Einsichtnahme des Energieausweises bei Vermietung / Verkauf Hiermit bestätige ich, dass mir der Energieausweis des Gebäudes (Straße) (Haus Nr.; zur Einsicht und Kenntnis vorgelegt wurde. Der Energieausweis ist kein Bestandteil des Mietvertrages / Kaufvertrages. Der Energieausweis hat lediglich informativen Charakter, es können keinerlei mietrechtlichen Ansprüche aus dem Ausweis abgeleitet werden. Die im Ausweis angegebenen Werte sind lediglich zur überschlägigen vergleichenden Beurteilung des gesamten Gebäudes vorgesehen. Sie erlauben keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch, der insbesondere vom Nutzerverhalten beeinflusst wird. Mit dem vorstehenden Text erkläre ich mich einverstanden. Ort, Datum Unterschrift potentieller Mieter Ort, Datum Unterschrift potentieller Mieter Ort, Datum Unterschrift potentieller Mieter 10/2008
© Copyright 2025 ExpyDoc