KVNeu-Positionspapier Entwurf 2

ZehnpunkteprogrammvonKVneufürdieWahlperiode2017-2022
KVneuistdasWahlbündnisregionalverwurzelterundberufspolitischaktiverKolleginnenund
Kollegen,unabhängigvondenPartialinteressenetablierterBerufsverbände.
InKVneuarbeitenengagierteHaus-undFachärztezusammen.
Politik,KrankenkassenundGesundheitsökonomiesinddieAdressatenunseresgemeinsamen
Protestes,hierliegtdiewahreBedrohungfürfreiberuflichniedergelasseneVertragsarztpraxen
undnichtim„Klein–Klein“derStreitigkeitenunterdenVerbänden.
Seit2010istKVneudasübergreifendeWahlbündnisaus:
• regionalenÄrztenetzen
• derÄrztegenossenschaftNiedersachsen-Bremen
• demHartmannbund
• derFreienÄrzteschaft
• demBerufsverbandderKinder-undJugendärzteseit2015
KVneumöchtedieinderAmtsperiode2011-2016begonneneArbeitender
VertreterversammlungderKVNerfolgreichfortsetzen.Dankeinerkraftvollenelfköpfigen
FraktioninderKVN-VertreterversammlungundderBesetzungwichtigerPositioneninder
vertragsärztlichenSelbstverwaltungkonnteKVneuvieleneueAkzenteinderKV-Politiksetzen.
DurchdieaktiveMitarbeitderFraktionsmitgliederindenGremienderSelbstverwaltungder
KVNwarenundsindwirseit2011beiallenwichtigenEntscheidungenundbeiderGestaltung
derKV-Arbeitpersonellbeteiligt.FolgendeKolleginnenundKollegenunsererFraktionnehmen
nebenDr.ElisabethRühle-Klingensteinund(demmittlerweileleiderverstorbenen)
Dr.ClemensKreienborgnichtnurinderVertreterversammlung(VV)sondernauchin
AusschüssenderVVwichtigeFunktionenwahr:Dr.HenningFranzalsMitgliedundDr.Tilo
BrunnéealsVorsitzenderdesSicherstellungsausschusses,Dr.DetlefRischalsVertreterdes
VorsitzendenderVertreterversammlungundDr.KonradGrabenschröeralsMitglieddes
Hauptausschusses,Dr.JensSchweizerundDr.RalphLübbe(stv.Vorsitzender)alsMitglieder
imSatzungsausschuss,Dr.GiselaSchimanskyimberatendenFachausschussPsychotherapie,
Dr.MichaelAltevogtimberatendenFachausschussFachärzte.
MitDr.JörgBerlingstellenwireinenVorstandderKVN.
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DarüberhinaushabenwirdurchaktiveMitgestaltungunsererKBV-DelegiertenDr.Axel
BrunngraberundDr.JörgBerling,derauchu.a.inGBA-UnterausschüssenundimKBVSatzungsausschussmitarbeitet,bundespolitischeAkzentesetzenkönnen.
DabeifühltsichKVneudemMottoverpflichtet:„ausderBasisfürdieBasis“.
Vonden„etablierten“BerufspolitikernausdentraditionellenBerufsverbändenwurdenwiroft
alsunbequemeQuerdenkerwahrgenommen.DurchprinzipientreueHaltungeinerseitsund
kompromissbereitesachorientierteGremienarbeitandererseitsistesunsgelungen,unsals
festeberufspolitischeKraftzuetablieren.DiesenerfolgreichenWegmöchtenwirzumWohle
derVertragsärztefortsetzen.
Diefolgenden10PunktesindderKernunseresProgramms:
1. FörderungderEinheitderÄrzteschaftalsuntrennbaresGanzes.
DerseitensderPolitikinitiiertenEntfremdungderBerufsgruppenwerdenwirweiterhin
konsequententgegenwirkenunddiebestehendenGräbenzwischensogenanntenFach-und
Hausärzteneinebnen.DeshalbwidersetzenwirunsvehementderSpaltunginjeeineKVfür
Hausärzte,FachärzteundPsychotherapeuten.DadurchwürdedieMöglichkeitzurpolitischen
EinflussnahmederÄrzteschaftweiterstarkgeschwächt.
KVneubegrüßtdieKlageseitensderKBVgegendievomGesetzgebereingeforderte
GewährleistungderParitätzwischenHaus-undFachärztenbeiEntscheidungeninderKBV-VV.
WennderGesetzgebereineparitätischeInteressenwahrnehmungindenGremienderärztlichen
Selbstverwaltungerzwingenmöchte,somusserdieParitätindenGremiendurchgetrennte
demokratischeWahlenorganisieren.EinenachträglicheStimmengewichtungunabhängigvon
dertatsächlichenpersonellenRepräsentanzderVersorgungsbereichewiejetztvonderPolitik
vorgesehenunderzwungenhaltenwirfürundemokratischundverfassungswidrig.
2. ErhaltderFreiberuflichkeitundärztlichenUnabhängigkeit.
SicherungderniedergelassenenTätigkeitdurchdenErhaltdesbewährtenNetzesvonHaus-und
FachärztenimHinblickaufdiesogenannten“neuenLeistungserbringer“,u.a.MVZin
nichtärztlicherHandodervonGesundheitskonzernen.
WirwehrenunsgegendiezunehmendeKommerzialisierungderAmbulantenMedizin.
3. FreiberuflichkeitundärztlicheTätigkeitimAngestelltenverhältnisschließensichnichtaus.
KVneuvertrittauchdieInteressenderangestelltenÄrztinnenundÄrzteindenPraxen.
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4. ErhaltderfreienArztwahl,SchutzderPatientendaten,ErhaltderärztlichenSchweigepflicht,
VerzichtaufzentraleDatenspeicherungundStammdatenabgleichmittelsZwangzur„OnlineAnbindung“unsererPraxis-EDV-Systeme;VerhinderungderE-Card.
DergesetzlicheZwangzurVorhaltungvonTerminservicestellenunddieUmsetzungderE-Card
gegendasmehrfachgeäußerteVotumderDeutschenÄrzteschaft,sindnurzweiBeispiele
zahlreicherAngriffederPolitikaufdiesePrinzipien.
5. PerspektivischeWeiterentwicklungderKassenärztlichenSELBST-Verwaltungzueinervom
GesundheitsministeriumundKostenträgernunabhängigenärztlichenInstitution,diesich
zunehmendauchalspolitischerAkteurverstehtundnichtnurwiebisheralsbloßerUmsetzer
undVerwalterstaatlicherVorgaben.IndiesemZusammenhangmussderStatusalsKörperschaft
desöffentlichenRechtesdiskutiertwerden.KVneusetztsichfürdiestärkereRückverlagerung
derEntscheidungsbefugnisseindieRegionenundindieZuständigkeitderjeweiligenLandes-KV
ein.
6. Entwicklungeinertransparenten,leistungsbezogenenundangemessenenHonorierung,die
sichaufdieDiagnostikundkurativeBehandlungderPatientenstützt.Pauschalisierte,
administrativeHonorarvergütung,wiesieindenRLV´s,QZV´s,DMP´s,denHzV´setc.zum
Ausdruckkommt,isteinIrrweg.DieVersorgungeinesregulärenBehandlungsfallesmuss
zukünftigbundeseinheitlichundzujederZeitmitbetriebswirtschaftlichseriöskalkulierten
PreisenvergütetwerdenunddarfnichtzueinemexistenzgefährdendenUnterfangenfürdie
Vertragsarztpraxenwerden.
7. WirbefürwortendieSchaffungvonAbrechnungstransparenzdurcheinendirektenVertrag
zwischenArztundPatientimSinneeinesSystemwechselszumPrinzipderKostenerstattung.
8. RückverlagerungdesMorbiditätsrisikosaufdieKrankenkassen.
DieLastendesdemographischenWandelsundderProblematikeinerÜberalterungder
GesellschaftunterliegenvolkswirtschaftlichenRegularienundsindseitensderPolitiklangfristig
zulösen.EineHaftungvonÄrztenundTherapeutenfürdieBehandlungsintensitätihrer
PatientenistunmoralischundmitunseremhippokratischenBerufsverständnisunvereinbar.
VordiesemHintergrundlehnenwirexistenzbedrohendeWirtschaftlichkeitsprüfungenzuLasten
derNiedergelassenenab,insbesondereauchdienunvorgeseheneAusweitungaufweitere
FelderwieKrankschreibungen,KrankenhauseinweisungenundPflegeverordnungen.
KVneufordertdieKontrollealseinereininnerärztlicheAufgabe!
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WirforderndieAufwertungderAttraktivitätdesArztberufesundFörderungdesärztlichen
NachwuchsesdurcheinekonsequenteEntbürokratisierungunsererärztlichenTätigkeitundein
striktesEntgegentretengegenüberausuferndenDokumentationszwängensowieRückbesinnung
aufgenuinärztlichesHandeln.
9. FortsetzungderOffenlegungallerwesentlichenpolitischenEntscheidungenderVV,des
VorstandesundderAusschüssederKVNsowiederentsprechendenVerwaltungsvorgängeim
Sinneeiner„gläsernenBehörde“,umderEntfremdungderKVNgegenüberihrenMitgliedern
weiterEinhaltzugebieten.NureinetransparenteundvertrauensvolleZusammenarbeitkann
dieLegitimationderKVNalsSelbstverwaltungsorganderVertragsärzte&Psychotherapeuten
sicherstellen.
10. KVneufordertdieAbschaffungderTerminservicestellenundanderenAuswüchsender
Gesetzgebung.
WirsindgegenGeldflüsseausderambulantenVersorgungindieKrankenhäuser.
DerGesetzgeberhatdurchdasVersorgungsstärkungsgesetz,dasAntikorruptionsgesetzunddas
Krankenhausstrukturgesetz,alleerlasseninimJahr2015,seineAussagenausdem
Koalitionsvertrag,dieSelbstverwaltungunddieFreiberuflichkeitstärkenzuwollen,
konterkariert
InWirklichkeitwerdenKompetenzenderärztlichenSelbstverwaltungbeschnitten,indemdirekt
indasoperativeGeschäftderKVeneingegriffenwird(Terminservicestellen)unddie
KrankenhäuserzulastenderinhabergeführtenniedergelassenenArztpraxeneinseitiggestärkt
werden(FinanzierungvonambulantenKrankenhausleistungenausderbudgetierten
GesamtvergütungderVertragsärzteschaft).Esbedarfeinerstreitbaren,engagiertenund
geeintenberufspolitischenArbeitindennächstenJahreninunddurchdieKVen,umdie
deutscheErrungenschaftärztlicherSelbstverwaltungnichtvollendszuverlieren.
DieseFraktionsgemeinschaftstehtgrundsätzlichallenMandatsträgernder
VertreterversammlungderKVNoffen,diesicho.g.Grundprinzipienverpflichtetfühlen.
AusderFraktionsgemeinschaftentstehenkeinerleibindendeVerpflichtungen,jeder
MandatsträgeristzujederZeitbeijederEntscheidungausschließlichseinempersönlichen
Gewissenverpflichtet.
Hannover,den6.Februar2016
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