HPI AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstr. 72

Salutaris Capital Management AG, Romanstraße 64, D-80639 München-Nymphenburg
HPI AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
vorab per Fax: 0621-7177213
München, 22. April 2015
Sehr geehrter Herr Hamann,
wie besprochen, übersenden wir Ihnen anbei namens und im Auftrag der Spezialwerte AG das
geänderte Ergänzungsverlangen mit der Bitte, dieses unverzüglich entsprechend § 13 Abs. 3
S. 2 SchVG bekannt zu machen.
Bitte bestätigen Sie uns kurz, dass das Ergänzungsverlangen als solches von Ihnen anerkannt
wird und ordnungsgemäß zugegangen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Salutaris Capital Managment AG
Dr. Barbara Kollenda
Spezialwerte AG
Kurkölnerstrasse 3
595159 Möhnesee
Ergänzungsverlangen
zur Tagesordnung der Gläubigerversammlung am Montag, dem 27. April 2015, um 11:00 Uhr
MESZ in den Büroräumen von Heuking Kühn Lüer Wojtek, 1. Obergeschoss,
Prinzregentenstraße 48, 80538 München (im Folgenden „Gläubigerversammlung“)
betreffend die
4,5% Wandelschuldverschreibung 2011/2016 der HPI AG, München („HPI“) bestehend aus
bis zu 1.500 Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000,00
EUR
(ISIN
DE000A1MA6Z2
/
WKN
A1MA6Z)
(hiernach
einzeln
„Wandelschuldverschreibung“, zusammen „Wandelanleihe“).
Die Spezialwerte AG (die "Antragstellerin") ist Gläubigerin der Wandelanleihe und hält
87.000 Wandelanleihen und damit rund 11,6% der ausstehenden Wandelanleihe. Wir
beantragen die Tagesordnung der Gläubigerversammlung um den folgenden neuen
Tagesordnungspunkt zu ergänzen:
TOP: Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle
Gläubiger der 4,5% Wandelschuldverschreibung 2011/2016 der HPI AG, München
Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die One Square Advisory Services GmbH, geschäftsansässig: Theatinerstrasse 36, 80333
München, wird zum Gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger der 4,5% Wandelschuldverschreibung 2011/2016 der HPI AG, München bestellt.
Der Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Gemeinsamen Vertreters richtet sich nach
den Bestimmungen des SchVG.
Darüber hinaus wird der Gemeinsame Vertreter ermächtigt und bevollmächtigt, mit der
Emittentin Verhandlungen über eine Änderung der Anleihebedingungen der 4,5%
Wandelschuldverschreibung 2011/2016 der HPI AG, München zu führen und jede Änderung
der Anleihebedingungen, einschließlich der Maßnahmen nach § 5 Abs. 3 SchVG, zu erklären
und einer entsprechenden Änderung der Anleihebedingungen zuzustimmen. Der
Gemeinsame Vertreter ist ferner ermächtigt und bevollmächtigt die Anleihegläubiger bei
sämtlichen Maßnahmen, Handlungen und Erklärungen zu vertreten, die zur Umsetzung und
zum Vollzug einer entsprechenden Änderung der Anleihebedingungen erforderlich oder
zweckdienlich sind. Diese Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen
Vertreters ist im Zweifel weit auszulegen.
Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung.
Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 1 Mio. (in
Worten: Euro eine Million) begrenzt.“
Nähere Informationen zur One Square Advisory Services GmbH sind dem der Einladung
beigefügten Portrait zu entnehmen.