Pressemitteilung - Innenministerium

Ministerium des Innern
und für Kommunales
Pressesprecher
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14467 Potsdam
Pressemitteilung
Nr. 037/16 vom 02.06.2016
Abwasserproblematik
Ministerium veröffentlicht Rechtsgutachten
Rechtliche Konsequenzen aus Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Kabinettbefassung vorgesehen am 21. Juni
Potsdam – Zur heutigen Berichterstattung über das vom Innenministerium beauftragte Gutachten „Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Entscheidung
des BVerfG vom 12. November 2015“ erklärt Innenstaatssekretärin Katrin Lange:
„Das betreffende Gutachten wurde vom Landtag von der Landesregierung erbeten. Der erste Teil des Gutachtens, das sich mit der rechtlichen Würdigung der
schwierigen Materie befasst, liegt nunmehr vor. Er wurde vorgestern in die Ressortabstimmung der Landesregierung gegeben. Offenbar durch eine Indiskretion
wurde es Teilen der Presse zugespielt. Das Innenministerium bedauert diesen
Vorgang sehr, weil er einem geregelten und abgestimmten Verfahren entgegensteht.
Vorgesehen ist, dass sich das Kabinett am 21. Juni mit dem Gutachten befasst.
Voraussichtlich am 30. Juni und somit noch vor der parlamentarischen Sommerpause wird sich der Innenausschuss mit dem Gutachten beschäftigen. Der Gutachter Prof. Dr. Christoph Brüning wird seine Stellungnahme den Abgeordneten
vorstellen und selbstverständlich für Fragen zur Verfügung stehen.“
Vor dem Hintergrund der nun entstandenen Lage hat sich das Innenministerium
heute entschlossen, das vorliegende Gutachten unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sagte Lange weiter. Das Gutachten selbst sowie
eine knappe Zusammenfassung finden Sie anbei. Der zweite Teil des erbetenen
Gutachtens wird sich mit möglichen Lösungsoptionen für die entstandene Problematik befassen. Die Vorlage dieses zweiten Teils steht noch aus, wird aber in
Kürze erwartet.
Hinweis: Als Anlage erhalten Sie die Langfassung und eine Zusammenfassung
des Gutachtens.
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