Pressemitteilung Grabsteine werden überprüft Die jährliche Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen der Stadt Idstein findet am 23. Juni 2016 statt. Mit Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen wurde die Firma Beratung & Service für kommunale und kirchliche Friedhofsträger (BSK) Torsten Köster, Henningsdorf, beauftragt. Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften gem. VSG 4.7 § 9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft und der aktuellen Rechtsprechung ist die Stadt Idstein verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen zu überprüfen. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher oder auf dem Friedhof Beschäftigten im Verzuge, wird das Grabmal mit zusätzlichem Warnhinweis gekennzeichnet und gegen Umsturz gesichert. Die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten erhalten -soweit bekannt- eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmales innerhalb von acht Wochen wiederherstellen zu lassen. Der Stadt Idstein ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigte für Schäden, die z. B. durch Unfälle von Grabsteinen an Personen entstehen, voll haftet. Folgender etwaiger Zeitablauf der Prüfungen ist vorgesehen: - Friedhof Idstein 8.00 Uhr - Friedhof Walsdorf 11.00 Uhr - Friedhof Wörsdorf 11.30 Uhr - Friedhof Oberauroff 12.15 Uhr - Friedhof Ehrenbach 12:45 Uhr - Friedhof Eschenhahn 13:00 Uhr - Friedhof Dasbach 13:30 Uhr - Friedhof Lenzhahn 14:00 Uhr - Friedhof Heftrich - Friedhof Kröftel 14:50 Uhr - Friedhof Oberrod 15:15 Uhr 14:20 Uhr Wir bitten zu beachten, dass zeitliche Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden können. Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung unter Telefon 78-421 jederzeit gerne zur Verfügung.
© Copyright 2025 ExpyDoc