Reifeprüfung - Deutsche Schule Thessaloniki

Informationen zur Gymnasialen Oberstufe
Schulrechtliche Grundlagen (letztmalig gültig für alle Schüler1, die im Schuljahr 15/16 in
die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten):
1) Richtlinien für die gymnasiale Oberstufe im Klassenverband an deutschen
Auslandsschulen (BLAschA, 28.09.1994 i.d.F. vom 09.07.2004)
2) Ordnung der deutschen Reifeprüfung im Ausland (Beschluss der KMK vom
27.01.1995 i.d.F. vom 24.03.2004
Organisation der gymnasialen Oberstufe (GO)
Die drei obersten Jahrgangsstufen bilden die GO. Die 10. Klasse ist die Einführungsklasse, die
11. und 12. Jahrgangsstufe wird als die Qualifikationsphase bezeichnet. Abgeschlossen wird
die GO im Klassenverband mit der Reifeprüfung. Sie ermöglicht den Zugang zum Hochschulstudium in Deutschland. Abiturienten einer Deutschen Auslandsschule mit GO gelten als „Bildungsinländer“ und unterliegen den gleichen Regelungen wie Abiturienten, die an einem
deutschen Gymnasium die Reifeprüfung abgelegt haben.
Eintritt in die GO
Die Schüler, die die Versetzung in die 10.Klasse erhalten haben, treten automatisch in die
Einführungsphase der GO ein.
Realschüler, die am Ende der 10.Klasse die Genehmigung erhalten, die GO zu besuchen,
müssen die 10.Jahrgangsstufe auf gymnasialem Niveau wiederholen.
Organisation der 10.Klasse (Einführungsphase)
In der drittletzten Jahrgangsstufe sind 13 Fächer für die Schüler verbindlich. Dazu zählen:
sprachlich-künstl.
Aufgabenbereich
Deutsch
Englisch
Französisch
(Neugriechisch)
Kunsterziehung
Musik
1
gesellschaftswissenschaftl. mathematischAufgabenbereich
naturwissenschaftl.
Aufgabenbereich
Geschichte
Mathematik
Erdkunde
Biologie
Physik
Chemie
sonstige Fächer
Ethik
Sport
Wegen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher
Sprachformen verzichtet.
Neugriechisch (NGR) ist für diejenigen Schüler Pflicht, die NGR als Zweitsprache (NaZ)
belegt haben. Die Schüler, die Neugriechisch als Fremdsprache (NaF) belegt haben, wählen
das Fach nach der Klasse 9 ab. Der Unterricht in D, M, E, F, und NGR erfolgt vierstündig.
GES, BIO, PHY werden dreistündig, CH, ERD, KU, MU, ETH und SPO zweistündig
unterrichtet. In den vier- und dreistündigen Fächern werden in der Regel 4, in den anderen 2
Klassenarbeiten im Jahr (außer Sport) geschrieben.
Wahlmöglichkeit nach Klasse 10: Die Abwahl von Französisch oder Neugriechisch nach
Klasse 10 ist nur dann möglich, wenn ein Schüler beide Fremdsprachen bis zum Ende der 10.
Klasse belegt hat.
Die gewählten Fremdsprachen sind verpflichtend für vier Halbjahre zu belegen. Wer
Französisch und Neugriechisch weiter belegen möchten, muss sich für die 11. und 12. Klasse
(Qualifikationsphase) zwischen den Fächern Kunst oder Musik entscheiden.
Organisation der 11. und 12.Klasse
In der 11. und 12. Klasse hat der Schüler 12 Qualifikationsfächern (Chemie fällt bei allen
Schülern weg). In allen Fächern (bis auf Sport) werden zwei Klausuren im Halbjahr
geschrieben. Im Halbjahr der mündlichen Reifeprüfung (Semester 12/2) erfolgt nur eine
schriftliche Leistungserhebung.
Die Halbjahresendnote ergibt sich zu annähernd gleichen Teilen (Sonderregelung im Fach
Kunst und Sport) aus den Klausurleistungen und den übrigen im Unterricht erbrachten
Leistungen („Sonstige Mitarbeit“: Mitarbeit im Unterricht, Gruppenarbeit, Projekte, Vorträge,
Präsentationen).
Alle Qualifikationsfächer müssen 4 Halbjahre belegt werden.
Rücktritt und Wiederholung in der Qualifikationsphase
Die maximale Verweildauer in der Oberstufe (Einführungsphase + Qualifikationsphase)
beträgt in der Regel maximal 4 Jahre.
Folgende Bedingungen für den Rücktritt bzw. die Wiederholung einer Jahrgangsstufe sind zu
berücksichtigen:
•
•
•
•
einmalige Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 oder 11 ist möglich
ein freiwilliges Zurücktreten kann nur einmal in der Q-phase und nur um ein ganzes
Jahr gestattet werden (am Ende des zweiten Halbjahres der Q1 oder am Ende von Q2.1
bzw. vor Beginn der schriftlichen Prüfung.
bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung nach dem 3. Halbjahr ist Rücktritt ins 2.
Halbjahr möglich
einmalige Wiederholung der Prüfung ist möglich, Höchstverweildauer kann in diesem
Fall verlängert werden
a) eine erneute Zulassung zur schriftlichen und zur mündlichen Prüfung ist
erforderlich)
b) es können aus den wiederholten Halbjahren nur die beim zweiten Durchgang
erbrachten Leistungen herangezogen werden.
Der Weg zum Abitur
Das Ergebnis der Reifeprüfung ergibt sich aus den Leistungen, die in der gesamten
Qualifikationsphase erbracht werden.
Diese Leistungen umfassen die Halbjahresergebnisse in 11/1, 11/2, 12/1 und 12/2 sowie drei
schriftliche und eine mündliche Abiturprüfung. Nach jedem Halbjahr wird für jedes Fach eine
Note erteilt. Die Noten werden mit unterschiedlicher Gewichtung in der Gesamtqualifikation
verrechnet.
Wahl der Prüfungsfächer
Die Wahl erfolgt zu Beginn des dritten Halbjahres der Qualifikationsphase (12.1).
Es gilt für die Wahl der Prüfungsfächer




1. Prüfungsfach: Deutsch
Bedingungen für das 2. und 3. schriftliche Prüfungsfach:
zwei Fächer aus dem Kanon „Mathematik, Fremdsprache, Naturwissenschaften,
Gesellschaftswissenschaften“. Achtung: Unterricht in den Fächern (Q-phase):
mind. 3 WS (FS 4 WS)
alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein.
4. Prüfungsfach: ein weiteres noch nicht gewähltes Fach
Es ergeben sich folgende Kombinationsmöglichkeiten:
1. Prüfungsfach P I (schriftlich)
Deutsch
2. Prüfungsfach P II (schriftlich)
Ma
Ma
Ma
En/F/Ngr
En/F/Ngr
Bio/Ph
3. Prüfungsfach P III (schriftlich)
En/F/Ngr
Bi/Ph
Ge
Bi/Ph
Ge
Ge
4. Prüfungsfach P IV (mündlich)
Ge/Erd
Ge/Erd
Ge/Erd
Ma/Bi/Ph
*
*: ein noch nicht gewähltes Fach außer Sp,Ku
*
Gesamtqualifikation
Die Gesamtqualifikation, aufgrund derer die allgemeine Hochschulreife zuerkannt wird, setzt
sich aus drei Teilbereichen (A, B, C) zusammen.
Bereich A
Leistungen in den drei schriftlichen Prüfungsfächern aus den Halbjahren 11/1, 11/2 und 12/1.
Diese Leistungen werden doppelt gezählt: 9 Halbjahre x 2 x 15 NP = 270 NP maximal (NP =
Notenpunkte)
Anforderungen: mindestens 90 NP, keine Leistung mit 00 NP, max. 3 Leistungen unter 05 NP
Bereich B
22 Halbjahresleistungen aus nicht schriftlich geprüften Qualifikationsfächern, unter Beachtung
folgender Einbringungsverpflichtungen:
a) 3 Halbjahresleistungen (11/1, 11/2 und 12/1) des mündlichen Prüfungsfaches
b) 4 Halbjahresnoten Mathematik (wenn Mathematik nicht bereits schriftl. oder mündl.
Prüfungsfach ist)
c) mindestens 3 Halbjahresnoten Kunst
weitere Regeln:
Folgende „Summe“ der Halbjahresleistungen in den Bereichen A, B, C muss beim Einbringen erreicht werden:
d) mindestens 14 Halbjahresnoten aus dem Bereich Naturwissenschaften und Fremdsprachen,
davon mindestens 4 Halbjahresnoten aus jedem der Bereiche Fremdsprachen bzw. Naturwissenschaften
e) mindestens 4 Halbjahresnoten aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, davon
mindestens 2 Halbjahresnoten Geschichte
f) Im Fach Sport sind maximal 3 Halbjahresleistungen einbringbar
g) Mit anderen, frei wählbaren Leistungen ergeben sich somit: 22 Halbjahre x 15 NP = 330
NP maximal
Anforderungen: mind. 110 NP, keine Leistung mit 00, max. 6 Leistungen unter 05 NP einbringbar
Bereich C
Die Leistungen aus den vier Prüfungsfächern im Halbjahr 12/2 in einfacher Wertung plus die
Ergebnisse der Abiturprüfungen in jeweils vierfacher Wertung
4 x 15 NP (Leistungen 12/2) + 4 x 15 NP (Prüfungsleistungen) = 300 NP maximal
Anforderungen: mindestens 100 NP, keine Leistung 12/2 mit 00 NP, in zwei Prüfungs-fächern
jeweils mindestens 25 NP (Leistung 12/2 + Prüfungsergebnis x 4)
Bestehen der Reifeprüfung
Die Anforderungen in den Teilbereichen A, B und C sind jeweils erfüllt worden.
Endzensur: maximal 900 NP = 1,0 bzw. minimal 300 NP = 4,0
Allgemeine Prüfungsbestimmungen
Der Prüfling muss sich zu Beginn des Halbjahrs 12/1 zur Prüfung anmelden. Dazu gehören die
verbindliche Festlegung der Prüfungsfächer und ein handschriftlicher Lebenslauf, aus dem der
schulische Werdegang hervorgeht.
Die Zulassung zum schriftlichen Abiturteil erfolgt, wenn die Bedingungen im Bereich A erfüllt
wurden und im Qualifikationsbereich B noch erreichbar sind.
Zeitumfang der schriftlichen Prüfung
Deutsch: 240 min+20 min Auswahlzeit, Fremdsprache: 240 min+20 min Auswahlzeit,
Mathematik: 240 min, Naturwissenschaft: 180 min, Geschichte 180 min.
Prüfungsinhalt ist der Unterrichtsstoff der Klassen 11 und 12. Die Unterrichtsinhalte der
vorhergehenden Klassenstufen werden als Grundlagenwissen vorausgesetzt.
Mündliche Prüfung
Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt, wenn die Anforderungen im Bereich B erfüllt
sind.
Zeitumfang der mündlichen Prüfungen: Vorbereitungszeit: 20 min, Prüfungszeit: 20 min
Mündliche Prüfungen finden statt:
a) im 4. Prüfungsfach
b) in einem schriftlichen Prüfungsfach:
 wenn das Ergebnis der schriftlichen Prüfung um 4 oder mehr NP vom Durchschnitt der
Noten aus 12/1 und 12/2 abweicht (Divergenzprüfung);
 wenn die Bedingungen des Bereiches C noch nicht erfüllt sind, aber durch eine zusätzliche Prüfung erreicht werden können (Bestehensprüfung);
 wenn der Prüfungsleiter dies für sinnvoll hält;
 auf Wunsch des Schülers zur Notenverbesserung (Ergebnis kann dann auch schlechter
werden!!).
Die Ergebnisse aus schriftlicher und zusätzlicher mündlicher Prüfung in einem Fach
(siehe b) werden dann mit einer gesonderten Tabelle zu einer Note zusammengefasst.
Mai 2016 (Vie)