PDF, 53 KB, nicht barrierefrei - Bevölkerungsdienste und Migration

Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bevölkerungsdienste und Migration
 Migrationsamt
Kategorien EU/EFTA-Länder
EU 27
Belgien
Malta
Bulgarien
Niederlande
Dänemark
Österreich
Deutschland
Polen
Estland
Portugal
Finnland
Rumänien
Frankreich
Schweden
Griechenland
Slowakei
Grossbritannien
Slowenien
Irland
Spanien
Italien
Tschechische Republik
Lettland
Ungarn
Litauen
Zypern
Luxemburg
Seite 1/2
Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bevölkerungsdienste und Migration
EFTA
Island
Norwegen
Liechtenstein
Schweiz
Kroatien
Zulassung zum Arbeitsmarkt: Bewilligungen werden kroatischen Staatsangehörigen
gemäss den geltenden Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005
über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und der Verordnung vom
24. Oktober. 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) erteilt, das
heisst für qualifizierte Arbeitskräfte und wenn ein entsprechender Bedarf besteht. Dies
bedeutet, dass vorgängig die beruflichen Qualifikationen, der Vorrang von inländischen
Arbeitskräften und EU/EFTA-Staatsangehörigen sowie die Einhaltung der ort- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen geprüft werden müssen.
Juni 2016
Seite 2/2