Merkblatt für erkrankte oder verunfallte Mitarbeiter Unfall mit Arbeitsunfähigkeit Zeitplan ab Unfalldatum Umgehend monatlich wiederkehrend Umgehende Meldung des Unfalls via Arbeitgeber an den Unfallversicherer. Mindestens 1x monatlich ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung via Arbeitgeber einzureichen. Die Heilbehandlungskosten im Zusammenhang mit dem Unfall werden durch den Unfallversicherer übernommen. Bitte beachten Sie, dass Taggelder nicht sozialversicherungspflichtig sind. IV Früherfassung zur raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Ab 1 Monat Die Meldung ist vorzugsweise via Arbeitgeber bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons einzureichen. Die Meldung zur Früherfassung gilt nicht als Anmeldung für Leistungen der IV. Ab 3 Monaten Je nach BVG Versicherer besteht bereits nach 3 Monaten Wartefrist Anspruch auf Befreiung der BVG Prämien. Der Anspruch ist via Arbeitgeber bei der Pensionskasse geltend zu machen. Ab 3 Monaten Falls private Lebensversicherungspolicen bestehen, empfiehlt sich zu prüfen, ob ebenfalls Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht. IV-Anmeldung bei der zuständigen IV-Stelle. Spätestens 6 Monate Der Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus der eidgenössischen Invalidenversicherung beginnt frühestens nach Ablauf eines Wartejahres sowie sechs Monate, nachdem die Anmeldung bei der IV-Stelle eingereicht wurde. Der Unfallversicherer ist darüber zu informieren. Ab 6 Monate Unfalltaggelder sind nicht AHV-pflichtig, weshalb möglicherweise die AHVBeitragspflicht im laufenden Jahr nicht mehr erfüllt wird. Um im Alter Rentenkürzungen durch Beitragslücken zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich mit der zuständigen Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons in Verbindung zu setzen. Ab 1 Jahr Falls bereits eine IV-Rente ausgesprochen wurde, ist die IV-Verfügung der Unfallversicherung einzureichen. Die Unfalltaggelder werden mit der IV-Rente koordiniert. Umwandlung der Unfalltaggelder in eine Unfall- Invalidenrente. Der Unfallversicherer wird Sie direkt kontaktieren. In der Regel wird zu diesem Zeitpunkt auch eine allfällige Integritätsentschädigung ausbezahlt. Ab 2 Jahren Die Unfall-Invalidenrente wird lebenslänglich ausbezahlt und ergänzt die Rente der 1. Säule (IV, bzw. AHV). Die Unfalldeckung in Ihrer Krankpflegeversicherung ist zu überprüfen. 1 Krankheit Zeitplan ab Eintreten Krankheit Innert 30 Tagen monatlich wiederkehrend Einreichung Krankmeldung via Arbeitgeber an den Krankentaggeldversicherer. Mindestens 1x monatlich ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung via Arbeitgeber einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Taggelder nicht sozialversicherungspflichtig sind. IV Früherfassung zur raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Ab 1 Monat Die Meldung ist vorzugsweise via Arbeitgeber bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons einzureichen. Die Meldung zur Früherfassung gilt nicht als Anmeldung für Leistungen der IV. Ab 3 Monaten Je nach BVG Versicherer besteht bereits nach 3 Monaten Wartefrist Anspruch auf Befreiung der BVG Prämien. Der Anspruch ist via Arbeitgeber bei der Pensionskasse geltend zu machen. Ab 3 Monaten Falls private Lebensversicherungspolicen bestehen, empfiehlt sich zu prüfen, ob ebenfalls Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht. IV-Anmeldung bei der zuständigen IV-Stelle. Spätestens 6 Monate Der Anspruch auf eine Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung beginnt frühestens nach Ablauf eines Wartejahres sowie sechs Monate, nachdem die Anmeldung bei der IV-Stelle eingereicht wurde. Der Krankentaggeldversicherer ist darüber zu informieren. Ab 6 Monate ab Krankentaggelder sind nicht AHV-pflichtig, weshalb möglicherweise die AHVBeitragspflicht im laufenden Jahr nicht mehr erfüllt wird. Um im Alter Rentenkürzungen durch Beitragslücken zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich mit der zuständigen Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons in Verbindung zu setzen. Ab 1 Jahr nach Falls bereits eine IV-Rente ausgesprochen wurde, ist die IV-Verfügung der Krankentaggeldversicherung einzureichen. Die Krankentaggelder werden mit der IV-Rente koordiniert. Ab 2 Jahren Einstellung der Krankentaggelder. Falls eine BVG Versicherung besteht, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus der BVG-Versicherung zu überprüfen. 2
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