Einsichtnahme Energieausweis (5,0 KiB)

Einsichtnahme des Energieausweises bei Vermietung / Verkauf
Hiermit bestätige ich, dass mir der Energieausweis des Gebäudes
(Straße)
(Haus Nr.;
zur Einsicht und Kenntnis vorgelegt wurde. Der Energieausweis ist kein Bestandteil des
Mietvertrages / Kaufvertrages.
Der Energieausweis hat lediglich informativen Charakter, es können keinerlei mietrechtlichen
Ansprüche aus dem Ausweis abgeleitet werden.
Die im Ausweis angegebenen Werte sind lediglich zur überschlägigen vergleichenden
Beurteilung des gesamten Gebäudes vorgesehen. Sie erlauben keine Rückschlüsse auf den
tatsächlichen Energieverbrauch, der insbesondere vom Nutzerverhalten beeinflusst wird.
Mit dem vorstehenden Text erkläre ich mich einverstanden.
Ort, Datum
Unterschrift potentieller Mieter
Ort, Datum
Unterschrift potentieller Mieter
Ort, Datum
Unterschrift potentieller Mieter
10/2008