Gemeinde Ingenbohl 6440 Brunnen Volksabstimmungen vom 28. Februar 2016 Nach Anordnung der zuständigen Behörden werden am Sonntag, 28. Februar 2016, folgende Volksabstimmungen durchgeführt: Eidgenössische Abstimmungen a) Volksinitiative vom 5. November 2012 "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe"; b) Volksinitiative vom 28. Dezember 2012 "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)"; c) Volksinitiative vom 24. März 2014 "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!"; d) Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel). Kantonale Abstimmung - Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil. Bezirksabstimmungen a) Errichtung eines Baurechts für den Campingplatz "Hopfräben" Brunnen; b) Technische Aufrüstung des Krematoriums mit einer zweiten Ofenlinie. Kommunale Abstimmungen a) Beschlussfassung über die Statutenrevision des Abwasserverbands Schwyz; b) Beschlussfassung über den Teilzonenplan Schönenbuch 2; c) Beschlussfassung über die Aufhebung des Reglements über die Schifffahrt der Gemeinde Ingenbohl vom 15. April 1985; d) Beschlussfassung über die Erteilung eines Verpflichtungskredits von Fr. 3'055'000.00 für ein Bauprojekt zur "Bereitstellung von Unterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge". Abstimmungszeit: Sonntag, 28. Februar 2016 10:00 - 11:00 Uhr Aula Brunnen Stimmabgabe Für die Abstimmung wird jedem Stimmberechtigten das notwendige Stimmmaterial zugestellt. Stimmbürger/innen, die eine Woche vor der Abstimmung noch nicht im Besitze dieser Abstimmungsunterlagen sind, wollen dies bitte sofort dem Einwohneramt Brunnen melden (Tel. 041 825 05 15). Stimmen an der Urne Wenn Sie sich zur Stimmabgabe an die Urne begeben, nehmen Sie bitte Ihre Unterlagen (vor allem Stimmrechtsausweis, Stimmzettel inkl. -kuvert) mit. Geben Sie den Stimmrechtsausweis ab und lassen Sie Ihr Stimmkuvert von der Urnenwache abstempeln. Stecken Sie alle Stimmzettel ins Stimmkuvert, bevor Sie es in die Urne werfen. Briefliches Stimmen Wenn Sie brieflich stimmen, - setzen Sie Ihre eigenhändige Unterschrift auf die Vorderseite des Stimmrechtsausweises unter Ihre Adresse. - stecken Sie alle Stimmzettel ins Stimmkuvert und verschliessen Sie dieses. - legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmkuvert ins Zustell-/Antwortkuvert. Achten Sie darauf, dass im Adressfenster die Anschrift der Gemeindekanzlei erscheint. - kleben Sie das Kuvert zu und stellen Sie es rechtzeitig per Post der Gemeindekanzlei zu oder werfen Sie es bis zum Abstimmungssonntag, 11:00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindekanzlei. Brunnen, im Dezember 2015 Gemeinderat Ingenbohl 6440 Brunnen Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Albert Auf der Maur Aldo Moschetti
© Copyright 2024 ExpyDoc