PRESSEINFORMATION Bayerische Apotheker fordern mehr

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Bayerische Apotheker fordern mehr Sicherheit bei
importierten Arzneimitteln
München/Straubing, 1. Juni 2016 – Die Importquote muss
gestrichen werden. Diese Forderung bekräftigen Bayerns
Apothekerinnen und Apotheker anlässlich des Bayerischen
Apothekertages, der am kommenden Wochenende in Straubing
stattfindet. Sie unterstützen damit die gemeinsame Forderung
des Deutschen Apothekerverbandes und der AOK BadenWürttemberg. „Wenn Sie in eine deutsche Apotheke gehen,
wollen Sie sicher sein, optimal mit Arzneimitteln versorgt zu
werden. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit“, sagt Dr. HansPeter
Hubmann,
Vorsitzender
des
Bayerischen
Apothekerverbandes. Allerdings bereitet Apothekerinnen und
Apothekern seit geraumer Zeit ein Umstand große Sorge: Über
Parallel- und Reimporte tauchen auch in Apotheken immer
wieder Arzneimittel auf, bei denen die Qualität fraglich ist.
Als Parallel- und Reimporte bezeichnet man Arzneimittel, die
vom Hersteller für einen ausländischen Markt bestimmt sind. Dort
werden sie aber von speziellen Importhändlern aufgekauft, um
dann nach Deutschland verbracht zu werden. Diese
Vertriebswege sind grenzüberschreitend und oft unübersichtlich.
Lange Lieferketten erhöhen das Risiko, dass Arzneimittel
eingeschleust werden, deren Echtheit oder Qualität nicht
garantiert werden kann. Entsprechende Fälle gab es in den
vergangenen Jahren immer wieder.
Um deutschen Vorschriften zu entsprechen, müssen die
Arzneimittel zudem meist neu verpackt werden. „Manche
Neuverpackungen machen einen unprofessionellen Eindruck und
verunsichern sowohl Apotheker als auch Patienten“, sagt
Thomas
Benkert,
Präsident
der
Bayerischen
Landesapothekerkammer.
Eine völlig überholte Regelung
Öffentliche
Apotheken
sind
jedoch
gezwungen,
Importarzneimittel abzugeben. Sie müssen im Rahmen der
Bayerische Landesapothekerkammer
Luisa Hiller
Tel. 089/92 62-61
[email protected]
www.blak.de
Bayerischer Apothekerverband e.V.
Thomas Metz
Tel. 089/99 83 82-50
[email protected]
www.apothekerverband.bayern
gesetzlichen Krankenversicherung mindestens fünf Prozent ihres
Fertigarzneimittelumsatzes über Importe bestreiten. Dies gilt für
Fertigarzneimittel, für die kein Rabattvertrag besteht. Der
Gesetzgeber hat die derzeit geltende Importquote im Jahr 2004
eingeführt. Billigere Präparate aus dem Ausland sollten
Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben der gesetzlichen
Krankenkassen bringen. Da sich das Preisniveau bei
Arzneimitteln in Europa immer weiter angeglichen hat, sind die
jährlichen Einsparungen durch die Quote jedoch stark
zurückgegangen. Und es gibt inzwischen wesentlich bessere
Einsparmaßnahmen. Allein die Rabattverträge zwischen
Krankenkassen und Arzneimittelherstellern reduzieren die
Arzneimittelausgaben jährlich um rund 3,6 Milliarden Euro.
Die Einhaltung der Importquote verursacht auch erheblichen
Verwaltungsaufwand in den Apotheken. Bei Nichterfüllung
drohen der Apotheke außerdem finanzielle Sanktionen. Die
Importquote ist zudem ordnungspolitisch fragwürdig, weil sie
einen Marktanteil für einige wenige Unternehmen garantiert, die
in der Regel weder durch Arzneimittelforschung noch durch
Produktion einen pharmazeutischen Mehrwert leisten. Die Quote
wirkt sich überdies in wirtschaftlich schwächeren Ländern, aus
denen die Arzneimittel ausgeführt werden, negativ auf
Verfügbarkeit und Preis von Präparaten aus.
Vorrang für Sicherheit
Apotheker setzen sich bei der Politik dafür ein, die
Importquotenregelung zu beenden. Das würde kein Verbot von
Importen bedeuten und deshalb auch die Existenz von
Importeuren keineswegs bedrohen. „Der Wegfall der Quote
würde die Apotheken von Bürokratie entlasten und ihnen mehr
Zeit für die Beratung der Patienten geben“, sagt Dr. Hans-Peter
Hubmann. Sie hätten mehr Freiheit, sich im Einzelfall aus
Gründen der Patientensicherheit gegen ein Importarzneimittel
entscheiden zu können.