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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
SN160340
Donnerstag, 25. August 2016
City Center (Eingang Enso)
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
Telefon: 0351 468376
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
Straßenentwässerung
im Freistaat Sachsen –
Aktuelle Einzelfragen und
Rechtsprechung
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Sachsen
Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890
Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Donnerstag
25. August 2016
Dresden
Titelmotiv: © mr nico - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die Beteiligung der Straßenbaulastträger an den Kosten mitgenutzter Entwässerungseinrichtungen ist nach wie vor ein brisantes Thema. Vor allem
wenn der Einrichtungsträger auf der Grundlage einer Fiktivkostenberechnung
von den ODR-Sätzen abweichen möchte, kommt es häufig zum Streit.
Auch im Verhältnis eines Abwasserzweckverbandes zu seinen Mitgliedsgemeinden kann es zum Streit über die Umlage der Kosten für die Straßenentwässerung kommen.
Das Seminar geht auf die relevanten juristischen bzw. technischen Probleme
der Kostenbeteiligung gemäß § 23 Abs. 5 SächsStrG ein und wird den Teilnehmern Lösungsansätze aufzeigen. Neben der Rechtsprechung sächsischer Verwaltungsgerichte wird auch die aktuelle Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte zu vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen vorgestellt.
Gestalten Sie das Seminar mit. Senden Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen und
Probleme an die vhw-Geschäftsstelle Sachsen [email protected] per Mail zu.
IHRE REFERENTEN
Jens Burkersrode
Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Geschäftsführer, KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Dresden
Torsten Dossmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei Eisenmann,
Wahle, Birk, Dresden
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Bauverwaltungs-, Tiefbau-, Rechtsund Rechnungsprüfungsämter, der Kämmereien sowie Gemeindeaufsichtsämter und insbesondere der Abwasserzweckverbände. Wichtig ist es darüber
hinaus für die Liegenschaftsverwaltungen bei Wohnungs- und Industrieunternehmen, Oberpost-, Oberfinanz- und Bundesbahndirektionen, nicht zuletzt
für Rechtsanwälte, die in diesem Rechtsgebiet arbeiten oder in Zukunft arbeiten möchten.
FERNLEHRGANG ANSCHLUSSBEITRAGS- UND
BENUTZUNGSGEBÜHRENRECHT
DONNERSTAG, 25. AUGUST 2016
Straßenentwässerung im Freistaat Sachsen –
Aktuelle Einzelfragen und Rechtsprechung
09:30 Uhr
Beginn des Seminars
Zur Straßenentwässerung
• Aufgabe und Aufgabenträger
– Wer bilanziert die Anlagen der Straßenentwässerung?
• Möglichkeiten der Finanzierung der Aufgabenerfüllung
• Zulässigkeit der Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ableitung
von Straßenoberflächenwasser im Freistaat Sachsen?
– vgl. u.a. OVG Magdeburg (24.06.2015) 4 L 32/15
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Straßenentwässerung im Freistaat Sachsen –
Aktuelle Einzelfragen und Rechtsprechung
SN160340, Donnerstag, 25. August 2016, Dresden
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Straßenentwässerung und Abwasserbeseitigung
• Abgrenzung der Aufgaben und Zuständigkeiten
• Mitbenutzung von Abwasseranlagen durch Einleitung von Straßenoberflächenwasser
– Zweckverband und Mitgliedsgemeinde (als Straßenbaulastträger)
– Zweckverband und Bund, Freistaat, Kreis als Straßenbaulastträger
• Bindungswirkung(?) der ODR-Sätze für die Kostenerstattung bzw.
Vereinbarung der Kostenbeteiligung gem. § 23 Abs. 5 SächsStrG
– vgl. u. a. VG Leipzig (25.02.2015) 1 K 1053 + 1055/13
RA Torsten Dossmann
Finanzierung der Kosten der Straßenentwässerung
• Einführung und Begriffsbestimmungen
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Grundsätze der Organisation der Aufgabenerfüllung
• Investiver Kostenersatz nach § 23 Abs. 5 SächsStrG
• Gesamtbetrachtung zur Auskömmlichkeit der Kostenerstattungsregeln
im Freistaat Sachsen
• Bilanzierungsfragen/Doppik
• Organisation der Finanzbeziehungen innerhalb eines Abwasserzweckverbandes
Jens Burkersrode
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Einzelfragen aus dem Teilnehmerkreis
Straße
16:00 Uhr
Ende des Seminars
PLZ / Ort
Einstieg jederzeit!
Basiswissen für Nichtjuristen
Dauer: 12 Monate/ 12 Lektionen
Zulassung bei der Zentralstelle für Fernunterricht: 7243912
Kosten: 1.200,- € für vhw-Mitglieder, 1.600,- € für Nichtmitglieder
Kontakt: Für organisatorische Fragen bzw. Informationsmaterial wenden
Sie sich bitte an Daniela Srot: Tel.: 030390473-630, [email protected]
www.vhw.de/fernlehrgaenge
11:00 bis 11:15 Uhr
12:30 bis 13:15 Uhr
14:30 bis 14:45 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Telefon / Fax
E-Mail
SEMINARLEITUNG
Dipl.-Math. Petra Dietrich, Geschäftsführerin
vhw-Geschäftsstelle Sachsen
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de