Bekanntmachung Eidg. Abstimmung vom 05. Juni 2016 Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 05. Juni 2016 um über folgende eidgenössischen Vorlagen abzustimmen: 1. Volksinitiative „Pro Service public“ 2. Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ 3. Volksinitiative „Für eine faire Verkehrsfinanzierung“ 4. Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) 5. Änderung des Asylgesetzes (AsylG) 1. Öffnungszeiten der Urnen Samstag, 04. Juni 2016 Sonntag, 05. Juni 2016 18.00 – 20.00 Uhr 09.30 – 11.30 Uhr 2. Wahl- und Abstimmungsmaterial sowie Rücksendungsblatt Alle stimmberechtigten Personen erhalten vor der Wahl einen persönlich adressierten Umschlag mit dem amtlichen Stimmmaterial (Rücksendungsblatt, Kuvert und Stimmzettel). Wer am 17. Mai 2016 noch nicht im Besitze des Stimmmaterials ist, soll dies umgehend der Gemeindekanzlei melden (Tel. 027/955‘25‘00). 3. Anleitung zur Stimmabgabe an der Urne –Abgabe des Rücksendungsblattes Das Ihnen nach Hause zugestellte amtliche Stimmmaterial (Rücksendungsblatt, Kuvert und Stimmzettel) muss an die Urne mitgenommen werden. Das persönliche Rücksendungsblatt muss an der Urne abgegeben werden. Auf dem Rücksendungsblatt ist neu oberhalb der Adresse ein Barcode aufgedruckt. Dieser wird an der Urne mittels Barcodeleser eingelesen. 4. Briefliche Stimmabgabe Alle Stimmberechtigen haben die Möglichkeit, schriftlich abzustimmen und den Übermittlungsumschlag per Post zu übergeben. Den Stimmzettel ausfüllen, diesen anschliessend in das dafür vorgesehene Stimmkuvert legen. Das Stimmkuvert „Kant. Abstimmung“ in den Übermittlungsumschlag legen. Auf dem Rücksendungsblatt die Unterschrift anbringen, andernfalls die Stimmen ungültig sind. Das Rücksendungsblatt mit dem Stimmkuvert in den Übermittlungsumschlag legen, so dass die Adresse der Gemeinde im Sichtfenster erscheint. Den Übermittlungsumschlag frankieren und rechtzeitig der Post übergeben, so dass er spätestens am Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, bei der Gemeindeverwaltung eintrifft. Der Umschlag muss spätestens am Dienstag, 31.05.2016 mit B-Post oder am Donnerstag, 02.06.2016 mit A-Post aufgegeben werden. Abgabe auf der Gemeindekanzlei Es ist auch möglich, den Übermittlungsumschlag unfrankiert auf der Gemeindekanzlei in die bereitstehende Urne zu werfen. Die Gemeindekanzlei ist wie folgt offen: Täglich von 08.30 – 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr Mittwoch, bis 18.00 Uhr St. Niklaus, 13. Mai 2016 Gemeindeverwaltung St. Niklaus Die Präsidentin Der Schreiber Gaby Fux-Brantschen Roland Bittel
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