Informationen des Prüfungsausschusses für den Masterstudiengang

InformationendesPrüfungsausschussesfürdenMasterstudiengang
Wirtschaftsrecht–ExterneBetreuungdesForschungsseminarsundder
Masterarbeit
Der Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht hat folgende
Verfahrensweise in Fällen der externen Betreuung von Forschungsseminar und
Masterarbeitgem.§20Abs.2S.2Masterordnungbeschlossen:
DerexterneBetreuermuss
1. mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige
Qualifikationhabenund
2. a)LehrbeauftragterderJuristischenFakultätseinoder
b) auf dem Gebiet der Thematik der Masterarbeit über einschlägige
Praxiserfahrungverfügen.
DiedurchdiePrüfungfestzustellendeodereinegleichwertigeQualifikation haben u.a.
diejenigen Betreuer, die einen Master im Fachgebiet haben. Gleichwertig sind u.a.
juristische Staatsexamensabschlüsse. Über die Gleichwertigkeit und Geeignetheit
entscheidetderPrüfungsausschuss.
VerfahrensweisederZulassungderexternenBetreuerWiSe2012/13:
InteressierteStudierendesollenbisspätestenszumEndedes3.Fachsemestersanden
vorgesehenenBetreuerherantreten.NachdemdieserformularmäßigdieBereitschaft
zurBetreuungerklärthat(http://tu‐
dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/juristische_fakultaet/studium/wirtschaftsrecht
_inhalte/studienorganisation_wirtschaftsrecht_dateien/anmeldung_fo_sem),istdie
BereitschaftserklärungzusammenmiteinemformlosenAntragzurZulassungdes
externenBetreuersimPrüfungsamteinzureichen.DiesermussAngabenzudeno.g.
Betreuervoraussetzungenenthalten,d.h.AngabenzurQualifikationdesBetreuersund
zureinschlägigenPraxiserfahrungaufdemGebietderThematikderMasterarbeit.Diese
sinddurchdenBetreuerdurchGegenzeichnungzubestätigen.Darüberhinaussoll
dieserAntragindemFall,dassessichnichtumeinenLehrbeauftragtenderJuristischen
Fakultäthandelt,aucheinenVorschlageinesinternenBetreuers/Prüfers
(Zweitgutachter)enthalten.InternerBetreuerkannjederHochschullehrerder
JuristischenFakultätderTUDresdensein.
gez.
Prof.Dr.DietmarSchanbacher
VorsitzenderdesPrüfungsausschusses