Leitfaden für die Integration internationaler Sprachzertifikate in den Berufsmaturitätsabschluss 2016 (BM1, M-Profil) geht an - alle Lernenden 5. Semester M-Profil - alle E- und F-Lehrende der 5. Semester M-Profil - Fachvorsteherinnen F und E - Sekretariat QV - Sekretariat DELF/DALF Suisse - Sekretariat Grundbildung - Sekretariat Grundbildung Berufsmaturität - A. Buse, Prorektor BM2 zK - R. Portenier, Rektor - R. Reichenbach, Prorektor E-Profil - M. Kolb, Prorektorin E-Profil - H. Berek, Prorektorin B-Profil Stand: November 2015 Christian Wölfle, Prorektor, Leiter M-Profil Telefon direkt 044 444 66 80, E-Mail [email protected] 1/6 1. Grundlagen • Verordnung des BBT (heute: SBFI) über die Berufsmaturität vom 30.11.1998 • Verordnung des BBT (heute: SBFI) über die berufliche Grundbildung, Kauffrau/Kaufmann vom 26.9.2011 • Aide-mémoire IV der Eidg. Berufsmaturitätskommission, überarbeitet 25.11.2014 • Berufsmaturitätsreglement des Kantons Zürich vom 1.1.2003 • Wegleitung zu den Kaufmännischen Berufsmaturitätsprüfungen im Kanton Zürich vom September 2009 2. Abschluss 2016 Die M-Profil Klassen 16-M1 schliessen 2016 wie folgt ab: Klasse 16-M1.00 16-M1.01 16-M1.02 16-M1.03 16-M1.04 16-M1.05 16-M1.06 16-M1.07 16-M1.08 16-M1.09 16-M1.10 16-M1.11 16-M1.12 16-M1.13 16-M1.14 16-M1.15 Französisch DELF B2 X Französisch DFP X X X X X X X X X X X X X X X Englisch FCE X X X X X X X X X X X X X X X X Lernende der 16-M1 Klassen entscheiden sich bis 20. November 2015 mit Unterschrift, ob Sie zu den hier formulierten Bedingungen externe Sprachdiplome erwerben und anrechnen lassen wollen oder nicht. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, die externen Sprachdiplome bis spätestens Ende April 2016 zu erwerben. Insbesondere anerkennen Sie die Benotung. Von den ordentlichen Berufsmaturitätsprüfungen (schriftlich und mündlich) sind Sie im betreffenden Fach dispensiert. Wer sich für externe Sprachdiplome entschieden hat, diese dann aber nicht absolviert, erhält keine Prüfungsnote im betreffenden Fach – die Abschlussprüfung gilt damit als nicht bestanden. Als entschuldbare Gründe gelten nur Krankheit und Unfall (Arztzeugnis), in diesem Fall haben Sie im Juni 2016 die kantonale BM-Prüfung zu absolvieren. Telefon direkt 044 444 66 80, E-Mail [email protected] 2/6 Nur ausnahmsweise und nach Rücksprache mit der Fachlehrerin / dem Fachlehrer wird in den Fremdsprachen von BM1-Absolventinnen und -Absolventen die kantonale Berufsmaturitätsprüfung geschrieben. Wenn Sie jedoch französischer oder englischer Muttersprache bzw. Staatszugehörigkeit sind, nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Fachlehrperson auf, um abzuklären, ob Sie die internationalen Diplome überhaupt erwerben können. Auf alle Fälle füllen Sie bitte die Formulare am Schluss dieses Leitfadens aus und begründen gegebenenfalls, warum Sie kein internationales Sprachzertifikat erwerben. 3. Prüfungstermine / Anmeldung Die Prüfungen der externen Sprachdiplome finden für Sie zu folgenden Zeitpunkten statt: • DELF B2: 12. März 2016 (schriftlich), mündlich verschiedene Daten • DFP: 16. März 2016 (schriftlich), mündlich verschiedene Daten • FCE: 5. März 2016 (schriftlich), mündlich verschiedene Daten Die Fachlehrenden sind für eine fristgerechte Anmeldung Ihrer Klassen verantwortlich: • • Französisch Englisch DELF/DALF SUISSE Online-Anmeldung (klassenweise im EDV-Zimmer) www.delfdalf.ch DFP Sekretariat Berufsmaturität FIRST Online-Anmeldung (klassenweise im EDV-Zimmer) www.cambridgeesol-zurich.ch Bitte beachten Sie: - Die Prüfungsgebühren sind von den meisten Lehrbetrieben bereits bezahlt worden. - Ein Ausdruck der Online-Registration ist der Fachlehrerin / dem Fachlehrer abzugeben. Zur Anmeldung DELF B2: Führen Sie bei der Online-Anmeldung DELF/DALF für die Session im März 2016 im Prüfungszentrum „Limmat Zürich“ unter „Ecole“ den Namen unserer Schule mit der Klassennummer an (zum Beispiel: KVZBS /16-M1.00). Die Lehrenden senden zusätzlich eine E-Mail ans DELF/DALF-Zentrum mit allen notwendigen Angaben (siehe www.delfdalf.ch). Zur Anmeldung First: Damit das FCE als Berufsmaturitätsprüfung angerechnet werden kann, müssen Sie den Schulnamen exakt angeben und die Rubrik ankreuzen, dass die Prüfungsergebnisse der Schule mitgeteilt werden dürfen. Damit wir eine Sammelrechnung erhalten, muss bei der Anmeldung Folgendes angegeben werden: - Sammelrechnung - Code b202001 Telefon direkt 044 444 66 80, E-Mail [email protected] 3/6 4. Umrechnen der Prüfungsleistungen Die Umrechnung der Prüfungsleistungen in Noten für das Berufsmaturitätszeugnis findet gemäss folgenden Schlüsseln statt. Die Umrechnung findet auch bei Punktzahlen statt, die nicht zum Erwerb des betreffenden Diploms ausgereicht haben. 4.1 DELF B2 Die Umrechnung der Punktzahl in Noten erfolgt gemäss Skala 2 des Aide-mémoire IV der Eidg. Berufsmaturitätskommission, Stand 25.11.2014 (Note 4 bei 50 Punkten). 91 – 100 Punkte 81 – 90 Punkte 71 – 80 Punkte 61 – 70 Punkte 50 – 60 Punkte 42 – 49 Punkte 34 – 41 Punkte 26 – 33 Punkte 18 – 25 Punkte 10 – 17 Punkte 0 – 9 Punkte Note 6,0 5,5 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 Die Note zählt als Prüfungsnote für den Abschluss. 4.2 DFP Die Umrechnung der Punktzahl in Noten erfolgt gemäss Skala 1 des Aide-mémoire IV der Eidg. Berufsmaturitätskommission, Stand 25.11.2014 (Note 4 bei 55 Punkten). 92 – 100 Punkte 83 – 91 Punkte 74 – 82 Punkte 65 – 73 Punkte 55 – 64 Punkte 45 – 54 Punkte 36 – 44 Punkte 27 – 35 Punkte 18 – 26 Punkte 9 – 17 Punkte 0 – 8 Punkte Note 6,0 5,5 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 Die Leistungen an der DFP-Prüfung werden wie folgt bewertet: - Punktzahl in schriftliche Einheiten: max. 75 Punkte - Punktzahl in mündlichen Einheiten: max. 25 Punkte (Compréhension Orale wird dabei im Rahmen der schriftlichen Prüfung geprüft). Die Note zählt als Prüfungsnote für den Abschluss. Telefon direkt 044 444 66 80, E-Mail [email protected] 4/6 4.3 FCE Die Umrechnung der Punktzahl in Noten erfolgt gemäss Skala 1a des Aide-mémoire IV der Eidg. Berufsmaturitätskommission, Stand 25.11.2014 (Note 4 bei 160 Punkten). 184 – 190 Punkte 178 – 183 Punkte 172 – 177 Punkte 166 – 171 Punkte 160 – 165 Punkte 154 – 159 Punkte 148 – 153 Punkte 142 – 147 Punkte 136 – 141 Punkte 130 – 135 Punkte 122 – 129 Punkte Note 6,0 5,5 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 Die Note zählt als Prüfungsnote für den Abschluss. 5. Erfahrungsnoten Der Durchschnitt der Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters zählt als Erfahrungsnote zu 50% für den Abschluss im betreffenden Fach. Für Lernende, die in Englisch den CAE-Kurs besuchen, setzt der CAE-Kursleiter jeweils die Semesternoten für Promotion und Abschluss. Im 6. Semester der Lehrer der Stammklasse. 6. Unterricht nach den Prüfungen Nach Ablegen der externen Prüfungen findet der Unterricht in beiden Fremdsprachen nach folgendem Programm und mit Literatur-Zielsetzungen statt. • Der Unterricht fällt grundsätzlich NICHT aus. • Sie bearbeiten selbstständig (d.h. grösstenteils ausserhalb des Unterrichtes) mindestens ein literarisches Werk, das von Ihrer Lehrerin / Ihrem Lehrer klassenweise vorgegeben wird. Der Titel wird spätestens anfangs Dezember bekannt gegeben. • In den 2-3 letzten Wochen vor den BM-Prüfungen finden, einzeln oder in Gruppen, mündliche Literaturprüfungen statt (Inhalt: das selbstständig erarbeitete Werk). Die so erzielte Note hat für das Zeugnis des 6. Semesters mindestens ein Gewicht von 1/5. Falls Sie diese Prüfung nicht absolvieren, erhalten Sie die Note 1. • Die Lehrenden stellen für die Klassen ein detailliertes Programm zusammen, aus dem hervorgeht, wer wann wo diese mündliche Prüfung abzulegen hat. • Wenn Sie für die kantonale Berufsmaturitätsprüfung angemeldet sind, können Sie sich im Unterricht auf diese Prüfung vorbereiten. Telefon direkt 044 444 66 80, E-Mail [email protected] 5/6 7. Kosten Die Kosten der externen Sprachdiplome werden durch die Schule beglichen (aus den BMProjektbeiträgen der Lehrbetriebe). 8. Beschwerden Bei den Französischdiplomen ist bei Nichtbestehen der Prüfung eine Einsichtnahme möglich. Die Beschwerdemöglichkeit richtet sich nach dem Recht der betreffenden Prüfungsorganisation. Die Prüfungsergebnisse des englischen Diploms FCE können nicht angefochten werden. 9. Früherer Erwerb von Diplomen / höherwertige Diplome 9.1 Grundsatz Unser Ziel ist, dass die BM-Kandidatinnen und -Kandidaten internationale Sprachdiplome am Schluss der Ausbildung anstelle der Berufsmaturitätsprüfungen erwerben. Selbstverständlich gibt es trotzdem Absolventinnen und Absolventen, die das angestrebte oder ein höherwertiges Diplom bereits vor der Lehre erworben haben. Sie können sich solche früher erworbenen Diplome für den Berufsmaturitätsabschluss anrechnen lassen, sofern Sie die Fremdsprache seit dem Prüfungstermin aktiv gepflegt haben (Schulbesuch, Sprachgebrauch am Arbeitsplatz, Auslandaufenthalte). In diesem Fall beantragen Sie beim zuständigen Prorektor schriftlich die Anrechnung und reichen als Beilage das bereits früher erworbene Diplom im Original ein (eine Kopie wird von uns erstellt). Der Antrag muss von Ihrer Fachlehrerin / Ihrem Fachlehrer visiert sein. Falls Sie ein von der Schule angestrebtes Diplom im letzten Lehrjahr erwerben wollen, und zwar vor dem offiziellen Termin, müssen Sie dies dem zuständigen Prorektor im Voraus mitteilen. Es wird eine Unkostenpauschale für die individuelle Handhabung erhoben (vgl. E-Mail der Schulleitung an die 16-M1 Klassen vom 8.6.2015). Die Erfahrungsnoten des 5. und 6. Semesters müssen so oder so beigebracht werden. 9.2 Umrechnung höherwertiger Diplome Bestandene höherwertige Diplome können wie folgt umgerechnet werden: • Niveau C1 (z. B. CAE, DALF C1) = Note 6 • Niveau C2 (z. B. CPE, DALF C2) = Note 6 Kandidatinnen/Kandidaten, die ein höherwertiges Diplom (z. B. CAE) auf die BMP 2016 hin absolvieren, müssen im Besitz des nächstniedrigeren Diploms (z. B. FCE) sein, damit die Notenumrechnung bei Nichtbestehen gewährleistet ist. Telefon direkt 044 444 66 80, E-Mail [email protected] 6/6
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