Salutaris Capital Management AG, Romanstraße 64, D-80639 München-Nymphenburg HPI AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstr. 72-74 68259 Mannheim vorab per Fax: 0621-7177213 München, 22. April 2015 Sehr geehrter Herr Hamann, wie besprochen, übersenden wir Ihnen anbei namens und im Auftrag der Spezialwerte AG das geänderte Ergänzungsverlangen mit der Bitte, dieses unverzüglich entsprechend § 13 Abs. 3 S. 2 SchVG bekannt zu machen. Bitte bestätigen Sie uns kurz, dass das Ergänzungsverlangen als solches von Ihnen anerkannt wird und ordnungsgemäß zugegangen ist. Mit freundlichen Grüßen Salutaris Capital Managment AG Dr. Barbara Kollenda Spezialwerte AG Kurkölnerstrasse 3 595159 Möhnesee Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der Gläubigerversammlung am Montag, dem 27. April 2015, um 11:00 Uhr MESZ in den Büroräumen von Heuking Kühn Lüer Wojtek, 1. Obergeschoss, Prinzregentenstraße 48, 80538 München (im Folgenden „Gläubigerversammlung“) betreffend die 4,5% Wandelschuldverschreibung 2011/2016 der HPI AG, München („HPI“) bestehend aus bis zu 1.500 Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000,00 EUR (ISIN DE000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) (hiernach einzeln „Wandelschuldverschreibung“, zusammen „Wandelanleihe“). Die Spezialwerte AG (die "Antragstellerin") ist Gläubigerin der Wandelanleihe und hält 87.000 Wandelanleihen und damit rund 11,6% der ausstehenden Wandelanleihe. Wir beantragen die Tagesordnung der Gläubigerversammlung um den folgenden neuen Tagesordnungspunkt zu ergänzen: TOP: Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Gläubiger der 4,5% Wandelschuldverschreibung 2011/2016 der HPI AG, München Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Die One Square Advisory Services GmbH, geschäftsansässig: Theatinerstrasse 36, 80333 München, wird zum Gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger der 4,5% Wandelschuldverschreibung 2011/2016 der HPI AG, München bestellt. Der Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Gemeinsamen Vertreters richtet sich nach den Bestimmungen des SchVG. Darüber hinaus wird der Gemeinsame Vertreter ermächtigt und bevollmächtigt, mit der Emittentin Verhandlungen über eine Änderung der Anleihebedingungen der 4,5% Wandelschuldverschreibung 2011/2016 der HPI AG, München zu führen und jede Änderung der Anleihebedingungen, einschließlich der Maßnahmen nach § 5 Abs. 3 SchVG, zu erklären und einer entsprechenden Änderung der Anleihebedingungen zuzustimmen. Der Gemeinsame Vertreter ist ferner ermächtigt und bevollmächtigt die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen, Handlungen und Erklärungen zu vertreten, die zur Umsetzung und zum Vollzug einer entsprechenden Änderung der Anleihebedingungen erforderlich oder zweckdienlich sind. Diese Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters ist im Zweifel weit auszulegen. Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 1 Mio. (in Worten: Euro eine Million) begrenzt.“ Nähere Informationen zur One Square Advisory Services GmbH sind dem der Einladung beigefügten Portrait zu entnehmen.
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