Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Kallnach Nr. 2 von Mai 2016

Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Kallnach
Nr. 2 von Mai 2016
Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16
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Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Aus dem Gemeinderat
4-10
2. Aus der Gemeindeverwaltung
11-12
3. Aus der Schule
13-14
4. Aus den Vereinen
15-26
5. Kinder und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung
27-30
6. Für unsere Seniorinnen und Senioren
31-32
7. Und Ausserdem
33-40
Herausgeber:
Nächste Ausgabe:
Redaktionsschluss:
Gemeinderat Kallnach
August 2016
Donnerstag, 28. Juli 2016
Der Redaktionsschluss ist verbindlich. Später eintreffende Texte werden nicht mehr
berücksichtigt.
Beiträge sind zu richten an:
Gemeindeverwaltung
3283 Kallnach
[email protected]
[email protected]
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Gemeindeverwaltung
Gemeindehaus:
Schmittenrain 2, 3283 Kallnach




Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Internet:
032 392 14 16
032 392 60 75
[email protected]
www.kallnach.ch
Öffnungszeiten:


Montag – Freitag:
Donnerstag:
Abteilung
Gemeindeschreiberei
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Mitarbeiter
Beat Läderach
Nadine Varga
Kontakt
[email protected]
Tel. 032 392 14 16
Theodor Kohler
Finanzverwaltung
Renate Schwab
Tanja Kreuz
Grazia Stebler
Verantwortlich für
die Gemeinde
Golaten
[email protected]
Tel. 032 392 11 54
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Traktandenliste der Gemeindeversammlung
EINWOHNERGEMEINDE
KALLNACH
ORDENTLICHE VERSAMMLUNG
vom
Montag, 30. Mai 2016, 20.00 Uhr,
Mehrzweckhalle in Kallnach
TRAKTANDEN

ORGANISATION
1.
Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Kallnach
Beratung und Genehmigung der Anpassungen
2.
Überbauungsordnung (UeO) „Verlegung Römerstrasse“ und
Baubewilligung nach Art. 88 Abs. 6 BauG
Beratung und Genehmigung
3.
Organisationsreglement des Schulverbandes Aarberg
Beratung und Genehmigung
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
FINANZEN
4.
Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Kallnach für das
Jahr 2015
Beratung und Genehmigung
5.
Kreditabrechnung
Kenntnisnahme folgender Abrechnung:
Sanierungsprojekt Maueracker; Sanierung der Kanalisation im
Bereich Bergweg/Mauerackerweg

INFRASTRUKTUR
6.
Verlängerung Gehweg am Krosenrain sowie Sanierung der
Werkleitungen
a) Beratung und Genehmigung
b) Genehmigung des Projektkredites

ALLGEMEINES
7.
8.
Mitteilungen des Gemeinderates
Verschiedenes
Protokoll
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 28. November
2015 hat der Gemeinderat anlässlich der Sitzung vom 12. Januar 2016
genehmigt. Es lag anschliessend während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei Kallnach öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
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Reglemente
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 3 liegen 30 Tage vor der
Versammlung zur Einsichtnahme auf der Gemeindeverwaltung Kallnach
auf.
Botschaft
Die einzelnen Geschäfte werden im Sinne einer Botschaft im Detail erläutert. Diese Ausführungen können ab Freitag, 20. Mai 2016 auf der
Gemeindeschreiberei Kallnach eingesehen oder gratis bezogen werden.
Die Botschaft wird auf www.kallnach.ch/aktuelles/ aus der Gemeindeversammlung aufgeschaltet.
Rechtsmittel
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss Art. 92 ff.
Gemeindegesetz innerhalb einer Frist von 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg Gemeindebeschwerde geführt werden.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Kallnach angemeldet sind, werden
zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Nicht Stimmberechtigte können der Gemeindeversammlung als Zuhörerinnen bzw. Zuhörer beiwohnen.
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Gesamterneuerungswahlen 2016
Zur Neubestellung der Gemeindebehörde für die Amtsperiode 2017 –
2020 werden auf Sonntag, 30. Oktober 2016, mit allfälligen Stichwahlen am 27. November 2016, die folgenden Urnenwahlen angesetzt
und im Sinne des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde
Kallnach veröffentlicht.
Zu wählen sind:
1.
Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz)
a. Der gesamte Gemeinderat
2.
Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
a. Der/Die Gemeinde- und GemeinderatspräsidentIn
(7 Sitze)
(in einer
Person)
Das Wahlrecht steht jeder Person zu, die in kantonalen Angelegenheiten
stimmberechtigt ist und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnt.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Freitag,
16. September 2016, 17.00 Uhr, im Besitze der Gemeindeschreiberei
sein. Jede Partei oder Wählergruppe kann sich mit eigenen Wahlvorschlägen an den Wahlen beteiligten.
Formvorschriften
Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten:
 Die Angaben der zu treffenden Wahl.
 Die Namen der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten mit Geburtsjahr und Wohnadresse.
 Die deutlich lesbaren Unterschriften von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen.
 Der Wahlvorschlag muss am Kopf zur Unterscheidung von anderen
Vorschlägen eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen
(Partei, Wählergruppe, usw.).
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 Die Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu
vergeben sind. Bei Proporzwahlen darf jeder einzelne Kandidat zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden. Ein und derselbe Kandidat darf nur auf einer Liste vorgeschlagen werden.
 Listenverbindungen sind nicht zulässig.
Die im Majorzverfahren zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten für
das Amt der/des Gemeinde- und Gemeindepräsidenten/in nehmen auch
an der Proporzwahl für die 7 Gemeinderatsmitglieder teil.
Wird der/die zum/zur Gemeindepräsident/in Erkorene nicht gleichzeitig in
den Gemeinderat gewählt, so fällt von den in den Gemeinderat Gewählten jene/r aus der Wahl, welche/r derselben Liste angehört wie der/die
Gemeindepräsident/in und dort am wenigsten Stimmen erhalten hat. Bei
Stimmengleichheit ist die Reihenfolge auf der Liste massgebend, d.h.
der/die später Genannte scheidet aus.
Werden bis zum Schluss der Anmeldefrist nicht mehr Wahlvorschläge
eingereicht als Sitze zu besetzen sind, so gelangt das Verfahren der
stillen Wahl zur Anwendung.
Die Stimmabgabe findet im üblichen Wahllokal und zu den gewohnten
Zeiten statt, die später zusammen mit den eingereichten Wahlvorschlägen veröffentlicht werden.
Gemeinderat Kallnach
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Kreuz Kallnach AG
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 28. November 2015 haben die
anwesenden Stimmberechtigten mit 157 Ja- gegen 18 Nein-Stimmen der
Beteiligung an der Aktiengesellschaft „Kreuz Kallnach AG“ zugestimmt.
Der Notar hat in der Zwischenzeit die nötigen Gründungsunterlagen
(Gründungsurkunde, Statuten, Gründungsbericht und Anmeldung an das
Handelsregisteramt des Kantons Bern) ausgearbeitet.
Am 21. März 2016 fand im Restaurant Kreuz eine Orientierungsversammlung für die interessierten Aktionäre statt. Gemeinsam wurden die
Gründungsakten besprochen und wo nötig bereinigt.
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Der Gründungsakt findet am Donnerstag, 2. Juni 2016, um 19.00 Uhr im
Saal des Restaurant Weisses Kreuz in Kallnach statt. Voraussichtlich
werden 30 Aktionäre mit einem Aktienkapital von Fr. 980‘000.00 die
Gründung vollziehen. Wie bereits angekündigt, werden die Einwohnersowie Burgergemeinde Kallnach die Mehrheit des Aktienkapitals besitzen.
Der Verwaltungsrat wird aus 5 Personen bestehen. Die Einwohnergemeinde wird mit zwei und die Burgergemeinde mit einem Mitglied
vertreten sein.
Mit der heutigen Grundeigentümerin der Kreuz-Parzellen (Erbengemeinschaft Schenk) wurde ein Kaufvorvertrag abgeschlossen. Nach der
Gründung der Aktiengesellschaft wird der definitive Kaufvertrag über
eine Kaufsumme von 1.4 Mio. Franken abgeschlossen. Nutzen und
Gefahr beginnen am 1. Juli 2016.
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Trinkwasserwerte
Gemäss den amtlichen Untersuchungen des Kantonalen Laboratoriums
hat das Trinkwasser der Gemeindeversorgung den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.
Grundwasser Maueracker, Kallnach
Härtegrad (französische)
Nitrat
37.7°f
26mg/l
Das Trinkwasser besteht aus einem Gemisch aus Quellwasser Krosenrain
und dem Grundwasser Maueracker. Das Wasser wird mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert.
Pumpwerk Grien, Niederried
Härtegrad (französische)
Nitrat
29.1°f
32mg/l
Autoeinstellhallenplatz zu vermieten
Die Genossenschaft altersgerechtes Wohnen Kallnach vermietet ab
sofort in der Einstellhalle der Liegenschaften Mitteldorf 25 und 27
(hinter Metzgerei Meyer) einen Einstellhallenplatz für einen Personenwagen.
Der Mietzins beträgt Fr. 100.00 pro Monat.
Interessierte melden sich bitte bei Rolf Hässig, immobrunner.ch GmbH,
Stadtplatz 20, 3270 Aarberg (Telefon 032 392 73 25)
Genossenschaft altersgerechtes
Wohnen Kallnach
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Wichtige Mitteilung an alle Hundehalter
Die Hundetaxe wird nicht mehr bar
auf der Gemeindeverwaltung eingezogen!
Jeweils im Sommer wird Ihnen eine Rechnung
für die Begleichung der Taxe zugestellt.
Hundemarken werden keine mehr abgegeben!
Die Rechnungstellung erfolgt gemäss dem Verzeichnis
„AMICUS“.

Sollten seit dem letzten Jahr Veränderungen 
eingetreten sein, melden Sie diese bitte auf der
Gemeindeverwaltung Kallnach.
Alle Hundehalter werden gebeten, nicht mehr lebende Hunde
bei der Datenbank AMICUS unter folgender Nummer zu melden:
Identitas AG, Stauffacherstrasse, 130A CH-3014 Bern,
Tel. 0848 777 100
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Aus der Schule
Skilager (22.-26. Februar 2016)
Die 5./6. Klasse reiste dieses Jahr ausnahmsweise nach Kandersteg ins Skilager. Obwohl sich das Wetter nicht von der besten Seite zeigte, waren die
Mittelstufenkinder jeden Tag auf der Skipiste beim Oeschinensee. Da das Lagerhaus
etwas abgelegen stand, mussten die Kinder jeweils mit dem Ortsbus vom Skigebiet zur
Hütte gefahren werden. Die modern eingerichtete Hütte liess jedoch keine Wünsche
offen und die Kinder schliefen in Viererzimmern.
Die 7.-9. Klasse reiste traditionell in die Elsigenalp oberhalb Frutigen. Trotz zum Teil
garstigen Schnee- und Wetterverhältnissen fuhren alle jeden Tag mehrere Stunden
Ski/Snowboard und genossen die Zeit in der Skihütte des Skiclubs Frutigen. Neben
einem Spielabend fanden auch ein Wok-Contest, ein Skirennen und weitere Aktionen
statt. Im nächsten Jahr werden wieder beide Lager im Skigebiet Metschalp-Elsigenalp
stattfinden. Das Lager dauert vom 20.-24. Februar 2017.
Die Schule Kallnach möchte sich noch bei den „Sponsoren“ des Skilagers 2016 bedanken. Neben dem Gewerbeverein hat auch die Burgergemeinde Niederried einen
namhaften Betrag an die beiden Skilager bezahlt. Dies ermöglicht es, den Familien
nach wie vor einen Lagerbeitrag von Fr. 160.- /je Kind zu erheben.
Aktionstag „Konfliktlösung“
Am 6. April trafen sich alle Kinder der Schule Kallnach in der MZH zur Aktion
Konfliktlösung. Jede Klasse hat unter Anleitung der Klassenlehrpersonen Videos,
Theaterstücke oder Lieder einstudiert und hat diese vorgetragen. Im Wesentlichen
ging es darum, den Kindern nochmals die 4 Phasen der Konfliktlösung praktisch in
Erinnerung zu rufen.
Was ist passiert?
Gefühle formulieren
Lösungen suchen
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Abmachung treffen
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Ferienplan der Schule
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Vereinsanlässe
Datum
1. Mai 2016
6./7. Mai 2016
7. Mai 2016
8. Mai 2016
8. Mai 2016
9. Mai 2016
11. Mai 2016
12. Mai 2016
14. Mai 2016
15. Mai 2016
15. Mai 2016
16. Mai 2016
20. Mai 2016
21. Mai 2016
Anlass
Verein
Ort
Konfirmation
Backen
Mittelländisches Schwingfest
Muttertagsrisotto
Konfirmation
Monatsübung
Ausflug Harderkulm
Elternvortrag zur „Zyklus-Show“ des
MFM-Projekts für 10-12 jährige Mädchen
Festzelteinweihung
Singen in Kirche
Jodlerzmorge
Jungtierschau
Burgerversammlung
Workshop "Die Zyklus-Show für 10-12
jährige Mädchen (MFM-Projekt)"
Kirchgemeinde
Frauenverein
Jodlerklub
MG-Kallnach
Kirchgemeinde
Samariterverein Kallnach-Niederried
Seniorenvereinigung
Kallnach
Ofenhaus
Oberbalm
Burgerschopf
Kallnach
Elternkreis Kallnach-Niederried
Kallnach
Verein Moonlight
Gemischter Chor Kallnach
Jodlerklub
OV Kallnach
Burgergemeinde
Niederried
Kirche Kallnach
MZH Kallnach
Elternkreis Kallnach-Niederried
Kallnach
22. Mai 2016 Lesung "Achim Parterre"
28. Mai 2016
29. Mai 2016
30. Mai 2016
3. – 5. Juni 2016
8. Juni 2016
11. Juni 2016
13. Juni 2016
18. Juni 2016
27. Juni 2016
30. Juni 2016
8. Juli 2016
9. Juli 2016
20. Juli 2016
Chauffeuren Kurs BLS-AED Grundkurs
Kirchgemeindeversammlung
Gemeindeversammlung
Kantonales Jodlerfest 2016
Überraschungsabend für Frauen
Samariterreise
Monatsübung
eidg. Musikfest
Platzkonzert
Platzkonzert
Fischessen
Grümpelturnier
Bräteln
Kultur- und Bibliotheksverein
Kallnach-Niederried
Samariterverein Kallnach-Niederried
Kirchgemeinde
Gemeinde
Jodlerklub
Elternkreis Kallnach-Niederried
Samariterverein Kallnach-Niederried
Samariterverein Kallnach-Niederried
MG-Kallnach
MG-Kallnach
MG-Kallnach
OK-Grümpelturnier
OK-Grümpelturnier
Seniorenvereinigung
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Medienraum neues Schulhaus
Kirche Kallnach
MZH Kallnach
Steffisburg
Montreux
Rest. Bahnhof Kallnach
Rest. Rössli Niederried
MZH Kallnach
MZH Kallnach
Waldhütte Kallnach
1. August 2016 1. August-Feier
1. August 2016 Bundesfeier
15. August 2016 Bräteln
Abenteuer-Event für Kinder mit
19. August 2016
Übernachtung im Zelt
Elternvortrag zu „Agenten auf dem Weg“
30. August 2016
für 10-12 jährige Knaben
"Agenten auf dem Weg",
3. September 2016
für 10-12 jährige Knaben
2. September 2016 Raclette-Essen
4. September 2016 Aare-Gottesdienst
5. September 2016 Monatsübung
11. September 2016 Gottesdienst Johns kleine Farm
11. September 2016 Seeländisches Jodler Treffen
13. September 2016 Blutspenden
14. September 2016 Besuch Metzger AG und Nyffeler AG
18. September 2016 Bettag
15. Oktober 2016 Nothelfer
17. Oktober 2016 Vortrag
21. Oktober 2016 Jungbürgerfeier
23. Oktober 2016 Suppen-Tag
2. November 2016 Senioren-Jass-Nachmittag
4. November 2016
6. November 2016
6. November 2016
9./ 11. November 2016
11./12. November 2016
12./13. November 2016
13. November 2016
14. November 2016
17. November 2016
18./19. November 2016
Lottomatch
Lottomatch
Altersheim
Basteln mit Kindern
Backen
Turnervorstellung
Abendgottesdienst
Monatsübung
Altersnachmittag
Turnervorstellung
Gemeinde
Gemeinde
Samariterverein Kallnach-Niederried
Schulhaus
Kallnach
Elternkreis Kallnach-Niederried
Elternkreis Kallnach-Niederried
Kallnach
Elternkreis Kallnach-Niederried
Kallnach
Gemischter Chor Kallnach
Kirchgemeinde
Samariterverein Kallnach-Niederried
Kirchgemeinde
Jodlerklub
Samariterverein Kallnach-Niederried
Seniorenvereinigung
Jodlerklub
Samariterverein Kallnach-Niederried
Samariterverein Kallnach-Niederried
Gemeinde
Kirchgemeinde
Kultur- und Bibliotheksverein
Kallnach-Niederried
MG-Kallnach
MG-Kallnach
Jodlerklub
Elternkreis Kallnach-Niederried
Frauenverein
Turnverein Kallnach
Akkordeon-Orchester Aarberg-Kallnach
Samariterverein Kallnach-Niederried
Gemeinde
Turnverein Kallnach
MZH Kallnach
Niederried
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Johns kleine Farm Kallnach
Rapperswil
MZH Kallnach
Kirche Kallnach
Kurslokal Feuerwehrmagazin
Kurslokal Feuerwehrmagazin
Kallnach
MZH Kallnach
MZH Kallnach
MZH Kallnach
MZH Kallnach
Aarberg
Kallnach
Ofenhaus
MZH Kallnach
Kirche Kallnach
Kallnach
MZH Kallnach
19. November 2016 Büchervorstellen bei Kaffee und Kuchen
19. November 2016
20. November 2016
25. November 2016
26. November 2016
2. - 4. Dezember 2016
3. Dezember 2016
4. Dezember 2016
9. Dezember 2016
11. Dezember 2016
11. Dezember 2016
12. Dezember 2016
16. Dezember 2016
26. Dezember 2016
13. Januar 2017
13. Januar 2017
13. Januar 2017
20. Januar 2017
21./22. Januar 2017
25. Januar 2017
27. Januar 2017
27. Januar 2017
27. Januar 2017
28. Januar 2017
Chauffeuren Kurs 1. Hilfe
Konzert
Burgerversammlung
Gemeindeversammlung
5er- Konkurrenz
Der Samichlaus kommt
Chinderchörli Jubiläum 20 J
Weihnachtsmarkt
Kirchgemeindeversammlung
Adventskonzert
Chlauser
Jodler Weihnachten
Redlet
Hauptversammlung
Hauptversammlung
Hauptversammlung
Hauptversammlung
Konzert und Theater
Konzert und Theater
Hauptversammlung
Hauptversammlung
Hauptversammlung
Konzert und Theater
3. Februar 2017 Hauptversammlung
5. Februar 2017
9. Februar 2017
10. Februar 2017
11. Februar 2017
18. Februar 2017
10. März 2017
Redlet
Konzert und Theater
Hauptversammlung
Konzert und Theater
Konzert und Theater
Hauptversammlung
Kultur- und Bibliotheksverein
Kallnach-Niederried
Samariterverein Kallnach-Niederried
Akkordeon-Orchester Aarberg-Kallnach
Burgergemeinde
Gemeinde
OV Kallnach
Elternkreis Kallnach-Niederried
Jodlerklub
Jodlerklub
Kirchgemeinde
MG-Kallnach MG-Bargen
Samariterverein Kallnach-Niederried
Jodlerklub
Schützen
MR Kallnach
Frauenriege Kallnach
Damenturnverein
MG-Kallnach
Gemischter Chor Kallnach
Gemischter Chor Kallnach
Turnverein Kallnach
Samariterverein Kallnach-Niederried
Jodlerklub
Gemischter Chor Kallnach
Kultur- und Bibliotheksverein
Kallnach-Niederried
Kleinkaliberschützen
MG-Kallnach
Elternkreis Kallnach-Niederried
MG-Kallnach
MG-Kallnach
Gemischter Chor Kallnach
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Bibliothek
Rest. Kreuz Kallnach
MZH Kallnach
Aarberg
Kallnach
MZH Kallnach
Murten
Kirche Kallnach
MZH Bargen
Schürstube
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Bahnhof Kallnach
Rest. Rössli Niederried
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Rössli Niederried
Rest. Kreuz Kallnach
Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
13. März 2017
17./18. März 2017
1. April 2017
2. April 2017
5. April 2017
5. April 2017
8. April 2017
13. April 2017
15. April 2017
Vereinskonvent
Backen
Konzert u Theater
Konzert u Theater
Konzert u Theater
Hauptversammlung
Konzert u Theater
Konzert u Theater
Konzert u Theater
Samariterverein Kallnach-Niederried
Frauenverein
Jodlerklub
Jodlerklub
Jodlerklub
Moonlight Verein
Jodlerklub
Jodlerklub
Jodlerklub
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Rest. Kreuz Kallnach
Ofenhaus
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rest. Kreuz Kallnach
Rückblick CLEAN-UP Kallnach und Niederried 2015
Geschätzte Einwohnerinnen, geschätzte Einwohner,
Gemeinsam mit der Schule Kallnach und der Bevölkerung haben wir am
letztjährigen, nationalen Clean-Up Day mitgemacht.
Am Freitag 11. September 2015 hat die Schule Kallnach das Thema
aufgegriffen und die Schulkinder auf das Thema Littering
(Englisch: Vermüllung) sensibilisiert.
Auch auf dem Schulgelände haben die Schülerinnen und Schüler
mehrere Abfallsäcke voll Unrat gesammelt. Natürlich kamen dabei auch
viele anlässlich von Anlässen in der MZH weggeworfene Gegenstände und
Abfälle zum Vorschein. Diese Aktion muss sicherlich mehrere Male im Jahr
durchgeführt werden.
Am Samstag 12. September um 9.00 Uhr haben wir uns mit den motivierten Helferinnen und Helfern aus der Bevölkerung getroffen und an ausgewählten Standorten Müll eingesammelt.
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Fussball
Grümpu-Chiubi
Kallnach
Freitag, Samstag, 8./9. Juli 2016
---------------------------Freitag, 8. Juli ab 18.00 Uhr
Fischessen
Antrinket und Bielersee Felchen
vom Fischer, Dubler Chrigu aus
Lüscherz
Menu
Felchen mit Brot oder Pommes Frites
Bratwurst von Meyer’s mit Brot oder Pommes Frites
Bar mit Live Music von DJ Dänu S
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Fussball
Grümpu-Chiubi
Kallnach
Samstag, 9. Juli 2016
Kallnach Arena (Schulhaus)
Das OK Grümpu – Chiubi führt das traditionelle Dorfturnier für
Kallnach, Niederried und Bargen durch. Der Austragungsort ist
der Schulhausrasen, (bei Regen die MZH) Kallnach.
Festwirtschaft, Bar, heisse Musik und coole Drinks !!!
Kategorien: -Schüler :
Kindergarten - 4. Klasse
5. Klasse - 9. Klasse
-Dorfmannschaften (Sie und Er)
Anmeldung und Sponsoring bis 27. Juni 2016 bei:
Nadine Köhli Tel. 078 846 40 41 /
E-Mail: [email protected]
Wir freuen uns auf ein faires Turnier und eine fette
Party!
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Anmeldung für das
Grümpelturnier Kallnach
9. Juli 2015
(Kein Verschiebedatum)
Das OK Grümpu – Chiubi führt das traditionelle Dorfturnier für Kallnach,
Niederried durch. Der Austragungsort ist der Schulhausrasen, (bei Regen
die MZH) Kallnach.
Das Turnier ist für folgende Kategorien offen:
Kat. A:
Kindergarten bis 4. Klasse
Kat. B:
Schüler 5, bis 9. Klasse
Kat. C:
Dorf und Vereinsmannschaften
Fr. 40.Fr. 40.Fr. 60.-
Jede Mannschaft erhält nach Abschluss des Spielprogramms und einbezahlter Teilnahmegebühr einen Preis.
Die definitive Anmeldung erfolgt ausschliesslich mit der Einzahlung der
Teilnahmegebühr auf unser Bankkonto.
Auf dem Einzahlungsschein muss der Mannschaftsname und die Kategorie in Blockschrift angegeben werden.
Anmeldeschluss:
27. Juni 2016
Postadresse:
Nadine Köhli, Hinterfeldweg 6, 3283 Kallnach
E.mail: [email protected] 078 846 40 41
Reglement und Spielplan werden ca. 5 Tage vor dem Turnier zugestellt.
Schienbein – Schoner sind für alle Spieler obligatorisch !
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Wer Blut spendet – rettet Leben
Nach über 50 Jahren Blutspenden in Kallnach sind wir glücklich jedes
Jahr wieder viele Spender und Spenderinnen bei uns begrüßen zu
dürfen.
Die wichtigsten Kriterien für eine Blutspende ist ein guter Gesundheitszustand, das Alter, ein Mindestgewicht von 50 kg, keine größeren Operationen und keine Geburt in den letzten 12 Monaten, keine Risikosituationen, keine Einnahme von bestimmten Medikamenten, Wartefristen nach
Aufenthalten in Ländern mit spezifischen Infektionskrankheiten, keine
Tätowierungen und Piercings und keine Bluttransfusionen. Informationen
hierzu finden sie unter www.blutspende.ch.
Bei unserer letzten Blutspendeaktion am 15.03.2016, durften wir
3 Personen ehren:
Herr Winkelmann Robert mit 60 Spenden, Herr Roth Markus mit 40
Spenden und Herr Köhli Ueli mit 60 Spenden. Wir gratulieren ganz
herzlich und danken für das große Engagement und die Motivation den
Menschen zu helfen.
Bei der diesjährigen Blutspendenaktion konnten wir wiederum 67
motivierte Spender begrüssen. Davon waren 9 Erstspender.
Wir hoffen, bei der nächsten
Blutspendenaktion vom 13. September 2016
viele freiwillige Spenderinnen und Spender begrüssen zu dürfen.
Sabine Müller, Präsidentin
www.svkn.ch
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Meldepflicht für Tageseltern
Für Personen, die sich allgemein anbieten, Kinder unter zwölf Jahren
gegen Entschädigung regelmässig tagsüber in ihrem Haushalt zu
betreuen, besteht eine Meldepflicht. Pflegeeltern haben sich bei der
zuständigen Kindes – und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu melden
wenn folgende Fälle eintreten:
• Die Betreuung erfolgt gegen Entschädigung (z.B. Geld, Naturalien,
Dienstleistungen etc.).
• Die Tätigkeit wird regelmässig ausgeführt.
Aufsicht
Gemäss Artikel 7 PVO (Pflegekinderverordnung) untersteht die Tagespflege der Pflegekinderaufsicht. Das heisst, alle gemeldeten Tagespflegefamilien werden mindestens einmal jährlich von der für ihre Gemeinde
beauftragten Pflegekinderaufsicht besucht. Es sei denn die Tageseltern
pflegen die Zusammenarbeit mit den Tagesfamilienorganisationen (TFO).
Arbeiten Tageseltern mit diesen Organisationen zusammen, wird die
Aufsicht durch die TFO vorgenommen. Die Aufsicht durch die Pflegekinderaufsicht der Gemeinde fällt in diesem Fall weg.
Meldungen
Die Meldungen sind schriftlich an die Kindes – und Erwachsenenschutzbehörde, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, 032 391 23 83 zu richten. Das
entsprechende Meldeformular finden Sie unter www.jgk.be.ch unter der
Rubrik „Kindes –und Erwachsenenschutz“.
Fragen
Für Fragen steht Ihnen die Pflegekinderaufsicht Ihrer Gemeinde gerne zur
Verfügung:
Anna Gfeller, Sozialabteilung Aarberg, Bahnhofstrasse 12, 3270 Aarberg
032 391 25 30
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Das Altersleitbild wird umgesetzt
Aarberg
Bargen
Bühl
Hermrigen
Kallnach
Kappelen
Walperswil
Radelfingen
Das Altersleitbild wurde durch alle acht Gemeinderäte
genehmigt und unterzeichnet.
Der Seniorenrat Aarberg +7 hat im Februar mit der Konkretisierung
begonnen. Ein speziell dafür lanciertes Umsetzungsprojekt hat folgende
Ziele:
• Das Umsetzungsprojekt dient der Konkretisierung der Massnahmen
• Es ist das Instrument für die Arbeit des Seniorenrates und der
Gemeinden
• An Hand des Umsetzungsprojektes können die Effekte der
Massnahmen verfolgt und geprüft werden
Die Grundlage für die 20 Massnahmen bilden die folgenden Handlungsfelder und Leitsätze:
Unterstützung der Selbständigkeit und der Gesundheit im Alter
Leitsatz: Die Gemeinden unterstützen Initiativen, welche die Selbständigkeit und Gesundheit der Bevölkerung im Alter fördern und setzen sich für
Rahmenbedingungen ein, welche Selbständigkeit und Gesundheit im
Alter unterstützen.
Unterstützung der Pflege / Betreuung zu Hause und Entlastung
betreuender Angehöriger
Leitsatz: Die Gemeinden anerkennen die Bedeutung der Betreuung und
Pflege durch Angehörige und Nachbarn an. Sie unterstützen im Rahmen
ihrer Kompetenzen und Möglichkeiten die pflegenden Angehörigen und
die Dienstleister der Region.
Zukunftsorientierte Wohn- und Betreuungsplätze
Leitsatz: Die Gemeinden stellen sicher, dass altersgerechte Wohnungen
den Bedürfnissen entsprechend geplant und realisiert werden.
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Versorgungsangebote bei Krankheit im Alter
Leitsatz: Die Gemeinden unterstützen die Etablierung von Hausarztpraxen in verschiedenen Formen. Sie sorgen koordiniert und im Rahmen
ihrer Möglichkeiten für Rahmenbedingungen, welche die ärztliche Versorgung in Zukunft sicherstellen.
Bedarfsgerechtes Angebot von stationären Pflege- und
Betreuungseinrichtungen
Leitsatz: Die Gemeinden setzen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten
dafür ein, dass für unsere Menschen im Alter genügend Pflegeplätze zur
Verfügung stehen.
Breite Auseinandersetzung mit der Altersversorgung
Leitsatz: Die Gemeinden stellen sicher, dass ihre Altersplanung periodisch, mindestens alle fünf Jahre aktualisiert wird und in die regionale
Planung einfliesst.
Qualitätssicherung
Leitsatz: Die Gemeinden lassen sich periodisch über den Fortschritt der
beschlossenen Massnahmen orientieren. Sie ergreifen allfällig notwendige Korrekturmassnahmen.
Der Seniorenrat Aarberg+7 wird jährlich einmal den Gemeinden ein
Reporting mit Empfehlungen über die Entwicklung der Umsetzung der
Massnahmen vorlegen.
Samuel Ruggli
Präsident Seniorenrat Aarberg +7
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Umweltschutz, Lufthygiene; Verbrennen von Abfällen
Es ist bekannt, dass in vielen privaten Öfen und Cheminées Müll verbrannt
wird. Mit einem Aschen-Schnelltest (dazu braucht es einige Lösungen,
Pipetten und eine Aschenprobe) kann der Kaminfeger heute nachweisen,
was im Ofen verbrannt wurde.
Wer seinen Müll unsachgemäss im Ofen entsorgt, vergiftet sich und seine
nächste Umgebung. Das Dioxin bleibt beim Verursacher, es steigt mit dem
Rauch auf und fällt in nächster Umgebung wieder auf die Erde, ins Gras
und in die Lebensmittel. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass
auch in unserer Gemeinde im Freien, in Fässern sowie in dafür ungeeigneten Kleinanlagen wie Holzfeuerungen und Kaminöfen unerlaubterweise
Abfälle verbrannt werden.
Die Abfallspezialisten im Bundesamt für Umwelt (BAFU) schätzen, dass in
jedem vierten Haushalt, der mit einem Holzofen oder einer Feuerstelle
ausgerüstet ist, regelmässig Abfall verbrannt wird. Fazit: Seit 1980 ist der
Dioxinausstoss der Haushalte um 50 Prozent gestiegen und ist nun doppelt
so hoch wie die Dioxinemissionen aller Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen zusammen. Wer heimlich ein Kilogramm Abfall verfeuert, verursacht gleich viel Dioxin, wie eine modern ausgerüstete Kehrichtverbrennungsanlage, die 10‘000 Kilogramm Müll verbrennt!
Behandeltes Holz (wie Alt- und Restholz), beschichtete Tetrapackungen,
farbig bedruckter Karton, Kunststoff-Stopfmaterial (wie Styropor, Plastik
oder Eierschachteln aus Plastik), PET-Flaschen, PVC-Behälter, Prospekte
und Zeitungen dürfen nicht verfeuert werden!
Verboten
Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 4 und 5 des Gesetzes
zur Reinhaltung der Luft sowie Art. 26a der Luftreinhalteverordnung das
Verbrennen von Abfällen im Freien und in Kaminöfen verboten ist.
Gestattet
Nur trockene, natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien
noch verbrannt werden, wenn das Verbrennen ohne Beeinträchtigung
der Nachbarschaft durch Rauch, Gerüche, Feuergefahr oder andere lästige
Immissionen erfolgt. Mottende Feuer sind hingegen ganz klar nicht
gestattet.
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Tipp
Sollen trockene Ast- und Holzhaufen verbrannt werden, sind diese vorher
umzuschichten (Unterschlupf für Kleintiere wie Igel usw.) beim Feuerentfachen hilft wenig Zeitungspapier, noch besser sind Holzspäne, Rinde
oder feiner Reisig.
Am besten verzichten wir gänzlich auf das Verbrennen von den gestatteten natürlichen Abfällen und benützen die Möglichkeiten gemäss unserem
Abfallmerkblatt wie z.B. Grünabfuhr oder Häckseldienst. Sind es uns die
allenfalls gesparten wenigen Franken wert, dafür unsere Gesundheit aufs
Spiel zu setzen.
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Stiftung für
Gesundheitsförderung
und Suchtfragen
Alkoholprobleme.....und die Familie?
Von Sucht sind nicht nur diejenigen betroffen, welche selber konsumieren.
Familienmitglieder werden durch die Suchterkrankung in verschiedenen
Lebensbereichen stark tangiert. Gut eine halbe Million Menschen hat
mindestens eine Person in der engeren Familie mit einem Alkoholproblem.
Trotz der immensen Belastungen, denen Angehörige ausgesetzt sind,
machen sie nur einen kleinen Teil der Hilfesuchenden auf Suchtberatungsstellen aus. Scham und hohe Erwartungen an sich selbst dürften mit zu
den Gründen für diese Zurückhaltung gehören. Angehörigen ist zu
empfehlen, für sich selbst Unterstützung in Anspruch zu nehmen, denn sie
leiden oft psychisch, und bei einigen zeigen sich Auswirkungen der Belastung durch körperliche Symptome. Die Haltung von Menschen aus dem
nahen Umfeld kann eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, im
Verhalten der betroffenen Person eine Veränderung anzuregen.
Kinder aus alkoholbelasteten Familien sind als Angehörige besonders
gefährdet. Sie hüten oft das Familiengeheimnis „Alkoholismus“. Sie fühlen
sich am elterlichen Konsumverhalten mitschuldig und übernehmen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Eltern, was die eigene gesunde Entwicklung beeinträchtigen kann.
Ein erster möglicher Schritt aus der Verstrickung mit der Sucht von Angehörigen oder Nahestehenden ist es, sich auf einer Suchtfachstelle, beim
Arzt oder der Ärztin über das Thema Abhängigkeit und Sucht zu informieren. Durch das Besprechen der Situation mit einer Fachperson brechen
Angehörige oft zum ersten Mal ihr jahrelanges Schweigen und entlasten
sich dadurch. Unterstützende Beratungsgespräche ermöglichen es ihnen,
sich aktiv mit ihrer Rolle in der Beziehung auseinander zu setzen und als
Motivator/-innen die betroffene Person zum Handeln zu ermutigen.
Weitere Unterstützung kann zudem die Teilnahme an einer fachlich
begleiteten Gesprächsgruppe für Angehörige bieten, wo u.a. Informationen über Suchtentwicklung sowie das Spannungsfeld zwischen Unterstützen und Abgrenzen vermittelt und ausgetauscht werden.
Weitere Auskünfte: Berner Gesundheit, Zentralstrasse 63a, 2502 Biel,
Tel. 032 329 33 70, [email protected], www.bernergesundheit.ch.
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Holen Sie die Welt zu sich nach Hause!
Werden Sie YFU-Gastfamilie.
YFU-Gastfamilie zu sein, heisst, ein Austauschjahr zu machen – ohne
wegzufahren: Im Zusammenleben mit einem Austauschschüler/einer
Austauschschülerin im Alter zwischen 15 und 18 Jahren entdecken Sie eine
fremde Kultur direkt bei sich zu Hause. Ausserdem lernen Sie Ihren
Familienalltag von einer anderen Seite kennen und sehen bisher selbstverständlich Geglaubtes aus einem neuen Blickwinkel.
Als Gastfamilie schenken Sie einem jungen Menschen für 10-11 Monate
ein zweites Zuhause in der Welt. Das heisst, Sie nehmen ihn in Ihrer
Familie auf und bieten ihm ein freies Bett und einen Platz am Tisch (inkl.
Verpflegung). Motivation für die Aufnahme eines Austauschschülers/einer
Austauschschülerin soll das Interesse am interkulturellen Austausch sein.
YFU-Gastfamilien erhalten keine finanzielle Entschädigung.
Paare mit Kindern, Paare ohne Kinder, gleichgeschlechtliche Paare, Alleinerziehende, Patchwork-Familien etc. – alle sind eingeladen, Gastfamilie zu
werden. Was zählt, ist die Bereitschaft, eine Austauschschülerin oder
einen Austauschschüler als neues Mitglied in der Familie aufzunehmen.
Möchten Sie mehr wissen zum Thema „Gastfamilie sein“? Melden Sie sich
unverbindlich bei YFU Schweiz (Monbijoustrasse 73, Postfach 1090, 3000
Bern 23, 031 305 30 60, [email protected]) oder besuchen Sie unsere Webseite:
www.yfu.ch. – YFU-Austauschschüler/-innen kommen in aller Regel
Anfang August in der Schweiz an.
Der Verein YFU Schweiz, der über mehr als 60 Jahre Erfahrung auf dem
Gebiet des Jugendaustausches verfügt, arbeitet nicht gewinnorientiert und
wird als wohltätige Institution vom Bund unterstützt.
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