Bekanntmachung - Gemeinde St.Niklaus

Bekanntmachung
Eidg. Abstimmung vom 05. Juni 2016
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 05. Juni 2016 um über folgende
eidgenössischen Vorlagen abzustimmen:
1. Volksinitiative „Pro Service public“
2. Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“
3. Volksinitiative „Für eine faire Verkehrsfinanzierung“
4. Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG)
5. Änderung des Asylgesetzes (AsylG)
1. Öffnungszeiten der Urnen
Samstag, 04. Juni 2016
Sonntag, 05. Juni 2016
18.00 – 20.00 Uhr
09.30 – 11.30 Uhr
2. Wahl- und Abstimmungsmaterial sowie Rücksendungsblatt
Alle stimmberechtigten Personen erhalten vor der Wahl einen persönlich adressierten Umschlag mit dem amtlichen Stimmmaterial (Rücksendungsblatt, Kuvert und
Stimmzettel).
Wer am 17. Mai 2016 noch nicht im Besitze des Stimmmaterials ist, soll dies umgehend der Gemeindekanzlei melden (Tel. 027/955‘25‘00).
3. Anleitung zur Stimmabgabe an der Urne –Abgabe des Rücksendungsblattes
Das Ihnen nach Hause zugestellte amtliche Stimmmaterial (Rücksendungsblatt,
Kuvert und Stimmzettel) muss an die Urne mitgenommen werden. Das persönliche
Rücksendungsblatt muss an der Urne abgegeben werden. Auf dem Rücksendungsblatt ist neu oberhalb der Adresse ein Barcode aufgedruckt. Dieser wird an
der Urne mittels Barcodeleser eingelesen.
4. Briefliche Stimmabgabe
Alle Stimmberechtigen haben die Möglichkeit, schriftlich abzustimmen und den
Übermittlungsumschlag per Post zu übergeben.
 Den Stimmzettel ausfüllen, diesen anschliessend in das dafür vorgesehene
Stimmkuvert legen.
 Das Stimmkuvert „Kant. Abstimmung“ in den Übermittlungsumschlag legen.
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Auf dem Rücksendungsblatt die Unterschrift anbringen, andernfalls die Stimmen
ungültig sind.
Das Rücksendungsblatt mit dem Stimmkuvert in den Übermittlungsumschlag legen, so dass die Adresse der Gemeinde im Sichtfenster erscheint.
Den Übermittlungsumschlag frankieren und rechtzeitig der Post übergeben, so
dass er spätestens am Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, bei der Gemeindeverwaltung eintrifft. Der Umschlag muss spätestens am Dienstag,
31.05.2016 mit B-Post oder am Donnerstag, 02.06.2016 mit A-Post aufgegeben
werden.
Abgabe auf der Gemeindekanzlei
Es ist auch möglich, den Übermittlungsumschlag unfrankiert auf der Gemeindekanzlei in die bereitstehende Urne zu werfen.
Die Gemeindekanzlei ist wie folgt offen:
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Täglich von 08.30 – 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch, bis 18.00 Uhr
St. Niklaus, 13. Mai 2016
Gemeindeverwaltung St. Niklaus
Die Präsidentin
Der Schreiber
Gaby Fux-Brantschen
Roland Bittel