EU-Panorama als

27|05|2016
Thema der Woche
Digitaler Binnenmarkt: Kommission schnürt Paket an Vorschlägen für
e-commerce
In Kürze
DESI: Wie digitalisiert ist Österreich im EU-Vergleich und international?
Neues aus der Kommission
Unter welchen Voraussetzungen unterliegen öffentliche Ausgaben der
EU-Beihilfenkontrolle?
Abwicklung von Banken: Eigenmittel-Mindestanforderungen veröffentlicht
Neues aus dem Europäischen Parlament
„Erasmus für Jungunternehmer“ erhält Unterstützung aus dem Parlament
Industrieausschuss legt Entwürfe zur Kreislaufwirtschaft vor
Initiativbericht zu erneuerbaren Energien knapp angenommen
Neues aus dem Rat
Finanzministerrat beschäftigt sich mit Steuerthemen
Neues aus anderen Bereichen
Europatag: Österreichs Wirtschaft hofft auf Verbleib Großbritanniens in der EU
Europäischer Marshallplan zur Bekämpfung von Migrationsursachen in Afrika:
Involvierung des Privatsektors in Entwicklungszusammenarbeit entscheidend
Neues aus den Verbänden
TTIP-Diskussion mit Ulrike Rabmer-Koller: Verhandlungen mit KMU-Fokus führen
Jobs+Jobs+Jobs
EMSA sucht Human Resources Officer
Europäischer Rechnungshof sucht Head of Security
Veranstaltungen
„Perspektiven für Jugendliche und Flüchtlinge durch Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen“ am 1. Juni in Brüssel
Buchpräsentation „Schwerpunkt Außenwirtschaft 2015/2016“ zum Thema TTIP
am 14. Juni in Wien
EU-Agenda
EU-Kommission: 2171. Sitzung am 1. Juni 2016
EU-Parlament: Ausgewählte Ausschüsse der kommenden Woche
EU-Rat: Ausgewählte Tagungen der kommenden Woche
EuGH: Ausgewählte Fälle der kommenden Woche
EU-Kommission: Ausgewählte laufende Konsultationen
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Franziska Annerl
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Digitaler Binnenmarkt: Kommission schnürt Paket an Vorschlägen für e-commerce
Die Kommission hat am Mittwoch umfassende Maßnahmen zum Online-Handel (e-commerce) präsentiert. Das
Paket umfasst unter anderem einen Verordnungsvorschlag zu Geoblocking sowie einen Verordnungsvorschlag
über grenzüberschreitende Paketzustelldienste. Auch eine Aktualisierung der EU-Richtlinie für audiovisuelle
Mediendienste und ein neuer Ansatz für Online-Plattformen werden vorgeschlagen.
Mit neuen Rechtsvorschriften zum Geoblocking will die Kommission erreichen, dass Verbraucher überall in der
EU Dienstleistungen oder Waren zu grundsätzlich gleichen Bedingungen erwerben können. Unterschiedliche
Bedingungen für einen solchen Erwerb sollen nur dann zulässig sein, wenn sie aus objektiven und
nachprüfbaren Gründen gerechtfertigt sind. Es wird mit dieser Verordnung jedoch keine Verpflichtung zu
einer EU-weiten Zustellung durch die Unternehmen eingeführt.
Mit der Paket-Verordnung will die Kommission mehr Preistransparenz und eine bessere Regulierungsaufsicht
für grenzüberschreitende Paketzustelldienste schaffen. Sie schlägt aber keine Obergrenze für Zustelltarife
vor. Preisregulierung soll nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Die Kommission wird 2019 über die
Fortschritte Bilanz ziehen und beurteilen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie aus 2010) schlägt die Kommission u.a. vor,
dass Plattformen, die große Mengen an Videos organisieren und markieren, Minderjährige vor schädlichen
Inhalten sowie alle Bürger vor Aufstachelung zum Hass schützen müssen. Vorgesehen sind Mechanismen, mit
deren Hilfe Nutzer schädliche Inhalte melden oder anzeigen können, Altersüberprüfungssysteme bzw. Systeme
zur elterlichen Kontrolle. Die Kommission möchte außerdem erreichen, dass Fernsehveranstalter sowie
Anbieter von Abrufdiensten einen Mindestanteil von 20 Prozent an europäischen Inhalten anbieten.
Der neue Ansatz für Plattformen soll ein gerechtes und innovationsfreundliches Geschäftsumfeld bieten. Für
vergleichbare digitale Dienstleistungen sollen dieselben oder ähnliche Vorschriften gelten. Online-Plattformen
sollen zu verantwortungsvollem Handeln verpflichtet werden und die Kommission soll ernsthaft erwägen, den
Umfang und das Ausmaß der bestehenden Regulierung verringern. Veröffentlicht wurden auch noch ein
aktualisierter Leitfaden über unlautere Geschäftspraktiken sowie ein Legislativvorschlag zur besseren
Durchsetzung der Verbraucherrechte, z.B. zur Überprüfung ob ungerechtfertigtes Geoblocking vorliegt.
Die Diskussion über Geoblocking muss sich auf jene Bereiche fokussieren, wo tatsächlich ungerechtfertigte
Beschränkungen existieren. Zugleich muss jenen Situationen, wo Geoblocking gerechtfertigt ist, Rechnung
getragen und jeder Einzelfall betrachtet werden. Keinesfalls darf aus WKÖ-Sicht ein Kontrahierungszwang für
Unternehmer geschaffen werden. Der nun veröffentlichte Legislativvorschlag ist für Unternehmen von
weitreichenden Konsequenzen, lässt jedoch noch zahlreiche Fragen offen.
Insgesamt wird erst die jetzt vorzunehmende Detailprüfung der neuen Vorschläge ergeben, ob diese
tatsächlich geeignet sind, den EU-Online Handel zu fördern. Neue Belastungen für Unternehmen sind
jedenfalls kontraproduktiv um den europäischen digitalen Binnenmarkt zu stimulieren.
Ansprechpartnerin: Verena Martelanz
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DESI: Wie digitalisiert ist Österreich im EU-Vergleich und international?
Die Kommission hat ihren Bericht zur digitalen Performance der EU-Mitgliedstaaten (DESI) sowie einen
neuen Bericht zum Vergleich der EU-Mitgliedstaaten mit 15 Nicht-EU-Ländern präsentiert (I-DESI). Die internationalen Daten zeigen, dass die Top EU-Performer (Schweden, Dänemark und Finnland) auch in der globalen
Platzierung führen, gefolgt von Südkorea und den Vereinigten Staaten. Der DESI-Wert Österreichs liegt über
dem EU-Durchschnitt, da sich Österreich im letzten Jahr schneller als die EU insgesamt entwickelt und
deshalb zur führenden Ländergruppe aufgeschlossen hat. Über 60 Prozent der Internetnutzer verwenden
Online-Banking und kaufen online ein. Die Nutzung des Online-Handels durch KMU sei allerdings noch
ausbaufähig (nur 14 Prozent der KMU verkaufen online). Die Österreicher haben laut Bericht erschwingliches
Internet und eine relativ hohe Verfügbarkeit hochleistungsfähiger Internetverbindungen.
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Unter welchen Voraussetzungen unterliegen öffentliche Ausgaben der EU-Beihilfenkontrolle?
Durch die von der Kommission forcierte Initiative zur Modernisierung des Beihilferechts soll in diesem
Gebiet Rechtssicherheit geschaffen und der Verwaltungsaufwand für Behörden und Unternehmen verringert
werden. Durch eine neue Bekanntmachung der Europäischen Kommission wird aufgezeigt, unter welchen
Voraussetzungen öffentliche Investitionen keine staatlichen Beihilfen darstellen, weil durch sie weder eine
Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt noch eine Verdrängung privater Investitionen
droht. Dadurch sollen öffentliche Investitionen in der EU erleichtert werden.
Als weitere Klarstellung enthält die Bekanntmachung allgemeine Hinweise zu allen Aspekten des Begriffs der
staatlichen Beihilfe, was im Wesentlichen auf einer Zusammenfassung der Rechtsprechung der EU-Gerichte
und der Beschlusspraxis der Kommission beruht. Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang
Erläuterungen zu öffentlichen Investitionen für den Bau von Infrastruktur, die Bedeutung der
grenzübergreifenden Auswirkungen von öffentliche Investitionen für den Beihilfebegriff sowie das
Zusammenspiel zwischen Beihilferecht und den Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe.
Ansprechpartnerin: Verena Martelanz
Abwicklung von Banken: Eigenmittel-Mindestanforderungen veröffentlicht
Am 23. Mai veröffentlichte die Kommission den bereits seit längerem erwarteten technischen
Regulierungsstandard für Kriterien für die Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmitteln und
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berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL). Dies soll sicherstellen, dass eine hinreichend große
Masse an Eigenkapital und sogenannten Bail-in-fähigen Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen, um die
Abwicklung von Banken geordnet durchführen zu können bzw. überhaupt zu ermöglichen.
Hintergrund für den nunmehr vorgelegten Vorschlag ist die Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD), mit der das
Bail-in bei der Abwicklung von Banken und großen Wertpapierfirmen eingeführt wurde. Demnach sollen in
erster Linie die Gläubiger der Bank die mit einer Abwicklung entstehenden Verluste tragen, ehe zusätzliche
Finanzierungsmittel herangezogen werden können. Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro sind
ausgenommen. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass die Verluste von Banken nicht mehr durch das
Geld der Steuerzahler, sondern unter Zuhilfenahme der eigenen Bankgläubiger ausgeglichen werden.
Art 45 BRRD verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Kreditinstitute zu jedem Zeitpunkt eine
Mindestquote an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bereithalten, die zum Zwecke
des Bail-in herangezogen werden können. Die zuständigen Abwicklungsbehörden legen diese Quote
institutsspezifisch nach einer Reihe von Kriterien fest, welche durch den technischen Regulierungsstandard
spezifiziert werden. Rat und Parlament können den Rechtsakt innerhalb von drei Monaten ablehnen,
ansonsten gilt der Vorschlag als angenommen.
Der Veröffentlichung des Vorschlags durch die Kommission war ein kleiner Schlagabtausch mit der für den
Erstentwurf verantwortlichen Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorangegangen. So war die
Kommission von dem ursprünglichen Entwurf nicht überzeugt, weshalb sie diesen bereits im Dezember 2015 an
die EBA zur Überarbeitung zurückschickte. Moniert wurde insbesondere die Tatsache, dass der Entwurf über
das in der BRRD vorgesehene Mandat zur Erstellung eines technischen Regulierungsstandards hinausging,
indem etwa ein harmonisierter Mindestlevel an MREL für gewisse Banken vorgesehen wurde. Nachdem sich die
EBA nicht vollständig einsichtig zeigte, änderte die Kommission den Entwurf nach ihren Vorstellungen und
veröffentlichte diesen.
Aus Sicht der WKÖ ist es zentral, dass sich die europäischen Aufsichtsbehörden strikt an das an sie erteilte
Mandat halten und nicht über die Vorgaben des Basisrechtsakts hinausgehen.
Ansprechpartner: Herwig Wutscher
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„Erasmus für Jungunternehmer“ erhält Unterstützung aus dem Parlament
Zahlreiche Europaabgeordnete (MdEP) aus verschiedenen Fraktionen haben sich am 23. Mai in den
Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments in Brüssel anlässlich der Auftaktveranstaltung des sogenannten
MdEP-Botschafternetzwerks für „Erasmus für Jungunternehmer“ zusammengefunden. Das Zustandekommen des Netzwerks spiegelt die weitreichende politische Unterstützung für das erfolgreiche
europäische Mobilitätsprogramm wider, das vor sieben Jahren auf Initiative der Europäischen Kommission ins
Leben gerufen wurde.
Das Programm hat sich in den letzten Jahren fest etabliert und entwickelt sich immer mehr zur
Erfolgsgeschichte. Es widmet sich grundsätzlichen Herausforderungen, denen europäische Start-ups
gegenüberstehen und hilft Unternehmen, sich über nationale Grenzen hinaus zu entwickeln. „Ich bin daher
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den neuen MdEP-Botschaftern dankbar für Ihre Unterstützung,
Erasmus für Jungunternehmer auf die nächste Entwicklungsstufe
zu heben,“ betonte Elżbieta Bieńkowska, KMU-Beauftragte der
EU und Binnenmarkt-Kommissarin.
Erasmus für Jungunternehmer ermöglicht es
Gründern und jungen Menschen, die den Schritt
in die Selbstständigkeit gewagt haben, mit
erfahrenen Unternehmern in anderen Ländern für
bis zu sechs Monate zusammenzuarbeiten. Die
Ähnlich auch der österreichische Europaabgeordnete Paul Rübig,
der zu den Hauptinitiatoren des Programmes zählt und Schirmherr
der Auftaktveranstaltung war: „Das Europäische Parlament gab
den Anstoß zur Schaffung des Programmes und hat dessen
Weiterentwicklung seither aufmerksam verfolgt. Nachdem
Erasmus für Jungunternehmer bereits in den letzten Jahren stark
expandiert hat, ist es erfreulich, dass wir als Abgeordnete
zukünftig auch selbst in aktiver Rolle zu dieser Erfolgsgeschichte
beitragen können.“
Kooperation soll zum Ideenaustausch sowie zur
wechselseitigen Unterstützung bei der Weiterentwicklung des jeweiligen Unternehmens führen. In
den sieben Jahren seines Bestehens konnten bereits 8.000 erfahrene und junge Unternehmer von
einem Austausch profitieren. Die EU unterstützt
Erasmus für Jungunternehmer mit 55,3 Millionen
Euro aus den Mitteln des COSME Programm.
Europaabgeordneter Paul Rübig und Elżbieta Bieńkowska, KMU-Beauftragte der EU und Binnenmarkt-Kommissarin bei der
Auftaktveranstaltung des MdEP-Botschafternetzwerks für „Erasmus für Jungunternehmer“
Auch EUROCHAMBRES, der Verband der Europäischen Industrie- und Handelskammern, war von Beginn an ein
Verfechter des Austauschprogramms und fungiert bereits seit längerem als Support-Büro. Geschäftsführer
Arnaldo Abruzzini betonte vor allem den europäischen Mehrwert des Projekts: „Mit der Förderung von
Unternehmensgründungen und Wachstum durch grenzüberschreitende Mobilität spiegelt Erasmus für
Jungunternehmer die Vorzüge des gemeinsamen Binnenmarkts wieder. Das Programm ist ein gutes Beispiel
dafür, wie die EU Wachstum anregen kann. Anstatt umfangreicher Gesetzestexte sind es manchmal einfache
und naheliegende Konzepte, die den Unterschied ausmachen.
Ansprechpartner: Michael Steurer
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Industrieausschuss legt Entwürfe zur Kreislaufwirtschaft vor
Im Dezember 2015 legte die Kommission (erneut) ein umfassendes Paket zur Verwirklichung einer
Kreislaufwirtschaft vor. Durch die in einer Mitteilung und vier Legislativvorschlägen (Richtlinien über
Abfälle, Verpackungsabfälle, Deponien sowie Elektronikabfälle) unterbreiteten Maßnahmen soll es gelingen,
den Kreislauf der Produktlebenszyklen durch mehr Recycling und Wiederverwendung zu schließen. Im
Vergleich zum ursprünglich im Juli 2014 vorgelegten Paket, das durch die Kommission Juncker zurückgezogen
wurde, stellt der aktuelle Vorschlag nicht nur auf die Konsum- und post-Konsum-Phase ab. Vielmehr spielen
nun Überlegungen der Kreislaufwirtschaft bereits in der Entwurfs- und Herstellungsphase von Produkten
eine Rolle.
Diese Woche legte der zu diesem Thema beratend tätige Industrieausschuss des Europäischen Parlaments —
federführend ist der Umweltausschuss zuständig — mehrere Entwürfe für Stellungnahmen zu den einzelnen
Legislativakten des Pakets vor. Der Gedanke der Kreislaufwirtschaft wird begrüßt. In Bezug auf dessen
Umsetzung sind die zuständigen Berichterstatter der Auffassung, dass nicht nur auf regulatorische Vorgaben
zu setzen sei, sondern auf eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen. Auch finanzielle Anreize, steuerlich
begünstigende Rahmenbedingungen, der Austausch von Best Practices und Informationen oder
Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für die Abfallvermeidung sollten herangezogen werden, um der
Kreislaufwirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen.
In Bezug auf die erweiterte Herstellerverantwortung wird vorgeschlagen, die in der Kommissionsvorlage
dargelegten Kriterien nicht optional, sondern verpflichtend für alle Mitgliedstaaten vorzuschreiben. Positiv zu
sehen ist in diesem Zusammenhang der Ansatz, die erweiterte Herstellerverantwortung genauer zu regeln, um
klare Grenzen zu ziehen. Durch die explizite Zuordnung der Vermeidung und Beseitigung unachtsam
weggeworfenen Abfalls (Stichwort „Littering“) in den Verantwortungsbereich des Herstellers wird jedoch die
grundsätzlich gute Regelungsabsicht komplett konterkariert.
Auch im Zusammenhang mit konkreten Abfallzielen gehen die Abgeordneten des Industrieausschusses zum Teil
eigene Wege. Vorgeschlagen wird eine klare Trennung zwischen dem Recycling und der Vorbereitung zur
Wiederverwendung, mit jeweils eigenen Zielwerten. Das dadurch geforderte, rein auf das Recycling
abstellende Ziel sollte nach Ansicht des Berichterstatters im Jahr 2030 auf 70 Prozent erhöht werden.
Jedenfalls zu prüfen ist die neu in den Vorschlag eingebrachte Idee, ein gesondertes Recyclingziel für
gewerbliche Abfälle bzw. Industrieabfälle festzusetzen. Gemäß einer neu eingefügten Definition wäre der
Anknüpfungspunkt für diese Abfallkategorie zum einen die anfallende Abfallmenge und zum anderen der
gewerbliche Ursprung des Abfalls.
Österreich ist im Bereich des Abfallmanagements unter Europas führenden Nationen, da unsere
Unternehmen bereits seit Jahrzehnten den Gedanken der Kreislaufwirtschaft tragen, praktizieren und prägen.
Österreichs Wirtschaft kann sich eine Erhöhung der bestehenden Recyclingquoten durchaus vorstellen, sofern
sichergestellt ist, dass diese technisch machbar, ökonomisch vertretbar und ökologisch sinnvoll sind. Für
Österreichs Unternehmen ist es von großer Wichtigkeit, ihren Entsorgungsbetrieb frei wählen zu können, da
dies den Wettbewerb im Entsorgungssektor fördert und damit Kosten senkt. Momentan ist dies durch ein
Mengenkriterium in der Definition von Siedlungsabfall sichergestellt — ob auch eine gesonderte Definition für
„Gewerbe- und Industrieabfälle“ dieser Forderung entspricht, ist noch zu prüfen.
Ansprechpartner: Franz Brudl
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Initiativbericht zu erneuerbaren Energien knapp angenommen
Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments hat diese Woche über einen Initiativbericht zum
Fortschritt des Ausbaus erneuerbarer Energien in Europa abgestimmt. Die Abgeordneten erneuerten ihre
bereits mehrfach formulierte Forderung nach einem verbindlichen Ziel für den Ausbau erneuerbarer Energien
in Europa in der Höhe von 30 Prozent, welches zudem auf die einzelnen Mitgliedstaaten heruntergebrochen
werden soll. Der zuständige Industrieausschuss hielt ebenfalls fest, dass es aktuell in Europa beim
Erneuerbaren-Ausbau zwischen den Mitgliedstaaten große Unterschiede gibt — während es einzelne Staaten
gibt, die ihr 2020-Ziel bereits jetzt erfüllt haben, hinken andere Mitgliedstaaten ihrem Zielwert weit
hinterher. Da das Abstimmungsergebnis sehr knapp war, ist nicht gewiss, ob das Plenum im Juni den
Initiativbericht ebenfalls annehmen wird.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat im Vorfeld der Abstimmung gegenüber den Parlamentariern klar die
Auffassung vertreten, dass die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 zu beachten
sind. In diesen Schlussfolgerungen einigten sich die Staats- und Regierungschefs darauf, neben dem
verbindlichen Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren, zwei
unverbindliche Ziele von jeweils 27 Prozent zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils
erneuerbarer Energien zu etablieren.
Ansprechpartner: Franz Brudl
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Finanzministerrat beschäftigt sich mit Steuerthemen
Bei der jüngsten Tagung des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN), am 25. Mai setzten sich die
Finanzminister der 28 Mitgliedstaaten mit einer Reihe von Steuerthemen auseinander. Während der Versuch
einer politischen Einigung über den Richtlinienvorschlag zur Verhinderung der Steuerumgehung (ATAP)
vorerst nicht gelang, wurde eine Anpassung der Amtshilferichtlinie, mit der multinationale Unternehmen zur
länderspezifischen Berichtserstattung über steuerrelevante Informationen an die nationalen Steuerbehörden
verpflichtet werden (sog. Country-by-Country Reporting), formell angenommen. Im Gegensatz zu dem im
April vorgelegten Vorschlag für ein öffentliches Country-by-Country Reporting, das zur Verletzung von
sensiblen Geschäftsgeheimnissen führen könnte, wird der nunmehr beschlossene Ansatz durch die WKÖ
grundsätzlich mitgetragen.
Für ATAP kam angesichts des im Steuerbereich geltenden Einstimmigkeitsprinzips der Versuch einer Einigung
auf Ebene der Finanzminister schlichtweg zu früh. Nachdem erst Ende Jänner der Vorschlag durch die
Kommission vorgelegt worden war, bestanden noch zu viele inhaltliche Bedenken einiger Mitgliedstaaten. Der
Entwurf basiert auf dem im Jahr 2015 durch die OECD veröffentlichten Leitfaden, der helfen soll, der
Verminderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung entgegenzuwirken.
Vor dem Hintergrund des kürzlich veröffentlichten Mehrwertsteueraktionsplans verabschiedeten die
Finanzminister außerdem Ratsschlussfolgerungen. Der Aktionsplan soll vor allem für KMU administrative
Erleichterungen schaffen und den wachsenden digitalen Handel fördern. Positiv aus Sicht der WKÖ ist die
Tatsache, dass die Ratsschlussfolgerungen hinsichtlich der Bestrebung einiger Mitgliedstaaten zur Umkehr
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der Steuerlast (sog. Reverse Charge) äußerst zurückhaltend ausfallen. So nehmen die Mitgliedstaaten etwa
zur Kenntnis, dass hierfür zunächst eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie notwendig wäre, was
wiederum nur auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses möglich wäre. Die WKÖ lehnt ein Reverse Charge
System vor dem Hintergrund der Fragmentierung des Binnenmarkts und zu befürchtender administrativer
Zusatzbelastungen ab, insbesondere wenn dieses auf Basis eines Pilotprojekts nur in einem oder einer Reihe
von Mitgliedstaaten eingeführt werden soll.
Schließlich verabschiedete der Rat auch noch eine Richtlinie, mit der der Mindeststandardmehrwertsteuersatz
von 15 Prozent bis Ende 2017 beibehalten wird.
Ansprechpartner: Herwig Wutscher
Europatag: Österreichs Wirtschaft hofft auf Verbleib Großbritanniens in der EU
Der diesjährige Europatag der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in Kooperation mit der Erste Group Bank
am Montag in Wien stand im Zeichen des Vereinigten Königreiches und des in einem Monat (23. Juni)
stattfindenden Referendums über einen etwaigen Austritt aus der Europäischen Union. „Wir brauchen eine
europäische Familie — gerade auch dann, wenn es einmal schwieriger wird“, betonte WirtschaftskammerPräsident Christoph Leitl: „Als Europäer täte es mir sehr leid, wenn ein so großartiges Land wie das
Vereinigte Königreich die EU verlassen würde.“
Alle Analysen zeigten, dass ein Verbleib der Briten in der EU rein sachlich richtig und notwendig sei — und im
Interesse sowohl der Briten wie auch der EU liege. „Durch den freien Zugang zum EU-Binnenmarkt kommt
jährlich das fünf- bis fünfzehnfache der britischen Nettozahlungen wieder ins Land zurück. Auch
umgekehrt profitiert Europas Wirtschaft von der britischen EU-Mitgliedschaft: Das Land findet sich stets unter
Befürwortern einer offenen und liberalen Wirtschaftspolitik, einer Vollendung des Binnenmarktes oder des
Bürokratieabbaus,“ so der WKÖ-Präsident.
„Das Vereinigte Königreich wird oft als streitbares Mitglied der europäischen Staatenfamilie betrachtet. Aber
wir glauben, es ist wichtig, Bestehendes zu hinterfragen und die Unzufriedenheit mit der EU, die in UK aber
auch in vielen anderen Mitgliedsstaaten existiert, nicht zu ignorieren. Deshalb hat Premierminister Cameron
entschieden, eine neuerliche Abstimmung über die EU Mitgliedschaft durchzuführen“, betonte die britische
Botschafterin Susan le Jeune d’Allegeershecque. Sie und WKÖ-Präsident Leitl zeigten sich überzeugt, dass
Großbritannien auch nach dem 23. Juni noch EU-Mitglied sein werde.
Ansprechpartnerin: Franziska Annerl
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Europäischer Marshallplan zur Bekämpfung von Migrationsursachen in Afrika:
Involvierung des Privatsektors in Entwicklungszusammenarbeit entscheidend
Die Etablierung eines Europäischen Marshallplans zur Bekämpfung von Migrationsursachen in Afrika war
Gegenstand einer auf Initiative von EU-Abgeordnetem Heinz Becker veranstalteten Expertendiskussion am
Donnerstag im Europäischen Parlament. Im Rahmen der lebhaften Paneldiskussion wurden von Vertretern
der EU-Kommission, der Wirtschaftskammer Österreich, des UN-Flüchtlingskommissariats, der Europäischen Investitionsbank, der Internationalen Organisation für Migration sowie der Universität Wien
Migrationsursachen analysiert sowie Möglichkeiten zur Einrichtung, Ausgestaltung, Dotierung und
Umsetzung eines solchen Planes diskutiert.
Zur Verbesserung der Lebensbedingungen der
Menschen vor Ort sowie zur Schaffung von
nachhaltigem
Wirtschaftswachstum
und
Arbeitsplätzen
ist
aus
WKÖ-Sicht
die
Einbeziehung des Privatsektors in die
Umsetzung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit sicherzustellen. Zudem sind
eine bessere Koordination zwischen den Entwicklungsbanken, eine verbesserte Abstimmung
von Förderprogrammen sowie die langfristige
Förderung von regionalem und kontinentalem
Freihandel zur Steigerung der Effizienz der
Entwicklungsprogramme sowie zur Stärkung der
Kooperation mit Afrika entscheidend.
Martin Schmid (EU-Büro WKÖ) bei der Expertendiskussion im Europäischen
Parlament
Ansprechpartner: Martin Schmid
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TTIP-Diskussion mit Ulrike Rabmer-Koller: Verhandlungen mit KMU-Fokus führen
WKÖ-Vizepräsidentin und UEAPME-Präsidentin
Ulrike Rabmer-Koller betonte am Dienstag bei
einer Diskussion zum geplanten EU-USA-Freihandelsabkommen mit EU-Kommissarin Cecilia
Malmström in Brüssel, dass die TTIPVerhandlungen mit KMU-Fokus geführt, neue
Chancen geschaffen und europäische Standards
verteidigt werden müssen. Erst auf Basis der
konkreten Verhandlungsergebnisse wird dann
eine fundierte Entscheidung über TTIP möglich
sein.
Die Europäische Kommission hat diese Woche
einen Bericht über die Fortschritte bei der 13. Runde der Gespräche für ein Freihandelsabkommen mit
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den Vereinigten Staaten veröffentlicht, zusammen mit ihrem Vorschlag über die ordnungspolitische
Zusammenarbeit im Pharmabereich. Laut Bericht wurden in allen drei Säulen der Verhandlungen zum
Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) gute Fortschritte erreicht: Diese sind ein
besserer Zugang zu den Märkten, die Vereinfachung technischer Vorschriften, ohne Standards zu senken sowie
globale Regeln des Handels, einschließlich der nachhaltigen Entwicklung, Arbeit und Umwelt und ein eigenes
Kapitel für kleinere Unternehmen (KMU). In den Bereichen Dienstleistungen und öffentliche Aufträge
bestünden noch Herausforderungen.
Aus Sicht der WKÖ ist klar: Ein gut gemachtes und faires Freihandelsabkommen auf Augenhöhe zwischen
der EU und den USA birgt viele Chancen für Österreichs Betriebe. Wichtig ist, den Fokus wieder mehr auf
die Chancen zu legen: Ein Freihandelsabkommen sollte den Zollabbau genauso regeln wie die wirtschaftlich
bedeutenderen nicht-tarifären regulatorischen Maßnahmen. Aber auch Dienstleistungen, Investitionen, der
Schutz geistiger Eigentumsrechte, Wettbewerbsregeln und die öffentliche Auftragsvergabe gehören dazu.
Ansprechpartner: Herwig Wutscher
Inhaltsverzeichnis
EMSA sucht Human Resources Officer
Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht:
Human Resources Officer
Reference: EMSA/CA/2016/03
Bewerbungen sind bis zum 20. Juni 2016 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.
Europäischer Rechnungshof sucht Head of Security
Der Europäische Rechnungshof gibt folgende Ausschreibung bekannt:
Head of Security
Reference: ECA/2016/6, Grade: AD 10-12
Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2016 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.
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27|05|2016
„Perspektiven für Jugendliche und Flüchtlinge durch Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen“ am 1. Juni in Brüssel
Die Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen ist ein wichtiges Thema für die Zukunftsfähigkeit
unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft. Die duale Ausbildung leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Dies
zeigt sich nicht zuletzt in der Integration von jungen Flüchtlingen durch bayerische und österreichische
Ausbildungsbetriebe und die berufsvorbereitenden sowie begleitenden staatlichen Fördermaßnahmen der
Bildungseinrichtungen.
Vor diesem Hintergrund werden aktuelle Beispiele aus Bayern und Österreich in den Bereichen der
Flüchtlingsintegration und der dualen Ausbildung in der hochrangingen Podiumsdiskussion "Perspektiven für
Jugendliche und Flüchtlinge durch Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen“ am 1. Juni 2016 ab
18.30 Uhr in der Vertretung des Freistaats Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel in englischer und
deutscher Sprache vorgestellt. Die Veranstaltung wird von den Bayerischen Industrie- und Handelskammern
zusammen mit dem EU-Büro der Wirtschaftskammer Österreich ausgerichtet, in Kooperation mit der
Vertretung des Freistaats Bayern bei der EU und mit Unterstützung des Enterprise Europe Networks (EEN).
Anmeldungen sind noch per E-Mail möglich.
Ansprechpartner: Martin Schmid
Buchpräsentation „Schwerpunkt Außenwirtschaft 2015/2016“ zum Thema TTIP am
14. Juni in Wien
Seit Annahme des Verhandlungsmandats durch die 28 EU-Mitgliedstaaten
wurden bereits dreizehn Verhandlungsrunden zwischen der EU und den USA
über die so genannte "Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft",
kurz TTIP, geführt. Die aktuelle Ausgabe der "Schwerpunkt Außenwirtschaft"Reihe widmet sich ganz diesem Thema. Sie umfasst wirtschaftliche und
rechtliche Analysen und bietet Erklärungen für die politische Dynamik der
Verhandlungen. Der institutionelle Rahmen der EU-Handelspolitik, die möglichen
wirtschaftlichen Auswirkungen von TTIP und die Perspektiven für EU und USA aus
politikwissenschaftlicher Sicht werden anschaulich dargestellt.
Eine Präsentation der Neuveröffentlichung findet am Dienstag, 14. Juni 2016
von 9.00 bis 13.30 Uhr in der Oesterreichischen Nationalbank, Otto-WagnerPlatz 3, 1090 Wien, statt. Um Registrierung per E-Mail bis zum 10. Juni wird
gebeten.
Ansprechpartner: Ralf Kronberger
Inhaltsverzeichnis
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27|05|2016
Voraussichtliche Themen der 2171. Sitzung am 1. Juni 2016:
Digitaler Binnenmarkt/Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit
Europa investiert wieder — eine erste Bilanz des Investitionsplans für Europa
Die Konkretisierung des Programms für den Binnenmarkt für mehr Beschäftigung,
Wachstum und Investitionen
Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit/Binnenmarkt, Industrie, KMU und
Unternehmertum
Eine europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft
Ausschuss der Regionen: Europäische Normen für das 21. Jahrhundert
Jahresarbeitsprogramm der Union für die europäische Normung für 2017
30. Mai
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Ernennung des Vorsitzes des Aufsichtsrates der Europäischen Beratergruppe für
Rechnungslegung (EFRAG)
Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für angemessene Regelungen, Systeme und Verfahren für offenlegende
Marktteilnehmer bei der Durchführung von Marktsondierungen
30. Mai
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Legislative Kontrolle:
Vorstellung des Sonderberichts
Europäischen Rechnungshof
über die Dienstleistungsrichtlinie durch
den
Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Inhaltsverzeichnis
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27|05|2016
30. Mai
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Flüchtlinge — soziale Inklusion und Integration in den Arbeitsmarkt
30. Mai
Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Gemeinsame Arbeitsgruppe der Ausschüsse AFCO und JURI zur Auslegung und
Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung
30.-31. Mai
Bildung, Jugend, Kultur und Sport
Bildung:
∙ Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zur Entwicklung der Medienkompetenz
und des kritischen Denkens durch allgemeine und berufliche Bildung
∙ Weiterverfolgung der Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen
∙ Neue europäische Kompetenzagenda
Kultur/Audiovisuelle Medien:
∙ (ggf.) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller
Mediendienste angesichts der sich verändernden Markt-gegebenheiten
∙ Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und Förderung
audiovisueller Inhalte
Inhaltsverzeichnis
Ausgewählte Fälle der kommenden Woche:
31. Mai
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-117/15
Reha Training / GEMA
Fernsehgeräte in Reha-Zentrum
In den Warte- und Trainingsräumlichkeiten eines Rehabilitationszentrum waren
Fernsehgeräte installiert, so dass die Patienten dort Sendungen mit urheberrechtlich
geschützten Inhalten schauen konnten. Der Gerichtshof wurde um Klärung der Frage
ersucht, ob in einem solchen Fall eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der
Urheberrechts-Richtlinien 2001/29 und 2006/115 vorliegt. Der Generalanwalt hat
diese Frage in seinen Schlussanträgen vom 23. Februar 2016 bejaht.
Weitere Informationen
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27|05|2016
31. Mai
Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache C-157/15
Achbita
Entlassung wegen Kopftuchtragens
Ein belgischer Arbeitgeber hat es allen seinen Arbeitnehmern untersagt, am Arbeitsplatz äußere Zeichen politischer, philosophischer und religiöser Überzeugungen zu
tragen. Der belgische Kassationsgerichtshof ist mit einem aus dieser Regel
resultierenden Rechtsstreit befasst und möchte vom EuGH wissen, ob das Verbot, als
Muslima am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen, eine unmittelbare Diskriminierung
im Sinne der Richtlinie 2000/78 über Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
darstellt.
Weitere Informationen
31. Mai
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-72/15
Rosneft
Restriktive Maßnahmen gegen Russland
Die EU hat im Jahr 2014 im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine gegen
Russland und u.a. Rosneft restriktive Maßnahmen (z.B. Beschränkungen bei der
Bereitstellung technischer Hilfe und Dienstleistungen für die russische Ölindustrie
oder Beschränkungen bei der Bereitstellung von Finanzmitteln) verhängt. Die
russische Rosneft Oil Company hat vor dem englischen High Court Klage gegen die
britischen Umsetzungsmaßnahmen der restriktiven Maßnahmen erhoben. Der High
Court hat dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen nach der Gültigkeit und Auslegung
der streitigen EU-Maßnahmen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
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2. Juni
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-233/14
Kommission / Niederlande
Fahrpreisvergünstigungen für Studenten
In den Niederlanden können ausländische Studierende die sog. „OV-Studentenkaart“,
welche Fahrpreisvergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
ermöglicht, nur dann erlangen, wenn sie in den Niederlanden erwerbstätig seien oder
dort ein Recht auf Daueraufenthalt erworben hätten. Der EuGH muss darüber
entscheiden, ob dies eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellt,
was am 26. Jänner von der Generalanwältin verneint wurde.
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2. Juni
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-191/15
VKI / amazon
AGB-Klauseln in Online-Kaufverträgen
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27|05|2016
Der österreichische Verein für Konsumenteninformation verlangt mittels Unterlassungsklage gegen Amazon bestimmte Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr zu verwenden (u.a. Klauseln zum Widerrufsrecht, zur
Zahlung auf Rechnung und zum Zahlungsverzug, sowie die Rechtswahlklausel,
wonach die Verträge luxemburgischem Recht unterliegen). Der mit dem Rechtsstreit
befasste österreichische Oberste Gerichtshof möchte vom Gerichtshof wissen, ob die
beanstandeten Klauseln nach österreichischem Recht (es geht um Verbraucher in
Österreich) oder nach luxemburgischen Recht (so die Rechtswahlklausel bzw. hat
Amazon seinen Sitz in Luxemburg) zu beurteilen sind.
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Inhaltsverzeichnis
Justiz und Grundrechte, Verbraucher:
Öffentliche Konsultation zum Fitness-Check des europäischen Verbraucher- und
Marketingrechts
12.05.2016 – 02.09.2016
Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, Informationsgesellschaft:
Konsultation in bezug auf die evaluierung und überprüfung der Datenschutzrichtlinie für elektronische kommunikation
12.04.2016 – 05.07.2016
Forschung und Technologie:
Öffentliche Konsultation zum Arbeitsprogramm „Wissenschaft mit der Gesellschaft und für die Gesellschaft“ 2018–2020 im Rahmen von Horizont 2020
11.04.2016 – 04.07.2016
Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, Informationsgesellschaft:
Überarbeitung des europäischen Interoperabilitätsrahmens
06.04.2016 – 29.06.2016
Binnenmarkt:
Öffentliche Konsultation im Rahmen der Start-up-Initiative
31.03.2016 – 30.06.2016
Justiz und Grundrechte:
Konsultation über einen wirksamen Insolvenzrahmen in der EU
23.03.2016 – 14.06.2016
Unternehmen, Binnenmarkt:
Offene öffentliche Konsultation im Rahmen der Eignungsprüfung in der Bauwirtschaft
23.03.2016 – 20.06.2016
Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, Informationsgesellschaft:
Öffentliche Konsultation zur Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette und der "Panorama-Ausnahme"
23.03.2016 – 15.06.2016
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27|05|2016
Handel:
Öffentliche Konsultation über die Zukunft der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei
16.03.2016 – 09.06.2016
Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien:
Konsultation der Öffentlichkeit zur Bewertung der Empfehlung 2009/396/EU der
Kommission über die Regulierung der Festnetz- und Mobilfunk-Zustellungsentgelte in der EU
15.03.2016 – 07.06.2016
Beschäftigung und Soziales, Wirtschaft und Finanzen:
Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
08.03.2016 – 31.12.2016
Klimaschutz:
Konsultation über politische Optionen für marktgestützte Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen der internationalen Luftfahrt auf den Klimawandel
07.03.2016 – 30.05.2016
Öffentliche Gesundheit, Umwelt, Unternehmen, Binnenmarkt:
Konsultation über die Effizienz und Leistungsfähigkeit des Chemikalienrechts
(ausgenommen REACH)
04.03.2016 – 27.05.2016
Verkehr, Forschung und Technologie, Energie, Klimaschutz, Binnenmarkt:
Ӧffentliche Konsultation zu einer umfassenden und integrierten Strategie für die
Energieunion in den Bereichen Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
04.03.2016 – 31.05.2016
Haushalt:
Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union
04.03.2016 – 27.05.2016
Verkehr:
Öffentliche Konsultation für die Evaluierung der Richtlinie 2007/59/EG über die
Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im
Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen
03.03.2016 – 27.05.2016
Allgemeine und institutionelle Fragen:
Öffentliche Konsultation zu einem Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister
01.03.2016 – 01.06.2016
Inhaltsverzeichnis
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27|05|2016