VEREINBARUNG zwischen Name der Eltern: Anschrift: Tel. privat/ geschäftlich: Name der Betreuungsperson: Anschrift: Telefon: 1. Die Eltern geben ihr Kind/ ihre Kinder geb. am geb. am geb. am in die Betreuung der o. g. Tagesmutter. 2. Das Betreuungsverhältnis beginnt am : Die Parteien verpflichten sich zu einer 5 tägigen, mindestens aber zu einer 3 tägigen Eingewöhnungszeit. Diese Zeit gilt als Probezeit. 3. Ort der Betreuung ist die Wohnung der Eltern Tagesmutter oder: Die Tagespflegestelle hat eine Größe von Platz/ Plätzen. Die Tagesmutter verpflichtet sich, Veränderungen der Belegung jeweils mit den Eltern des Tageskindes zu besprechen. 4. Das Kind/ die Kinder soll/ en in folgendem Umfang betreut werden: Stundenzahl in der Woche: Betreuungszeiten von bis Die Tagesmutter übernimmt das Kind/ die Kinder in Abhängigkeit vom Dienstplan der Mutter. Abweichungen müssen in jedem Fall vorher abgesprochen werden. 5. Betreuungsgeld: Die Tagesmutter erhält ein Betreuungsgeld in Höhe von € monatlich. Davon erhält sie € monatlich vom Jugendamt. Die Differenz von € wird von den Eltern des Tageskindes übernommen. 6. Beide Parteien vereinbaren, ihren Urlaub miteinander abzustimmen. In Urlaubszeiten, die nicht übereinstimmen, müssen die Eltern für eine Ersatzbetreuung sorgen. Dafür stehen zur Verfügung: 7. Für Ausfallzeiten der Tagesmutter aus Krankheitsgründen sorgen die Eltern für eine anderweitige Betreuung. Dafür stehen zur Verfügung: 8. Das Betreuungsverhältnis endet am: Grund für die Beendigung: Zum Wohle des Kindes wird eine angemessene Ablösungsphase durchgeführt. 8.1 Das Betreuungsverhältnis ist unbefristet. Im Interesse des Kindes sollte das Betreuungsverhältnis mindestens ein Jahr dauern. Wird das Betreuungsverhältnis vorher beendet, vereinbaren die Parteien eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Zum Wohle des Kindes werden die letzten 4 Wochen als Ablösungsphase gestaltet. 9. Zusätzliche Vereinbarungen: Krankheiten des Kindes: Kosten für Pflege und Windeln: Kosten/ Besonderheiten der Ernährung: Fernsehen: Schulaufgaben: Freizeit und Aufenthalt im Freien: Mitnahme im PKW: Schwimmen: Sonstiges: 10. Auskunfts- und Schweigepflicht: Die Parteien verpflichten sich, alle für die Betreuung des Kindes wesentlichen Auskünfte zu erteilen. Sie verpflichten sich zum Stillschweigen über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweiligen anderen Vertragspartei betreffen. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ort, den Unterschrift der Eltern Unterschrift der Tagesmutter
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