InformationendesPrüfungsausschussesfürdenMasterstudiengang Wirtschaftsrecht–ExterneBetreuungdesForschungsseminarsundder Masterarbeit Der Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht hat folgende Verfahrensweise in Fällen der externen Betreuung von Forschungsseminar und Masterarbeitgem.§20Abs.2S.2Masterordnungbeschlossen: DerexterneBetreuermuss 1. mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikationhabenund 2. a)LehrbeauftragterderJuristischenFakultätseinoder b) auf dem Gebiet der Thematik der Masterarbeit über einschlägige Praxiserfahrungverfügen. DiedurchdiePrüfungfestzustellendeodereinegleichwertigeQualifikation haben u.a. diejenigen Betreuer, die einen Master im Fachgebiet haben. Gleichwertig sind u.a. juristische Staatsexamensabschlüsse. Über die Gleichwertigkeit und Geeignetheit entscheidetderPrüfungsausschuss. VerfahrensweisederZulassungderexternenBetreuerWiSe2012/13: InteressierteStudierendesollenbisspätestenszumEndedes3.Fachsemestersanden vorgesehenenBetreuerherantreten.NachdemdieserformularmäßigdieBereitschaft zurBetreuungerklärthat(http://tu‐ dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/juristische_fakultaet/studium/wirtschaftsrecht _inhalte/studienorganisation_wirtschaftsrecht_dateien/anmeldung_fo_sem),istdie BereitschaftserklärungzusammenmiteinemformlosenAntragzurZulassungdes externenBetreuersimPrüfungsamteinzureichen.DiesermussAngabenzudeno.g. Betreuervoraussetzungenenthalten,d.h.AngabenzurQualifikationdesBetreuersund zureinschlägigenPraxiserfahrungaufdemGebietderThematikderMasterarbeit.Diese sinddurchdenBetreuerdurchGegenzeichnungzubestätigen.Darüberhinaussoll dieserAntragindemFall,dassessichnichtumeinenLehrbeauftragtenderJuristischen Fakultäthandelt,aucheinenVorschlageinesinternenBetreuers/Prüfers (Zweitgutachter)enthalten.InternerBetreuerkannjederHochschullehrerder JuristischenFakultätderTUDresdensein. gez. Prof.Dr.DietmarSchanbacher VorsitzenderdesPrüfungsausschusses
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