Leitfaden Sprachzertifikate BMP 2016

Leitfaden
für die Integration
internationaler Sprachzertifikate
in den Berufsmaturitätsabschluss
2016
(BM1, M-Profil)
geht an
- alle Lernenden 5. Semester M-Profil
- alle E- und F-Lehrende der 5. Semester M-Profil
- Fachvorsteherinnen F und E
- Sekretariat QV
- Sekretariat DELF/DALF Suisse
- Sekretariat Grundbildung
- Sekretariat Grundbildung Berufsmaturität
- A. Buse, Prorektor BM2
zK
- R. Portenier, Rektor
- R. Reichenbach, Prorektor E-Profil
- M. Kolb, Prorektorin E-Profil
- H. Berek, Prorektorin B-Profil
Stand: November 2015
Christian Wölfle, Prorektor, Leiter M-Profil
Telefon direkt 044 444 66 80, E-Mail [email protected]
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1. Grundlagen
• Verordnung des BBT (heute: SBFI) über die Berufsmaturität vom 30.11.1998
• Verordnung des BBT (heute: SBFI) über die berufliche Grundbildung, Kauffrau/Kaufmann
vom 26.9.2011
• Aide-mémoire IV der Eidg. Berufsmaturitätskommission, überarbeitet 25.11.2014
• Berufsmaturitätsreglement des Kantons Zürich vom 1.1.2003
• Wegleitung zu den Kaufmännischen Berufsmaturitätsprüfungen im Kanton Zürich
vom September 2009
2. Abschluss 2016
Die M-Profil Klassen 16-M1 schliessen 2016 wie folgt ab:
Klasse
16-M1.00
16-M1.01
16-M1.02
16-M1.03
16-M1.04
16-M1.05
16-M1.06
16-M1.07
16-M1.08
16-M1.09
16-M1.10
16-M1.11
16-M1.12
16-M1.13
16-M1.14
16-M1.15
Französisch
DELF B2
X
Französisch
DFP
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Englisch
FCE
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Lernende der 16-M1 Klassen entscheiden sich bis 20. November 2015 mit Unterschrift, ob
Sie zu den hier formulierten Bedingungen externe Sprachdiplome erwerben und anrechnen
lassen wollen oder nicht.
Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, die externen Sprachdiplome bis spätestens Ende
April 2016 zu erwerben. Insbesondere anerkennen Sie die Benotung. Von den ordentlichen
Berufsmaturitätsprüfungen (schriftlich und mündlich) sind Sie im betreffenden Fach dispensiert.
Wer sich für externe Sprachdiplome entschieden hat, diese dann aber nicht absolviert,
erhält keine Prüfungsnote im betreffenden Fach – die Abschlussprüfung gilt damit als
nicht bestanden.
Als entschuldbare Gründe gelten nur Krankheit und Unfall (Arztzeugnis), in diesem
Fall haben Sie im Juni 2016 die kantonale BM-Prüfung zu absolvieren.
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Nur ausnahmsweise und nach Rücksprache mit der Fachlehrerin / dem Fachlehrer wird in
den Fremdsprachen von BM1-Absolventinnen und -Absolventen die kantonale Berufsmaturitätsprüfung geschrieben. Wenn Sie jedoch französischer oder englischer Muttersprache
bzw. Staatszugehörigkeit sind, nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Fachlehrperson auf,
um abzuklären, ob Sie die internationalen Diplome überhaupt erwerben können. Auf alle
Fälle füllen Sie bitte die Formulare am Schluss dieses Leitfadens aus und begründen gegebenenfalls, warum Sie kein internationales Sprachzertifikat erwerben.
3. Prüfungstermine / Anmeldung
Die Prüfungen der externen Sprachdiplome finden für Sie zu folgenden Zeitpunkten statt:
• DELF B2: 12. März 2016 (schriftlich), mündlich verschiedene Daten
• DFP:
16. März 2016 (schriftlich), mündlich verschiedene Daten
• FCE:
5. März 2016 (schriftlich), mündlich verschiedene Daten
Die Fachlehrenden sind für eine fristgerechte Anmeldung Ihrer Klassen verantwortlich:
•
•
Französisch
Englisch
DELF/DALF SUISSE
Online-Anmeldung
(klassenweise im EDV-Zimmer)
www.delfdalf.ch
DFP
Sekretariat Berufsmaturität
FIRST
Online-Anmeldung
(klassenweise im EDV-Zimmer)
www.cambridgeesol-zurich.ch
Bitte beachten Sie:
- Die Prüfungsgebühren sind von den meisten Lehrbetrieben bereits bezahlt worden.
- Ein Ausdruck der Online-Registration ist der Fachlehrerin / dem Fachlehrer abzugeben.
Zur Anmeldung DELF B2:
Führen Sie bei der Online-Anmeldung DELF/DALF für die Session im März 2016 im Prüfungszentrum „Limmat Zürich“ unter „Ecole“ den Namen unserer Schule mit der Klassennummer an (zum Beispiel: KVZBS /16-M1.00).
Die Lehrenden senden zusätzlich eine E-Mail ans DELF/DALF-Zentrum mit allen notwendigen Angaben (siehe www.delfdalf.ch).
Zur Anmeldung First:
Damit das FCE als Berufsmaturitätsprüfung angerechnet werden kann, müssen Sie den
Schulnamen exakt angeben und die Rubrik ankreuzen, dass die Prüfungsergebnisse der
Schule mitgeteilt werden dürfen. Damit wir eine Sammelrechnung erhalten, muss bei der Anmeldung Folgendes angegeben werden:
- Sammelrechnung
- Code b202001
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4. Umrechnen der Prüfungsleistungen
Die Umrechnung der Prüfungsleistungen in Noten für das Berufsmaturitätszeugnis findet gemäss folgenden Schlüsseln statt. Die Umrechnung findet auch bei Punktzahlen statt, die
nicht zum Erwerb des betreffenden Diploms ausgereicht haben.
4.1 DELF B2
Die Umrechnung der Punktzahl in Noten erfolgt gemäss Skala 2 des Aide-mémoire IV der
Eidg. Berufsmaturitätskommission, Stand 25.11.2014 (Note 4 bei 50 Punkten).
91 – 100 Punkte
81 – 90 Punkte
71 – 80 Punkte
61 – 70 Punkte
50 – 60 Punkte
42 – 49 Punkte
34 – 41 Punkte
26 – 33 Punkte
18 – 25 Punkte
10 – 17 Punkte
0 – 9 Punkte
Note
6,0
5,5
5,0
4,5
4,0
3,5
3,0
2,5
2,0
1,5
1,0
Die Note zählt als Prüfungsnote für den Abschluss.
4.2 DFP
Die Umrechnung der Punktzahl in Noten erfolgt gemäss Skala 1 des Aide-mémoire IV der
Eidg. Berufsmaturitätskommission, Stand 25.11.2014 (Note 4 bei 55 Punkten).
92 – 100 Punkte
83 – 91 Punkte
74 – 82 Punkte
65 – 73 Punkte
55 – 64 Punkte
45 – 54 Punkte
36 – 44 Punkte
27 – 35 Punkte
18 – 26 Punkte
9 – 17 Punkte
0 – 8 Punkte
Note
6,0
5,5
5,0
4,5
4,0
3,5
3,0
2,5
2,0
1,5
1,0
Die Leistungen an der DFP-Prüfung werden wie folgt bewertet:
- Punktzahl in schriftliche Einheiten:
max. 75 Punkte
- Punktzahl in mündlichen Einheiten:
max. 25 Punkte
(Compréhension Orale wird dabei im Rahmen der schriftlichen Prüfung geprüft).
Die Note zählt als Prüfungsnote für den Abschluss.
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4.3 FCE
Die Umrechnung der Punktzahl in Noten erfolgt gemäss Skala 1a des Aide-mémoire IV der
Eidg. Berufsmaturitätskommission, Stand 25.11.2014 (Note 4 bei 160 Punkten).
184 – 190 Punkte
178 – 183 Punkte
172 – 177 Punkte
166 – 171 Punkte
160 – 165 Punkte
154 – 159 Punkte
148 – 153 Punkte
142 – 147 Punkte
136 – 141 Punkte
130 – 135 Punkte
122 – 129 Punkte
Note
6,0
5,5
5,0
4,5
4,0
3,5
3,0
2,5
2,0
1,5
1,0
Die Note zählt als Prüfungsnote für den Abschluss.
5. Erfahrungsnoten
Der Durchschnitt der Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters zählt als Erfahrungsnote zu
50% für den Abschluss im betreffenden Fach. Für Lernende, die in Englisch den CAE-Kurs
besuchen, setzt der CAE-Kursleiter jeweils die Semesternoten für Promotion und Abschluss.
Im 6. Semester der Lehrer der Stammklasse.
6. Unterricht nach den Prüfungen
Nach Ablegen der externen Prüfungen findet der Unterricht in beiden Fremdsprachen nach
folgendem Programm und mit Literatur-Zielsetzungen statt.
•
Der Unterricht fällt grundsätzlich NICHT aus.
•
Sie bearbeiten selbstständig (d.h. grösstenteils ausserhalb des Unterrichtes) mindestens ein literarisches Werk, das von Ihrer Lehrerin / Ihrem Lehrer klassenweise vorgegeben wird. Der Titel wird spätestens anfangs Dezember bekannt gegeben.
•
In den 2-3 letzten Wochen vor den BM-Prüfungen finden, einzeln oder in Gruppen,
mündliche Literaturprüfungen statt (Inhalt: das selbstständig erarbeitete Werk).
Die so erzielte Note hat für das Zeugnis des 6. Semesters mindestens ein Gewicht
von 1/5. Falls Sie diese Prüfung nicht absolvieren, erhalten Sie die Note 1.
•
Die Lehrenden stellen für die Klassen ein detailliertes Programm zusammen, aus
dem hervorgeht, wer wann wo diese mündliche Prüfung abzulegen hat.
•
Wenn Sie für die kantonale Berufsmaturitätsprüfung angemeldet sind, können Sie
sich im Unterricht auf diese Prüfung vorbereiten.
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7. Kosten
Die Kosten der externen Sprachdiplome werden durch die Schule beglichen (aus den BMProjektbeiträgen der Lehrbetriebe).
8. Beschwerden
Bei den Französischdiplomen ist bei Nichtbestehen der Prüfung eine Einsichtnahme möglich.
Die Beschwerdemöglichkeit richtet sich nach dem Recht der betreffenden Prüfungsorganisation.
Die Prüfungsergebnisse des englischen Diploms FCE können nicht angefochten werden.
9. Früherer Erwerb von Diplomen / höherwertige Diplome
9.1 Grundsatz
Unser Ziel ist, dass die BM-Kandidatinnen und -Kandidaten internationale Sprachdiplome am
Schluss der Ausbildung anstelle der Berufsmaturitätsprüfungen erwerben.
Selbstverständlich gibt es trotzdem Absolventinnen und Absolventen, die das angestrebte
oder ein höherwertiges Diplom bereits vor der Lehre erworben haben. Sie können sich solche früher erworbenen Diplome für den Berufsmaturitätsabschluss anrechnen lassen, sofern
Sie die Fremdsprache seit dem Prüfungstermin aktiv gepflegt haben (Schulbesuch, Sprachgebrauch am Arbeitsplatz, Auslandaufenthalte). In diesem Fall beantragen Sie beim zuständigen Prorektor schriftlich die Anrechnung und reichen als Beilage das bereits früher erworbene Diplom im Original ein (eine Kopie wird von uns erstellt). Der Antrag muss von Ihrer
Fachlehrerin / Ihrem Fachlehrer visiert sein.
Falls Sie ein von der Schule angestrebtes Diplom im letzten Lehrjahr erwerben wollen, und
zwar vor dem offiziellen Termin, müssen Sie dies dem zuständigen Prorektor im Voraus mitteilen. Es wird eine Unkostenpauschale für die individuelle Handhabung erhoben (vgl. E-Mail
der Schulleitung an die 16-M1 Klassen vom 8.6.2015).
Die Erfahrungsnoten des 5. und 6. Semesters müssen so oder so beigebracht werden.
9.2 Umrechnung höherwertiger Diplome
Bestandene höherwertige Diplome können wie folgt umgerechnet werden:
• Niveau C1 (z. B. CAE, DALF C1) = Note 6
• Niveau C2 (z. B. CPE, DALF C2) = Note 6
Kandidatinnen/Kandidaten, die ein höherwertiges Diplom (z. B. CAE) auf die BMP 2016 hin
absolvieren, müssen im Besitz des nächstniedrigeren Diploms (z. B. FCE) sein, damit die
Notenumrechnung bei Nichtbestehen gewährleistet ist.
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