Informationen zur Gymnasialen Oberstufe Schulrechtliche Grundlagen (letztmalig gültig für alle Schüler1, die im Schuljahr 15/16 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten): 1) Richtlinien für die gymnasiale Oberstufe im Klassenverband an deutschen Auslandsschulen (BLAschA, 28.09.1994 i.d.F. vom 09.07.2004) 2) Ordnung der deutschen Reifeprüfung im Ausland (Beschluss der KMK vom 27.01.1995 i.d.F. vom 24.03.2004 Organisation der gymnasialen Oberstufe (GO) Die drei obersten Jahrgangsstufen bilden die GO. Die 10. Klasse ist die Einführungsklasse, die 11. und 12. Jahrgangsstufe wird als die Qualifikationsphase bezeichnet. Abgeschlossen wird die GO im Klassenverband mit der Reifeprüfung. Sie ermöglicht den Zugang zum Hochschulstudium in Deutschland. Abiturienten einer Deutschen Auslandsschule mit GO gelten als „Bildungsinländer“ und unterliegen den gleichen Regelungen wie Abiturienten, die an einem deutschen Gymnasium die Reifeprüfung abgelegt haben. Eintritt in die GO Die Schüler, die die Versetzung in die 10.Klasse erhalten haben, treten automatisch in die Einführungsphase der GO ein. Realschüler, die am Ende der 10.Klasse die Genehmigung erhalten, die GO zu besuchen, müssen die 10.Jahrgangsstufe auf gymnasialem Niveau wiederholen. Organisation der 10.Klasse (Einführungsphase) In der drittletzten Jahrgangsstufe sind 13 Fächer für die Schüler verbindlich. Dazu zählen: sprachlich-künstl. Aufgabenbereich Deutsch Englisch Französisch (Neugriechisch) Kunsterziehung Musik 1 gesellschaftswissenschaftl. mathematischAufgabenbereich naturwissenschaftl. Aufgabenbereich Geschichte Mathematik Erdkunde Biologie Physik Chemie sonstige Fächer Ethik Sport Wegen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Neugriechisch (NGR) ist für diejenigen Schüler Pflicht, die NGR als Zweitsprache (NaZ) belegt haben. Die Schüler, die Neugriechisch als Fremdsprache (NaF) belegt haben, wählen das Fach nach der Klasse 9 ab. Der Unterricht in D, M, E, F, und NGR erfolgt vierstündig. GES, BIO, PHY werden dreistündig, CH, ERD, KU, MU, ETH und SPO zweistündig unterrichtet. In den vier- und dreistündigen Fächern werden in der Regel 4, in den anderen 2 Klassenarbeiten im Jahr (außer Sport) geschrieben. Wahlmöglichkeit nach Klasse 10: Die Abwahl von Französisch oder Neugriechisch nach Klasse 10 ist nur dann möglich, wenn ein Schüler beide Fremdsprachen bis zum Ende der 10. Klasse belegt hat. Die gewählten Fremdsprachen sind verpflichtend für vier Halbjahre zu belegen. Wer Französisch und Neugriechisch weiter belegen möchten, muss sich für die 11. und 12. Klasse (Qualifikationsphase) zwischen den Fächern Kunst oder Musik entscheiden. Organisation der 11. und 12.Klasse In der 11. und 12. Klasse hat der Schüler 12 Qualifikationsfächern (Chemie fällt bei allen Schülern weg). In allen Fächern (bis auf Sport) werden zwei Klausuren im Halbjahr geschrieben. Im Halbjahr der mündlichen Reifeprüfung (Semester 12/2) erfolgt nur eine schriftliche Leistungserhebung. Die Halbjahresendnote ergibt sich zu annähernd gleichen Teilen (Sonderregelung im Fach Kunst und Sport) aus den Klausurleistungen und den übrigen im Unterricht erbrachten Leistungen („Sonstige Mitarbeit“: Mitarbeit im Unterricht, Gruppenarbeit, Projekte, Vorträge, Präsentationen). Alle Qualifikationsfächer müssen 4 Halbjahre belegt werden. Rücktritt und Wiederholung in der Qualifikationsphase Die maximale Verweildauer in der Oberstufe (Einführungsphase + Qualifikationsphase) beträgt in der Regel maximal 4 Jahre. Folgende Bedingungen für den Rücktritt bzw. die Wiederholung einer Jahrgangsstufe sind zu berücksichtigen: • • • • einmalige Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 oder 11 ist möglich ein freiwilliges Zurücktreten kann nur einmal in der Q-phase und nur um ein ganzes Jahr gestattet werden (am Ende des zweiten Halbjahres der Q1 oder am Ende von Q2.1 bzw. vor Beginn der schriftlichen Prüfung. bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung nach dem 3. Halbjahr ist Rücktritt ins 2. Halbjahr möglich einmalige Wiederholung der Prüfung ist möglich, Höchstverweildauer kann in diesem Fall verlängert werden a) eine erneute Zulassung zur schriftlichen und zur mündlichen Prüfung ist erforderlich) b) es können aus den wiederholten Halbjahren nur die beim zweiten Durchgang erbrachten Leistungen herangezogen werden. Der Weg zum Abitur Das Ergebnis der Reifeprüfung ergibt sich aus den Leistungen, die in der gesamten Qualifikationsphase erbracht werden. Diese Leistungen umfassen die Halbjahresergebnisse in 11/1, 11/2, 12/1 und 12/2 sowie drei schriftliche und eine mündliche Abiturprüfung. Nach jedem Halbjahr wird für jedes Fach eine Note erteilt. Die Noten werden mit unterschiedlicher Gewichtung in der Gesamtqualifikation verrechnet. Wahl der Prüfungsfächer Die Wahl erfolgt zu Beginn des dritten Halbjahres der Qualifikationsphase (12.1). Es gilt für die Wahl der Prüfungsfächer 1. Prüfungsfach: Deutsch Bedingungen für das 2. und 3. schriftliche Prüfungsfach: zwei Fächer aus dem Kanon „Mathematik, Fremdsprache, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften“. Achtung: Unterricht in den Fächern (Q-phase): mind. 3 WS (FS 4 WS) alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein. 4. Prüfungsfach: ein weiteres noch nicht gewähltes Fach Es ergeben sich folgende Kombinationsmöglichkeiten: 1. Prüfungsfach P I (schriftlich) Deutsch 2. Prüfungsfach P II (schriftlich) Ma Ma Ma En/F/Ngr En/F/Ngr Bio/Ph 3. Prüfungsfach P III (schriftlich) En/F/Ngr Bi/Ph Ge Bi/Ph Ge Ge 4. Prüfungsfach P IV (mündlich) Ge/Erd Ge/Erd Ge/Erd Ma/Bi/Ph * *: ein noch nicht gewähltes Fach außer Sp,Ku * Gesamtqualifikation Die Gesamtqualifikation, aufgrund derer die allgemeine Hochschulreife zuerkannt wird, setzt sich aus drei Teilbereichen (A, B, C) zusammen. Bereich A Leistungen in den drei schriftlichen Prüfungsfächern aus den Halbjahren 11/1, 11/2 und 12/1. Diese Leistungen werden doppelt gezählt: 9 Halbjahre x 2 x 15 NP = 270 NP maximal (NP = Notenpunkte) Anforderungen: mindestens 90 NP, keine Leistung mit 00 NP, max. 3 Leistungen unter 05 NP Bereich B 22 Halbjahresleistungen aus nicht schriftlich geprüften Qualifikationsfächern, unter Beachtung folgender Einbringungsverpflichtungen: a) 3 Halbjahresleistungen (11/1, 11/2 und 12/1) des mündlichen Prüfungsfaches b) 4 Halbjahresnoten Mathematik (wenn Mathematik nicht bereits schriftl. oder mündl. Prüfungsfach ist) c) mindestens 3 Halbjahresnoten Kunst weitere Regeln: Folgende „Summe“ der Halbjahresleistungen in den Bereichen A, B, C muss beim Einbringen erreicht werden: d) mindestens 14 Halbjahresnoten aus dem Bereich Naturwissenschaften und Fremdsprachen, davon mindestens 4 Halbjahresnoten aus jedem der Bereiche Fremdsprachen bzw. Naturwissenschaften e) mindestens 4 Halbjahresnoten aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, davon mindestens 2 Halbjahresnoten Geschichte f) Im Fach Sport sind maximal 3 Halbjahresleistungen einbringbar g) Mit anderen, frei wählbaren Leistungen ergeben sich somit: 22 Halbjahre x 15 NP = 330 NP maximal Anforderungen: mind. 110 NP, keine Leistung mit 00, max. 6 Leistungen unter 05 NP einbringbar Bereich C Die Leistungen aus den vier Prüfungsfächern im Halbjahr 12/2 in einfacher Wertung plus die Ergebnisse der Abiturprüfungen in jeweils vierfacher Wertung 4 x 15 NP (Leistungen 12/2) + 4 x 15 NP (Prüfungsleistungen) = 300 NP maximal Anforderungen: mindestens 100 NP, keine Leistung 12/2 mit 00 NP, in zwei Prüfungs-fächern jeweils mindestens 25 NP (Leistung 12/2 + Prüfungsergebnis x 4) Bestehen der Reifeprüfung Die Anforderungen in den Teilbereichen A, B und C sind jeweils erfüllt worden. Endzensur: maximal 900 NP = 1,0 bzw. minimal 300 NP = 4,0 Allgemeine Prüfungsbestimmungen Der Prüfling muss sich zu Beginn des Halbjahrs 12/1 zur Prüfung anmelden. Dazu gehören die verbindliche Festlegung der Prüfungsfächer und ein handschriftlicher Lebenslauf, aus dem der schulische Werdegang hervorgeht. Die Zulassung zum schriftlichen Abiturteil erfolgt, wenn die Bedingungen im Bereich A erfüllt wurden und im Qualifikationsbereich B noch erreichbar sind. Zeitumfang der schriftlichen Prüfung Deutsch: 240 min+20 min Auswahlzeit, Fremdsprache: 240 min+20 min Auswahlzeit, Mathematik: 240 min, Naturwissenschaft: 180 min, Geschichte 180 min. Prüfungsinhalt ist der Unterrichtsstoff der Klassen 11 und 12. Die Unterrichtsinhalte der vorhergehenden Klassenstufen werden als Grundlagenwissen vorausgesetzt. Mündliche Prüfung Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt, wenn die Anforderungen im Bereich B erfüllt sind. Zeitumfang der mündlichen Prüfungen: Vorbereitungszeit: 20 min, Prüfungszeit: 20 min Mündliche Prüfungen finden statt: a) im 4. Prüfungsfach b) in einem schriftlichen Prüfungsfach: wenn das Ergebnis der schriftlichen Prüfung um 4 oder mehr NP vom Durchschnitt der Noten aus 12/1 und 12/2 abweicht (Divergenzprüfung); wenn die Bedingungen des Bereiches C noch nicht erfüllt sind, aber durch eine zusätzliche Prüfung erreicht werden können (Bestehensprüfung); wenn der Prüfungsleiter dies für sinnvoll hält; auf Wunsch des Schülers zur Notenverbesserung (Ergebnis kann dann auch schlechter werden!!). Die Ergebnisse aus schriftlicher und zusätzlicher mündlicher Prüfung in einem Fach (siehe b) werden dann mit einer gesonderten Tabelle zu einer Note zusammengefasst. Mai 2016 (Vie)
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