werden zusätzlich verrechnet. Sollte der Aussteller während und
außerhalb der Öffnungszeiten durch Drittbewachungsunternehmen seinen Stand bewachen lassen, so hat der Aussteller dem
Veranstalter die Bewachung schriftlich anzuzeigen.
20. Pfandrecht
Hinsichtlich sämtlicher offener Forderungen des Veranstalters gegen den Aussteller hat der Veranstalter ein vertragliches und
gesetzliches Pfandrecht an die vom Aussteller in den Messestand eingebrachten Gegenstände und an den Messestand samt
Ausrüstungsgegenständen. Zur Ausübung dieses Pfandrechtes bedarf es nicht der Einleitung eines Gerichts­verfahrens. Im Falle
der Inanspruchnahme dieses Pfandrechtes werden die in den Messestand eingebrachten Gegenstände und der Messestand
samt Ausrüstungsgegenständen ohne Vorankündigung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Messestand weggebracht
und eingelagert. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Gegenstände zu markt­üblichen Preisen (Konditionen) zu verkaufen und den
Erlös auf die offenen Forderungen anzurechnen.
21. Verletzung der Messebedingungen, Gesetzesverletzung
Die Messebedingungen und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind strikt einzuhalten. Einzuhalten sind auch alle
Brandschutz- und veranstaltungsbehördlichen Vorschriften. Die Nichtbeachtung und/oder Verstöße gegen die Messebedingungen,
die vertraglichen Vereinbarungen und die Verletzung gesetzlicher Bestimmungen berechtigen den Veranstalter, den zuge­wiesenen
Messestand sofort auf Kosten des Ausstellers zu schließen und die Räumung ohne Gerichtsverfahren durchzuführen. Den
Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und dessen Beauftragten ist vom Aussteller, dessen Personal und Beauftragten
unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch für den zum Messegelände gehörigen Parkplatz.
22. Datenschutz (Zustimmungserklärung gemäß Datenschutz- und Telekommunikationsgesetz)
Zustimmungserklärung gemäß Datenschutzgesetz:
Der Aussteller stimmt der Verwendung der von ihm im Anmeldeformular bekannt gegebenen Daten („Ausstellerdaten“)
im gemeinsamen Informationsverbundsystem der Reed Messe Salzburg GmbH (DVR Nr. 0079944), der Reed Messe
Wien GmbH (DVR Nr. 2108555) und der Reed CEE GmbH (DVR Nr. 3003805) jeweils zu Zwecken des Marketings für
Veranstaltungen dieser drei Unternehmen zu. Die Ausstellerdaten dürfen auch an die über den Link http://www.messe.
at/unternehmen/partnersalzburg.html abrufbaren Medien und Partnerunternehmen des Veranstalters für Zwecke im
Zusammenhang mit der Messe übermittelt werden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich und bewirkt die Unzulässigkeit der
weiteren Verwendung der Daten.
Zustimmungserklärung gemäß Telekommunikationsgesetz:
Der Aussteller ist - gegen jederzeitigen Widerruf - damit einverstanden, in Zukunft von der Reed Messe Salzburg GmbH,
der Reed Messe Wien GmbH und der Reed CEE GmbH über Messeveranstaltungen dieser Unternehmen per E-Mail
informiert zu werden.
23. Schriftlichkeit, Gewohnheitsrecht
Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Aus vorausgehenden Veranstaltungen bzw. Verträgen kann der Aussteller kein Rechte
welcher Art auch immer ableiten.
24. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Salzburg. Die
Ungültigkeit einzelner Messebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vertrag wird deshalb nicht
aufgelöst. Weitere Bestandteile der Messebedingungen sind:
Das Anmeldeformular, die Ausstellerbedingungen, die Sicherheitsbestimmungen, Auf- und Abbaubedingungen sowie gegebenen­
falls Bestellformulare (Presseservice, Austellerausweise, Werbemittel) oder das Buchungsformular von Seminaren und Vorträgen.
A-5021 Salzburg, Postfach 285, Am Messezentrum 6, Tel: +43 662 44 77-0
Fax: +43 662 44 77-4809, Internet: www.messe.at, E-Mail: [email protected]