27|05|2016 Thema der Woche Digitaler Binnenmarkt: Kommission schnürt Paket an Vorschlägen für e-commerce In Kürze DESI: Wie digitalisiert ist Österreich im EU-Vergleich und international? Neues aus der Kommission Unter welchen Voraussetzungen unterliegen öffentliche Ausgaben der EU-Beihilfenkontrolle? Abwicklung von Banken: Eigenmittel-Mindestanforderungen veröffentlicht Neues aus dem Europäischen Parlament „Erasmus für Jungunternehmer“ erhält Unterstützung aus dem Parlament Industrieausschuss legt Entwürfe zur Kreislaufwirtschaft vor Initiativbericht zu erneuerbaren Energien knapp angenommen Neues aus dem Rat Finanzministerrat beschäftigt sich mit Steuerthemen Neues aus anderen Bereichen Europatag: Österreichs Wirtschaft hofft auf Verbleib Großbritanniens in der EU Europäischer Marshallplan zur Bekämpfung von Migrationsursachen in Afrika: Involvierung des Privatsektors in Entwicklungszusammenarbeit entscheidend Neues aus den Verbänden TTIP-Diskussion mit Ulrike Rabmer-Koller: Verhandlungen mit KMU-Fokus führen Jobs+Jobs+Jobs EMSA sucht Human Resources Officer Europäischer Rechnungshof sucht Head of Security Veranstaltungen „Perspektiven für Jugendliche und Flüchtlinge durch Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen“ am 1. Juni in Brüssel Buchpräsentation „Schwerpunkt Außenwirtschaft 2015/2016“ zum Thema TTIP am 14. Juni in Wien EU-Agenda EU-Kommission: 2171. Sitzung am 1. Juni 2016 EU-Parlament: Ausgewählte Ausschüsse der kommenden Woche EU-Rat: Ausgewählte Tagungen der kommenden Woche EuGH: Ausgewählte Fälle der kommenden Woche EU-Kommission: Ausgewählte laufende Konsultationen Impressum EU-Büro der Wirtschaftskammer Österreich Av. de Cortenbergh 30 B-1040 Brüssel Telefon: +32 2 286 58 80 Internet: wko.at/eu Redaktion: Franziska Annerl E-Mail: [email protected] Folgen Sie uns auf facebook Wenn Sie das EU-Panorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie bitte an: [email protected] 2 27|05|2016 Digitaler Binnenmarkt: Kommission schnürt Paket an Vorschlägen für e-commerce Die Kommission hat am Mittwoch umfassende Maßnahmen zum Online-Handel (e-commerce) präsentiert. Das Paket umfasst unter anderem einen Verordnungsvorschlag zu Geoblocking sowie einen Verordnungsvorschlag über grenzüberschreitende Paketzustelldienste. Auch eine Aktualisierung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste und ein neuer Ansatz für Online-Plattformen werden vorgeschlagen. Mit neuen Rechtsvorschriften zum Geoblocking will die Kommission erreichen, dass Verbraucher überall in der EU Dienstleistungen oder Waren zu grundsätzlich gleichen Bedingungen erwerben können. Unterschiedliche Bedingungen für einen solchen Erwerb sollen nur dann zulässig sein, wenn sie aus objektiven und nachprüfbaren Gründen gerechtfertigt sind. Es wird mit dieser Verordnung jedoch keine Verpflichtung zu einer EU-weiten Zustellung durch die Unternehmen eingeführt. Mit der Paket-Verordnung will die Kommission mehr Preistransparenz und eine bessere Regulierungsaufsicht für grenzüberschreitende Paketzustelldienste schaffen. Sie schlägt aber keine Obergrenze für Zustelltarife vor. Preisregulierung soll nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Die Kommission wird 2019 über die Fortschritte Bilanz ziehen und beurteilen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie aus 2010) schlägt die Kommission u.a. vor, dass Plattformen, die große Mengen an Videos organisieren und markieren, Minderjährige vor schädlichen Inhalten sowie alle Bürger vor Aufstachelung zum Hass schützen müssen. Vorgesehen sind Mechanismen, mit deren Hilfe Nutzer schädliche Inhalte melden oder anzeigen können, Altersüberprüfungssysteme bzw. Systeme zur elterlichen Kontrolle. Die Kommission möchte außerdem erreichen, dass Fernsehveranstalter sowie Anbieter von Abrufdiensten einen Mindestanteil von 20 Prozent an europäischen Inhalten anbieten. Der neue Ansatz für Plattformen soll ein gerechtes und innovationsfreundliches Geschäftsumfeld bieten. Für vergleichbare digitale Dienstleistungen sollen dieselben oder ähnliche Vorschriften gelten. Online-Plattformen sollen zu verantwortungsvollem Handeln verpflichtet werden und die Kommission soll ernsthaft erwägen, den Umfang und das Ausmaß der bestehenden Regulierung verringern. Veröffentlicht wurden auch noch ein aktualisierter Leitfaden über unlautere Geschäftspraktiken sowie ein Legislativvorschlag zur besseren Durchsetzung der Verbraucherrechte, z.B. zur Überprüfung ob ungerechtfertigtes Geoblocking vorliegt. Die Diskussion über Geoblocking muss sich auf jene Bereiche fokussieren, wo tatsächlich ungerechtfertigte Beschränkungen existieren. Zugleich muss jenen Situationen, wo Geoblocking gerechtfertigt ist, Rechnung getragen und jeder Einzelfall betrachtet werden. Keinesfalls darf aus WKÖ-Sicht ein Kontrahierungszwang für Unternehmer geschaffen werden. Der nun veröffentlichte Legislativvorschlag ist für Unternehmen von weitreichenden Konsequenzen, lässt jedoch noch zahlreiche Fragen offen. Insgesamt wird erst die jetzt vorzunehmende Detailprüfung der neuen Vorschläge ergeben, ob diese tatsächlich geeignet sind, den EU-Online Handel zu fördern. Neue Belastungen für Unternehmen sind jedenfalls kontraproduktiv um den europäischen digitalen Binnenmarkt zu stimulieren. Ansprechpartnerin: Verena Martelanz Inhaltsverzeichnis 3 27|05|2016 DESI: Wie digitalisiert ist Österreich im EU-Vergleich und international? Die Kommission hat ihren Bericht zur digitalen Performance der EU-Mitgliedstaaten (DESI) sowie einen neuen Bericht zum Vergleich der EU-Mitgliedstaaten mit 15 Nicht-EU-Ländern präsentiert (I-DESI). Die internationalen Daten zeigen, dass die Top EU-Performer (Schweden, Dänemark und Finnland) auch in der globalen Platzierung führen, gefolgt von Südkorea und den Vereinigten Staaten. Der DESI-Wert Österreichs liegt über dem EU-Durchschnitt, da sich Österreich im letzten Jahr schneller als die EU insgesamt entwickelt und deshalb zur führenden Ländergruppe aufgeschlossen hat. Über 60 Prozent der Internetnutzer verwenden Online-Banking und kaufen online ein. Die Nutzung des Online-Handels durch KMU sei allerdings noch ausbaufähig (nur 14 Prozent der KMU verkaufen online). Die Österreicher haben laut Bericht erschwingliches Internet und eine relativ hohe Verfügbarkeit hochleistungsfähiger Internetverbindungen. Inhaltsverzeichnis Unter welchen Voraussetzungen unterliegen öffentliche Ausgaben der EU-Beihilfenkontrolle? Durch die von der Kommission forcierte Initiative zur Modernisierung des Beihilferechts soll in diesem Gebiet Rechtssicherheit geschaffen und der Verwaltungsaufwand für Behörden und Unternehmen verringert werden. Durch eine neue Bekanntmachung der Europäischen Kommission wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Investitionen keine staatlichen Beihilfen darstellen, weil durch sie weder eine Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt noch eine Verdrängung privater Investitionen droht. Dadurch sollen öffentliche Investitionen in der EU erleichtert werden. Als weitere Klarstellung enthält die Bekanntmachung allgemeine Hinweise zu allen Aspekten des Begriffs der staatlichen Beihilfe, was im Wesentlichen auf einer Zusammenfassung der Rechtsprechung der EU-Gerichte und der Beschlusspraxis der Kommission beruht. Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang Erläuterungen zu öffentlichen Investitionen für den Bau von Infrastruktur, die Bedeutung der grenzübergreifenden Auswirkungen von öffentliche Investitionen für den Beihilfebegriff sowie das Zusammenspiel zwischen Beihilferecht und den Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe. Ansprechpartnerin: Verena Martelanz Abwicklung von Banken: Eigenmittel-Mindestanforderungen veröffentlicht Am 23. Mai veröffentlichte die Kommission den bereits seit längerem erwarteten technischen Regulierungsstandard für Kriterien für die Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmitteln und 4 27|05|2016 berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL). Dies soll sicherstellen, dass eine hinreichend große Masse an Eigenkapital und sogenannten Bail-in-fähigen Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen, um die Abwicklung von Banken geordnet durchführen zu können bzw. überhaupt zu ermöglichen. Hintergrund für den nunmehr vorgelegten Vorschlag ist die Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD), mit der das Bail-in bei der Abwicklung von Banken und großen Wertpapierfirmen eingeführt wurde. Demnach sollen in erster Linie die Gläubiger der Bank die mit einer Abwicklung entstehenden Verluste tragen, ehe zusätzliche Finanzierungsmittel herangezogen werden können. Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro sind ausgenommen. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass die Verluste von Banken nicht mehr durch das Geld der Steuerzahler, sondern unter Zuhilfenahme der eigenen Bankgläubiger ausgeglichen werden. Art 45 BRRD verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Kreditinstitute zu jedem Zeitpunkt eine Mindestquote an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bereithalten, die zum Zwecke des Bail-in herangezogen werden können. Die zuständigen Abwicklungsbehörden legen diese Quote institutsspezifisch nach einer Reihe von Kriterien fest, welche durch den technischen Regulierungsstandard spezifiziert werden. Rat und Parlament können den Rechtsakt innerhalb von drei Monaten ablehnen, ansonsten gilt der Vorschlag als angenommen. Der Veröffentlichung des Vorschlags durch die Kommission war ein kleiner Schlagabtausch mit der für den Erstentwurf verantwortlichen Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorangegangen. So war die Kommission von dem ursprünglichen Entwurf nicht überzeugt, weshalb sie diesen bereits im Dezember 2015 an die EBA zur Überarbeitung zurückschickte. Moniert wurde insbesondere die Tatsache, dass der Entwurf über das in der BRRD vorgesehene Mandat zur Erstellung eines technischen Regulierungsstandards hinausging, indem etwa ein harmonisierter Mindestlevel an MREL für gewisse Banken vorgesehen wurde. Nachdem sich die EBA nicht vollständig einsichtig zeigte, änderte die Kommission den Entwurf nach ihren Vorstellungen und veröffentlichte diesen. Aus Sicht der WKÖ ist es zentral, dass sich die europäischen Aufsichtsbehörden strikt an das an sie erteilte Mandat halten und nicht über die Vorgaben des Basisrechtsakts hinausgehen. Ansprechpartner: Herwig Wutscher Inhaltsverzeichnis „Erasmus für Jungunternehmer“ erhält Unterstützung aus dem Parlament Zahlreiche Europaabgeordnete (MdEP) aus verschiedenen Fraktionen haben sich am 23. Mai in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments in Brüssel anlässlich der Auftaktveranstaltung des sogenannten MdEP-Botschafternetzwerks für „Erasmus für Jungunternehmer“ zusammengefunden. Das Zustandekommen des Netzwerks spiegelt die weitreichende politische Unterstützung für das erfolgreiche europäische Mobilitätsprogramm wider, das vor sieben Jahren auf Initiative der Europäischen Kommission ins Leben gerufen wurde. Das Programm hat sich in den letzten Jahren fest etabliert und entwickelt sich immer mehr zur Erfolgsgeschichte. Es widmet sich grundsätzlichen Herausforderungen, denen europäische Start-ups gegenüberstehen und hilft Unternehmen, sich über nationale Grenzen hinaus zu entwickeln. „Ich bin daher 5 27|05|2016 den neuen MdEP-Botschaftern dankbar für Ihre Unterstützung, Erasmus für Jungunternehmer auf die nächste Entwicklungsstufe zu heben,“ betonte Elżbieta Bieńkowska, KMU-Beauftragte der EU und Binnenmarkt-Kommissarin. Erasmus für Jungunternehmer ermöglicht es Gründern und jungen Menschen, die den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben, mit erfahrenen Unternehmern in anderen Ländern für bis zu sechs Monate zusammenzuarbeiten. Die Ähnlich auch der österreichische Europaabgeordnete Paul Rübig, der zu den Hauptinitiatoren des Programmes zählt und Schirmherr der Auftaktveranstaltung war: „Das Europäische Parlament gab den Anstoß zur Schaffung des Programmes und hat dessen Weiterentwicklung seither aufmerksam verfolgt. Nachdem Erasmus für Jungunternehmer bereits in den letzten Jahren stark expandiert hat, ist es erfreulich, dass wir als Abgeordnete zukünftig auch selbst in aktiver Rolle zu dieser Erfolgsgeschichte beitragen können.“ Kooperation soll zum Ideenaustausch sowie zur wechselseitigen Unterstützung bei der Weiterentwicklung des jeweiligen Unternehmens führen. In den sieben Jahren seines Bestehens konnten bereits 8.000 erfahrene und junge Unternehmer von einem Austausch profitieren. Die EU unterstützt Erasmus für Jungunternehmer mit 55,3 Millionen Euro aus den Mitteln des COSME Programm. Europaabgeordneter Paul Rübig und Elżbieta Bieńkowska, KMU-Beauftragte der EU und Binnenmarkt-Kommissarin bei der Auftaktveranstaltung des MdEP-Botschafternetzwerks für „Erasmus für Jungunternehmer“ Auch EUROCHAMBRES, der Verband der Europäischen Industrie- und Handelskammern, war von Beginn an ein Verfechter des Austauschprogramms und fungiert bereits seit längerem als Support-Büro. Geschäftsführer Arnaldo Abruzzini betonte vor allem den europäischen Mehrwert des Projekts: „Mit der Förderung von Unternehmensgründungen und Wachstum durch grenzüberschreitende Mobilität spiegelt Erasmus für Jungunternehmer die Vorzüge des gemeinsamen Binnenmarkts wieder. Das Programm ist ein gutes Beispiel dafür, wie die EU Wachstum anregen kann. Anstatt umfangreicher Gesetzestexte sind es manchmal einfache und naheliegende Konzepte, die den Unterschied ausmachen. Ansprechpartner: Michael Steurer Inhaltsverzeichnis 6 27|05|2016 Industrieausschuss legt Entwürfe zur Kreislaufwirtschaft vor Im Dezember 2015 legte die Kommission (erneut) ein umfassendes Paket zur Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft vor. Durch die in einer Mitteilung und vier Legislativvorschlägen (Richtlinien über Abfälle, Verpackungsabfälle, Deponien sowie Elektronikabfälle) unterbreiteten Maßnahmen soll es gelingen, den Kreislauf der Produktlebenszyklen durch mehr Recycling und Wiederverwendung zu schließen. Im Vergleich zum ursprünglich im Juli 2014 vorgelegten Paket, das durch die Kommission Juncker zurückgezogen wurde, stellt der aktuelle Vorschlag nicht nur auf die Konsum- und post-Konsum-Phase ab. Vielmehr spielen nun Überlegungen der Kreislaufwirtschaft bereits in der Entwurfs- und Herstellungsphase von Produkten eine Rolle. Diese Woche legte der zu diesem Thema beratend tätige Industrieausschuss des Europäischen Parlaments — federführend ist der Umweltausschuss zuständig — mehrere Entwürfe für Stellungnahmen zu den einzelnen Legislativakten des Pakets vor. Der Gedanke der Kreislaufwirtschaft wird begrüßt. In Bezug auf dessen Umsetzung sind die zuständigen Berichterstatter der Auffassung, dass nicht nur auf regulatorische Vorgaben zu setzen sei, sondern auf eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen. Auch finanzielle Anreize, steuerlich begünstigende Rahmenbedingungen, der Austausch von Best Practices und Informationen oder Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für die Abfallvermeidung sollten herangezogen werden, um der Kreislaufwirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen. In Bezug auf die erweiterte Herstellerverantwortung wird vorgeschlagen, die in der Kommissionsvorlage dargelegten Kriterien nicht optional, sondern verpflichtend für alle Mitgliedstaaten vorzuschreiben. Positiv zu sehen ist in diesem Zusammenhang der Ansatz, die erweiterte Herstellerverantwortung genauer zu regeln, um klare Grenzen zu ziehen. Durch die explizite Zuordnung der Vermeidung und Beseitigung unachtsam weggeworfenen Abfalls (Stichwort „Littering“) in den Verantwortungsbereich des Herstellers wird jedoch die grundsätzlich gute Regelungsabsicht komplett konterkariert. Auch im Zusammenhang mit konkreten Abfallzielen gehen die Abgeordneten des Industrieausschusses zum Teil eigene Wege. Vorgeschlagen wird eine klare Trennung zwischen dem Recycling und der Vorbereitung zur Wiederverwendung, mit jeweils eigenen Zielwerten. Das dadurch geforderte, rein auf das Recycling abstellende Ziel sollte nach Ansicht des Berichterstatters im Jahr 2030 auf 70 Prozent erhöht werden. Jedenfalls zu prüfen ist die neu in den Vorschlag eingebrachte Idee, ein gesondertes Recyclingziel für gewerbliche Abfälle bzw. Industrieabfälle festzusetzen. Gemäß einer neu eingefügten Definition wäre der Anknüpfungspunkt für diese Abfallkategorie zum einen die anfallende Abfallmenge und zum anderen der gewerbliche Ursprung des Abfalls. Österreich ist im Bereich des Abfallmanagements unter Europas führenden Nationen, da unsere Unternehmen bereits seit Jahrzehnten den Gedanken der Kreislaufwirtschaft tragen, praktizieren und prägen. Österreichs Wirtschaft kann sich eine Erhöhung der bestehenden Recyclingquoten durchaus vorstellen, sofern sichergestellt ist, dass diese technisch machbar, ökonomisch vertretbar und ökologisch sinnvoll sind. Für Österreichs Unternehmen ist es von großer Wichtigkeit, ihren Entsorgungsbetrieb frei wählen zu können, da dies den Wettbewerb im Entsorgungssektor fördert und damit Kosten senkt. Momentan ist dies durch ein Mengenkriterium in der Definition von Siedlungsabfall sichergestellt — ob auch eine gesonderte Definition für „Gewerbe- und Industrieabfälle“ dieser Forderung entspricht, ist noch zu prüfen. Ansprechpartner: Franz Brudl Inhaltsverzeichnis 7 27|05|2016 Initiativbericht zu erneuerbaren Energien knapp angenommen Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments hat diese Woche über einen Initiativbericht zum Fortschritt des Ausbaus erneuerbarer Energien in Europa abgestimmt. Die Abgeordneten erneuerten ihre bereits mehrfach formulierte Forderung nach einem verbindlichen Ziel für den Ausbau erneuerbarer Energien in Europa in der Höhe von 30 Prozent, welches zudem auf die einzelnen Mitgliedstaaten heruntergebrochen werden soll. Der zuständige Industrieausschuss hielt ebenfalls fest, dass es aktuell in Europa beim Erneuerbaren-Ausbau zwischen den Mitgliedstaaten große Unterschiede gibt — während es einzelne Staaten gibt, die ihr 2020-Ziel bereits jetzt erfüllt haben, hinken andere Mitgliedstaaten ihrem Zielwert weit hinterher. Da das Abstimmungsergebnis sehr knapp war, ist nicht gewiss, ob das Plenum im Juni den Initiativbericht ebenfalls annehmen wird. Die Wirtschaftskammer Österreich hat im Vorfeld der Abstimmung gegenüber den Parlamentariern klar die Auffassung vertreten, dass die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 zu beachten sind. In diesen Schlussfolgerungen einigten sich die Staats- und Regierungschefs darauf, neben dem verbindlichen Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren, zwei unverbindliche Ziele von jeweils 27 Prozent zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien zu etablieren. Ansprechpartner: Franz Brudl Inhaltsverzeichnis Finanzministerrat beschäftigt sich mit Steuerthemen Bei der jüngsten Tagung des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN), am 25. Mai setzten sich die Finanzminister der 28 Mitgliedstaaten mit einer Reihe von Steuerthemen auseinander. Während der Versuch einer politischen Einigung über den Richtlinienvorschlag zur Verhinderung der Steuerumgehung (ATAP) vorerst nicht gelang, wurde eine Anpassung der Amtshilferichtlinie, mit der multinationale Unternehmen zur länderspezifischen Berichtserstattung über steuerrelevante Informationen an die nationalen Steuerbehörden verpflichtet werden (sog. Country-by-Country Reporting), formell angenommen. Im Gegensatz zu dem im April vorgelegten Vorschlag für ein öffentliches Country-by-Country Reporting, das zur Verletzung von sensiblen Geschäftsgeheimnissen führen könnte, wird der nunmehr beschlossene Ansatz durch die WKÖ grundsätzlich mitgetragen. Für ATAP kam angesichts des im Steuerbereich geltenden Einstimmigkeitsprinzips der Versuch einer Einigung auf Ebene der Finanzminister schlichtweg zu früh. Nachdem erst Ende Jänner der Vorschlag durch die Kommission vorgelegt worden war, bestanden noch zu viele inhaltliche Bedenken einiger Mitgliedstaaten. Der Entwurf basiert auf dem im Jahr 2015 durch die OECD veröffentlichten Leitfaden, der helfen soll, der Verminderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung entgegenzuwirken. Vor dem Hintergrund des kürzlich veröffentlichten Mehrwertsteueraktionsplans verabschiedeten die Finanzminister außerdem Ratsschlussfolgerungen. Der Aktionsplan soll vor allem für KMU administrative Erleichterungen schaffen und den wachsenden digitalen Handel fördern. Positiv aus Sicht der WKÖ ist die Tatsache, dass die Ratsschlussfolgerungen hinsichtlich der Bestrebung einiger Mitgliedstaaten zur Umkehr 8 27|05|2016 der Steuerlast (sog. Reverse Charge) äußerst zurückhaltend ausfallen. So nehmen die Mitgliedstaaten etwa zur Kenntnis, dass hierfür zunächst eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie notwendig wäre, was wiederum nur auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses möglich wäre. Die WKÖ lehnt ein Reverse Charge System vor dem Hintergrund der Fragmentierung des Binnenmarkts und zu befürchtender administrativer Zusatzbelastungen ab, insbesondere wenn dieses auf Basis eines Pilotprojekts nur in einem oder einer Reihe von Mitgliedstaaten eingeführt werden soll. Schließlich verabschiedete der Rat auch noch eine Richtlinie, mit der der Mindeststandardmehrwertsteuersatz von 15 Prozent bis Ende 2017 beibehalten wird. Ansprechpartner: Herwig Wutscher Europatag: Österreichs Wirtschaft hofft auf Verbleib Großbritanniens in der EU Der diesjährige Europatag der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in Kooperation mit der Erste Group Bank am Montag in Wien stand im Zeichen des Vereinigten Königreiches und des in einem Monat (23. Juni) stattfindenden Referendums über einen etwaigen Austritt aus der Europäischen Union. „Wir brauchen eine europäische Familie — gerade auch dann, wenn es einmal schwieriger wird“, betonte WirtschaftskammerPräsident Christoph Leitl: „Als Europäer täte es mir sehr leid, wenn ein so großartiges Land wie das Vereinigte Königreich die EU verlassen würde.“ Alle Analysen zeigten, dass ein Verbleib der Briten in der EU rein sachlich richtig und notwendig sei — und im Interesse sowohl der Briten wie auch der EU liege. „Durch den freien Zugang zum EU-Binnenmarkt kommt jährlich das fünf- bis fünfzehnfache der britischen Nettozahlungen wieder ins Land zurück. Auch umgekehrt profitiert Europas Wirtschaft von der britischen EU-Mitgliedschaft: Das Land findet sich stets unter Befürwortern einer offenen und liberalen Wirtschaftspolitik, einer Vollendung des Binnenmarktes oder des Bürokratieabbaus,“ so der WKÖ-Präsident. „Das Vereinigte Königreich wird oft als streitbares Mitglied der europäischen Staatenfamilie betrachtet. Aber wir glauben, es ist wichtig, Bestehendes zu hinterfragen und die Unzufriedenheit mit der EU, die in UK aber auch in vielen anderen Mitgliedsstaaten existiert, nicht zu ignorieren. Deshalb hat Premierminister Cameron entschieden, eine neuerliche Abstimmung über die EU Mitgliedschaft durchzuführen“, betonte die britische Botschafterin Susan le Jeune d’Allegeershecque. Sie und WKÖ-Präsident Leitl zeigten sich überzeugt, dass Großbritannien auch nach dem 23. Juni noch EU-Mitglied sein werde. Ansprechpartnerin: Franziska Annerl Inhaltsverzeichnis 9 27|05|2016 Europäischer Marshallplan zur Bekämpfung von Migrationsursachen in Afrika: Involvierung des Privatsektors in Entwicklungszusammenarbeit entscheidend Die Etablierung eines Europäischen Marshallplans zur Bekämpfung von Migrationsursachen in Afrika war Gegenstand einer auf Initiative von EU-Abgeordnetem Heinz Becker veranstalteten Expertendiskussion am Donnerstag im Europäischen Parlament. Im Rahmen der lebhaften Paneldiskussion wurden von Vertretern der EU-Kommission, der Wirtschaftskammer Österreich, des UN-Flüchtlingskommissariats, der Europäischen Investitionsbank, der Internationalen Organisation für Migration sowie der Universität Wien Migrationsursachen analysiert sowie Möglichkeiten zur Einrichtung, Ausgestaltung, Dotierung und Umsetzung eines solchen Planes diskutiert. Zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen vor Ort sowie zur Schaffung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen ist aus WKÖ-Sicht die Einbeziehung des Privatsektors in die Umsetzung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit sicherzustellen. Zudem sind eine bessere Koordination zwischen den Entwicklungsbanken, eine verbesserte Abstimmung von Förderprogrammen sowie die langfristige Förderung von regionalem und kontinentalem Freihandel zur Steigerung der Effizienz der Entwicklungsprogramme sowie zur Stärkung der Kooperation mit Afrika entscheidend. Martin Schmid (EU-Büro WKÖ) bei der Expertendiskussion im Europäischen Parlament Ansprechpartner: Martin Schmid Inhaltsverzeichnis TTIP-Diskussion mit Ulrike Rabmer-Koller: Verhandlungen mit KMU-Fokus führen WKÖ-Vizepräsidentin und UEAPME-Präsidentin Ulrike Rabmer-Koller betonte am Dienstag bei einer Diskussion zum geplanten EU-USA-Freihandelsabkommen mit EU-Kommissarin Cecilia Malmström in Brüssel, dass die TTIPVerhandlungen mit KMU-Fokus geführt, neue Chancen geschaffen und europäische Standards verteidigt werden müssen. Erst auf Basis der konkreten Verhandlungsergebnisse wird dann eine fundierte Entscheidung über TTIP möglich sein. Die Europäische Kommission hat diese Woche einen Bericht über die Fortschritte bei der 13. Runde der Gespräche für ein Freihandelsabkommen mit 10 27|05|2016 den Vereinigten Staaten veröffentlicht, zusammen mit ihrem Vorschlag über die ordnungspolitische Zusammenarbeit im Pharmabereich. Laut Bericht wurden in allen drei Säulen der Verhandlungen zum Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) gute Fortschritte erreicht: Diese sind ein besserer Zugang zu den Märkten, die Vereinfachung technischer Vorschriften, ohne Standards zu senken sowie globale Regeln des Handels, einschließlich der nachhaltigen Entwicklung, Arbeit und Umwelt und ein eigenes Kapitel für kleinere Unternehmen (KMU). In den Bereichen Dienstleistungen und öffentliche Aufträge bestünden noch Herausforderungen. Aus Sicht der WKÖ ist klar: Ein gut gemachtes und faires Freihandelsabkommen auf Augenhöhe zwischen der EU und den USA birgt viele Chancen für Österreichs Betriebe. Wichtig ist, den Fokus wieder mehr auf die Chancen zu legen: Ein Freihandelsabkommen sollte den Zollabbau genauso regeln wie die wirtschaftlich bedeutenderen nicht-tarifären regulatorischen Maßnahmen. Aber auch Dienstleistungen, Investitionen, der Schutz geistiger Eigentumsrechte, Wettbewerbsregeln und die öffentliche Auftragsvergabe gehören dazu. Ansprechpartner: Herwig Wutscher Inhaltsverzeichnis EMSA sucht Human Resources Officer Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht: Human Resources Officer Reference: EMSA/CA/2016/03 Bewerbungen sind bis zum 20. Juni 2016 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. Europäischer Rechnungshof sucht Head of Security Der Europäische Rechnungshof gibt folgende Ausschreibung bekannt: Head of Security Reference: ECA/2016/6, Grade: AD 10-12 Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2016 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar. Inhaltsverzeichnis 11 27|05|2016 „Perspektiven für Jugendliche und Flüchtlinge durch Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen“ am 1. Juni in Brüssel Die Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen ist ein wichtiges Thema für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft. Die duale Ausbildung leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der Integration von jungen Flüchtlingen durch bayerische und österreichische Ausbildungsbetriebe und die berufsvorbereitenden sowie begleitenden staatlichen Fördermaßnahmen der Bildungseinrichtungen. Vor diesem Hintergrund werden aktuelle Beispiele aus Bayern und Österreich in den Bereichen der Flüchtlingsintegration und der dualen Ausbildung in der hochrangingen Podiumsdiskussion "Perspektiven für Jugendliche und Flüchtlinge durch Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen“ am 1. Juni 2016 ab 18.30 Uhr in der Vertretung des Freistaats Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel in englischer und deutscher Sprache vorgestellt. Die Veranstaltung wird von den Bayerischen Industrie- und Handelskammern zusammen mit dem EU-Büro der Wirtschaftskammer Österreich ausgerichtet, in Kooperation mit der Vertretung des Freistaats Bayern bei der EU und mit Unterstützung des Enterprise Europe Networks (EEN). Anmeldungen sind noch per E-Mail möglich. Ansprechpartner: Martin Schmid Buchpräsentation „Schwerpunkt Außenwirtschaft 2015/2016“ zum Thema TTIP am 14. Juni in Wien Seit Annahme des Verhandlungsmandats durch die 28 EU-Mitgliedstaaten wurden bereits dreizehn Verhandlungsrunden zwischen der EU und den USA über die so genannte "Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft", kurz TTIP, geführt. Die aktuelle Ausgabe der "Schwerpunkt Außenwirtschaft"Reihe widmet sich ganz diesem Thema. Sie umfasst wirtschaftliche und rechtliche Analysen und bietet Erklärungen für die politische Dynamik der Verhandlungen. Der institutionelle Rahmen der EU-Handelspolitik, die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen von TTIP und die Perspektiven für EU und USA aus politikwissenschaftlicher Sicht werden anschaulich dargestellt. Eine Präsentation der Neuveröffentlichung findet am Dienstag, 14. Juni 2016 von 9.00 bis 13.30 Uhr in der Oesterreichischen Nationalbank, Otto-WagnerPlatz 3, 1090 Wien, statt. Um Registrierung per E-Mail bis zum 10. Juni wird gebeten. Ansprechpartner: Ralf Kronberger Inhaltsverzeichnis 12 27|05|2016 Voraussichtliche Themen der 2171. Sitzung am 1. Juni 2016: Digitaler Binnenmarkt/Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit Europa investiert wieder — eine erste Bilanz des Investitionsplans für Europa Die Konkretisierung des Programms für den Binnenmarkt für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit/Binnenmarkt, Industrie, KMU und Unternehmertum Eine europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft Ausschuss der Regionen: Europäische Normen für das 21. Jahrhundert Jahresarbeitsprogramm der Union für die europäische Normung für 2017 30. Mai Ausschuss für Wirtschaft und Währung Ernennung des Vorsitzes des Aufsichtsrates der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) Delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für angemessene Regelungen, Systeme und Verfahren für offenlegende Marktteilnehmer bei der Durchführung von Marktsondierungen 30. Mai Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Legislative Kontrolle: Vorstellung des Sonderberichts Europäischen Rechnungshof über die Dienstleistungsrichtlinie durch den Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen Inhaltsverzeichnis 13 27|05|2016 30. Mai Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Flüchtlinge — soziale Inklusion und Integration in den Arbeitsmarkt 30. Mai Ausschuss für konstitutionelle Fragen Gemeinsame Arbeitsgruppe der Ausschüsse AFCO und JURI zur Auslegung und Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung 30.-31. Mai Bildung, Jugend, Kultur und Sport Bildung: ∙ Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zur Entwicklung der Medienkompetenz und des kritischen Denkens durch allgemeine und berufliche Bildung ∙ Weiterverfolgung der Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen ∙ Neue europäische Kompetenzagenda Kultur/Audiovisuelle Medien: ∙ (ggf.) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste angesichts der sich verändernden Markt-gegebenheiten ∙ Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und Förderung audiovisueller Inhalte Inhaltsverzeichnis Ausgewählte Fälle der kommenden Woche: 31. Mai Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-117/15 Reha Training / GEMA Fernsehgeräte in Reha-Zentrum In den Warte- und Trainingsräumlichkeiten eines Rehabilitationszentrum waren Fernsehgeräte installiert, so dass die Patienten dort Sendungen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten schauen konnten. Der Gerichtshof wurde um Klärung der Frage ersucht, ob in einem solchen Fall eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der Urheberrechts-Richtlinien 2001/29 und 2006/115 vorliegt. Der Generalanwalt hat diese Frage in seinen Schlussanträgen vom 23. Februar 2016 bejaht. Weitere Informationen 14 27|05|2016 31. Mai Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache C-157/15 Achbita Entlassung wegen Kopftuchtragens Ein belgischer Arbeitgeber hat es allen seinen Arbeitnehmern untersagt, am Arbeitsplatz äußere Zeichen politischer, philosophischer und religiöser Überzeugungen zu tragen. Der belgische Kassationsgerichtshof ist mit einem aus dieser Regel resultierenden Rechtsstreit befasst und möchte vom EuGH wissen, ob das Verbot, als Muslima am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen, eine unmittelbare Diskriminierung im Sinne der Richtlinie 2000/78 über Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf darstellt. Weitere Informationen 31. Mai Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-72/15 Rosneft Restriktive Maßnahmen gegen Russland Die EU hat im Jahr 2014 im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine gegen Russland und u.a. Rosneft restriktive Maßnahmen (z.B. Beschränkungen bei der Bereitstellung technischer Hilfe und Dienstleistungen für die russische Ölindustrie oder Beschränkungen bei der Bereitstellung von Finanzmitteln) verhängt. Die russische Rosneft Oil Company hat vor dem englischen High Court Klage gegen die britischen Umsetzungsmaßnahmen der restriktiven Maßnahmen erhoben. Der High Court hat dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen nach der Gültigkeit und Auslegung der streitigen EU-Maßnahmen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Weitere Informationen 2. Juni Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-233/14 Kommission / Niederlande Fahrpreisvergünstigungen für Studenten In den Niederlanden können ausländische Studierende die sog. „OV-Studentenkaart“, welche Fahrpreisvergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht, nur dann erlangen, wenn sie in den Niederlanden erwerbstätig seien oder dort ein Recht auf Daueraufenthalt erworben hätten. Der EuGH muss darüber entscheiden, ob dies eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellt, was am 26. Jänner von der Generalanwältin verneint wurde. Weitere Informationen Inhaltsverzeichnis 2. Juni Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-191/15 VKI / amazon AGB-Klauseln in Online-Kaufverträgen 15 27|05|2016 Der österreichische Verein für Konsumenteninformation verlangt mittels Unterlassungsklage gegen Amazon bestimmte Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr zu verwenden (u.a. Klauseln zum Widerrufsrecht, zur Zahlung auf Rechnung und zum Zahlungsverzug, sowie die Rechtswahlklausel, wonach die Verträge luxemburgischem Recht unterliegen). Der mit dem Rechtsstreit befasste österreichische Oberste Gerichtshof möchte vom Gerichtshof wissen, ob die beanstandeten Klauseln nach österreichischem Recht (es geht um Verbraucher in Österreich) oder nach luxemburgischen Recht (so die Rechtswahlklausel bzw. hat Amazon seinen Sitz in Luxemburg) zu beurteilen sind. Weitere Informationen Inhaltsverzeichnis Justiz und Grundrechte, Verbraucher: Öffentliche Konsultation zum Fitness-Check des europäischen Verbraucher- und Marketingrechts 12.05.2016 – 02.09.2016 Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, Informationsgesellschaft: Konsultation in bezug auf die evaluierung und überprüfung der Datenschutzrichtlinie für elektronische kommunikation 12.04.2016 – 05.07.2016 Forschung und Technologie: Öffentliche Konsultation zum Arbeitsprogramm „Wissenschaft mit der Gesellschaft und für die Gesellschaft“ 2018–2020 im Rahmen von Horizont 2020 11.04.2016 – 04.07.2016 Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, Informationsgesellschaft: Überarbeitung des europäischen Interoperabilitätsrahmens 06.04.2016 – 29.06.2016 Binnenmarkt: Öffentliche Konsultation im Rahmen der Start-up-Initiative 31.03.2016 – 30.06.2016 Justiz und Grundrechte: Konsultation über einen wirksamen Insolvenzrahmen in der EU 23.03.2016 – 14.06.2016 Unternehmen, Binnenmarkt: Offene öffentliche Konsultation im Rahmen der Eignungsprüfung in der Bauwirtschaft 23.03.2016 – 20.06.2016 Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien, Informationsgesellschaft: Öffentliche Konsultation zur Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette und der "Panorama-Ausnahme" 23.03.2016 – 15.06.2016 16 27|05|2016 Handel: Öffentliche Konsultation über die Zukunft der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei 16.03.2016 – 09.06.2016 Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien: Konsultation der Öffentlichkeit zur Bewertung der Empfehlung 2009/396/EU der Kommission über die Regulierung der Festnetz- und Mobilfunk-Zustellungsentgelte in der EU 15.03.2016 – 07.06.2016 Beschäftigung und Soziales, Wirtschaft und Finanzen: Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte 08.03.2016 – 31.12.2016 Klimaschutz: Konsultation über politische Optionen für marktgestützte Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen der internationalen Luftfahrt auf den Klimawandel 07.03.2016 – 30.05.2016 Öffentliche Gesundheit, Umwelt, Unternehmen, Binnenmarkt: Konsultation über die Effizienz und Leistungsfähigkeit des Chemikalienrechts (ausgenommen REACH) 04.03.2016 – 27.05.2016 Verkehr, Forschung und Technologie, Energie, Klimaschutz, Binnenmarkt: Ӧffentliche Konsultation zu einer umfassenden und integrierten Strategie für die Energieunion in den Bereichen Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit 04.03.2016 – 31.05.2016 Haushalt: Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union 04.03.2016 – 27.05.2016 Verkehr: Öffentliche Konsultation für die Evaluierung der Richtlinie 2007/59/EG über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen 03.03.2016 – 27.05.2016 Allgemeine und institutionelle Fragen: Öffentliche Konsultation zu einem Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister 01.03.2016 – 01.06.2016 Inhaltsverzeichnis 17 27|05|2016
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