Pressemitteilung Erhöhung Mindestlohn J

Jutta Krellmann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Pressemitteilung
LINKE fordert Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro
Berlin, 02.06.2016
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Gewerkschaftspolitische Sprecherin
Sprecherin für Arbeit und Soziales
„Ein Mindestlohn, der seinem Namen gerecht wird, muss
ausnahmslos für Alle gelten, die ihn brauchen und muss 12 Euro
betragen – alles andere ist Niedriglohn und muss durch staatlich
finanzierte Aufstockerleistungen subventioniert werden“, sagt
Jutta Krellmann, niedersächsische Bundestagsabgeordnete der
Fraktion DIE LINKE, anlässlich des eindeutigen Votums zur
Erhöhung des Mindestlohns auf dem jüngsten Parteitag Ende Mai
in Magdeburg. Krellmann weiter:
„Die Bundesregierung hat mit 8,50 Euro den Mindestlohn
deutlich zu niedrig eingeführt. Dass Arbeitnehmer/innen immer
noch Löhne unterhalb der Niedriglohnschwelle, die 2010 bereits
bei 10,36 Euro lag, erhalten, ist ein Trauerspiel. Eine Erhöhung
des Mindestlohns auf 12 Euro sorgt dafür, dass Beschäftigte nach
45 Beitragsjahren eine Rente erhalten, die oberhalb des
Grundsicherungsniveaus, mit anderen Worten: Hartz IV für
Rentner/innen – liegt. Nach Berechnung der Bundesregierung,
auf eine Anfrage der Linksfraktion, muss hierzu der Stundenlohn
11,68 betragen. Die Mindestlohnkommission hat zum 1. Juni die
Beratungen aufgenommen, auf welchen Betrag der Mindestlohn
zum 1. Januar 2017 angehoben werden soll.
Die Frage der Höhe des Mindestlohns ist genauso aktuell wie die
Frage der Ausgestaltung, denn nach wie vor gilt er nicht für
Langzeiterwerbslose, jugendliche Beschäftigte oder
Praktikant/innen – diese Ausnahmen müssen zurückgenommen
werden. Zudem besteht dringender Nachbesserungsbedarf im
Mindestlohngesetz darüber, dass der Mindestlohn einem reinen
Stundenentgelt ohne Zuschläge, Trinkgeld oder Boni entspricht
und nicht mit zusätzlichem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
verrechnet werden darf. Zusätzlich ist das Gesetz um eine
Definition der vergütungsrechtlichen Arbeitszeit zu ergänzen
und es sind dabei Kriterien festzulegen, die Arbeitsverhältnisse
von ehrenamtlichen Tätigkeiten besser abgrenzen. Um den – teils
schon kriminellen – Umgehungsstrategien der Arbeitgeber
Einhalt zu gebieten, bedarf es auch eines Verbandsklagerechts für
Gewerkschaften. Sanktionen ohne Kontrolle laufen ins Leere, das
zeigt auch deren beschämend niedriges Niveau. Deswegen muss
das Personal in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit entsprechend
mit 5.000 zusätzlichen Planstellen aufgestockt werden.“