Beate Uhse Aktiengesellschaft Hamburg Beate-Uhse-Anleihe ISIN DE000A12T1W6 / WKN A12T1W EINLADUNG ZUR ANLEIHEGLÄUBIGERVERSAMMLUNG Seite 1 von 36 Hinweis / Important Notice Inhaber der EUR 30.000.000,00 7,75 % auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen 2014/2019, ISIN: DE000A12T1W6 (insgesamt "Beate-Uhse-Anleihe") der Beate Uhse Aktiengesellschaft ("Emittentin") sollten die nachfolgenden Hinweise beachten. Holders of the EUR 30,000,000.00 7.75% bearer notes, ISIN: DE000A12T1W6 (collectively "Beate-Uhse-Bond") of Beate Uhse Aktiengesellschaft ("Issuer") should take note of the instructions set out below. Die Veröffentlichung dieser Einladung zur Anleihegläubigerversammlung ("Einladung") stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt die Veröffentlichung der Einladung weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren dar. The publication of this invitation to the noteholders' meeting ("Invitation") does not constitute an offer. In particular, the publication of the Invitation constitutes neither a public offer to sell nor an offer or a request to acquire, purchase or subscribe for notes or other securities. Die nachfolgenden Vorbemerkungen dieser Einladung (s. Abschnitt A.) sind von der Emittentin freiwillig erstellt worden, um den Inhabern der Teilschuldverschreibungen der Beate-Uhse-Anleihe ("Anleihegläubiger") die Hintergründe für die Tagesordnungspunkte der Anleihegläubigerversammlung und die konkreten Beschlussvorschläge zu erläutern. Die betreffenden Ausführungen sind keinesfalls als abschließende Entscheidungsgrundlage für das Abstimmungsverhalten der Anleihegläubiger zu verstehen. Die Emittentin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Vorbemerkungen dieser Einladung alle Informationen enthalten, die für eine Entscheidung über die Tagesordnungspunkte erforderlich oder zweckmäßig sind. Diese Einladung ersetzt nicht eine eigenständige Prüfung und Bewertung der Tagesordnungspunkte sowie eine weitere Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und sonstigen Verhältnisse der Emittentin durch jeden einzelnen Anleihegläubiger. Jeder Anleihegläubiger sollte seine Entscheidung über die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten in der Anleihegläubigerversammlung nicht allein auf der Grundlage dieser Einladung, sondern unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Emittentin nach Konsultation mit seinen eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern treffen. The following preliminary remarks (see section A.) have been drawn up voluntarily by the Issuer to outline the background of the agenda items at the noteholders' meeting and the concrete proposals for decision for the holders of the Beate-Uhse-Bond ("Noteholders"). The relevant explanations are by no means to be understood as a complete basis for the Noteholders' voting behavior. The Issuer shall not warrant that the preliminary remarks to this Invitation contain all the information necessary or appropriate for passing the resolutions. This Invitation does not replace an independent review and assessment of the agenda items and the concrete proposals as well as a further review of the Issuer's situation regarding legal, economic, financial and other matters by each individual Noteholder. The Noteholders should not vote on the agenda items with the concrete proposals at the Noteholders' meeting Seite 2 von 36 solely on the basis of this Invitation but upon consulting their own attorneys, tax and financial advisors and considering all the information available on the Issuer. Diese Einladung ist seit dem 24. Mai 2016 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin (www.beate-uhse.ag/index.php/anleihe.html) veröffentlicht. Die hierin enthaltenen Informationen sind nach Auffassung der Emittentin, soweit nichts anderes angegeben ist, aktuell. Diese Informationen können nach dem Veröffentlichungsdatum der Einladung unrichtig werden. Weder die Emittentin noch ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Berater und Beauftragte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Angestellte und Berater übernehmen im Zusammenhang mit dieser Einladung eine Verpflichtung zur Aktualisierung der Informationen in dieser Einladung oder zur Information über Umstände nach dem Datum dieser Einladung. This Invitation has been published in the German Federal Gazette and on the Issuer's website (www.beate-uhse.ag/index.php/anleihe.html) since 24 May 2016. In the Issuer's opinion, the information contained herein is up-to-date where not stated otherwise. This information may become inaccurate after the publishing date of the Invitation. Regarding this Invitation, neither the Issuer nor its respective legal representatives, employees or advisors and agents or their respective legal representatives, employees and advisors undertake to update the information in this Invitation or to inform on circumstances after the date of this Invitation. Weder die Emittentin noch ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Berater und Beauftragte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Angestellte und Berater noch irgend eine andere Person, insbesondere solche Berater, die in den nachfolgenden Vorbemerkungen dieser Einladung genannt sind, sichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Vorbemerkungen enthaltenen Informationen zu. Weder die Emittentin noch ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Berater und Beauftragte oder deren jeweiligen gesetzliche Vertreter, Angestellte oder Berater und Beauftragte noch irgendeine andere Person, insbesondere solche, die in den nachfolgenden Vorbemerkungen dieser Einladung genannt sind, übernehmen im Zusammenhang mit den Vormerkungen dieser Einladung irgendeine Haftung. Insbesondere haften sie nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit der Verwendung der Informationen der Vorbemerkungen der Einladung entstehen, insbesondere für Schäden aufgrund von Investitionsentscheidungen, die auf der Grundlage der Informationen der Vorbemerkungen der Einladung getroffen werden, oder die durch Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in den Vorbemerkungen der Einladung enthaltenen Informationen verursacht werden. Neither the Issuer nor its respective legal representatives, employees or advisors and agents or their respective legal representatives, employees and advisors, nor any other person, particularly such advisors named in the following preliminary remarks to this Invitation, warrant the accuracy and completeness of the information contained in the preliminary remarks. Neither the Issuer nor its respective legal representatives, employees or advisors and agents or their respective legal representatives, employees and advisors, nor any other person, particularly such advisors named in the following preliminary remarks to this Invitation, assume any liability in connection with the preliminary remarks to this Invitation. In particular, they are not liable for any damage arising directly or indirectly from the use of the Seite 3 von 36 information contained in the preliminary remarks to the Invitation, especially not for damage caused by investment decisions made on the basis of the information contained in the preliminary remarks to the Invitation, or caused by any inaccuracy or incompleteness of the information contained in the preliminary remarks to the Invitation. Die Vorbemerkungen (Abschnitt A.) dieser Einladung enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Emittentin in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Emittentin ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Emittentin. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden. The preliminary remarks (section A.) to the Invitation contain specific forward looking statements. Forward looking statements include all statements which are not related to historic facts or events. This applies especially to information on the Issuer's intentions, convictions or current expectations regarding its future financial earning capacity, plans, liquidity, prospects, growth, strategy and profitability as well as economic parameters the Issuer may be exposed to. The forward looking statements are based on current assessments and assumptions to the best of the Issuer's knowledge. However, such forward looking statements are subject to risks and uncertainties, as they refer to future events and are based on assumptions which might not occur in future. Seite 4 von 36 EINLADUNG ZUR ANLEIHEGLÄUBIGERVERSAMMLUNG betreffend die bis zu EUR 30.000.000,00 7,75 % Schuldverschreibungen, ISIN DE000A12T1W6 / WKN A12T1W (insgesamt die "Beate-Uhse-Anleihe"), eingeteilt in bis zu 30.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00 (jeweils eine "Schuldverschreibung" und zusammen die "Schuldverschreibungen") Die Beate Uhse Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 138234, Geschäftsadresse: Suhrenkamp 59, 22335 Hamburg ("Emittentin"), lädt hiermit die Inhaber der Schuldverschreibungen (jeweils ein "Anleihegläubiger" oder "Teilschuldverschreibungsgläubiger" und zusammen die "Anleihegläubiger" oder "Teilschuldverschreibungsgläubiger") zu der am Mittwoch, den 8. Juni 2016, um 11.00 Uhr (MESZ) im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, stattfindenden Anleihegläubigerversammlung ("Anleihegläubigerversammlung") ein. Einlass ist ab 9:30 Uhr (MESZ). A. 1. VORBEMERKUNGEN Hintergrund der Anleihegläubigerversammlung Die Emittentin ist die Muttergesellschaft der Beate Uhse-Unternehmensgruppe ("Beate-Uhse-Gruppe"). Die Beate-Uhse-Gruppe ist als einer der weltweit führenden Anbieter von Erotik- und Sexprodukten in sieben europäischen Ländern vertreten (siehe dazu näher unten Ziff. 2 in diesem Abschnitt). Darüber hinaus exportiert der Großhandel in über 50 Staaten, die sich auf fast alle globalen Wirtschaftsräume verteilen. In vier Ländern betreibt der Konzern insgesamt 67 Shops. Neben dem Einzelhandel sind der Groß- und Versandhandel, Internet, Telefonie und TV/Telemediendienste (Entertainment) weitere wesentliche Vertriebskanäle der Emittentin. Seite 5 von 36 Die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Emittentin hat sich 2015 deutlich schlechter dargestellt als geplant. Die Gründe hierfür liegen insbesondere in dem generellen Trend einer Verschiebung vom Offline- zum Onlinegeschäft. Die Transformation des Geschäftsmodells der Emittentin vom Offline- zum Onlinegeschäft benötigt längere Zeit als ursprünglich geplant. Zudem werden im Zuge der Fokussierung auf die neuen Kundengruppen der Frauen und Paare noch nicht die erhofften Umsätze erzielt. Damit verzögert sich die Umsetzung der Änderung des Geschäftsmodells der Emittentin (siehe näher hierzu unter Ziff. 3 in diesem Abschnitt). Die Emittentin und die mit ihr verbundenen Unternehmen haben bereits zahlreiche Maßnahmen zur operativen Sanierung der Emittentin eingeleitet. Diese Anstrengungen sind teilweise bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung (siehe dazu näher unter Ziff. 4.1 in diesem Abschnitt). Diese Maßnahmen der operativen Sanierung sind jedoch nicht ausreichend, um den Fortbestand der Emittentin zu sichern. Sie müssen von Maßnahmen der finanziellen Sanierung begleitet werden. Die Geschäftsführung der Emittentin hat daher ein vorläufiges finanzielles Restrukturierungskonzept erarbeitet. Über die Maßnahmen zur Restrukturierung der Beate-Uhse-Anleihe sollen die Anleihegläubiger abstimmen (siehe dazu näher unten Ziff. 4.2 in diesem Abschnitt). Die betreffenden Beschlussfassungen werden gemäß den Anleihebedingungen der Beate-Uhse-Anleihe ("Anleihebedingungen") im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung durchgeführt. Die Anleihegläubigerversammlung findet am 8. Juni 2016 in Hamburg statt. Für Einzelheiten zur Anleihegläubigerversammlung und zum Verfahren der Beschlussfassung siehe Abschnitt C. dieser Einladung. Falls die Anleihegläubigerversammlung am 8. Juni 2016 nicht beschlussfähig sein sollte, soll eine zweite Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einberufen werden, die voraussichtlich am 6. Juli 2016 stattfinden wird. Für diese zweite Anleihegläubigerversammlung gelten dann geringere Beschlussfähigkeits-Quoren als bei der (ersten) Anleihegläubigerversammlung am 8. Juni 2016. In der Anleihegläubigerversammlung soll über die folgenden Tagesordnungspunkte beschlossen werden: (i) Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Beate-Uhse-Anleihe (TOP 2), Seite 6 von 36 (ii) Beschlussfassung über die Verlängerung der Fälligkeit der Hauptforderung der Beate-Uhse-Anleihe (TOP 3), (iii) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters, einer Verlängerung der Laufzeit der Hauptforderung der Beate-Uhse-Anleihe zuzustimmen (TOP 4), (iv) Beschlussfassung über die Verringerung und Änderung der Zinsen der BeateUhse-Anleihe (TOP 5), (v) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters, Verringerungen und Änderungen des Zinssatzes zuzustimmen (TOP 6), (vi) Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten (TOP 7), (vii) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters, Zinsstundungen zu erklären und dem vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zuzustimmen (TOP 8), und (viii) Beschlussfassung über die Auswechslung der Hinterlegungsstelle und die Änderung des Gerichtsstands (TOP 9). Für Einzelheiten zu den Beschlussfähigkeitsanforderungen, zu den Mehrheitsanforderungen, zu den Teilnahmebedingungen und zur Ausübung der Stimmrechte im Zusammenhang mit den Beschlussfassungen der Anleihegläubiger siehe Abschnitt C. dieser Einladung. 2. Allgemeine Informationen über die Emittentin und die Beate-Uhse-Gruppe 2.1. Geschäftsmodell und Konzernstruktur Im Jahr 1946 startete Beate Uhse als Pionierin der Erotikbranche von Flensburg aus ihre Aufklärungskampagne und baute ihr Unternehmen in den folgenden Jahrzehnten stetig aus. 1981 folgte die Gründung der Beate Uhse Aktiengesellschaft, die 1999 an die Börse ging. Als Holdinggesellschaft steuert die Emittentin die Vertriebswege ECommerce, Einzelhandel mit 67 Filialen, Entertainment und Großhandel in sieben Ländern Europas. Im B2C-Vertrieb werden die regionalen Märkte über die Vertriebsmarken Beate Uhse (Deutschland, Österreich), Pabo (Niederlande, Belgien, England, Tschechien), Christine Le Duc (Niederlande) und Adam & Eve (Frankreich) bearbeitet. Über den konzerneigenen Großhandel werden Kunden in über 50 Länder weltweit beliefert. Damit zählt Beate Uhse als eine der bekanntesten Marken Seite 7 von 36 Deutschlands zu den führenden Anbietern der Erotikbranche und deckt als einer der wenigen Anbieter der Branche sämtliche Vertriebsbereiche ab. Neben dem nach Hamburg verlegten Firmensitz gehören insbesondere Almere (B2B) und Walsoorden (B2C) mit den dortigen Logistikzentren zu den wesentlichen Standorten des Konzerns. Die Aktien der Emittentin befinden sich zu 47,78 % im Streubesitz. Die Emittentin hält 0,36 % eigene Aktien. 9,09 % der Aktien der Emittentin werden von der Global Vastgoed B.V., 13,11 % von der Venus Hyggelig GmbH und 29,66 % von der Consipio Holding B.V. gehalten. Die Aktien der Emittentin sind an der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt (General Standard) zum Handel zugelassen. Einen Überblick über die Konzernstruktur der Beate-Uhse-Gruppe gibt das nachfolgende Schaubild: Seite 8 von 36 Einen Überblick über die Gesellschaften der Beate-Uhse-Gruppe, die wichtige Holdingfunktionen wahrnehmen oder die jeweils über 5 % des Konzernumsatzes erwirtschaften, bietet die folgende Tabelle: Gesellschaft Sitz Wesentliche Funktion / Geschäftstätigkeit Beate Uhse AG Hamburg Konzernmutter Beate Uhse B.V. Walsoorden, Niederlande Größte Zwischenholding innerhalb des Konzerns. Über die Beate Uhse B.V. bzw. ihre unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften wird nahezu das gesamte Auslandsgeschäft des Konzerns abgewickelt. Beate Uhse Einzelhandels Hamburg Filialgeschäft (B2C) in Deutschland Flensburg E-Commerce (B2C) in Deutschland Scala Agenturen BV Almere, Niederlande Vertrieb von Waren an europäische und außereuropäische Kunden (B2B) Pabo BV Hulst, Niederlande E-Commerce (B2C) in den Niederlanden Pabo BVBA Kieldrecht, E-Commerce (B2C) in Belgien GmbH Versa Distanzhandel GmbH Belgien Pabo SASU Tourcoing, Frankreich E-Commerce (B2C) in Frankreich ZBF ZeitschriftBuch- und Film Wiesbaden Vertrieb von Waren an überwiegend deutsche Kunden (B2B) Vertriebs GmbH Seite 9 von 36 2.2. Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und der Kapitalflussrechnung 2.2.1. Gewinn- und Verlustrechnung (Konzern) Gewinn- und Verlustrechnung Konzern (TEUR) 2015 2014 Umsatzerlöse Umsatzkosten Bruttoergebnis vom Umsatz Sonstige betriebliche Erträge 128.805 -68.489 60.316 3.808 142.908 -69.972 72.936 10.989 Vertriebskosten -60.477 -58.359 Allgemeine Verwaltungskosten -16.546 -20.765 -77 -97 -342 -13.318 167 313 5.017 157 Finanzierungsaufwendungen -3.005 -2.777 Ergebnis vor Steuern (EBT) -16.156 2.397 Sonstige betriebliche Aufwendungen Anteil am Ergebnis assoziierter Unternehmen Betriebsergebnis (EBIT) Finanzerträge Ertragsteuer -2.233 143 -18.389 2.540 -18.389 2.453 0 87 unverwässert (in Euro) -0,24 0,03 verwässert (in Euro) -0,24 0,03 Konzernergebnis Davon entfallen auf: Anteilseigner des Mutterunternehmens Anteile ohne beherrschenden Einfluss Ergebnis je Aktie (EPS) Seite 10 von 36 2.2.2. Bilanz (Konzern) Konzernbilanz Aktiva (TEUR) Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwert Sachanlagen Sonstige finanzielle Vermögenswerte Anteile an assoziierten Unternehmen Latente Steueransprüche Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte Ertragsteuererstattungsansprüche Flüssige Mittel Bilanzsumme Passiva (TEUR) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen IAS 19 Bilanzverlust Rücklage aus der Währungsumrechnung Anteile ohne beherrschenden Einfluss Langfristige Schulden Anleihen und sonstige verzinsliche Darlehen Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Sonstige Rückstellungen Sonstige finanzielle Schulden und sonstige Schulden Latente Steuerschulden Kurzfristige Schulden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige finanzielle Schulden und sonstige Schulden Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Sonstige Rückstellungen Ertragsteuerschulden Bilanzsumme 31.12.2015 31.12.2014 8.021 6.763 7.885 2.482 6.344 3.124 34.619 8.538 8.663 10.224 3.401 6.895 5.393 43.114 20.340 13.661 26.070 16.159 2.997 3.700 52 5.221 42.271 98 9.711 55.738 76.890 98.852 31.12.2015 31.12.2014 78.075 -3.463 -89 3.295 -891 -69.014 849 1 8.763 78.075 -3.463 -89 3.295 -784 -50.625 1.484 1 27.894 29.373 4.324 1.457 327 216 35.697 29.453 4.346 605 679 240 35.323 11.436 14.871 287 2.498 3.338 32.430 14.905 16.091 286 1.109 3.244 35.635 76.890 98.852 Seite 11 von 36 2.2.3. Kapitalflussrechnung (Konzern) Cash Flow (TEUR) Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Ergebnis vor Steuern (EBT) Berichtigungen für: Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Zuschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Erträge/Aufwendungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen Veränderungen der: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstigen Vermögenswerte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstigen Schulden Finanzerträge Finanzaufwendungen Ertragssteuerzahlungen Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Cash Flow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen, immateriellen und sonstigen langfristigen Vermögenswerten Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen, immaterielle und sonstige langfristige Vermögenswerte Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der Finanzmitteldisposition Einzahlungen aus Konsolidierungskreisveränderungen Auszahlungen aus Konsolidierungskreisveränderungen Erhaltene Zinsen Cash Flow aus der Investitionstätigkeit Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus der Ausgabe von Anleihen Transaktionskosten - Anleihe Aufnahme von Bankverbindlichkeiten Gezahlte Zinsen für Kredite/Darlehen und Sicherungsinstrumente Rückzahlung von Bankverbindlichkeiten Aufnahme von Dritten Rückzahlung an Dritte Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit Nettoveränderung der liquiden Mittel und Wertpapiere Wechselkursbedingte Änderungen Flüssige Mittel zu Beginn der Periode* Flüssige Mittel am Ende der Periode* Zusammensetzung des Finanzmittelbestandes am Ende der Periode Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2015 2014 -16.156 2.397 7.356 0 5.283 -392 -394 372 244 -5.394 1.778 7.976 -3.470 -603 -3 -9.401 4.409 109 -167 -157 3.005 2.777 0 -158 -302 -287 765 886 -2.972 -6.883 557 0 0 13 -1.638 61 0 -889 13 -6.812 0 30.000 0 -911 0 0 -2.550 -1.588 0 12.068 0 0 0 -2.451 -2.550 12.982 -4.490 5.882 0 8 9.711 3.821 5.221 9.711 5.221 9.711 Seite 12 von 36 Für weitere Informationen und Erläuterungen sowie für den Einzelabschluss der Emittentin wird auf den Geschäftsbericht 2015 verwiesen, der auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.beate-uhse.ag/index.php/publikationen.html abrufbar ist. 2.3. Finanzierung der Beate-Uhse-Gruppe Die Finanzierung der Beate-Uhse-Gruppe erfolgt über die Beate-Uhse-Anleihe. Die Emission der Beate-Uhse-Anleihe erfolgte im Juli 2014. Gezeichnet wurden Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 30.000.000,00. Die BeateUhse-Anleihe hat eine Laufzeit von fünf Jahren und wird am 9. Juli 2019 zur Rückzahlung fällig. Die jährliche Verzinsung beträgt 7,75 %. Die Schuldverschreibungen der Beate-Uhse-Anleihe sind zum Handel im Marktsegment "EntryStandard" des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse (Open Market) zum Handel einbezogen. 3. Ursachen der Krise der Emittentin Die gegenwärtige Krise der Emittentin hat im Wesentlichen die folgenden Ursachen: > Konkurrenzdruck durch Wettbewerber – Der Online-Vertrieb führte über verminderte Markteintrittsbarrieren zu einem verstärkten Wettbewerbs- und Preisdruck. Insbesondere in Deutschland etablierten sich neue Mitbewerber im E-Commerce-Geschäft mit Erotik-Produkten. > Umsetzung neuer Strategien erfordert einen längeren Zeitraum – Die Emittentin hat in den letzten Jahren die Marke und den Vertrieb auf die Zielgruppen Frauen und Paare ausgerichtet und ihre Produktwelten, Werbeansprache, den Webshop und die Filialen gezielt für diese Zielgruppen angepasst. Print- und Filmangebote, die sich früher stark an der Zielgruppe der Männer orientierten, traten immer mehr in den Hintergrund und wurden sukzessive durch Toys, Lingerie und Wellnessprodukte für Frauen und Paare ersetzt. Dieser Wandel erfordert mehr Zeit und Einsatz. > Zurückgehende Nachfrage im klassischen Kataloggeschäft – In den zurückliegenden Jahren gewann der Online-Vertrieb im Versandhandel zunehmend an Bedeutung. Lag der Anteil dieses Vertriebswegs 2010 noch bei 49 % des Versandhandelsumsatzes, so waren es 2015 knapp unter 90 %. Das klassische Kataloggeschäft wurde damit zunehmend unrentabler und wies in Folge weiter sinkender Umsätze Verluste aus. Die Umstellung auf den OnlineHandel benötigt mehr Zeit als ursprünglich geplant. Seite 13 von 36 > Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte – Aufgrund der aktuellen und zu erwartenden Geschäftsentwicklung im niederländischen Einzelhandel waren 2015 Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von EUR 1,9 Mio. zu erfassen. > Verschlechterte Wechselkursrelation des Euro zum US-Dollar – Die Emittentin bezieht ihre Waren überwiegend international. Die verschlechterten Wechselkurse des Euro zum US-Dollar belasteten das operative Ergebnis (EBIT) 2015 mit EUR 3,9 Mio. 4. Sanierungsmaßnahmen Das Gesamtrestrukturierungskonzept der Emittentin hat das Ziel, eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Beate-Uhse-Gruppe sicherzustellen und die Beate-UhseGruppe auf ein marktübliches Renditeniveau zu bringen. Dazu ist sowohl eine umfangreiche operative Sanierung als auch eine finanzielle Restrukturierung erforderlich. 4.1. Operative Sanierung Schwerpunkt der operativen Sanierung der Emittentin ist die weitere Fokussierung auf das E-Commerce-Geschäft als den zentralen Vertriebskanal des Konzerns. Der stationäre Einzelhandel soll dabei über das direkte Markenerlebnis den Online-Vertrieb unterstützen und über Cross-Channel-Aktivitäten den B2C-Bereich stärken. Zur konsequenten Ausrichtung auf diesen Vertriebsweg wurde Anfang 2016 das klassische Kataloggeschäft beendet und der Vorstand um einen Chief Operating Officer (COO) mit ausgeprägter Online- und B2C-Expertise erweitert. Flankierend hierzu beinhaltet die operative Sanierung insbesondere die folgenden Maßnahmen: 1) Anpassung des Filialnetzes an die zukunftsträchtigen Zielgruppen (Schließung von 16 Standorten, die verlustbehaftet waren und nicht positiv zur B2C-Strategie beitrugen), 2) Kostenreduzierung (deutliche Einsparungen Ende 2015 / Anfang 2016 insbesondere über den erfolgten Abbau von 150 Mitarbeitern (FTE)), 3) Reduzierung der Warenbestände als Beitrag zur Stärkung der Innenfinanzierung der Emittentin, 4) Bündelung der zwei niederländischen Logistikstandorte in einem Logistikzentrum (geplant für Spätherbst 2016; dadurch weitere Kosteneinsparungen, geringere Kapitalbindung durch Reduzierung der Warenvorräte und schnellere Belieferung der Kunden). Seite 14 von 36 4.2. Finanzielle Sanierung / Änderung der Anleihebedingungen Das finanzielle Restrukturierungskonzept sieht vor, dass die Anleihegläubiger einer Verlängerung der Laufzeit der Beate-Uhse-Anleihe bis zum 9. Juli 2024 zustimmen. Zudem ist vorgesehen, dass die Anleihegläubiger bis zum 9. Juli 2018 (ausschließlich) einem auf 2 (zwei) Prozent p.a. reduzierten Sanierungszinssatz für die Beate-UhseAnleihe zustimmen. Für den anschließenden Zeitraum bis zum Laufzeitende der Beate-Uhse-Anleihe soll der Zinssatz abhängig vom jeweiligen EBITDA der Emittentin in den Geschäftsjahren 2018 bis 2023 bestimmt werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant: Gemeinsamer Vertreter Die Emittentin legt großen Wert darauf, dass die Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen der Umsetzung der finanziellen Sanierung sachgerecht vertreten werden. Die Emittentin schlägt daher vor, dass die Anleihegläubiger zur Vertretung ihrer Interessen die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger ("Gemeinsamer Vertreter") bestellen. Laufzeitverlängerung Die Fälligkeit der Hauptforderung der Beate-Uhse-Anleihe soll um fünf Jahre bis zum 9. Juli 2024 (ausschließlich) verlängert werden. Dadurch wird erreicht, dass die Rückzahlung des Nennbetrags der Beate-Uhse-Anleihe erst nach dem geplanten Abschluss der Sanierung fällig wird. Verringerung der Zinsen Der Zinssatz soll während des Sanierungszeitraums auf 2 % p.a. ( für die Zinszahlungstermine 9. Juli 2016, 9. Juli 2017 und 9. Juli 2018) reduziert werden. Anschließend soll der Zins abhängig vom positiven EBITDA der Beate-Uhse-Gruppe wieder erhöht werden (für die Zinszahlungstermine 9. Juli 2019 etc.). Die Höhe des Zinssatzes für die Zinszahlungszeiträume ab dem 9. Juli 2018 (d.h. Zinszahlungstermine ab dem 9. Juli 2019) soll abhängig sein von dem jeweiligen Konzern-EBITDA der Beate-Uhse-Gruppe, das in dem Geschäftsjahr erzielt wurde, das dem jeweiligen Zinszahlungstag vorausgeht. Die Untergrenze für die Zinszahlungszeiträume ab dem 9. Juli 2018 bildet in jedem Fall der reduzierte Zinssatz von 2 % p.a. Eine Obergrenze ist nicht vorgesehen. Liegt das Konzern-EBITDA bei EUR 8 Mio. oder darunter, so beträgt der Zinssatz am darauffolgenden Zinszahlungstermin 2 % p.a. Für jede angefangene EUR 1 Mio., um die das Konzern-EBITDA den Betrag von EUR 8 Mio. übersteigt, erhöht sich der Seite 15 von 36 Zinssatz um einen Prozentpunkt. Wird also beispielsweise im Geschäftsjahr 2018 ein Konzern-EBITDA von EUR 9,5 Mio. erzielt, so beträgt der am 9. Juli 2019 auszuzahlende Zinssatz 4 % p.a. Wird beispielsweise im Geschäftsjahr 2020 ein Konzern-EBITDA von EUR 11,1 Mio. erzielt, so beträgt der am 9. Juli 2021 auszuzahlende Zinssatz 6 % p.a. Stundung der Zinsen Um die Liquidität der Emittentin kurzfristig zu sichern und eine reibungslose Vollziehung der Beschlüsse der Anleihegläubiger sicherzustellen, sollen zudem die am 9. Juli 2016 fälligen Zinsen zunächst bis zum 31. März 2017 gestundet werden. Darüber hinaus soll der Gemeinsame Vertreter ermächtigt werden, über eine weitere Stundung der Zinsen bis maximal zum 30. Juni 2017 zu entscheiden. Wirksamwerden der Beschlüsse und Vollziehung Die Umsetzung und das Wirksamwerden der vorbeschriebenen Maßnahmen hängen davon ab, dass die Anleihegläubigerversammlung beschlussfähig ist, die erforderlichen Beschlüsse mit den notwendigen Mehrheiten fasst, und dass die Beschlüsse vollziehbar werden. 5. Sanierungsgutachten Die Emittentin hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("EY") beauftragt, ein sog. Sanierungsgutachten nach Maßgabe des Standards IDW S6 unter Beachtung der Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Erstellung von Sanierungsgutachten ("Sanierungsgutachten") zu erstellen. In diesem Sanierungsgutachten sollen unter anderem die Planung sowie die dieser Planrechnung zugrunde liegenden Annahmen erläutert und von EY plausibilisiert werden. Die Emittentin wird die Anleihegläubiger über die Ergebnisse des Sanierungsgutachtens informieren, sobald diese vorliegen. Dies kann voraussichtlich erst nach der Anleihegläubigerversammlung am 8. Juni 2016 der Fall sein. Abhängig von den Ergebnissen der Sanierungseinschätzung können einzelne Beschlussvorschläge für die ggf. erforderliche zweite Anleihegläubigerversammlung von den Beschlussvorschlägen für die (erste) Anleihegläubigerversammlung am 8. Juni 2016 abweichen. Ein Exemplar des Sanierungsgutachtens wird von den Anleihegläubigern bei der Emittentin unter Angabe ihrer postalischen Anschrift und ggf. ihrer E-Mail-Adresse sowie eines Nachweises ihrer Inhaberschaft der Beate-Uhse-Anleihe (z.B. mittels Seite 16 von 36 aktuellem Depotauszug) angefordert werden können. Die Anforderung ist zu richten an: Beate Uhse AG c/o HCE Haubrok AG Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax +49 (0)89 / 210 27 289 E-Mail [email protected] Anschließend werden die Anleihegläubiger von EY gegen Unterzeichnung einer Haftungsbegrenzungsvereinbarung (Release Letter) das Sanierungsgutachten erhalten. 6. Zeitplan Die vorbeschriebenen Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden. Die Anleihegläubigerversammlung findet am 8. Juni 2016 statt. Falls die Versammlung nicht beschlussfähig sein sollte, wird unverzüglich eine zweite Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einberufen, die voraussichtlich am 6. Juli 2016 stattfinden soll. Seite 17 von 36 B. TAGESORDNUNG 1. Bericht des Vorstands über die Geschäftslage der Emittentin und den Stand der Sanierung Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der Anleihegläubiger vorgesehen. 2. Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Beate-Uhse-Anleihe Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die One Square Advisory Services GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 207387, geschäftsansässig: Theatinerstr. 36, 80333 München, wird zum gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger („Gemeinsamer Vertreter“) bestellt. Der Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Gemeinsamen Vertreters richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG). Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 1.000.000,00 (in Worten: Euro eine Million) begrenzt. Nähere Informationen zur One Square Advisory Services GmbH sind dem dieser Einladung als Anlage beigefügten Unternehmensporträt zu entnehmen. 3. Beschlussfassung über die Verlängerung der Fälligkeit der Hauptforderung der Beate-Uhse-Anleihe Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 3.1. Verlängerung der Laufzeit 3.1.1. Die Laufzeit der Hauptforderung der Beate-Uhse-Anleihe wird um fünf Jahre bis zum 9. Juli 2024 (ausschließlich) verlängert. 3.1.2. In § 5.1 ("Rückzahlung bei Endfälligkeit") der Anleihebedingungen wird Satz 1 geändert und wie folgt neu gefasst: Seite 18 von 36 »Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die Teilschuldverschreibungen zu ihrem Rückzahlungsbetrag am 9. Juli 2024 (der "Fälligkeitstag") zurückgezahlt.« In § 5.2 ("Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin") wird Unterabs. 1 Satz 1 geändert und wie folgt neu gefasst: »Die Emittentin ist berechtigt, frühestens zum 9. Juli 2022 ausstehende Teilschuldverschreibungen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen durch Mitteilung gemäß § 11 insgesamt oder teilweise zu kündigen und vorzeitig zum vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie nachstehend definiert) zurückzuzahlen.« In § 5.2 ("Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin") wird Unterabs. 3 geändert und wie folgt neu gefasst: »"Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag" bezeichnet im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung gemäß diesem § 5.2 ab dem 9. Juli 2022 bis einschließlich 8. Juli 2023 einen Betrag in Höhe von 103 % des Nennbetrags der gekündigten Teilschuldverschreibungen und innerhalb eines Zeitraumes ab dem 9. Juli 2023 bis zum Fälligkeitstag einen Betrag in Höhe von 102 % des Nennbetrags der gekündigten Teilschuldverschreibungen.« 3.2. Beschlussfassung über die weitere Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters Zum Zwecke der Ermöglichung bzw. Erleichterung der Durchführung und Vollziehung des Beschlusses gemäß diesem Tagesordnungspunkt 3 werden dem Gemeinsamen Vertreter gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 SchVG die folgenden weiteren Aufgaben und Befugnisse eingeräumt: Der Gemeinsame Vertreter wird hiermit angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt, die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Erklärungen und Beschlüssen zu vertreten, die zur Umsetzung und zum Vollzug der Beschlüsse der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 3 und dem Abschluss und der Erfüllung und Durchführung der Verträge, denen die Anleihegläubiger zugestimmt haben, erforderlich oder zweckdienlich sind, soweit dadurch nach eigenem Ermessen des Gemeinsamen Vertreters die Anleihegläubiger wirtschaftlich besser, gleich oder nicht wesentlich schlechter gestellt werden. Diese Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters ist im Zweifel weit auszulegen. Seite 19 von 36 3.3. Einheitlichkeit der Beschlussfassung Sämtliche Unterpunkte dieses Tagesordnungspunktes 3 stellen einen einheitlichen Beschlussvorschlag dar, da diese inhaltlich miteinander verbunden sind. Über den Beschlussvorschlag gemäß diesem Tagesordnungspunkt 3 wird daher nur einheitlich abgestimmt. 4. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters, einer Verlängerung der Laufzeit der Hauptforderung der Beate-Uhse-Anleihe zuzustimmen Der Gemeinsame Vertreter wird ermächtigt und bevollmächtigt, über die Verlängerung der Laufzeit der Hauptforderung der Beate-Uhse-Anleihe bis zum 9. Juli 2024 (ausschließlich) zu entscheiden. Ferner wird der Gemeinsame Vertreter ermächtigt und bevollmächtigt, entsprechenden Änderungen der Anleihebedingungen zuzustimmen. Ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt 4 und während der Geltung der vorgenannten Bevollmächtigungen und Ermächtigungen ist nur der Gemeinsame Vertreter ermächtigt, die Rückzahlung der Schuldverschreibungen einzufordern und/oder sonstige Rechte der Anleihegläubiger im Zusammenhang mit und/oder aus den Schuldverschreibungen der Beate-UhseAnleihe geltend zu machen. Die Anleihegläubiger sind im Zusammenhang mit den vorgenannten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte nicht befugt; insbesondere sind sie nicht befugt, im Zeitraum der Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu verlangen und/oder etwaige Kündigungsrechte gemäß § 9.2 (vi) letzte Alternative (welche die letzten zwölf Wörter in § 9.2 (vi) umfasst) der Anleihebedingungen auszuüben. Sämtliche vorgenannte Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters sind im Zweifel weit auszulegen. 5. Beschlussfassung über die Verringerung und Änderung der Zinsen der BeateUhse-Anleihe In der derzeitigen Sanierungssituation der Emittentin ist für die Aufrechterhaltung der notwendigen Liquidität eine vorübergehende Absenkung und anschließende Anpassung des Zinssatzes der Beate-Uhse-Anleihe erforderlich. Seite 20 von 36 Vor diesem Hintergrund schlägt die Emittentin vor, folgenden Beschluss zu fassen: 5.1. Änderung des Zinssatzes 5.1.1. Der jährliche Zinssatz wird zunächst für die laufende Zinsperiode sowie bis zum 9. Juli 2018 (ausschließlich) verringert auf 2,0 % p.a. Ab dem 9. Juli 2018 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (ausschließlich) wird der verringerte Zinssatz auf den jeweiligen Variablen Zinssatz (wie nachfolgend definiert) erhöht. Der "Variable Zinssatz" wird wie folgt bestimmt: Beträgt das EBITDA (wie nachfolgend definiert) des dem jeweiligen Zinszahlungstag vorausgehenden Geschäftsjahres EUR 8.000.000,00 oder weniger, so beträgt der Variable Zinssatz 2 % p.a. Für jede angefangene EUR 1.000.000,00, um die das EBITDA des dem Zinszahlungstag vorausgehenden Geschäftsjahres den Betrag von EUR 8.000.000,00 übersteigt, erhöht sich der Variable Zinssatz von 2 % p.a. um einen Prozentpunkt. Das "EBITDA" berechnet sich aufgrund der jeweiligen vom Abschlussprüfer geprüften Konzern-Gewinn- und Verlustrechung der Emittentin wie folgt: Umsatzerlöse ./. Umsatzkosten + Sonstige betriebliche Erträge ./. Vertriebskosten ./. Allgemeine Verwaltungskosten ./. Sonstige betriebliche Aufwendungen + Anteil am Ergebnis assoziierter Unternehmen + Abschreibungen. Liegt am jeweiligen Zinszahlungstag noch kein geprüfter Konzernabschluss für das vorausgehende Geschäftsjahr vor, so erhalten die Teilschuldverschreibungsgläubiger zunächst eine Zinszahlung in Höhe von 2 % p.a. Unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nachdem ein geprüfter Konzernabschluss vorliegt, wird eine Nachzahlung in Höhe des etwaigen Differenzbetrags zum Variablen Zinssatz fällig. 5.1.2. § 3.1 ("Zinssatz und Zinszahlungstage") der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst: »Die Teilschuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrages verzinst, und zwar vom 9. Juli 2014 (einschließlich) bis zum 9. Juli 2015 (ausschließlich) Seite 21 von 36 mit jährlich 7,75 %, vom 9. Juli 2015 (einschließlich) bis zum 9. Juli 2018 (ausschließlich) mit jährlich 2 % und vom 9. Juli 2018 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (wie in § 5 definiert) (ausschließlich) jährlich mit dem jeweiligen Variablen Zinssatz (wie in § 3.2 definiert). Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 9. Juli eines jeden Jahres zahlbar (jeweils ein "Zinszahlungstag"). Die erste Zinszahlung erfolgt am 9. Juli 2015.« 5.1.3. Nach § 3.1 wird folgender neuer § 3.2 eingefügt: »3.2 Variabler Zinssatz. Der "Variable Zinssatz" wird wie folgt bestimmt: Beträgt das EBITDA (wie nachfolgend definiert) des dem jeweiligen Zinszahlungstag vorausgehenden Geschäftsjahres EUR 8.000.000,00 oder weniger, so beträgt der Variable Zinssatz 2 % p.a. Für jede angefangene EUR 1.000.000,00, um die das EBITDA des dem Zinszahlungstag vorausgehenden Geschäftsjahres den Betrag von EUR 8.000.000,00 übersteigt, erhöht sich der Variable Zinssatz von 2 % p.a. um einen Prozentpunkt. Das "EBITDA" berechnet sich aufgrund der jeweiligen vom Abschlussprüfer geprüften Konzern-Gewinn- und Verlustrechung der Emittentin wie folgt: Umsatzerlöse ./. Umsatzkosten + Sonstige betriebliche Erträge ./. Vertriebskosten ./. Allgemeine Verwaltungskosten ./. Sonstige betriebliche Aufwendungen + Anteil am Ergebnis assoziierter Unternehmen + Abschreibungen. Liegt am jeweiligen Zinszahlungstag noch kein geprüfter Konzernabschluss für das vorausgehende Geschäftsjahr vor, so erhalten die Teilschuldverschreibungsgläubiger zunächst eine Zinszahlung in Höhe von 2 % p.a. Unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nachdem ein geprüfter Konzernabschluss vorliegt, wird eine Nachzahlung in Höhe des etwaigen Differenzbetrags zum Variablen Zinssatz fällig.« 5.1.4. Die bisherigen § 3.2, § 3.3 und § 3.4 werden zu § 3.3, § 3.4 und § 3.5. 5.2. Beschlussfassung über die weitere Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters Zum Zwecke der Ermöglichung bzw. Erleichterung der Durchführung und Vollziehung des Beschlusses gemäß diesem Tagesordnungspunkt 5 werden dem Gemeinsamen Seite 22 von 36 Vertreter gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 SchVG die folgenden weiteren Aufgaben und Befugnisse eingeräumt: Der Gemeinsame Vertreter wird hiermit angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt, die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Erklärungen und Beschlüssen zu vertreten, die zur Umsetzung und zum Vollzug der Beschlüsse der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 5 und dem Abschluss und der Erfüllung und Durchführung der Verträge, denen die Anleihegläubiger zugestimmt haben, erforderlich oder zweckdienlich sind, soweit dadurch nach eigenem Ermessen des Gemeinsamen Vertreters die Anleihegläubiger wirtschaftlich besser, gleich oder nicht wesentlich schlechter gestellt werden. Der Gemeinsame Vertreter wird außerdem angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt, mit der Emittentin über eine Anpassung der Regelungen zum Variablen Zinssatz nach vorstehender Ziff. 5.1 zu verhandeln und darüber zu entscheiden, wenn sich der Kreis der in den Konzernabschluss der Emittentin einzubeziehenden Unternehmen ändert, z.B. durch Zuerwerb von Gesellschaften, Beteiligungen oder Unternehmen. In diesem Fall ist der Gemeinsame Vertreter ermächtigt und bevollmächtigt, einer Anpassung der Regelungen zum Variablen Zinssatz zuzustimmen, die unter Berücksichtigung der neuen Konzernstruktur dem Sinn und Zweck der Regelung nach vorstehender Ziff. 5.1 Rechnung trägt. Diese Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters ist im Zweifel weit auszulegen. 5.3. Einheitlichkeit der Beschlussfassung Sämtliche Unterpunkte dieses Tagesordnungspunktes 5 stellen einen einheitlichen Beschlussvorschlag dar, da diese inhaltlich miteinander verbunden sind. Über den Beschlussvorschlag gemäß diesem Tagesordnungspunkt 5 wird daher nur einheitlich abgestimmt. 6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters, Verringerungen und Änderungen des Zinssatzes zuzustimmen Der Gemeinsame Vertreter wird ermächtigt und bevollmächtigt, durch eine oder mehrere Erklärungen Verringerungen bzw. Veränderungen des jährlichen Zinssatzes der Beate-Uhse-Anleihe wie nachfolgend dargestellt zu erklären: Seite 23 von 36 Verringerung des jährlichen Zinssatzes für die laufende Zinsperiode sowie bis zum 9. Juli 2018 (ausschließlich) auf 2 % p.a., Erhöhung des verringerten Zinssatzes ab dem 9. Juli 2018 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (ausschließlich) auf den jeweiligen Variablen Zinssatz (wie nachfolgend definiert). Der "Variable Zinssatz" wird wie folgt bestimmt: Beträgt das EBITDA (wie nachfolgend definiert) des dem jeweiligen Zinszahlungstag vorausgehenden Geschäftsjahres EUR 8.000.000,00 oder weniger, so beträgt der Variable Zinssatz 2 % p.a. Für jede angefangene EUR 1.000.000,00, um die das EBITDA des dem Zinszahlungstag vorausgehenden Geschäftsjahres den Betrag von EUR 8.000.000,00 übersteigt, erhöht sich der Variable Zinssatz von 2 % p.a. um einen Prozentpunkt. Das "EBITDA" berechnet sich aufgrund der jeweiligen vom Abschlussprüfer geprüften Konzern-Gewinn- und Verlustrechung der Emittentin wie folgt: Umsatzerlöse ./. Umsatzkosten + Sonstige betriebliche Erträge ./. Vertriebskosten ./. Allgemeine Verwaltungskosten ./. Sonstige betriebliche Aufwendungen + Anteil am Ergebnis assoziierter Unternehmen + Abschreibungen. Liegt am jeweiligen Zinszahlungstag noch kein geprüfter Konzernabschluss für das vorausgehende Geschäftsjahr vor, so erhalten die Teilschuldverschreibungsgläubiger zunächst eine Zinszahlung in Höhe von 2 % p.a. Unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nachdem ein geprüfter Konzernabschluss vorliegt, wird eine Nachzahlung in Höhe des etwaigen Differenzbetrags zum Variablen Zinssatz fällig. Ferner wird der Gemeinsame Vertreter ermächtigt und bevollmächtigt, entsprechenden Änderungen der Anleihebedingungen zuzustimmen. Der Gemeinsame Vertreter wird außerdem angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt, mit der Emittentin über eine Anpassung der Regelungen zum Variablen Zinssatz zu verhandeln und darüber zu entscheiden, wenn sich der Kreis der in den Konzernabschluss der Emittentin einzubeziehenden Unternehmen ändert, z.B. durch Zuerwerb von Gesellschaften, Beteiligungen oder Unternehmen. In diesem Fall ist der Seite 24 von 36 Gemeinsame Vertreter ermächtigt und bevollmächtigt, einer Anpassung der Regelungen zum Variablen Zinssatz zuzustimmen, die unter Berücksichtigung der neuen Konzernstruktur dem Sinn und Zweck der vorstehenden Regelungen Rechnung trägt. Ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt 6 und während der Geltung der vorgenannten Bevollmächtigungen und Ermächtigungen ist nur der Gemeinsame Vertreter ermächtigt, Zinszahlungen einzufordern und/oder sonstige Rechte der Anleihegläubiger im Zusammenhang mit und/oder aus den Schuldverschreibungen der Beate-Uhse-Anleihe geltend zu machen. Dementsprechend ist auch nur der Gemeinsame Vertreter ermächtigt, Zinsstundungen für die Anleihegläubiger zuzustimmen und/oder fällige Zinsen einzufordern oder vorübergehend nicht einzufordern. Die Anleihegläubiger sind im Zusammenhang mit den vorgenannten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte nicht befugt; insbesondere sind sie nicht befugt, im Zeitraum der Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu verlangen und/oder etwaige Kündigungsrechte gemäß § 9.2 (i) oder § 9.2 (iii) der Anleihebedingungen, soweit sie die nicht rechtzeitige Zahlung von Zinsen betreffen, oder gemäß § 9.2 (vi) letzte Alternative (welche die letzten zwölf Wörter in § 9.2 (vi) umfasst) der Anleihebedingungen auszuüben. Sämtliche vorgenannte Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters sind im Zweifel weit auszulegen. 7. Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 7.1. Stundung der Zinsansprüche 7.1.1. Die am 9. Juli 2016 fälligen Ansprüche auf Zahlung der Zinsen sind bis zum 31. März 2017 gestundet. Die Emittentin ist jedoch berechtigt, gestundete Zinsen noch vor Ende des Stundungszeitraums ganz oder teilweise an die Anleihegläubiger auszuzahlen. Seite 25 von 36 7.1.2. In § 3.1 ("Zinssatz und Zinszahlungstage") der Anleihebedingungen werden nach Satz 3 folgende Sätze 4 und 5 eingefügt: »Die Fälligkeit der am 9. Juli 2016 entstehenden Zinsansprüche wird bis zum 31. März 2017 hinausgeschoben und die Ansprüche werden bis zu diesem Zeitpunkt gestundet. Die Emittentin ist jedoch berechtigt, gestundete Zinsen noch vor Ende des Stundungszeitraums ganz oder teilweise an die Teilschuldverschreibungsgläubiger auszuzahlen.« 7.2. Vorübergehender Verzicht auf Kündigungsrechte 7.2.1. Die Teilschuldverschreibungsgläubiger verzichten vorübergehend bis einschließlich 31. März 2017 auf Kündigungsrechte gemäß § 9.2 (i) und § 9.2 (iii) der Anleihebedingungen, soweit sie die nicht rechtzeitige Zahlung von Zinsen betreffen, sowie auf die Kündigungsrechte gemäß § 9.2 (vi) letzte Alternative (welche die letzten zwölf Wörter in § 9.2 (vi) umfasst) der Anleihebedingungen. 7.2.2. Die Anleihebedingungen werden um einen neuen § 9a ergänzt, der Folgendes regelt: »§ 9a Vorübergehender Verzicht auf Kündigungsrechte Die Teilschuldverschreibungsgläubiger verzichten vorübergehend bis einschließlich 31. März 2017 auf Kündigungsrechte gemäß § 9.2 (i) und § 9.2 (iii) der Anleihebedingungen, soweit sie die nicht rechtzeitige Zahlung von Zinsen betreffen, sowie auf die Kündigungsrechte gemäß § 9.2 (vi) letzte Alternative (welche die letzten zwölf Wörter in § 9.2 (vi) umfasst) der Anleihebedingungen.« 7.3. Beschlussfassung über die weitere Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters Zum Zwecke der Ermöglichung bzw. Erleichterung der Durchführung und Vollziehung des Beschlusses gemäß diesem Tagesordnungspunkt 7 werden dem Gemeinsamen Vertreter gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 SchVG die folgenden weiteren Aufgaben und Befugnisse eingeräumt: Der Gemeinsame Vertreter wird hiermit angewiesen, ermächtigt und bevollmächtigt, die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Erklärungen und Beschlüssen zu vertreten, die zur Umsetzung und zum Vollzug der Beschlüsse der Anleihegläubiger gemäß diesem Tagesordnungspunkt 7 und Seite 26 von 36 dem Abschluss und der Erfüllung und Durchführung der Verträge, denen die Anleihegläubiger zugestimmt haben, erforderlich oder zweckdienlich sind, soweit dadurch nach eigenem Ermessen des Gemeinsamen Vertreters die Anleihegläubiger wirtschaftlich besser, gleich oder nicht wesentlich schlechter gestellt werden. Diese Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters ist im Zweifel weit auszulegen. 7.4. Einheitlichkeit der Beschlussfassung Sämtliche Unterpunkte dieses Tagesordnungspunktes 7 stellen einen einheitlichen Beschlussvorschlag dar, da diese inhaltlich miteinander verbunden sind. Über den Beschlussvorschlag gemäß diesem Tagesordnungspunkt 7 wird daher nur einheitlich abgestimmt. 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters, Zinsstundungen zu erklären und einem vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zuzustimmen Der Gemeinsame Vertreter wird ermächtigt und bevollmächtigt, über eine vollständige oder teilweise Stundung der am 9. Juli 2016 fälligen Zinsansprüche bis zum 30. Juni 2017 (einschließlich) zu entscheiden. Der Gemeinsame Vertreter wird ermächtigt und bevollmächtigt, bis einschließlich 30. Juni 2017 auf Kündigungsrechte gemäß § 9.2 (i) und § 9.2 (iii) der Anleihebedingungen, soweit sie die nicht rechtzeitige Zahlung von Zinsen betreffen, sowie auf die Kündigungsrechte gemäß § 9.2 (vi) letzte Alternative (welche die letzten zwölf Wörter in § 9.2 (vi) umfasst) der Anleihebedingungen zu verzichten. Ferner wird der Gemeinsame Vertreter ermächtigt und bevollmächtigt, entsprechenden Änderungen der Anleihebedingungen zuzustimmen. Ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt 8 und während der Geltung der vorgenannten Bevollmächtigungen und Ermächtigungen ist nur der Gemeinsame Vertreter ermächtigt, Zinszahlungen einzufordern und/oder Kündigungsrechte der Anleihegläubiger im Zusammenhang mit und/oder aus den Schuldverschreibungen der Beate-Uhse-Anleihe geltend zu machen. Dementsprechend ist auch nur der Gemeinsame Vertreter ermächtigt, Zinsstundungen für die Anleihegläubiger zuzustimmen und/oder fällige Zinsen einzufordern oder Seite 27 von 36 vorübergehend nicht einzufordern. Die Anleihegläubiger sind im Zusammenhang mit den vorgenannten Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte nicht befugt; insbesondere sind sie nicht befugt, im Zeitraum der Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters Zinszahlungen zu verlangen und/oder etwaige Kündigungsrechte gemäß § 9.2 (i) oder § 9.2 (iii) der Anleihebedingungen, soweit sie die nicht rechtzeitige Zahlung von Zinsen betreffen, oder gemäß § 9.2 (vi) letzte Alternative (welche die letzten zwölf Wörter in § 9.2 (vi) umfasst) der Anleihebedingungen auszuüben. Sämtliche vorgenannte Ermächtigungen und Bevollmächtigungen des Gemeinsamen Vertreters sind im Zweifel weit auszulegen. 9. Beschlussfassung über die Auswechslung der Hinterlegungsstelle und die Änderung des Gerichtsstands Vor dem Hintergrund der Sitzverlegung der Emittentin von Flensburg nach Hamburg empfiehlt es sich, die Hinterlegungsstelle für nicht beanspruchte Zins- und Kapitalbeträge auszuwechseln sowie den Gerichtsstand für die Beate-Uhse-Anleihe zu ändern. Die Emittentin schlägt daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 9.1. Auswechslung der Hinterlegungsstelle In § 4.6 ("Hinterlegung von Kapital und Zinsen") der Anleihebedingungen werden die Worte "Amtsgericht Flensburg" durch die Worte "Amtsgericht Hamburg" ersetzt. 9.2. Änderung des Gerichtsstands In § 13.2 („Gerichtsstand“) der Anleihebedingungen werden die Worte "Landgerichtsbezirk Flensburg" durch die Worte "Landgerichtsbezirk Hamburg" ersetzt. 10. Zustimmung der Emittentin Die Emittentin stimmt den Beschlussvorschlägen gemäß den Tagesordnungspunkten 3, 5, 7 und 9 zu. Seite 28 von 36 C. 1. ERLÄUTERUNGEN Rechtsgrundlagen für die Anleihegläubigerversammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernisse 1.1. Nach § 12.1 Satz 1 der Anleihebedingungen finden die §§ 5 bis 22 des Gesetzes über Schuldverschreibungen ("SchVG") auf die Anleihebedingungen aus Gesamtemissionen Schuldverschreibungen Anwendung. § 12.1 der (Schuldverschreibungsgesetz) Beate-Uhse-Anleihe Satz 2 regelt ferner, und die dass die Anleihegläubiger gemäß dem SchVG durch Mehrheitsbeschluss • Änderungen der Emissionsbedingungen zustimmen, • zur Wahrung ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestellen und • über alle anderen gesetzlich zugelassenen Beschlussgegenstände beschließen können. 1.2. Die mit dieser Einladung einberufene Anleihegläubigerversammlung ist in Bezug auf die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten ("TOP") 2 bis 9 jeweils nur dann beschlussfähig, wenn die Anwesenden wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. 1.3. Der Beschluss über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters gemäß TOP 2 dieser Einladung bedarf zu seiner Wirksamkeit der einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte (vgl. § 12.2 Satz 2 der Anleihebedingungen, § 5 Abs. 4 Satz 1 SchVG). 1.4. Die Beschlüsse über die Verlängerung der Fälligkeit der Hauptforderung der BeateUhse-Anleihe gemäß TOP 3, über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters, einer Verlängerung der Laufzeit der Hauptforderung der Beate-Uhse-Anleihe zuzustimmen, gemäß TOP 4, über die Verringerung und Änderung der Zinsen der Beate-Uhse-Anleihe gemäß TOP 5, über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters, Verringerungen und Änderungen des Zinssatzes zuzustimmen, gemäß TOP 6, über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten gemäß TOP 7, über die Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters, Zinsstundungen zu erklären und dem vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zuzustimmen, gemäß TOP 8 und über die Auswechslung der Hinterlegungsstelle und die Änderung des Gerichtsstands gemäß TOP 9 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jeweils einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 Prozent der Seite 29 von 36 an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte (vgl. § 12.2 Satz 1 der Anleihebedingungen, § 5 Abs. 4 Satz 2 SchVG). 1.5. Sofern der Vorsitzende in der Anleihegläubigerversammlung die mangelnde Beschlussfähigkeit feststellen sollte, weist die Emittentin darauf hin, dass der Vorsitzende beabsichtigt, gemäß § 15 Abs. 3 SchVG unverzüglich eine zweite Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einzuberufen. Diese zweite Anleihegläubigerversammlung wäre in Bezug auf den Beschlussvorschlag zu TOP 2 gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3, 1. Halbsatz SchVG beschlussfähig. In Bezug auf die Beschlussvorschläge zu TOP 3, TOP 4, TOP 5, TOP 6, TOP 7, TOP 8 und TOP 9 wäre die zweite Anleihegläubigerversammlung jeweils dann beschlussfähig, wenn die Anwesenden wertmäßig mindestens 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. 2. Rechtsfolgen des Zustandekommens der Beschlüsse Wenn die Anleihegläubiger wirksam über die Beschlussgegenstände gemäß den Tagesordnungspunkten 2 bis 9 in Abschnitt B. dieser Einladung beschließen, hat das insbesondere folgende Rechtsfolgen: 2.1. Ein mit der erforderlichen Mehrheit gefasster Beschluss der Anleihegläubiger ist für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben. 2.2. Soweit der Gemeinsame Vertreter zur Geltendmachung von Rechten der Anleihegläubiger ermächtigt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger zur selbständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt. Über seine Tätigkeit hat der Gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten. 3. Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte, Nachweise und Anmeldung 3.1. Zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der seine Inhaberschaft an Schuldverschreibungen am Tag der Anleihegläubigerversammlung nach Maßgabe der Regelungen der Ziffer 3.3. nachweist. 3.2. An der Anleihegläubigerversammlung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennwerts der ausstehenden Schuldverschreibungen der Beate-Uhse-Anleihe teil. Jede Schuldverschreibung im Nennwert von EUR 1.000,00 gewährt eine Stimme. Seite 30 von 36 3.3. Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts spätestens beim Einlass zur Anleihegläubigerversammlung nachweisen. Hierzu ist in Textform (§ 126b BGB) ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen nach Maßgabe des nachstehenden Buchstabens a) ("Besonderer Nachweis") und ein Sperrvermerk nach Maßgabe des nachstehenden Buchstabens b) ("Sperrvermerk") vorzulegen: a) Besonderer Nachweis Der erforderliche Besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet und (ii) den gesamten Nennwert der Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben sind. b) Sperrvermerk Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der Beate-Uhse-Anleihe bis zum Ende des Tages der Anleihegläubigerversammlung am Mittwoch, den 8. Juni 2016, beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden. Anleihegläubiger sollten sich wegen der Ausstellung des Besonderen Nachweises und des Sperrvermerks rechtzeitig mit ihrer depotführenden Bank in Verbindung setzen. Anleihegläubiger, die den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk nicht spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung in Textform (§ 126b BGB) vorgelegt oder übermittelt haben, sind nicht stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte des Anleihegläubigers können das Stimmrecht in diesen Fällen nicht ausüben. Ein als Vordruck verwendbares Musterformular für den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin unter www.beate-uhse.ag/index.php/anleihe.html abgerufen werden. 3.4. Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z.B. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder nach ausländischem Recht (z.B. Limited nach englischem Recht) sind, haben spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung zusätzlich zum Besonderen Nachweis und zum Seite 31 von 36 Sperrvermerk ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Übersendung eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen. 3.5. Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z.B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z.B. ein Insolvenzvermögen durch den für es bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung zusätzlich zum Besonderen Nachweis und zum Sperrvermerk des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z.B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestallungsurkunde). 3.6. Die Anleihegläubiger werden gebeten, sich zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung und Ausübung ihres Stimmrechts bei der HCE Haubrok AG entweder (i) per E-Mail: [email protected] oder (ii) per Fax: +49(0)89 210 27 289 oder (iii) per Post: Beate Uhse AG c/o HCE Haubrok AG, Landshuter Allee 10, 80637 München, durch Übersendung der vorstehend genannten Unterlagen, anzumelden, um den Prozess zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung am Tage der Anleihegläubigerversammlung abzukürzen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab. Ein Anmeldeformular kann auf der Internetseite der Emittentin unter www.beateuhse.ag/index.php/anleihe.html abgerufen werden. 3.7. Da die Registrierung von nicht bereits im Vorfeld angemeldeten Anleihegläubigern aufgrund der Prüfung der Teilnahmeberechtigung vor Ort mehr Zeit in Anspruch nimmt, wird um frühzeitiges Erscheinen der Anleihegläubiger zur Anleihegläubiger- versammlung gebeten. 4. Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Teilnahme an der Versammlung und der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG). 4.1. Das Teilnahme- und Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht des Vollmachtgebers an den Vertreter bedarf der Textform (§ 126b Seite 32 von 36 BGB). Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin unter www.beate- uhse.ag/index.php/anleihe.html abgerufen werden. Die Vollmachtserteilung ist spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Teilnahme an der Versammlung durch Bevollmächtigte ist ferner spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung ein Besonderer Nachweis und ein Sperrvermerk des Vollmachtgebers sowie (soweit einschlägig) die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers (s.o. Ziffer 3.4 und 3.5 in diesem Abschnitt C.) nachzuweisen. 4.2. Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Anleihegläubigerversammlung teilnehmen und die auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können jeweils auch die von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter, Frau Daniela Gebauer und Herrn Bernhard Orlik, beide Mitarbeiter der HCE Haubrok AG mit Sitz in München ("Stimmrechtsvertreter"), eine Vollmacht mit Weisungen erteilen. Die Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter umfasst die Abstimmung über die in dieser Einladung bekannt gemachten Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9 und über ggf. bekannt gemachte Gegenanträge. Zudem kann den Stimmrechtsvertretern für Abstimmungen über Gegenanträge und/oder Verfahrensanträge und/oder Ergänzungsverlangen (zusammen "Weitergehende Anträge") die Weisung erteilt werden, stets im Sinne der Empfehlungen der Emittentin zu stimmen. Wird eine solche Weisung für Weitergehende Anträge nicht erteilt, werden die Stimmen der Anleihegläubiger, die den Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht mit Weisungen erteilt haben, bei den Abstimmungen über die Weitergehenden Anträge stets als Enthaltung abgegeben und gezählt, wenn hierfür keine Einzelweisung an die Stimmrechtsvertreter erteilt wurde. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, kann ebenfalls auf der Internetseite der Emittentin unter www.beate-uhse.ag/index.php/anleihe.html abgerufen werden. 5. Gegenanträge und Ergänzungsverlangen 5.1. Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu den Beschlussgegenständen, über die nach dieser Einladung Beschluss gefasst wird, eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten ("Gegenantrag"). Seite 33 von 36 5.2. Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen fünf Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden ("Ergänzungsverlangen"). Das Ergänzungsverlangen muss so rechtzeitig der Emittentin zugehen, dass es spätestens am dritten Tage vor Beginn der Anleihegläubigerversammlung bekannt gemacht werden kann. 5.3. Gegenanträge und Ergänzungsverlangen können an die Emittentin rechtzeitig vor Beginn der Anleihegläubigerversammlung per Post, Fax oder E-Mail an eine der folgenden Adressen übermittelt werden: Beate Uhse AG c/o HCE Haubrok AG Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax +49 (0)89 / 210 27 298 E-Mail [email protected] 5.4. Auch bei der Stellung eines Gegenantrags und/oder eines Ergänzungsverlangens sind zwingend ein Besonderer Nachweis und ein Sperrvermerk beizufügen (s.o. Ziffer 3.3 in diesem Abschnitt C.). Im Falle eines Ergänzungsverlangens haben die Anleihegläubiger, die beantragen, einen weiteren Gegenstand zur Beschlussfassung zu stellen, ferner nachzuweisen, dass sie (gemeinsam) 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. 6. Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen Der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 271 Abs. 2 HGB) stehen derzeit keine Schuldverschreibungen der Beate-Uhse-Anleihe zu. Es werden derzeit ferner keine Schuldverschreibungen der Beate-Uhse-Anleihe für Rechnung der Emittentin oder mit ihr verbundener Unternehmen gehalten. Insgesamt stehen daher 30.000 Schuldverschreibungen der Beate-Uhse-Anleihe im Nennwert von insgesamt EUR 30.000.000,00 aus. 7. Weitere Informationen Die Anleihegläubiger erhalten weitere Informationen zur Beate-Uhse-AG sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (sog. FAQs) auf der Internetseite der Emittentin unter www.beate-uhse.ag/index.php/anleihe.html. Seite 34 von 36 8. Unterlagen Vom Tag der Einberufung bis zum Ende der Anleihegläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin unter www.beate-uhse.ag/index.php/anleihe.html zur Verfügung: • diese Einladung zur Anleihegläubigerversammlung einschließlich (i) den Tagesordnungspunkten und den Beschlussvorschlägen der Emittentin sowie (ii) den Bedingungen, von denen die Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung und die Ausübung der Stimmrechte abhängen, • die Anleihebedingungen der Beate-Uhse-Anleihe, • ein Musterformular für den Besonderen Nachweis und den Sperrvermerk, • ein Musterformular für die Anmeldung (nicht Teilnahmevoraussetzung), • ein Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Emittentin und • das Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte. Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist zu richten an: Beate Uhse AG c/o HCE Haubrok AG Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax +49 (0)89 / 210 27 289 E-Mail [email protected] Hamburg, im Mai 2016 Beate Uhse AG – Der Vorstand – Seite 35 von 36 Anlage: Unternehmensportrait der One Square Advisory Services GmbH Die One Square Advisory Services GmbH ist ein Restrukturierungsberatungsunternehmen mit umfassender Expertise bei der Restrukturierung von Unternehmen. Alle Partner und Teammitglieder verfügen über jahrelange Restrukturierungserfahrung. Sie waren in führenden Beratungsgesellschaften, Investmentbanken sowie in geschäftsführenden Positionen von Unternehmen in Restrukturierungssituationen tätig. One Square Advisors ist seit vielen Jahren in unterschiedlichen Funktionen mit der Restrukturierung und Abwicklung von Unternehmensanleihen betraut. Innerhalb der letzten zwei Jahre wurde sie in mehreren Restrukturierungsverfahren zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt. Dabei hat One Square Advisors in den jeweiligen Verfahren die Interessen der Anleihegläubiger konstruktiv mit dem Ziel einer für die Anleihegläubiger bestmöglichen Lösung vertreten. Umfassende Expertise als gemeinsamer Vertreter von Anleihegläubigern Nachfolgend ist ein Überblick über ausgewählte Mandate der One Square Advisors Gruppe als Gemeinsamer Vertreter dargestellt: • Singulus Technologies AG • Friedola Gebr. Holzapfel GmbH • DF Deutsche Forfait AG • Ekotechnika GmbH • Golden Gate GmbH • MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG • RENA GmbH • S.A.G. Solarstrom AG • SiC Processing GmbH • SolarWorld AG • Windreich GmbH Bei Fragen oder zur Kontaktaufnahme erreichen Sie uns unter: One Square Advisory Services GmbH Geschäftsführer Frank Günther Theatinerstraße 36 80333 München www.onesquareadvisors.com E-Mail: [email protected] Tel.: +49 89 15 98 98 0 Seite 36 von 36
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