Worum geht's? Ganztägige Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer ab 31. Mai 2016 Unabhängige Beobachtung durch die Fachhochschule Erfurt für ein Jahr So funktioniert's miteinander: Kartengrundlage: Vermessungsamt der Stadt Offenbach Vorfahrt für Fußgänger Tempolimit: Schrittgeschwindigkeit Ausreichenden Abstand zu Fußgängern einhalten Auf schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder mobilitätseingeschränkte Personen achten Ihre Ansprechpartner Radverkehrsplanung Stadt Offenbach am Main Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement Rolf Schmidt ☎ (069) 8065 - 2178 📧 [email protected] Ivonne Gerdts ☎ (069) 8065 - 2342 📧 [email protected] Projektleitung FH Erfurt Dipl.-Geogr. Juliane Böhmer ☎ (0361) 6700 - 994 📧 [email protected] Stand: Mai 2016 Liebe Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, Freigabe der Fußgängerzone für Fahrradfahrer Das Pilotprojekt der Fachhochschule Erfurt „Fahrradfahren ist gesund, schont die Umwelt und braucht wenig Platz. Daher will die Stadt Offenbach den Radverkehr fördern und mehr Menschen zum Radfahren motivieren. Die Offenbacher Fußgängerzone ist seit 31. Mai 2016 für den Radverkehr ganztägig freigegeben. Ein Jahr lang wird mit einem Pilotprojekt getestet, welche Auswirkungen die Freigabe hat. Dazu gibt es eine wissenschaftliche Erhebung und unabhängige Untersuchung. Um umweltfreundliche Nahmobilität zu fördern, hat sich die Stadt Offenbach dazu entschlossen, am Bundesforschungsprojekt „Mit dem Rad zum Einkauf in die Innenstadt“ der Fachhochschule Erfurt teilzunehmen. Die Offenbacher Fußgängerzone wird nun ein Jahr lang probeweise für den Radverkehr geöffnet. Ein wichtiges Ziel ist es, die Erreichbarkeit der Innenstadt zu verbessern. Insbesondere Schulkinder auf dem Schulweg und ältere Menschen erhalten so sichere Alternativrouten zu stark befahrenen Straßen. Zugleich hoffen wir damit die Kundenfrequenz in der Fußgängerzone zu erhöhen. Schwingen Sie sich auf's Rad und probieren Sie die neue Freiheit rücksichtsvoll aus!“ Horst Schneider Oberbürgermeister Peter Schneider Bürgermeister Viele Städte wie beispielsweise Frankfurt oder Aschaffenburg haben ihre Fußgängerzonen bereits für den Radverkehr freigegeben und gute Erfahrungen damit gemacht. Für ein entspanntes Miteinander von Fußgängern und Radfahrern in Fußgängerzonen ist ein rücksichtsvolles Verhalten wichtigste Voraussetzung. Daher ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Aber wie schnell ist das? Dazu nennt die Straßenvekehrsordnung keinen konkreten Wert. Deshalb ist die Geschwindigkeit in der Fußgängerzone grundsätzlich dem Tempo der Fußgänger anzupassen. Sollte ausreichend Platz vorhanden sein und niemand belästigt oder gefährdet werden, darf auch etwas schneller gefahren werden. Aber nur – laut neueren Gerichtsurteilen – bis zu 15 Stundenkilometern. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. ➜ Start des Pilotprojekts: 31. Mai 2016 Befragung von Passanten ➜ Vorherige und Einzelhandel durch die Fachhochschule Erfurt der Fußgängerzone für ➜ Freigabe Radfahrer für ein Jahr Befragung von Passanten ➜ Erneute und Einzelhandel nach einem Jahr ➜ Analyse und Abschlussbericht der Stadtverordneten ➜ Entscheidung über den künftigen Umfang der Freigabe für Radfahrer
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