Wirtschaftspolitik Michael Schlecht, MdB wirtschaftspolitischer Sprecher Bundestagsfraktion – April 2016 www.michael-schlecht-mdb.de Gespaltene Lohnwelt Die Löhne steigen. Dank Einführung des Mindestlohns sogar bei den untersten Einkommen. Bei der derzeit niedrigen Inflation kann von den Erhöhungen sogar mehr konsumiert werden. Doch das Lohndumping, das in Deutschland in Folge der Agenda 2010 unter Kanzler Schröder durchgedrückt und später unter Merkel fortgeführt wurde, wirkt immer noch: Anfang der 2000er Jahre betrug die Lohnquote noch 72 Prozent, also der Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen. Mit der Agenda2010-Politik brach die Lohnquote deutlich ein auf 68 Prozent und verharrt dort. Hinter dem Rückgang der Lohnquote um vier Prozentpunkte seit 2000 steckt richtig viel Geld. Mehr als 80 Milliarden Euro hätten die Beschäf- 2 tigten 2015 bekommen, wäre die Lohnquote noch so hoch wie im Jahr 2000. Gewinne sprudeln, Löhne abgekoppelt Bei Unternehmern und Kapitaleignern knallen jedoch schon seit vielen Jahren die Champagnerkorken. Seit 2000 sind deutlich mehr als eine Billion Euro in ihre Taschen geflossen. Das ist faktisch eine kalte Enteignung der Beschäftigten! Trotz Finanzkrise sind die Gewinn- und Unternehmenseinkommen seit 2000 um traumhafte 64 Prozent gestiegen. Die Löhne konnten da nicht mithalten. Die Summe aller Nettoverdienste, also die Nettolöhne und -gehälter der Beschäftigten, stieg im gleichen Zeitraum gerade einmal um 40 Prozent. Ähnlich entwickelten sich die Bruttolöhne und -gehälter, also die Nettoverdienste plus abzuführender Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen der Beschäftigten. Nettolöhne und -gehälter + Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer und Steuern = Bruttolöhne und -gehälter + Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber = Arbeitnehmerentgelte Noch etwas weniger – um 38 Prozent – stieg die Summe der Arbeitnehmerentgelte aller Beschäftigten, also alle Bruttoverdienste plus Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber. Da die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber von den Beschäftigten erwirtschaftet werden und den Beschäftigten zu Gute kommen, ist es richtig die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber auch als Bestandteile der Entlohnung der Beschäftigten zu rechnen. 2005 wurde die jeweils hälftige Finanzierung der Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber gekippt. Seitdem zahlen die Arbeitgeber weniger als die Arbeitnehmer in die Krankenversicherung ein. Daher steigen die Arbeitnehmerentgelte auch geringer an als die Bruttolöhne und -gehälter. Mit der Einführung und Ausweitung diverser Zuzahlungen im Gesundheitswesen bezahlen die Beschäftigten die Entlastung der Arbeitgeber bei der Krankenversicherung aus den Nettolöhnen und -gehältern, so kann Lohnsenkung auch aussehen. Preisbereinigt, im Durchschnitt: Lohnflaute Viele kennen es: Zwar steigen die Löhne, aber im Supermarkt wird auch mehr beim Einkauf fällig, die Mieten steigen und Lebensmittel kosten immer mehr. Die Entwicklung der Löhne an 3 sich sagt nicht viel darüber aus, was tatsächlich im Einkaufskorb landen kann. Den 38 Prozent Steigerung bei der Summe aller Arbeitnehmerentgelte steht eine Preissteigerung von rund 26 Prozent gegenüber. Die preisbereinigte Summe der Entgelte, die alle Arbeitnehmer bekommen haben, ist um neun Prozent seit 2000 gestiegen. Dies entspricht einem jährlichen Plus von nur 0,6 Prozent. In der Öffentlichkeit werden auch andere Zahlen für die Reallöhne verwendet. Das liegt an der unterschiedlichen Berücksichtigung von Preisentwicklungen. Wir verwenden für die Preisbereinigung den sogenannten „harmonisierten Verbraucherpreisindex“. Dieser gibt am besten die für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen entscheidende Preisentwicklung wieder. Auch für internationale Vergleiche eignet er sich gut. Ausführlich zur Frage der Preisbereinigung: http://www.michael-schlechtmdb.de/?attachment_id=5684 Schaut man sich die preisbereinigten Arbeitnehmerentgelte je Beschäftigten an, also die durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelte, dann ist die Entwicklung noch ernüchternder. 1,2 Prozent verdiente ein Beschäftigter im Durchschnitt 2015 gerade einmal mehr als 2000. Die 38 Prozent Anstieg erweisen sich bei genauerem Hinsehen als Lohnflaute. Wie werden aus einem Lohnanstieg für alle von neun Prozent, für den Einzelnen nur 1,2 Prozent? Die Anzahl der Beschäftigten ist seit 2000 um 2,4 Millionen gestiegen! Das ist ein Plus von knapp acht Prozent. Jetzt teilen sich mittlerweile 38,7 Millionen Beschäftigte eine nur mäßig gestiegene Lohnsumme. Die Arbeitnehmerentgelte je Stunde liegen 2015 preisbereinigt bei rund sechs Prozent mehr gegenüber dem Jahr 2000. Davon profitieren jedoch nicht alle. In den letzten 15 Jahren ist der Anteil der Überstunden, die weder bezahlt noch durch Freizeit ausgeglichen oder auf Arbeitszeitkonten gutgeschrieben wurde, an allen geleisteten Überstunden stetig gestiegen. Wer Überstunden leisten muss, leistet sie zunehmend als unbezahlte Überstunden. Statt eines höheren Stundenlohns bekommen viele für einen höheren Anteil an Überstunden gleich gar keinen Lohn mehr. 2015 wurden rund eine Milliarde unbezahlte Überstunden geleistet, dies entspricht rund 600.000 Vollzeitstellen. 4 Gespaltene Lohnwelt Die preisbereinigten Arbeitnehmerentgelte je Beschäftigten sind von 2000 bis 2015 gerade einmal um 1,2 Prozent gestiegen. Berücksichtigt man die arbeitgeberseitigen Beiträge zur Sozialversicherung nicht, dann hat man die Bruttoverdienste je Beschäftigten, die um drei Prozent gestiegen sind. Hinter diesen Durchschnittswerten zu den Löhnen verbergen sich sehr unterschiedliche Entwicklungen. Wir haben eine gespaltene Lohnwelt! Diese Spaltung läuft entlang der Löhne mit Tarifschutz und ohne. Die Tariflöhne sind preisbereinigt in den Jahren 2000 bis 2015 um 12 Prozent angestiegen. Von 2004 bis 2008 sanken sie leicht und 2000 bis 2012 stiegen sie gerade einmal um fünf Prozent. Erst in den letzten Jahren gab es wieder deutlichere reale Tariferhöhungen, die zu dem Gesamtergebnis führten. So positiv die Plus 12 Prozent sind, wurde damit der verteilungsneutrale Spielraum der letzten 15 Jahre nicht ausgeschöpft. Die Verteilungslücke liegt bei vier Prozentpunkten. Auch im Bereich der Tariflöhne gab es eine weitere Umverteilung zugunsten des Kapitals. Verteilungsneutraler Spielraum In der gewerkschaftlichen Tarifpolitik werden Lohnerhöhungen angestrebt, die zumindest zur gleichen Aufteilung des Volkseinkommens zwischen Lohnarbeit und Kapital wie im Vorjahr führen. Wenn dies erreicht wird findet keine Umverteilung von unten nach oben, aber auch nicht umgekehrt statt. Der verteilungsneutrale Spielraum wird bestimmt durch die Preissteigerungsrate und dem Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Produktivität. In früheren Jahrzehnten war diese Formel auch von Unternehmerseite akzeptiert. Dies auch deshalb um den Versuch der Gewerkschaften abzuwehren mit einer dritten Komponente, der Umverteilungskomponente eine Umverteilung von oben nach unten durchzusetzen. Dies ist schon lange Geschichte. Heute wird es zum Teil bereits als Erfolg betrachtet, wenn die Lohnerhöhung der Preissteigerungsrate entspricht. Auch wenn für Beschäftigte, die unter dem Schutz eines Branchentarifvertrages arbeiten die Lohnentwicklung insgesamt noch mit einem 5 deutlichen realen Plus versehen war, ist problematisch, dass dieser Personenkreis immer kleiner wurde. Im Jahr 2014 hatten nur noch 50 Prozent der Beschäftigten einen Branchentarifvertrag. Zu Beginn der 1990er Jahre arbeiteten noch 70 Prozent der Beschäftigten unter einem tarifvertraglichen Dach. Zu den Branchentarifverträgen kommen noch acht Prozent der Beschäftigten hinzu, für die ein Firmentarifvertrag galt. Jedoch orientieren diese sich häufig an dem Niveau des Branchentarifvertrages. Für letztere gibt es auch am ehesten kämpferische Tarifrunden, in denen Fortschritte durchgesetzt werden können. Arbeitskämpfe isoliert für einzelne Betriebe kreisen meist – wenn sie denn überhaupt geführt werden – um das Ziel der Ankoppelung des Firmentarifvertrages an einen Branchenvertrag oder sie dienen der Abwehr von Verschlechterungen. Besonders dramatisch stellt sich die Lage für Beschäftigte ohne Tarifschutz dar. Der preisbereinigte Bruttolohn je Beschäftigten ist gegenüber 2000 um 17 Prozent abgestürzt. Selbst ohne Berücksichtigung der Inflation wurden den Beschäftigten bis 2010 Einbußen aufgedrückt. So sieht in Zahlen ausgedrückt der „Niedriglohnsektor“ aus, auf den Ex-Kanzler Schröder so stolz ist. Nicht-tarifgebundene Löhne Es gibt bislang so gut wie kein statistisches Material über die Entwicklung der nicht-tarifgebundenen Löhne. Als eine Näherung haben wir mit ökonometrischen Modellrechnungen die Entwicklung der nicht-tarifgebundenen Löhne ermittelt. Wir gehen davon aus, dass Ergebnis einer detaillierten Datenerhebung zu einem noch dramatischeren Befund führen würde. Skandalös ist, dass die schwache Lohnentwicklung besonders Menschen hart getroffen hat, die ohnehin nicht besonders viel verdienten. Die Beschäftigten, die 2000 zu den 40 Prozent der unteren Einkommensbezieher gehörten, liegen immer noch preisbereinigt deutlich unter den Löhnen von 2000. Bis 2010 lagen ihre Löhne noch in der Spitze um 20 Prozent im Minus gegenüber 2000. Die obersten zehn Prozent der Arbeitnehmer schafften es hingegen auf ein reales Plus von 15 Prozent von 2000 bis 2012, seitdem ist die Entwicklung ungebrochen. Die Einkommen der mittleren Einkommensschichten stagnierten bis 2012. Mit der etwas stärkeren Reallohnentwicklung der letzten Jahre sollten sie bei einem prozentualen Plus im oberen einstelligen Bereich gegenüber dem Jahr 2000 liegen. Tariflandschaft: auch keine heile Welt Auch bei den Tariflöhnen selbst gibt es wiederum erheblich unterschiedliche Entwicklungen. Sie hängen eng mit den Kampfbedingungen und dem gewerkschaftlichen Organisationsgrad in den verschiedenen Tarifbereichen zusammen. Am besten ist die tarifpolitische Lage in der Chemie- sowie der Metall- und Elektroindustrie. Hier wurde der Verteilungsspielraum ausgeschöpft und sogar im Zeitraum 2000 bis 2015 um 1,6 bzw. 2,1 Prozentpunkte übertroffen. Aber auch die Tarifbereiche von IG-BCE und IG-Metall stehen unter Druck. Gerade noch rund 30 Prozent der Betriebe im verarbeitenden Gewerbe sind an einen Flächentarif, weitere drei Prozent zumindest an einen Firmentarif gebunden. Da oft Betriebe mit vielen Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen, fallen im verarbeitenden Gewerbe zumindest etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten in der Branche unter einen Flächentarif und weitere zehn Prozent unter einen Firmentarif. Das heißt aber auch, rund 40 Prozent sind eben nicht mehr tariflich beschäftigt. Und der Anteil der nichttarifgebunden Beschäftigten hat in den letzten Jahren eher zugenommen. Zudem ist die Einhaltung von Tarifverträgen heute schlechter als in früheren Jahrzehnten. Der Druck ist im letzten Jahrzehnt so stark geworden, dass zum Beispiel die IG Metall sich im „Pforzheimer Abkommen“ von 2004 gezwungen sah, betriebliche Abweichungen vom Branchentarifvertrag explizit zu regeln. 2011 nutzten rund 20 Prozent der Betriebe solche Öffnungsklauseln, in denen abweichende, also zumeist 6 schlechtere Lohnregeln als Tarif, vereinbart sind. Leiharbeit und 70 Prozent in Werkverträge“, so die IG Metall. Betriebliche Schlechterstellungen finden vor allem durch Kürzung der Jahressonderzahlung und/oder des zusätzlichen Urlaubsgeldes statt. Dieser Effekt ist in den vorstehenden Zahlen zu den Tariflöhnen nicht enthalten, da diese sich immer auf Monatslöhne und nicht auf Jahressummen beziehen. Diese Beschäftigten werden in der Regel schlechter bezahlt als im Leihbetrieb üblich. In unseren Zahlen sind diese Beschäftigten zudem gar nicht abgebildet, da sie statistisch gar nicht der Chemie- oder Metallbranche angehören. Hinzu kommt die Tendenz, betriebliche Einheiten wie Kantine, Werkschutz, aber auch Entwicklungsabteilungen und andere aus dem Stammbetrieb auszugliedern. Diese Tätigkeiten werden in eigenen Unternehmen verselbstständigt oder an fremde vergeben. In der Regel gelten dann andere, schlechtere Tarifverträge oder es gibt gar keinen Tarifschutz mehr. Und trotz teilweise sogar höherer Lohnerhöhungen im Osten, liegt das tarifliche Lohnniveau beispielsweise in der Metallindustrie in den neuen Bundesländern bei teilweise nur 70 Prozent des Niveaus der alten Bundesländer- ein tariflicher Niedriglohnsektor. Schließlich kommt die Wirkung von Leiharbeit oder Werkverträgen hinzu, die gerade in Metallund Elektroindustrie verbreitet sind. „In der Autoindustrie und auf den Werften sind bereits ein Drittel der Beschäftigten in Randbelegschaften abgedrängt worden, davon rund 30 Prozent in In den binnenmarktbasierten Wirtschaftsbereichen, also vorrangig den Dienstleistungsbranchen ist die tarifpolitische Entwicklung seit 2000 sehr schwierig. Im öffentlichen Dienst wurde der Verteilungsspielraum um 6,7 Prozentpunkte unterschritten, wenngleich in den letzten Abschlüssen die Kluft verkleinert werden konnte. Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, dass der öffentliche Dienst im Wesentlichen aus Steuereinnahmen bezahlt wird. Wenn mit politisch motivierten Steuergeschenken an Reiche und Vermögende in Höhe von mehr als 600 Milliarden Euro seit 2000 die öffentlichen Kassen geplündert wurden, dann verschlechtern sich die Durchsetzungschancen gewerkschaftlicher Tarifauseinandersetzungen. Dies zeigte sich auch beim Streik im Sozial- und Erziehungsbereich. Trotz einer erstaunlichen Mobilisierung und Kampfbereitschaft der Kolleginnen, die vielerorts selbst eingefleischte Optimisten überrascht hat, sind die Beschäftigten 7 auf massiven Widerstand der Arbeitgeber gestoßen. Immer wieder lautete das Argument: „Die Kassen sind leer.“ So wurde in der Schlichtung dann auch nur eine Aufwertung von durchschnittlich rund drei Prozent geboten. Dieses Schlichtungsergebnis wurde von der Mitgliedschaft abgelehnt. Leider konnte der Druck nicht genügend aufrechterhalten werden. Das nur wenig nachgebesserte zweite Angebot wurde zähneknirschend hingenommen. Trotz gewerkschaftlich guter Organisierung, Zunahme der Streikaktivitäten und kämpferischen Tarifrunden schafft es ver.di in vielen seiner Tarifbereiche nicht den verteilungsneutralen Spielraum durchzusetzen. Da ist es kein Wunder, dass dies in schlechter organisierten und besonders durch prekäre Arbeit gekennzeichneten Branchen noch schlechter gelingt. Insbesondere im Einzelhandel wurde seit 2000 im Wesentlichen nur die Preissteigerungsrate mit den Lohnerhöhungen ausgeglichen. Selbst wo es Tarifverträge gibt, werden sie immer seltener eingehalten als früher. Hier spielen Betriebsräte eine wichtige Rolle – sie achten auf die Einhaltung von Tarifverträgen. Doch ihr Einfluss schwindet: 1996 hatten 40 Prozent der Beschäftigten einen Branchentarifvertrag, 26 Prozent hatten zwar einen Branchentarifvertrag aber keinen Betriebsrat. Bis 2014 gab es eine deutliche Verschiebung: Gerade noch 26 Prozent hatten noch den Branchentarifschutz und auch einen Betriebsrat, 20 Prozent hatten zwar noch Tarifschutz aber keinen Betriebsrat. Diese Bilanz ist ernüchternd. Nicht nur, dass die Gewerkschaften in ihrem ureigenstem Bereich der Tarifpolitik die Umverteilung von unten nach oben nicht überall verhindern konnten. Mit dem Rückgang der Tarifbindung und dem vielfältigen Druck in den Betrieben, mit der Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes verlieren Tarifabschlüsse zunehmend an Kraft. Anders als noch vor 20 und mehr Jahren haben sie heute kaum noch eine Ausstrahlung auf die Lohnentwicklung in tarifungebundene Bereiche. Die Gewerkschaften haben längst die allgemeine gesellschaftliche Lohnsetzungsmacht verlo- ren. Früher, zu Zeiten einer Tarifbindung von 60, ja 70 Prozent, strahlten die Tariflöhne auch auf andere, nicht tarifgebundene Bereiche aus. Insofern hatten die Gewerkschaften eine zentrale Rolle nicht nur bei der Tariflohnentwicklung, sondern bei der effektiven Einkommensentwicklung im ganzen Land. Heute „strahlen“ die nicht tarifgebundenen Bereiche, in denen häufig prekäre Arbeitsverhältnisse und schärfstes Lohndumping wie im Frühkapitalismus herrschen, auf die Handlungsmacht der Gewerkschaften aus. Dies ist u.a. der Grund für den unbefriedigenden Abschluss bei der Post. An den Rändern der Tariflandschaft bröckelt es immer mehr. Auch in starken Tarifbereichen wird die Lage immer brisanter. Ursachen gewerkschaftlicher Defensive Generell sind die Handlungsmöglichkeiten gewerkschaftlicher Lohnpolitik in den letzten zehn bis 15 Jahren deutlich schwieriger geworden. Die prekäre Beschäftigung hat sich – nachdem Rot-Grün die Schutzzäune niedergerissen hatte – immer mehr in die betriebliche Realität hineingefressen. Leiharbeit, Werkverträge und auch Befristungen sind Instrumente, um die Löhne unmittelbar zu drücken. Mittelbar wird der Stammbelegschaft verdeutlicht, dass auch andere, billigere Arbeitskräfte ihre Arbeit übernehmen können. Dies führt zur Disziplinierung und zur Entsolidarisierung. Rückwirkend wird so die Wahrnehmung von Interessen erschwert. Die Tarifbindung und die Durchsetzungsbedingungen für erfolgreiche Tarifabschlüsse wurden deutlich verschlechtert. Die Tarifautonomie ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Mit der Agendapolitik wurde sie jedoch indirekt massiv beschädigt. Der viel bejubelte Anstieg der Beschäftigung bei Rückgang der Arbeitslosigkeit ist positiv, hat jedoch eine dramatische Kehrseite. Die rund 2,8 Millionen zusätzlichen Beschäftigten von 2000 bis 2015 teilen sich eine um gerade einmal etwas mehr als drei Prozent gestiegene bezahlte Gesamtarbeitszeit. Wesentlich mehr Arbeit gibt es nicht. Dafür hat ein dramatischer Umbau am Arbeitsmarkt stattgefunden. Fünf Millionen schlechte Arbeitsplätze – „Bad Jobs“ – sind 8 entstanden. Dazu gehört die Ausweitung der Leiharbeit, von Mini-Jobs und unfreiwilliger Teilzeitarbeit. Alles Jobs, die in der Regel miserabel bezahlt werden. Und die Beschäftigten trauen sich in der Regel aufgrund des unsicheren Arbeitsverhältnisses nicht, für ihre Interessen zu kämpfen. Häufig sind sie isoliert und haben nicht einmal Kontakt zur Gewerkschaft. Viel zu viele Menschen müssen in diesen Jobs dann auch noch befristet arbeiten. Hinzu kommt noch ein Anstieg der SoloSelbstständigen um mehr als 300.000, also Selbstständige ohne weitere Mitarbeiter. Darunter sind nicht wenige, die sich aus Angst vor Arbeitslosigkeit selbstständig gemacht haben, und immer mehr, die sich ihr klägliches Einkommen vom Amt aufstocken lassen müssen, um über die Runden zu kommen. Gleichzeitig sind seit 2000 rund 1,9 Millionen reguläre Vollzeitarbeitsplätze vernichtet worden. Unter dem Strich bleibt ein Plus von 3,1 Millionen zusätzlichen Jobs bei den Beschäftigten und den Solo-Selbstständigen. Zum größten Teil sind es prekäre Jobs mit unsicherer Lebenslage, schlechter Bezahlung und einer viel zu kurzen bezahlten Arbeitszeit. Zudem wirkt schon immer die Angst vor Arbeitslosigkeit, vor allem wenn Millionen trotz vermeintlichen Jobwunder in Deutschland keinen Job haben und es schwer ist, einen neuen zu finden. Diese Angst ist mit Hartz IV massiv verschärft worden. Die Furcht vor dem Absturz ist als Gefühl in der Magengegend bei Millionen Beschäftigten vorhanden. Jeder Vierte fällt bei Arbeitslosigkeit sofort in Hartz IV wegen mangelnden Anwartschaftszeiten. Die Drohung, bei Arbeitslosigkeit spätestens nach einem Jahr tief abzustürzen, hat zu Angst und Schrecken bei den Beschäftigten geführt. Durch Strafen des Jobcenters wurden 2015 grundgesetzwidrig über eine Million Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger unter das Existenzminimum gedrückt. Durch die Sorge, bei einem Arbeitsplatzverlust genauso menschenunwürdig behandelt zu werden, wirkt Hartz IV weit über den Kreis der unmittelbar betroffenen Erwerbslosen hinaus! Wenn die Jobagentur jede bzw. jeden zum Kloputzen für 3,50 Euro und zum Hofkehren für 2,95 Euro in der Stunde verdonnern kann, ohne Rücksicht auf vorherige Tätigkeit und Qualifikation, dann wirkt Hartz IV wie eine brutale disziplinarische Peitsche. Auch nach Einführung des Mindestlohns ist das nicht ausgeschlossen, denn Langzeitarbeitslose sind vom Mindestlohn in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung ausgenommen. Zwar zeichnet sich ab, dass von dieser Ausnahmeregelung wenig Gebrauch gemacht wird, doch auch die Perspektive dauerhaft in einen Job nur mit Mindestlohn 9 gedrückt zu werden, wirkt disziplinierend. Dann überlegen sich viele, ob sie ihre Rechte im Betrieb konsequent wahrnehmen. Das wirkt sich auch auf die Kampfbereitschaft in Tarifrunden aus. Wer Angst um den Job oder vor Hartz IV hat, überlegt sich dreimal, ob er für den Erhalt von Tarifverträgen eintritt oder für höhere Löhne streikt. Das deutsche Lohndumping setzt andere Länder massiv unter Druck Die wirkliche Ursache der Eurokrise liegt in einer deutschen Wirtschaftspolitik, die imperiale Züge trägt. Von 2000 bis 2009 sanken die preisbereinigten Löhne in Deutschland um rund fünf Prozent. Die anderen Länder der Eurozone hatten hingegen Reallohnerhöhungen von um die zehn Prozent – so Frankreich, Italien und Portugal – oder höher zu verzeichnen. Mit dem Sonderweg Deutschlands in Gestalt des Lohndumpings wurden die Euroländer massiv unter Druck gesetzt. Sie wurden einerseits von der Exportmaschine Deutschland überrollt. Andererseits wurde mit dem Lohndumping die Binnennachfrage in Deutschland beschnitten und damit auch die Importe aus anderen Ländern. So stiegen die Außenhandelsüberschüsse Deutschlands beständig an und summieren sich von 2000 bis 2015 auf mehr als zwei Billionen Euro. Die Kehrseite dieser Überschüsse waren massive Außenhandelsdefizite in vielen Euroländern. Und diese Defizite waren die Grundlage für die massive Verschuldung und damit die Eurokrise. Diesen Zusammenhang machte die Bundesregierung jedoch nicht verantwortlich für die Krise, sondern die „mangelnde Wettbewerbsfähigkeit“ der Krisenländer. Gemäß der Devise „am deutschen Wesen soll die Welt genesen“ bzw. „Europa redet deutsch“ (Fraktionsvorsitzender der CDU Kauder) wurde den anderen Ländern das deutsche Lohndumping und Sozialkürzungen aufgeherrscht. Vor allem in den südlichen Ländern wurde eine brutale Austeritätspolitik durchgesetzt. Gleichzeitig wurde mit den Lohn-, aber auch Sozialkürzungen die Nachfrage, die Kaufkraft massiv beschnitten. Ausführlicheres hierzu in „Merkel gefährdet Europa“ unter www.michael-schlecht-mdb.de. Trippel- und Nichtschritte der GroKo In den letzten Jahren wurde die Kritik an der ungenügenden (Tarif-)Lohnentwicklung von den mit der Linken konkurrierenden Kräften immer abgewehrt mit dem Argument, dass man damit nichts zu tun habe. Es gelte ja die Tarifautonomie! Bestritten wurde damit, dass auch politi- 10 sche Rahmensetzungen auf Tarifpolitik Einfluss nehmen und damit die Tarifautonomie beschädigen. Die LINKE hat dies stets kritisiert und auch deshalb auf Rückabwicklung der Agenda 2010 gedrungen, damit die Gewerkschaften wieder bessere Durchsetzungschancen haben. Auf Druck von Linken und Gewerkschaften hat die GroKo endlich reagiert. Sie verabschiedete ein Gesetz zur „Stärkung der Tarifautonomie“, damit wird der Arbeitsmarkt wieder ein bisschen rereguliert. Wörtlich heißt es in der Begründung zu dem Gesetz: „Die Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifverträge ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. … Dies hat den Tarifvertragsparteien die ihnen durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes überantwortete Ordnung des Arbeitslebens strukturell erschwert.“ Damit hat die Regierung zum ersten Mal eingestanden, dass die politisch verschlechterte „Ordnung des Arbeitslebens“ – gegenwärtig muss man eher von einer Unordnung sprechen – zentral dafür verantwortlich ist, dass gewerkschaftliches Handeln erschwert wurde. Das beschlossene Gesetz zur „Stärkung der Tarifautonomie“ beinhaltet Verbesserungen, eine Wiederherstellung der „Ordnung am Arbeitsmarkt“ wird damit aber nicht gewährleistet. Allgemeinverbindlichkeit: Der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ist nicht mehr davon abhängig, dass in der jeweiligen Branche mindestens 50 Prozent der Beschäftigten unter den bestehenden Tarifvertrag fallen. Vielmehr ist die Allgemeinverbindlichkeit möglich, wenn sie „im öffentlichen Interesse geboten erscheint“. Allerdings ist weiterhin ein gemeinsamer Antrag der „Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer“ erforderlich. Damit hat die Spitzenorganisation der Arbeitgeber, die BDA, ein Vetorecht. Die Allgemeinverbindlichkeit kann von der Gewerkschaftsseite nicht gegen die Arbeitgeber erzwungen werden. Die Hoffnung mit der neuen Regelung in mehr Branchen allgemeinverbindliche Tarifverträge zu bekommen hat sich bisher nicht bewahrheitet und in den Gewerkschaften ziehen zunehmend Zweifel auf, ob sich daran etwas ändert. Der BDA scheint seine Position weidlich auszunutzen und das zuständige Ministerium legt das Kriterium „öffentliches Interesse“ sehr eng aus. Notwendig wäre, dass der Antrag einer Tarifvertragspartei, also in der Regel einer Gewerkschaft, hinreichend ist, um die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages zu erreichen. Mindestlohn: Auch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes ist Teil des Gesetzes zur „Stärkung der Tarifautonomie“. Union und SPD haben ihn ab 2015 eingeführt. Im Grundsatz ein begrüßenswerter sozialpolitischer Fortschritt. Für rund fünf Millionen Beschäftigte, die zu Hunger- und Niedriglöhnen arbeiten mussten, sind 8,50 Euro eine Verbesserung. Das Lohndumping, die Kluft von 13 Prozent seit 2000 zwischen verteilungsneutralem Spielraum und realer, effektiver Lohnerhöhung wird nur marginal gemildert, denn die Erhöhung beträgt nur bis zu ein Prozent. Gesamtwirtschaftlich leistet der in Aussicht gestellte Mindestlohn nur einen geringen Beitrag zur Stärkung der Binnennachfrage. Die Bundesregierung hat für Jugendliche unter 18 und für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung, für Zeitungszusteller usw. Ausnahmen vom Mindestlohn zugelassen. Da 8,50 Euro ohnehin schon die unterste Schwelle ist, ist diese Regelung grotesk. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass die Regierung diese Ausnahmen im Gesetz streicht. Junge Menschen werden nicht auf eine Ausbildung verzichten, weil es einen Mindestlohn gibt. Es gibt bereits heute deutlich unterschiedliche Verdienstmöglichkeiten zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem Ausbildungsverhältnis. Dennoch wissen junge Menschen nur zu gut, dass eine gute Ausbildung eine gute Berufs- und Einkommensperspektive eröffnet. Damit junge Menschen die Chancen auf eine Ausbildung haben, bedarf es eines ausreichenden Angebotes an guten Ausbildungsplätzen. Ausbildung sollte aus gesellschaftlicher Sicht immer Vorrang haben, und die Arbeitgeber müssen hier mehr in die Pflicht genommen werden. 11 Hungerlöhne weit unter 8,50 Euro haben trotz guter Arbeitsmarktlage in den letzten Jahren nicht zu besseren Arbeitsmarktchancen für Langzeitarbeitslose geführt. Zukünftig könnten Arbeitgeber vermehrt Langzeitarbeitslose in einem rollierenden System für höchstens sechs Monate befristet einstellen, um den Mindestlohn dauerhaft zu umgehen. Ein solcher Drehtüreffekt bedeutet heuern und feuern und belässt die Beschäftigten in Armut trotz Arbeit. Die Hauptkritik: Der Mindestlohn kommt viel zu spät, und der Betrag ist zu niedrig. Der DGB hat die Forderung von 8,50 Euro im Jahre 2010 aufgestellt. Diese Forderung hätte eigentlich jedes Jahr gemäß Preis- und Produktivitätssteigerung angepasst werden müssen. Dann läge 2015 der Mindestlohn bei 9,50 Euro. Eine Erhöhung des Betrages von 8,50 Euro soll frühestens ab 2017 (!) erfolgen. Faktisch werden also zwei Jahre lang „Nullrunden“ verordnet. Kein Tarifpolitiker würde es wagen, seinen Mitgliedern so etwas zuzumuten. Aus Sicht der Linken ist die Forderung von 8,50 Euro ohnehin viel zu niedrig. 10 Euro ist das Mindeste. Für die heute Beschäftigten müsste der gesetzliche Mindestlohn sogar 11,50 Euro, um später nicht die sogenannte ‚Grundsicherung im Alter‘ beantragen zu müssen. Für die Gewerkschaften war und ist die Forderung nach dem Mindestlohn schwierig, da damit eingestanden wird, dass für immer größere Bereiche die Tarifmacht weggebrochen ist. Mit den Hartz-Gesetzen im März 2003 war absehbar, dass durch Fortfall des Zumutbarkeitsschutzes beim Arbeitslosengeld der freie Fall der Löhne eingeleitet wurde. Die seit Jahren schon laufende Zerbröselung von Tarifen drohte durch Rot-Grün verschärft zu werden. In dieser Situation wurde ver.di, später dem DGB die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn faktisch aufgezwungen. Denn in vielen Organisationsbereichen von ver.di, insbesondere bei den privaten Dienstleistungen, war die Tariflandschaft schon weitgehend zerfallen. Insofern ist der gesetzliche Mindestlohn eher eine Notwehrmaßnahme als eine fortschrittliche Forderung. Es ist gut, wenn er jetzt kommt, je- doch viel notwendiger ist die Stärkung der gewerkschaftlichen, tarifpolitischen Handlungsmöglichkeiten. Um das deutsche Lohndumping zu überwinden, brauchen wir nicht nur einen Mindestlohn von zehn, perspektivisch zwölf bis 13 Euro. Vielmehr müssen über mehrere Jahre Tariflohnerhöhungen von mindestens sechs Prozent für alle Beschäftigten möglich werden. Hierzu muss die prekäre Beschäftigung beendet werden. Wir brauchen eine neue Ordnung in der Arbeitswelt. Sie muss wieder auf die Füße gestellt werden. Das muss drin sein: Prekarisierung und Lohndumping stoppen Leiharbeit verbieten: Die GroKo hat im Koalitionsvertrag Korrekturen bei der Leiharbeit in Aussicht gestellt. Notwendig wäre dies. Auch mit Leiharbeitern sind Arbeitskämpfe und ordentliche Lohnerhöhungen kaum möglich. Allerdings liegen die Pläne mittlerweile vollständig auf Eis. Arbeitgeber in Tateinheit mit der Union haben sich durchgesetzt. Ohnehin griffen die vorgeschlagenen Regelungen der GroKo zu kurz: Jedes zweite Leiharbeitsverhältnis endet nach drei Monaten. Was nützt da die Begrenzung der Leiharbeit auf 18 Monate? Was nützt da die Durchsetzung von gleicher Bezahlung nach neun Monaten? Bei Leiharbeit muss der Grundsatz gleicher Bezahlung zuzüglich einer Flexibilitätsprämie durchgesetzt werden, sowie weitere Regulierungen. Perspektivisch ist Leiharbeit zu verbieten. Befristung: Befristungen sind nicht nur eine unzumutbare Unsicherheit für die Betroffenen. Eine Planung des persönlichen Lebens ist kaum möglich. Aufgrund dieser Unsicherheit scheuen befristet Beschäftigte in der Regel davor zurück, sich konsequent für ihre Interessen einzusetzen oder gar zu streiken. Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen nur in eng begrenzten, sachgrundbezogenen Ausnahmefällen zulässig sein. Ver.di will in den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen tariflich die sachgrundlose Befristung zurückdrängen. Das ist ein ehrendes Ziel, kann aber nicht eine gesetzliche Regelung ersetzen. 12 könnten Gewerkschaften die Einhaltung von Tarifverträgen gerichtlich durchsetzen. Bislang muss dazu ein betroffener Arbeitnehmer selbst aktiv werden. Dies scheitert aber häufig an Unkenntnis über die eigenen Rechte und an der Angst vor Sanktionen des Arbeitgebers. Stopp der Tarifflucht bei Betriebsverkauf: Auch der Schutz von Beschäftigten bei einem Betriebsübergang ist zu gewährleisten. Bei Wechsel des Inhabers eines Betriebs sollten die alten Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung unbefristet geschützt bleiben. Hartz IV: Das Sanktionsregime von Hartz IV bzw. der Zwang zur Aufnahme jedes noch so mies bezahlten Jobs muss beseitigt werden. Er ist nicht nur unsozial, sondern führt auch zu Einschüchterung der Beschäftigten. Mit Angst vor Arbeitsplatzabbau sind diese erpressbar. Werkverträge: Der Missbrauch von Werkverträgen zum Lohndumping muss unterbunden werden. Entscheidend ist dabei, dass die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte ausgeweitet werden. Werkverträge, die die Unternehmensleitung vergeben will, müssen von ihren Betriebsräten genehmigt werden. Minijobs müssen von der ersten Stunde an in voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umgewandelt werden. Ziel muss sein, dass Teilzeitarbeit nicht unter 18 Stunden in der Woche geleistet wird. Verbandsklagerecht: Die gewerkschaftlichen Handlungsmöglichkeiten müssen zusätzlich gesetzlich gestärkt werden. Hierzu gehört die Einführung eines Verbandsklagerechtes. Dann DIE LINKE fordert als Sofortmaßnahmen eine bedarfsorientierte repressionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro zuzüglich Kosten der Unterkunft. Dies würde die Lebenslage der Betroffenen deutlich verbessern. Mit ihrer Kampagne „Das muss drin sein“ sorgt DIE LINKE mit dafür, dass die Schieflage auf dem Arbeitsmarkt auf der politischen Agenda bleibt. Und macht Druck, dass sich hier etwas verbessert. Weiteres zu wirtschaftspolitischen Alternativen unter www.michael-schlecht-mdb.de, insbesondere unter der Rubrik „Positionen“.
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