Medienmitteilung - IV-Stelle des Kantons Solothurn

Medienmitteilung
Zuchwil, 31. Mai 2016
IV Kanton Solothurn: Das Jahr 2015
Früherfassung – Zahl der Meldungen weiterhin hoch
Das unkomplizierte Meldeverfahren zur Früherfassung ist bestens etabliert. Diese Meldung kann von unterschiedlichen Stellen und Personen gemacht werden. Sie sollte bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 30
Tagen oder bei wiederholten Kurzabsenzen erfolgen. Damit hat die IV die Möglichkeit, so früh wie möglich
mit gesundheitlich eingeschränkten Menschen in Kontakt zu kommen. Die Chancen für einen Verbleib im
Arbeitsprozess oder eine rasche Wiedereingliederung verbessern sich.
Im vergangenen Jahr gingen bei der IV-Stelle Solothurn 628 Früherfassungsmeldungen (2014: 570) ein.
Der grösste Teil der Meldungen (327) kam von den betroffenen Personen selber. 138 Personen wurden
von ihren Arbeitgebern gemeldet und 76 durch behandelnde Ärzte.
Eingliederungserfolg von 60,83%
Das grosse Engagement in der Eingliederung lohnt sich. Der Eingliederungserfolg bewegt sich nach wie vor
auf hohem Niveau. Er konnte von 57,03% (2014) auf 60,83% (2015) gesteigert werden. Darunter fallen
Neuanstellungen, Arbeitsplatzerhalt oder betriebsinterne Umplatzierungen sowie abgeschlossene Ausbildungen und Umschulungen. Seitens der IV-Mitarbeitenden braucht es auch weiterhin intensive Aufklärungs- und Akquisitionsarbeit, um engagierte Arbeitgebende mit ins Boot zu holen.
Abschlüsse
Erfolgreiche Abschlüsse
In Prozenten
2014
1352
771
57,03%
2015
1177
716
60,83%
Zugesprochene Neurenten
2015 wurden 728 Renten zugesprochen (2014: 612). Diese verteilen sich wie folgt:
ganze Renten
Dreiviertelsrenten
halbe Renten
Viertelsrenten
2015
447
50
159
72
Die Zunahme der Rentenzusprachen ist zum einen eine Folge der stetig wachsenden Gesuchseingänge
zum andern wurden mehr Rentenentscheide gefällt als im Vorjahr. Die Verteilung der zugesprochenen
Neurenten auf die verschiedenen IV-Grade bewegt sich auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr.
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Erfolgreiche Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs (BVM) in der IV
Die IV-Stelle Solothurn konnte durch die Aufdeckung von versuchtem oder vollendetem Versicherungsmissbrauch 7,2 Mio. Franken an Rentenleistungen einsparen (hochgerechnet). Nicht mit eingerechnet sind
Kinderrenten der IV und Entlastungen, die sich allenfalls bei anderen Sozialversicherungen wie z.B. Pensionskassen und Ergänzungsleistungen ergeben.
2015 gingen 89 BVM-Meldungen (mündlich oder schriftlich) aus der Bevölkerung zu mutmasslichem Versicherungsmissbrauch ein. Das sind etwas weniger als im Vorjahr. Die IV-Stelle ist auf Verdachtsmeldungen
aus der Bevölkerung angewiesen. Je konkreter die Angaben sind, die wir von Drittpersonen bekommen,
desto einfacher können wir dem Verdacht nachgehen. Nicht immer führen Meldungen jedoch dazu, dass
die IV-Stelle die Rente der gemeldeten Person einer vertieften Prüfung unterzieht. So sind beispielsweise
Personen, welche eine Rente aufgrund einer psychischen Einschränkung beziehen, oftmals durchaus in der
Lage körperliche Tätigkeiten auszuüben. Und es gibt auch Personen mit einer zumutbaren Restarbeitsfähigkeit oder Teilrente, welche trotz der IV-Rente noch einer ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit nachgehen
dürfen. Auch ein von aussen betrachtet finanziell sorgloses Leben lässt nicht zwingend Zweifel an der Rentenberechtigung aufkommen, da die Leistungen der IV allen Personen, auch vermögenden Personen, zustehen. Wir nehmen jedoch jeden Hinweis ernst und prüfen diesen mit Sorgfalt und Augenmass. Aus Datenschutzgründen können meldenden Personen keine Informationen zu Fällen oder Massnahmen gegeben
werden.
Aktuell befinden sich rund 80 Fälle in laufender Überprüfung.
«Lueg zu dir»
Die IV-Stellen haben vom Bund über die Verordnung im Sozialversicherungsrecht der IV den Auftrag erhalten, Arbeitgebende fallunabhängig zu beraten und zu begleiten. Die IV-Stelle Solothurn nimmt diesen Auftrag mit dem Geschäftsfeld Iradis im Bereich der psychischen Gesundheit wahr. Damit die Umsetzung dieses Auftrages im Sinne der Wirtschaft erfolgt und akzeptiert wird, ist eine Zusammenarbeit ungemein wichtig. So helfen die Arbeitgebenden mit, das Angebot für ihre Bedürfnisse anzupassen und weiterzuentwickeln.
Die Erfahrungen zeigen, dass sich immer mehr Menschen in ihrem Job stark gefordert oder auch überfordert fühlen. Psychische Erkrankungen sind nicht ein gewöhnliches Führungsthema; jedoch wird das Thema
gesellschaftspolitisch immer wichtiger, weshalb eine Unterstützung von Arbeitgebenden angebracht ist.
Das Angebot der IV beginnt mit Iradis dort, wo Spezialwissen zum Thema Führung, Krankheit und Netzwerk
benötigt wird. Mehr dazu in unserem Geschäftsbericht ab Seite 16 oder unter www.iradis.ch.
Für weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in unserem Geschäftsbericht 2015 unter www.ivso.ch.
IV-Stelle Solothurn, Pia Wälti, Kommunikation
Telefon 032 686 24 46, E-Mail [email protected]
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