HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN SN160340 Donnerstag, 25. August 2016 City Center (Eingang Enso) Friedrich-List-Platz 2 01069 Dresden Telefon: 0351 468376 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar Straßenentwässerung im Freistaat Sachsen – Aktuelle Einzelfragen und Rechtsprechung Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Sachsen Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890 Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Donnerstag 25. August 2016 Dresden Titelmotiv: © mr nico - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die Beteiligung der Straßenbaulastträger an den Kosten mitgenutzter Entwässerungseinrichtungen ist nach wie vor ein brisantes Thema. Vor allem wenn der Einrichtungsträger auf der Grundlage einer Fiktivkostenberechnung von den ODR-Sätzen abweichen möchte, kommt es häufig zum Streit. Auch im Verhältnis eines Abwasserzweckverbandes zu seinen Mitgliedsgemeinden kann es zum Streit über die Umlage der Kosten für die Straßenentwässerung kommen. Das Seminar geht auf die relevanten juristischen bzw. technischen Probleme der Kostenbeteiligung gemäß § 23 Abs. 5 SächsStrG ein und wird den Teilnehmern Lösungsansätze aufzeigen. Neben der Rechtsprechung sächsischer Verwaltungsgerichte wird auch die aktuelle Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte zu vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen vorgestellt. Gestalten Sie das Seminar mit. Senden Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen und Probleme an die vhw-Geschäftsstelle Sachsen [email protected] per Mail zu. IHRE REFERENTEN Jens Burkersrode Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Geschäftsführer, KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Dresden Torsten Dossmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei Eisenmann, Wahle, Birk, Dresden AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Bauverwaltungs-, Tiefbau-, Rechtsund Rechnungsprüfungsämter, der Kämmereien sowie Gemeindeaufsichtsämter und insbesondere der Abwasserzweckverbände. Wichtig ist es darüber hinaus für die Liegenschaftsverwaltungen bei Wohnungs- und Industrieunternehmen, Oberpost-, Oberfinanz- und Bundesbahndirektionen, nicht zuletzt für Rechtsanwälte, die in diesem Rechtsgebiet arbeiten oder in Zukunft arbeiten möchten. FERNLEHRGANG ANSCHLUSSBEITRAGS- UND BENUTZUNGSGEBÜHRENRECHT DONNERSTAG, 25. AUGUST 2016 Straßenentwässerung im Freistaat Sachsen – Aktuelle Einzelfragen und Rechtsprechung 09:30 Uhr Beginn des Seminars Zur Straßenentwässerung • Aufgabe und Aufgabenträger – Wer bilanziert die Anlagen der Straßenentwässerung? • Möglichkeiten der Finanzierung der Aufgabenerfüllung • Zulässigkeit der Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ableitung von Straßenoberflächenwasser im Freistaat Sachsen? – vgl. u.a. OVG Magdeburg (24.06.2015) 4 L 32/15 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Straßenentwässerung im Freistaat Sachsen – Aktuelle Einzelfragen und Rechtsprechung SN160340, Donnerstag, 25. August 2016, Dresden Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Straßenentwässerung und Abwasserbeseitigung • Abgrenzung der Aufgaben und Zuständigkeiten • Mitbenutzung von Abwasseranlagen durch Einleitung von Straßenoberflächenwasser – Zweckverband und Mitgliedsgemeinde (als Straßenbaulastträger) – Zweckverband und Bund, Freistaat, Kreis als Straßenbaulastträger • Bindungswirkung(?) der ODR-Sätze für die Kostenerstattung bzw. Vereinbarung der Kostenbeteiligung gem. § 23 Abs. 5 SächsStrG – vgl. u. a. VG Leipzig (25.02.2015) 1 K 1053 + 1055/13 RA Torsten Dossmann Finanzierung der Kosten der Straßenentwässerung • Einführung und Begriffsbestimmungen • Rechtliche Rahmenbedingungen • Grundsätze der Organisation der Aufgabenerfüllung • Investiver Kostenersatz nach § 23 Abs. 5 SächsStrG • Gesamtbetrachtung zur Auskömmlichkeit der Kostenerstattungsregeln im Freistaat Sachsen • Bilanzierungsfragen/Doppik • Organisation der Finanzbeziehungen innerhalb eines Abwasserzweckverbandes Jens Burkersrode Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Einzelfragen aus dem Teilnehmerkreis Straße 16:00 Uhr Ende des Seminars PLZ / Ort Einstieg jederzeit! Basiswissen für Nichtjuristen Dauer: 12 Monate/ 12 Lektionen Zulassung bei der Zentralstelle für Fernunterricht: 7243912 Kosten: 1.200,- € für vhw-Mitglieder, 1.600,- € für Nichtmitglieder Kontakt: Für organisatorische Fragen bzw. Informationsmaterial wenden Sie sich bitte an Daniela Srot: Tel.: 030390473-630, [email protected] www.vhw.de/fernlehrgaenge 11:00 bis 11:15 Uhr 12:30 bis 13:15 Uhr 14:30 bis 14:45 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Telefon / Fax E-Mail SEMINARLEITUNG Dipl.-Math. Petra Dietrich, Geschäftsführerin vhw-Geschäftsstelle Sachsen Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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