Leitfaden

Schritte zur Anmeldung einer Masterarbeit im Studiengang Humangeographie – Stadt‐ und Regionalforschung 
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Themenfindung: Ein Thema kann per Aushang oder Ankündigung von Dozenten gestellt wer‐
den. Bei Interesse sollten Sie ein Gespräch mit dem Dozenten führen (Thema schon verge‐
ben? Genauere Vorstellungen etc.). Sie können aber auch selbst ein Thema entwickeln (z.B. aus einer Lehrveranstaltung oder einem Praktikum) und mit dem Themenvorschlag zu einem Dozenten Ihres Vertrauens gehen, um abzuklären, ob das Thema in Frage kommt, betreut wird etc. Den Betreuer können Sie selbst auswählen und ansprechen! Anmeldung: Laut Modulhandbuch sind alle Module Voraussetzung für die Masterarbeit. Das Thema wird in der Regel ab Ende des 3. Fachsemesters ausgegeben. Die Anmeldung der Arbeit erfolgt über ein Formular, das Sie im Prüfungsamt und in allen Sekretariaten des GIB erhalten. Der Betreuer muss den Antrag unterschreiben. Für den Zweitgutachter soll ein Vor‐
schlag gemacht werden. Das Anmeldeformular steht auch auf der Homepage bereit: http://www.geographie.uni‐bayreuth.de/de/teaching/studiengaenge/Humangeo‐
graphie_M_Sc_/Anmeldung_Masterarbeit.pdf Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Datum auf dem Antrag und beträgt max. 6 Monate. Fristverlängerung: In begründeten Ausnahmefällen kann man nach Rücksprache mit dem Be‐
treuer die Bearbeitungsfrist einmal um 12 Wochen verlängern (z.B. bei nicht von Ihnen ver‐
schuldete Probleme mit der Empirie wg. Verweigerung oder zeitlicher Verzögerung von In‐
terviews). Anträge sind an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Sie sollten vom Betreuer gegengezeichnet sein, damit dessen Einverständnis geklärt ist. Krankheit: Bei nachgewiesener Erkrankung (ärztliches Attest) ruht die Bearbeitung. Dies soll‐
te so schnell wie möglich nach Ausbruch der Krankheit an den Betreuer und das Prüfungsamt gemeldet werden. Sprache: Die Masterarbeit kann in Deutsch oder Englisch geschrieben werden. Für eine ande‐
re Sprache muss ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Bei nicht fristgemäßer Abgabe gilt die Masterarbeit als erstmals mit „nicht ausreichend“ be‐
wertet. Sie haben max. einen Zweitversuch. Dies gilt ebenso, wenn eine fristgemäß abgege‐
bene Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet wird. Geben Sie alle Quellen und Hilfsmittel an und beachten Sie §19 (5) der Änderungssatzung, wonach ein Plagiat zum Ausschluss von der Wiederholung einer Prüfung führt. Die Arbeit ist in dreifacher Ausführung (ausgedruckt) sowie einmal in elektronischer Form (pdf‐Format) im Prüfungsamt abzugeben (und wird an beide Korrektoren weitergeleitet; ein Exemplar verbleibt im Prüfungsamt). Die Korrektoren sollen die Gutachten in max. 2 Monaten abliefern. Alles Weitere regeln § 12 (Masterarbeit) sowie weitere Paragraphen der Prüfungs‐ und Stu‐
dienordnung. Externe Gutachter: Nach der Bayerischen Hochschulprüfungsverordnung können per Antrag an den Prüfungsausschuss auch externe Gutachter bestellt werden, wenn sie folgende Be‐
dingungen erfüllen: 1) abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität, 2) mindestens vierjährige Berufserfahrung, 3) selbstständige Unterrichtstätigkeit von mind. einem Jahr an einer Universität.