Pressemappe 72 W-PR.pages - ÖH MED WIEN – StV Zahnmedizin

Finanzielle Belastung der
Zahnmedizinstudierenden
in den Praktikumsjahren
Johanna Zechmeister
Vorsitzteam, ÖH Med Wien
Leopold Bouvier-Azula
Vorsitzteam, StV Zahnmedizin Wien
Stefan Graiger
Vorsitzteam, ÖH Med Graz
Philip Flacke
Vorsitzteam, ÖH Bundesvertretung
Wien, 31. Mai 2016
Das 72-Wochen-Praktikum
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die letzten zwei Studienjahre des Zahnmedizinstudiums
Übernahme zahnärztlicher Tätigkeiten
Dauer: mindestens 1,5 Jahre
37,5 h/Woche Anwesenheitspflicht laut Richtlinien → tatsächlicher Arbeitsaufwand
durchschnittlich 48h/Woche
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keine Aufwandsentschädigung
keine Sozialversicherung
keine Kost und Logis
direkte Verrechnung studentischer Leistung an Patienten
zu erreichendes Arbeitspensum (Mindestanforderung für Abschluss) durch
Leistungskatalog festgelegt (wird in der Regel überschritten)
• vollständige Absolvierung an der Universitätszahnklinik für Studienabschluss
verpflichtend
Praktika mit ähnlichem Umfang existieren auch auf den Universitätszahnkliniken Graz und
Innsbruck – ebenfalls unbezahlt.
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Problemaufriss
Soziale Unvereinbarkeit:
- Studierenden ist es nicht möglich, neben der hohen Arbeitsbelastung sinnvoll
erwerbstätig zu sein.
- Das 72-Wochen-Praktikum fällt in eine Zeit, in der durch die gesenkte Altersgrenze
(24 Jahre) kaum noch Studierende Familienbeihilfe beziehen, bei der
Studienförderung bekommen die wenigsten, was sie wirklich benötigen um Vollzeit
Studieren zu können - was zur Studienzeitverzögerung führen kann
- Studierende mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen und/oder anderen
Betreuungspflichten sind von den oben genannten Punkten in finanzieller Hinsicht
noch wesentlich stärker betroffen.
Abhängigkeit:
- Das 72-Wochen-Praktikum muss für den erfolgreichen Abschluss des
Zahnmedizinstudiums an der Universitätszahnklinik in Wien absolviert werden und
darf an keiner anderen Zahnklinik oder in einer Lehrpraxis stattfinden.
Ausbildungsverhältnis und dessen Folgen:
- Da das 72-Wochen-Praktikum derzeit kein Arbeitsverhältnis, sondern eine
Lehrveranstaltung im Sinne eines Praktikums mit immanentem Prüfungscharakter
darstellt, sind Studierende weder sozialversichert noch arbeitsrechtlich geschützt.
Unechtes Praktikum:
- Die Studierenden haben feste Dienstzeiten mit Anwesenheitspflicht, sind
weisungsgebunden und haben Leistungen zu erbringen. Dies führt zur
Anwendbarkeit von arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Umsatz der Zahnklinik durch Studierende:
- Studierende erbringen an der Zahnklinik Leistungen an Patientinnen und Patienten,
wofür die Krankenkassen voll bezahlen. Auch Privatleistungen werden von
Studierenden erbracht. Die Studierenden erwirtschaften im Rahmen ihrer Tätigkeit
einen Umsatz von etwa 3,5 Millionen Euro pro Jahr, was an öffentlichen
österreichischen Universitäten einen unvergleichbaren Einzelfall darstellt.
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Forderungen
Einführung einer verpflichtenden Aufwandsentschädigung für die Studierenden im
72-Wochen-Praktikum in der Höhe von 950 €. Analoges auch für Graz und Innsbruck.
Diese berechnet sich wie folgt:
- Laut "Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten 2015"
bekommen studentische Mitarbeiter_innen für 20 Stunden pro Woche 948,80
Euro. Das bezieht sich in erster Linie auf Tutor_innen, sieht aber auch explizit für
Studierende im Klinikbetrieb unter Aufsicht diese Regelung vor.
- 50% der Grundstufe IIIa: 1.897,60 Euro brutto pro Monat für 20 Stunden
Soziale Absicherung der Zahnmedizinstudierenden im 72-Wochen-Praktikum:
- insbesondere durch verlängerte Bezugsdauer der Familienbeihilfe und Schaffung
von Stipendien bzw. Ausweitung der Studienbeihilfe
Stellungnahme des Senats
Bei der 23. Sitzung des Senats am Freitag, 16. Oktober 2015, 12:15 Uhr Sitzungssaal des
Rektorats der Medizinischen Universität Wien, BT 88, Ebene 01 spricht sich der Senat der
Medizinischen Universität Wien in einem einhelligen Beschluss für die Bezahlung einer
Aufwandsentschädigung der Zahnmedizinstudierenden im 72-Wochen-Paktikum, analog
der Aufwandsentschädigung der Humanmedizinstudierenden im Klinisch-Praktischen Jahr
in ähnlicher Höhe, aus.
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Rückfragen & Kontakt
Johanna Zechmeister
Vorsitzende der ÖH Med Wien
Tel.: 01 40160-71020
[email protected]
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