PRESSEINFORMATION Pressekontakt: Bayerische Apotheker fordern mehr Sicherheit bei importierten Arzneimitteln München/Straubing, 1. Juni 2016 – Die Importquote muss gestrichen werden. Diese Forderung bekräftigen Bayerns Apothekerinnen und Apotheker anlässlich des Bayerischen Apothekertages, der am kommenden Wochenende in Straubing stattfindet. Sie unterstützen damit die gemeinsame Forderung des Deutschen Apothekerverbandes und der AOK BadenWürttemberg. „Wenn Sie in eine deutsche Apotheke gehen, wollen Sie sicher sein, optimal mit Arzneimitteln versorgt zu werden. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit“, sagt Dr. HansPeter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes. Allerdings bereitet Apothekerinnen und Apothekern seit geraumer Zeit ein Umstand große Sorge: Über Parallel- und Reimporte tauchen auch in Apotheken immer wieder Arzneimittel auf, bei denen die Qualität fraglich ist. Als Parallel- und Reimporte bezeichnet man Arzneimittel, die vom Hersteller für einen ausländischen Markt bestimmt sind. Dort werden sie aber von speziellen Importhändlern aufgekauft, um dann nach Deutschland verbracht zu werden. Diese Vertriebswege sind grenzüberschreitend und oft unübersichtlich. Lange Lieferketten erhöhen das Risiko, dass Arzneimittel eingeschleust werden, deren Echtheit oder Qualität nicht garantiert werden kann. Entsprechende Fälle gab es in den vergangenen Jahren immer wieder. Um deutschen Vorschriften zu entsprechen, müssen die Arzneimittel zudem meist neu verpackt werden. „Manche Neuverpackungen machen einen unprofessionellen Eindruck und verunsichern sowohl Apotheker als auch Patienten“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer. Eine völlig überholte Regelung Öffentliche Apotheken sind jedoch gezwungen, Importarzneimittel abzugeben. Sie müssen im Rahmen der Bayerische Landesapothekerkammer Luisa Hiller Tel. 089/92 62-61 [email protected] www.blak.de Bayerischer Apothekerverband e.V. Thomas Metz Tel. 089/99 83 82-50 [email protected] www.apothekerverband.bayern gesetzlichen Krankenversicherung mindestens fünf Prozent ihres Fertigarzneimittelumsatzes über Importe bestreiten. Dies gilt für Fertigarzneimittel, für die kein Rabattvertrag besteht. Der Gesetzgeber hat die derzeit geltende Importquote im Jahr 2004 eingeführt. Billigere Präparate aus dem Ausland sollten Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen bringen. Da sich das Preisniveau bei Arzneimitteln in Europa immer weiter angeglichen hat, sind die jährlichen Einsparungen durch die Quote jedoch stark zurückgegangen. Und es gibt inzwischen wesentlich bessere Einsparmaßnahmen. Allein die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern reduzieren die Arzneimittelausgaben jährlich um rund 3,6 Milliarden Euro. Die Einhaltung der Importquote verursacht auch erheblichen Verwaltungsaufwand in den Apotheken. Bei Nichterfüllung drohen der Apotheke außerdem finanzielle Sanktionen. Die Importquote ist zudem ordnungspolitisch fragwürdig, weil sie einen Marktanteil für einige wenige Unternehmen garantiert, die in der Regel weder durch Arzneimittelforschung noch durch Produktion einen pharmazeutischen Mehrwert leisten. Die Quote wirkt sich überdies in wirtschaftlich schwächeren Ländern, aus denen die Arzneimittel ausgeführt werden, negativ auf Verfügbarkeit und Preis von Präparaten aus. Vorrang für Sicherheit Apotheker setzen sich bei der Politik dafür ein, die Importquotenregelung zu beenden. Das würde kein Verbot von Importen bedeuten und deshalb auch die Existenz von Importeuren keineswegs bedrohen. „Der Wegfall der Quote würde die Apotheken von Bürokratie entlasten und ihnen mehr Zeit für die Beratung der Patienten geben“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann. Sie hätten mehr Freiheit, sich im Einzelfall aus Gründen der Patientensicherheit gegen ein Importarzneimittel entscheiden zu können.
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