Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Kallnach Nr. 2 von Mai 2016 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 1 von 40 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aus dem Gemeinderat 4-10 2. Aus der Gemeindeverwaltung 11-12 3. Aus der Schule 13-14 4. Aus den Vereinen 15-26 5. Kinder und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung 27-30 6. Für unsere Seniorinnen und Senioren 31-32 7. Und Ausserdem 33-40 Herausgeber: Nächste Ausgabe: Redaktionsschluss: Gemeinderat Kallnach August 2016 Donnerstag, 28. Juli 2016 Der Redaktionsschluss ist verbindlich. Später eintreffende Texte werden nicht mehr berücksichtigt. Beiträge sind zu richten an: Gemeindeverwaltung 3283 Kallnach [email protected] [email protected] Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 2 von 40 Gemeindeverwaltung Gemeindehaus: Schmittenrain 2, 3283 Kallnach Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: 032 392 14 16 032 392 60 75 [email protected] www.kallnach.ch Öffnungszeiten: Montag – Freitag: Donnerstag: Abteilung Gemeindeschreiberei 08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Mitarbeiter Beat Läderach Nadine Varga Kontakt [email protected] Tel. 032 392 14 16 Theodor Kohler Finanzverwaltung Renate Schwab Tanja Kreuz Grazia Stebler Verantwortlich für die Gemeinde Golaten [email protected] Tel. 032 392 11 54 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 3 von 40 Traktandenliste der Gemeindeversammlung EINWOHNERGEMEINDE KALLNACH ORDENTLICHE VERSAMMLUNG vom Montag, 30. Mai 2016, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle in Kallnach TRAKTANDEN ORGANISATION 1. Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Kallnach Beratung und Genehmigung der Anpassungen 2. Überbauungsordnung (UeO) „Verlegung Römerstrasse“ und Baubewilligung nach Art. 88 Abs. 6 BauG Beratung und Genehmigung 3. Organisationsreglement des Schulverbandes Aarberg Beratung und Genehmigung Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 4 von 40 FINANZEN 4. Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Kallnach für das Jahr 2015 Beratung und Genehmigung 5. Kreditabrechnung Kenntnisnahme folgender Abrechnung: Sanierungsprojekt Maueracker; Sanierung der Kanalisation im Bereich Bergweg/Mauerackerweg INFRASTRUKTUR 6. Verlängerung Gehweg am Krosenrain sowie Sanierung der Werkleitungen a) Beratung und Genehmigung b) Genehmigung des Projektkredites ALLGEMEINES 7. 8. Mitteilungen des Gemeinderates Verschiedenes Protokoll Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 28. November 2015 hat der Gemeinderat anlässlich der Sitzung vom 12. Januar 2016 genehmigt. Es lag anschliessend während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei Kallnach öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 5 von 40 Reglemente Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme auf der Gemeindeverwaltung Kallnach auf. Botschaft Die einzelnen Geschäfte werden im Sinne einer Botschaft im Detail erläutert. Diese Ausführungen können ab Freitag, 20. Mai 2016 auf der Gemeindeschreiberei Kallnach eingesehen oder gratis bezogen werden. Die Botschaft wird auf www.kallnach.ch/aktuelles/ aus der Gemeindeversammlung aufgeschaltet. Rechtsmittel Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss Art. 92 ff. Gemeindegesetz innerhalb einer Frist von 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg Gemeindebeschwerde geführt werden. Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Kallnach angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Nicht Stimmberechtigte können der Gemeindeversammlung als Zuhörerinnen bzw. Zuhörer beiwohnen. Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 6 von 40 Gesamterneuerungswahlen 2016 Zur Neubestellung der Gemeindebehörde für die Amtsperiode 2017 – 2020 werden auf Sonntag, 30. Oktober 2016, mit allfälligen Stichwahlen am 27. November 2016, die folgenden Urnenwahlen angesetzt und im Sinne des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Kallnach veröffentlicht. Zu wählen sind: 1. Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) a. Der gesamte Gemeinderat 2. Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) a. Der/Die Gemeinde- und GemeinderatspräsidentIn (7 Sitze) (in einer Person) Das Wahlrecht steht jeder Person zu, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnt. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Freitag, 16. September 2016, 17.00 Uhr, im Besitze der Gemeindeschreiberei sein. Jede Partei oder Wählergruppe kann sich mit eigenen Wahlvorschlägen an den Wahlen beteiligten. Formvorschriften Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten: Die Angaben der zu treffenden Wahl. Die Namen der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten mit Geburtsjahr und Wohnadresse. Die deutlich lesbaren Unterschriften von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen. Der Wahlvorschlag muss am Kopf zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Partei, Wählergruppe, usw.). Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 7 von 40 Die Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu vergeben sind. Bei Proporzwahlen darf jeder einzelne Kandidat zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden. Ein und derselbe Kandidat darf nur auf einer Liste vorgeschlagen werden. Listenverbindungen sind nicht zulässig. Die im Majorzverfahren zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt der/des Gemeinde- und Gemeindepräsidenten/in nehmen auch an der Proporzwahl für die 7 Gemeinderatsmitglieder teil. Wird der/die zum/zur Gemeindepräsident/in Erkorene nicht gleichzeitig in den Gemeinderat gewählt, so fällt von den in den Gemeinderat Gewählten jene/r aus der Wahl, welche/r derselben Liste angehört wie der/die Gemeindepräsident/in und dort am wenigsten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit ist die Reihenfolge auf der Liste massgebend, d.h. der/die später Genannte scheidet aus. Werden bis zum Schluss der Anmeldefrist nicht mehr Wahlvorschläge eingereicht als Sitze zu besetzen sind, so gelangt das Verfahren der stillen Wahl zur Anwendung. Die Stimmabgabe findet im üblichen Wahllokal und zu den gewohnten Zeiten statt, die später zusammen mit den eingereichten Wahlvorschlägen veröffentlicht werden. Gemeinderat Kallnach Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 8 von 40 Kreuz Kallnach AG Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 28. November 2015 haben die anwesenden Stimmberechtigten mit 157 Ja- gegen 18 Nein-Stimmen der Beteiligung an der Aktiengesellschaft „Kreuz Kallnach AG“ zugestimmt. Der Notar hat in der Zwischenzeit die nötigen Gründungsunterlagen (Gründungsurkunde, Statuten, Gründungsbericht und Anmeldung an das Handelsregisteramt des Kantons Bern) ausgearbeitet. Am 21. März 2016 fand im Restaurant Kreuz eine Orientierungsversammlung für die interessierten Aktionäre statt. Gemeinsam wurden die Gründungsakten besprochen und wo nötig bereinigt. Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 9 von 40 Der Gründungsakt findet am Donnerstag, 2. Juni 2016, um 19.00 Uhr im Saal des Restaurant Weisses Kreuz in Kallnach statt. Voraussichtlich werden 30 Aktionäre mit einem Aktienkapital von Fr. 980‘000.00 die Gründung vollziehen. Wie bereits angekündigt, werden die Einwohnersowie Burgergemeinde Kallnach die Mehrheit des Aktienkapitals besitzen. Der Verwaltungsrat wird aus 5 Personen bestehen. Die Einwohnergemeinde wird mit zwei und die Burgergemeinde mit einem Mitglied vertreten sein. Mit der heutigen Grundeigentümerin der Kreuz-Parzellen (Erbengemeinschaft Schenk) wurde ein Kaufvorvertrag abgeschlossen. Nach der Gründung der Aktiengesellschaft wird der definitive Kaufvertrag über eine Kaufsumme von 1.4 Mio. Franken abgeschlossen. Nutzen und Gefahr beginnen am 1. Juli 2016. Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 10 von 40 Trinkwasserwerte Gemäss den amtlichen Untersuchungen des Kantonalen Laboratoriums hat das Trinkwasser der Gemeindeversorgung den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. Grundwasser Maueracker, Kallnach Härtegrad (französische) Nitrat 37.7°f 26mg/l Das Trinkwasser besteht aus einem Gemisch aus Quellwasser Krosenrain und dem Grundwasser Maueracker. Das Wasser wird mittels einer Ultraviolettanlage desinfiziert. Pumpwerk Grien, Niederried Härtegrad (französische) Nitrat 29.1°f 32mg/l Autoeinstellhallenplatz zu vermieten Die Genossenschaft altersgerechtes Wohnen Kallnach vermietet ab sofort in der Einstellhalle der Liegenschaften Mitteldorf 25 und 27 (hinter Metzgerei Meyer) einen Einstellhallenplatz für einen Personenwagen. Der Mietzins beträgt Fr. 100.00 pro Monat. Interessierte melden sich bitte bei Rolf Hässig, immobrunner.ch GmbH, Stadtplatz 20, 3270 Aarberg (Telefon 032 392 73 25) Genossenschaft altersgerechtes Wohnen Kallnach Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 11 von 40 Wichtige Mitteilung an alle Hundehalter Die Hundetaxe wird nicht mehr bar auf der Gemeindeverwaltung eingezogen! Jeweils im Sommer wird Ihnen eine Rechnung für die Begleichung der Taxe zugestellt. Hundemarken werden keine mehr abgegeben! Die Rechnungstellung erfolgt gemäss dem Verzeichnis „AMICUS“. Sollten seit dem letzten Jahr Veränderungen eingetreten sein, melden Sie diese bitte auf der Gemeindeverwaltung Kallnach. Alle Hundehalter werden gebeten, nicht mehr lebende Hunde bei der Datenbank AMICUS unter folgender Nummer zu melden: Identitas AG, Stauffacherstrasse, 130A CH-3014 Bern, Tel. 0848 777 100 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 12 von 40 Aus der Schule Skilager (22.-26. Februar 2016) Die 5./6. Klasse reiste dieses Jahr ausnahmsweise nach Kandersteg ins Skilager. Obwohl sich das Wetter nicht von der besten Seite zeigte, waren die Mittelstufenkinder jeden Tag auf der Skipiste beim Oeschinensee. Da das Lagerhaus etwas abgelegen stand, mussten die Kinder jeweils mit dem Ortsbus vom Skigebiet zur Hütte gefahren werden. Die modern eingerichtete Hütte liess jedoch keine Wünsche offen und die Kinder schliefen in Viererzimmern. Die 7.-9. Klasse reiste traditionell in die Elsigenalp oberhalb Frutigen. Trotz zum Teil garstigen Schnee- und Wetterverhältnissen fuhren alle jeden Tag mehrere Stunden Ski/Snowboard und genossen die Zeit in der Skihütte des Skiclubs Frutigen. Neben einem Spielabend fanden auch ein Wok-Contest, ein Skirennen und weitere Aktionen statt. Im nächsten Jahr werden wieder beide Lager im Skigebiet Metschalp-Elsigenalp stattfinden. Das Lager dauert vom 20.-24. Februar 2017. Die Schule Kallnach möchte sich noch bei den „Sponsoren“ des Skilagers 2016 bedanken. Neben dem Gewerbeverein hat auch die Burgergemeinde Niederried einen namhaften Betrag an die beiden Skilager bezahlt. Dies ermöglicht es, den Familien nach wie vor einen Lagerbeitrag von Fr. 160.- /je Kind zu erheben. Aktionstag „Konfliktlösung“ Am 6. April trafen sich alle Kinder der Schule Kallnach in der MZH zur Aktion Konfliktlösung. Jede Klasse hat unter Anleitung der Klassenlehrpersonen Videos, Theaterstücke oder Lieder einstudiert und hat diese vorgetragen. Im Wesentlichen ging es darum, den Kindern nochmals die 4 Phasen der Konfliktlösung praktisch in Erinnerung zu rufen. Was ist passiert? Gefühle formulieren Lösungen suchen Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Abmachung treffen Seite 13 von 40 Ferienplan der Schule Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 14 von 40 Vereinsanlässe Datum 1. Mai 2016 6./7. Mai 2016 7. Mai 2016 8. Mai 2016 8. Mai 2016 9. Mai 2016 11. Mai 2016 12. Mai 2016 14. Mai 2016 15. Mai 2016 15. Mai 2016 16. Mai 2016 20. Mai 2016 21. Mai 2016 Anlass Verein Ort Konfirmation Backen Mittelländisches Schwingfest Muttertagsrisotto Konfirmation Monatsübung Ausflug Harderkulm Elternvortrag zur „Zyklus-Show“ des MFM-Projekts für 10-12 jährige Mädchen Festzelteinweihung Singen in Kirche Jodlerzmorge Jungtierschau Burgerversammlung Workshop "Die Zyklus-Show für 10-12 jährige Mädchen (MFM-Projekt)" Kirchgemeinde Frauenverein Jodlerklub MG-Kallnach Kirchgemeinde Samariterverein Kallnach-Niederried Seniorenvereinigung Kallnach Ofenhaus Oberbalm Burgerschopf Kallnach Elternkreis Kallnach-Niederried Kallnach Verein Moonlight Gemischter Chor Kallnach Jodlerklub OV Kallnach Burgergemeinde Niederried Kirche Kallnach MZH Kallnach Elternkreis Kallnach-Niederried Kallnach 22. Mai 2016 Lesung "Achim Parterre" 28. Mai 2016 29. Mai 2016 30. Mai 2016 3. – 5. Juni 2016 8. Juni 2016 11. Juni 2016 13. Juni 2016 18. Juni 2016 27. Juni 2016 30. Juni 2016 8. Juli 2016 9. Juli 2016 20. Juli 2016 Chauffeuren Kurs BLS-AED Grundkurs Kirchgemeindeversammlung Gemeindeversammlung Kantonales Jodlerfest 2016 Überraschungsabend für Frauen Samariterreise Monatsübung eidg. Musikfest Platzkonzert Platzkonzert Fischessen Grümpelturnier Bräteln Kultur- und Bibliotheksverein Kallnach-Niederried Samariterverein Kallnach-Niederried Kirchgemeinde Gemeinde Jodlerklub Elternkreis Kallnach-Niederried Samariterverein Kallnach-Niederried Samariterverein Kallnach-Niederried MG-Kallnach MG-Kallnach MG-Kallnach OK-Grümpelturnier OK-Grümpelturnier Seniorenvereinigung Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 15 von 40 Medienraum neues Schulhaus Kirche Kallnach MZH Kallnach Steffisburg Montreux Rest. Bahnhof Kallnach Rest. Rössli Niederried MZH Kallnach MZH Kallnach Waldhütte Kallnach 1. August 2016 1. August-Feier 1. August 2016 Bundesfeier 15. August 2016 Bräteln Abenteuer-Event für Kinder mit 19. August 2016 Übernachtung im Zelt Elternvortrag zu „Agenten auf dem Weg“ 30. August 2016 für 10-12 jährige Knaben "Agenten auf dem Weg", 3. September 2016 für 10-12 jährige Knaben 2. September 2016 Raclette-Essen 4. September 2016 Aare-Gottesdienst 5. September 2016 Monatsübung 11. September 2016 Gottesdienst Johns kleine Farm 11. September 2016 Seeländisches Jodler Treffen 13. September 2016 Blutspenden 14. September 2016 Besuch Metzger AG und Nyffeler AG 18. September 2016 Bettag 15. Oktober 2016 Nothelfer 17. Oktober 2016 Vortrag 21. Oktober 2016 Jungbürgerfeier 23. Oktober 2016 Suppen-Tag 2. November 2016 Senioren-Jass-Nachmittag 4. November 2016 6. November 2016 6. November 2016 9./ 11. November 2016 11./12. November 2016 12./13. November 2016 13. November 2016 14. November 2016 17. November 2016 18./19. November 2016 Lottomatch Lottomatch Altersheim Basteln mit Kindern Backen Turnervorstellung Abendgottesdienst Monatsübung Altersnachmittag Turnervorstellung Gemeinde Gemeinde Samariterverein Kallnach-Niederried Schulhaus Kallnach Elternkreis Kallnach-Niederried Elternkreis Kallnach-Niederried Kallnach Elternkreis Kallnach-Niederried Kallnach Gemischter Chor Kallnach Kirchgemeinde Samariterverein Kallnach-Niederried Kirchgemeinde Jodlerklub Samariterverein Kallnach-Niederried Seniorenvereinigung Jodlerklub Samariterverein Kallnach-Niederried Samariterverein Kallnach-Niederried Gemeinde Kirchgemeinde Kultur- und Bibliotheksverein Kallnach-Niederried MG-Kallnach MG-Kallnach Jodlerklub Elternkreis Kallnach-Niederried Frauenverein Turnverein Kallnach Akkordeon-Orchester Aarberg-Kallnach Samariterverein Kallnach-Niederried Gemeinde Turnverein Kallnach MZH Kallnach Niederried Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 16 von 40 Johns kleine Farm Kallnach Rapperswil MZH Kallnach Kirche Kallnach Kurslokal Feuerwehrmagazin Kurslokal Feuerwehrmagazin Kallnach MZH Kallnach MZH Kallnach MZH Kallnach MZH Kallnach Aarberg Kallnach Ofenhaus MZH Kallnach Kirche Kallnach Kallnach MZH Kallnach 19. November 2016 Büchervorstellen bei Kaffee und Kuchen 19. November 2016 20. November 2016 25. November 2016 26. November 2016 2. - 4. Dezember 2016 3. Dezember 2016 4. Dezember 2016 9. Dezember 2016 11. Dezember 2016 11. Dezember 2016 12. Dezember 2016 16. Dezember 2016 26. Dezember 2016 13. Januar 2017 13. Januar 2017 13. Januar 2017 20. Januar 2017 21./22. Januar 2017 25. Januar 2017 27. Januar 2017 27. Januar 2017 27. Januar 2017 28. Januar 2017 Chauffeuren Kurs 1. Hilfe Konzert Burgerversammlung Gemeindeversammlung 5er- Konkurrenz Der Samichlaus kommt Chinderchörli Jubiläum 20 J Weihnachtsmarkt Kirchgemeindeversammlung Adventskonzert Chlauser Jodler Weihnachten Redlet Hauptversammlung Hauptversammlung Hauptversammlung Hauptversammlung Konzert und Theater Konzert und Theater Hauptversammlung Hauptversammlung Hauptversammlung Konzert und Theater 3. Februar 2017 Hauptversammlung 5. Februar 2017 9. Februar 2017 10. Februar 2017 11. Februar 2017 18. Februar 2017 10. März 2017 Redlet Konzert und Theater Hauptversammlung Konzert und Theater Konzert und Theater Hauptversammlung Kultur- und Bibliotheksverein Kallnach-Niederried Samariterverein Kallnach-Niederried Akkordeon-Orchester Aarberg-Kallnach Burgergemeinde Gemeinde OV Kallnach Elternkreis Kallnach-Niederried Jodlerklub Jodlerklub Kirchgemeinde MG-Kallnach MG-Bargen Samariterverein Kallnach-Niederried Jodlerklub Schützen MR Kallnach Frauenriege Kallnach Damenturnverein MG-Kallnach Gemischter Chor Kallnach Gemischter Chor Kallnach Turnverein Kallnach Samariterverein Kallnach-Niederried Jodlerklub Gemischter Chor Kallnach Kultur- und Bibliotheksverein Kallnach-Niederried Kleinkaliberschützen MG-Kallnach Elternkreis Kallnach-Niederried MG-Kallnach MG-Kallnach Gemischter Chor Kallnach Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 17 von 40 Bibliothek Rest. Kreuz Kallnach MZH Kallnach Aarberg Kallnach MZH Kallnach Murten Kirche Kallnach MZH Bargen Schürstube Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rest. Bahnhof Kallnach Rest. Rössli Niederried Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rest. Rössli Niederried Rest. Kreuz Kallnach Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach 13. März 2017 17./18. März 2017 1. April 2017 2. April 2017 5. April 2017 5. April 2017 8. April 2017 13. April 2017 15. April 2017 Vereinskonvent Backen Konzert u Theater Konzert u Theater Konzert u Theater Hauptversammlung Konzert u Theater Konzert u Theater Konzert u Theater Samariterverein Kallnach-Niederried Frauenverein Jodlerklub Jodlerklub Jodlerklub Moonlight Verein Jodlerklub Jodlerklub Jodlerklub Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 18 von 40 Rest. Kreuz Kallnach Ofenhaus Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rest. Kreuz Kallnach Rückblick CLEAN-UP Kallnach und Niederried 2015 Geschätzte Einwohnerinnen, geschätzte Einwohner, Gemeinsam mit der Schule Kallnach und der Bevölkerung haben wir am letztjährigen, nationalen Clean-Up Day mitgemacht. Am Freitag 11. September 2015 hat die Schule Kallnach das Thema aufgegriffen und die Schulkinder auf das Thema Littering (Englisch: Vermüllung) sensibilisiert. Auch auf dem Schulgelände haben die Schülerinnen und Schüler mehrere Abfallsäcke voll Unrat gesammelt. Natürlich kamen dabei auch viele anlässlich von Anlässen in der MZH weggeworfene Gegenstände und Abfälle zum Vorschein. Diese Aktion muss sicherlich mehrere Male im Jahr durchgeführt werden. Am Samstag 12. September um 9.00 Uhr haben wir uns mit den motivierten Helferinnen und Helfern aus der Bevölkerung getroffen und an ausgewählten Standorten Müll eingesammelt. Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 19 von 40 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 20 von 40 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 21 von 40 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 22 von 40 Fussball Grümpu-Chiubi Kallnach Freitag, Samstag, 8./9. Juli 2016 ---------------------------Freitag, 8. Juli ab 18.00 Uhr Fischessen Antrinket und Bielersee Felchen vom Fischer, Dubler Chrigu aus Lüscherz Menu Felchen mit Brot oder Pommes Frites Bratwurst von Meyer’s mit Brot oder Pommes Frites Bar mit Live Music von DJ Dänu S Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 23 von 40 Fussball Grümpu-Chiubi Kallnach Samstag, 9. Juli 2016 Kallnach Arena (Schulhaus) Das OK Grümpu – Chiubi führt das traditionelle Dorfturnier für Kallnach, Niederried und Bargen durch. Der Austragungsort ist der Schulhausrasen, (bei Regen die MZH) Kallnach. Festwirtschaft, Bar, heisse Musik und coole Drinks !!! Kategorien: -Schüler : Kindergarten - 4. Klasse 5. Klasse - 9. Klasse -Dorfmannschaften (Sie und Er) Anmeldung und Sponsoring bis 27. Juni 2016 bei: Nadine Köhli Tel. 078 846 40 41 / E-Mail: [email protected] Wir freuen uns auf ein faires Turnier und eine fette Party! Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 24 von 40 Anmeldung für das Grümpelturnier Kallnach 9. Juli 2015 (Kein Verschiebedatum) Das OK Grümpu – Chiubi führt das traditionelle Dorfturnier für Kallnach, Niederried durch. Der Austragungsort ist der Schulhausrasen, (bei Regen die MZH) Kallnach. Das Turnier ist für folgende Kategorien offen: Kat. A: Kindergarten bis 4. Klasse Kat. B: Schüler 5, bis 9. Klasse Kat. C: Dorf und Vereinsmannschaften Fr. 40.Fr. 40.Fr. 60.- Jede Mannschaft erhält nach Abschluss des Spielprogramms und einbezahlter Teilnahmegebühr einen Preis. Die definitive Anmeldung erfolgt ausschliesslich mit der Einzahlung der Teilnahmegebühr auf unser Bankkonto. Auf dem Einzahlungsschein muss der Mannschaftsname und die Kategorie in Blockschrift angegeben werden. Anmeldeschluss: 27. Juni 2016 Postadresse: Nadine Köhli, Hinterfeldweg 6, 3283 Kallnach E.mail: [email protected] 078 846 40 41 Reglement und Spielplan werden ca. 5 Tage vor dem Turnier zugestellt. Schienbein – Schoner sind für alle Spieler obligatorisch ! ------------------------------------------------------------------------------------------- Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 25 von 40 Wer Blut spendet – rettet Leben Nach über 50 Jahren Blutspenden in Kallnach sind wir glücklich jedes Jahr wieder viele Spender und Spenderinnen bei uns begrüßen zu dürfen. Die wichtigsten Kriterien für eine Blutspende ist ein guter Gesundheitszustand, das Alter, ein Mindestgewicht von 50 kg, keine größeren Operationen und keine Geburt in den letzten 12 Monaten, keine Risikosituationen, keine Einnahme von bestimmten Medikamenten, Wartefristen nach Aufenthalten in Ländern mit spezifischen Infektionskrankheiten, keine Tätowierungen und Piercings und keine Bluttransfusionen. Informationen hierzu finden sie unter www.blutspende.ch. Bei unserer letzten Blutspendeaktion am 15.03.2016, durften wir 3 Personen ehren: Herr Winkelmann Robert mit 60 Spenden, Herr Roth Markus mit 40 Spenden und Herr Köhli Ueli mit 60 Spenden. Wir gratulieren ganz herzlich und danken für das große Engagement und die Motivation den Menschen zu helfen. Bei der diesjährigen Blutspendenaktion konnten wir wiederum 67 motivierte Spender begrüssen. Davon waren 9 Erstspender. Wir hoffen, bei der nächsten Blutspendenaktion vom 13. September 2016 viele freiwillige Spenderinnen und Spender begrüssen zu dürfen. Sabine Müller, Präsidentin www.svkn.ch Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 26 von 40 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 27 von 40 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 28 von 40 Meldepflicht für Tageseltern Für Personen, die sich allgemein anbieten, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entschädigung regelmässig tagsüber in ihrem Haushalt zu betreuen, besteht eine Meldepflicht. Pflegeeltern haben sich bei der zuständigen Kindes – und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu melden wenn folgende Fälle eintreten: • Die Betreuung erfolgt gegen Entschädigung (z.B. Geld, Naturalien, Dienstleistungen etc.). • Die Tätigkeit wird regelmässig ausgeführt. Aufsicht Gemäss Artikel 7 PVO (Pflegekinderverordnung) untersteht die Tagespflege der Pflegekinderaufsicht. Das heisst, alle gemeldeten Tagespflegefamilien werden mindestens einmal jährlich von der für ihre Gemeinde beauftragten Pflegekinderaufsicht besucht. Es sei denn die Tageseltern pflegen die Zusammenarbeit mit den Tagesfamilienorganisationen (TFO). Arbeiten Tageseltern mit diesen Organisationen zusammen, wird die Aufsicht durch die TFO vorgenommen. Die Aufsicht durch die Pflegekinderaufsicht der Gemeinde fällt in diesem Fall weg. Meldungen Die Meldungen sind schriftlich an die Kindes – und Erwachsenenschutzbehörde, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, 032 391 23 83 zu richten. Das entsprechende Meldeformular finden Sie unter www.jgk.be.ch unter der Rubrik „Kindes –und Erwachsenenschutz“. Fragen Für Fragen steht Ihnen die Pflegekinderaufsicht Ihrer Gemeinde gerne zur Verfügung: Anna Gfeller, Sozialabteilung Aarberg, Bahnhofstrasse 12, 3270 Aarberg 032 391 25 30 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 29 von 40 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 30 von 40 Das Altersleitbild wird umgesetzt Aarberg Bargen Bühl Hermrigen Kallnach Kappelen Walperswil Radelfingen Das Altersleitbild wurde durch alle acht Gemeinderäte genehmigt und unterzeichnet. Der Seniorenrat Aarberg +7 hat im Februar mit der Konkretisierung begonnen. Ein speziell dafür lanciertes Umsetzungsprojekt hat folgende Ziele: • Das Umsetzungsprojekt dient der Konkretisierung der Massnahmen • Es ist das Instrument für die Arbeit des Seniorenrates und der Gemeinden • An Hand des Umsetzungsprojektes können die Effekte der Massnahmen verfolgt und geprüft werden Die Grundlage für die 20 Massnahmen bilden die folgenden Handlungsfelder und Leitsätze: Unterstützung der Selbständigkeit und der Gesundheit im Alter Leitsatz: Die Gemeinden unterstützen Initiativen, welche die Selbständigkeit und Gesundheit der Bevölkerung im Alter fördern und setzen sich für Rahmenbedingungen ein, welche Selbständigkeit und Gesundheit im Alter unterstützen. Unterstützung der Pflege / Betreuung zu Hause und Entlastung betreuender Angehöriger Leitsatz: Die Gemeinden anerkennen die Bedeutung der Betreuung und Pflege durch Angehörige und Nachbarn an. Sie unterstützen im Rahmen ihrer Kompetenzen und Möglichkeiten die pflegenden Angehörigen und die Dienstleister der Region. Zukunftsorientierte Wohn- und Betreuungsplätze Leitsatz: Die Gemeinden stellen sicher, dass altersgerechte Wohnungen den Bedürfnissen entsprechend geplant und realisiert werden. Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 31 von 40 Versorgungsangebote bei Krankheit im Alter Leitsatz: Die Gemeinden unterstützen die Etablierung von Hausarztpraxen in verschiedenen Formen. Sie sorgen koordiniert und im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Rahmenbedingungen, welche die ärztliche Versorgung in Zukunft sicherstellen. Bedarfsgerechtes Angebot von stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen Leitsatz: Die Gemeinden setzen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür ein, dass für unsere Menschen im Alter genügend Pflegeplätze zur Verfügung stehen. Breite Auseinandersetzung mit der Altersversorgung Leitsatz: Die Gemeinden stellen sicher, dass ihre Altersplanung periodisch, mindestens alle fünf Jahre aktualisiert wird und in die regionale Planung einfliesst. Qualitätssicherung Leitsatz: Die Gemeinden lassen sich periodisch über den Fortschritt der beschlossenen Massnahmen orientieren. Sie ergreifen allfällig notwendige Korrekturmassnahmen. Der Seniorenrat Aarberg+7 wird jährlich einmal den Gemeinden ein Reporting mit Empfehlungen über die Entwicklung der Umsetzung der Massnahmen vorlegen. Samuel Ruggli Präsident Seniorenrat Aarberg +7 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 32 von 40 Umweltschutz, Lufthygiene; Verbrennen von Abfällen Es ist bekannt, dass in vielen privaten Öfen und Cheminées Müll verbrannt wird. Mit einem Aschen-Schnelltest (dazu braucht es einige Lösungen, Pipetten und eine Aschenprobe) kann der Kaminfeger heute nachweisen, was im Ofen verbrannt wurde. Wer seinen Müll unsachgemäss im Ofen entsorgt, vergiftet sich und seine nächste Umgebung. Das Dioxin bleibt beim Verursacher, es steigt mit dem Rauch auf und fällt in nächster Umgebung wieder auf die Erde, ins Gras und in die Lebensmittel. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass auch in unserer Gemeinde im Freien, in Fässern sowie in dafür ungeeigneten Kleinanlagen wie Holzfeuerungen und Kaminöfen unerlaubterweise Abfälle verbrannt werden. Die Abfallspezialisten im Bundesamt für Umwelt (BAFU) schätzen, dass in jedem vierten Haushalt, der mit einem Holzofen oder einer Feuerstelle ausgerüstet ist, regelmässig Abfall verbrannt wird. Fazit: Seit 1980 ist der Dioxinausstoss der Haushalte um 50 Prozent gestiegen und ist nun doppelt so hoch wie die Dioxinemissionen aller Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen zusammen. Wer heimlich ein Kilogramm Abfall verfeuert, verursacht gleich viel Dioxin, wie eine modern ausgerüstete Kehrichtverbrennungsanlage, die 10‘000 Kilogramm Müll verbrennt! Behandeltes Holz (wie Alt- und Restholz), beschichtete Tetrapackungen, farbig bedruckter Karton, Kunststoff-Stopfmaterial (wie Styropor, Plastik oder Eierschachteln aus Plastik), PET-Flaschen, PVC-Behälter, Prospekte und Zeitungen dürfen nicht verfeuert werden! Verboten Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 4 und 5 des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft sowie Art. 26a der Luftreinhalteverordnung das Verbrennen von Abfällen im Freien und in Kaminöfen verboten ist. Gestattet Nur trockene, natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien noch verbrannt werden, wenn das Verbrennen ohne Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch Rauch, Gerüche, Feuergefahr oder andere lästige Immissionen erfolgt. Mottende Feuer sind hingegen ganz klar nicht gestattet. Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 33 von 40 Tipp Sollen trockene Ast- und Holzhaufen verbrannt werden, sind diese vorher umzuschichten (Unterschlupf für Kleintiere wie Igel usw.) beim Feuerentfachen hilft wenig Zeitungspapier, noch besser sind Holzspäne, Rinde oder feiner Reisig. Am besten verzichten wir gänzlich auf das Verbrennen von den gestatteten natürlichen Abfällen und benützen die Möglichkeiten gemäss unserem Abfallmerkblatt wie z.B. Grünabfuhr oder Häckseldienst. Sind es uns die allenfalls gesparten wenigen Franken wert, dafür unsere Gesundheit aufs Spiel zu setzen. Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 34 von 40 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 35 von 40 Stiftung für Gesundheitsförderung und Suchtfragen Alkoholprobleme.....und die Familie? Von Sucht sind nicht nur diejenigen betroffen, welche selber konsumieren. Familienmitglieder werden durch die Suchterkrankung in verschiedenen Lebensbereichen stark tangiert. Gut eine halbe Million Menschen hat mindestens eine Person in der engeren Familie mit einem Alkoholproblem. Trotz der immensen Belastungen, denen Angehörige ausgesetzt sind, machen sie nur einen kleinen Teil der Hilfesuchenden auf Suchtberatungsstellen aus. Scham und hohe Erwartungen an sich selbst dürften mit zu den Gründen für diese Zurückhaltung gehören. Angehörigen ist zu empfehlen, für sich selbst Unterstützung in Anspruch zu nehmen, denn sie leiden oft psychisch, und bei einigen zeigen sich Auswirkungen der Belastung durch körperliche Symptome. Die Haltung von Menschen aus dem nahen Umfeld kann eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, im Verhalten der betroffenen Person eine Veränderung anzuregen. Kinder aus alkoholbelasteten Familien sind als Angehörige besonders gefährdet. Sie hüten oft das Familiengeheimnis „Alkoholismus“. Sie fühlen sich am elterlichen Konsumverhalten mitschuldig und übernehmen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Eltern, was die eigene gesunde Entwicklung beeinträchtigen kann. Ein erster möglicher Schritt aus der Verstrickung mit der Sucht von Angehörigen oder Nahestehenden ist es, sich auf einer Suchtfachstelle, beim Arzt oder der Ärztin über das Thema Abhängigkeit und Sucht zu informieren. Durch das Besprechen der Situation mit einer Fachperson brechen Angehörige oft zum ersten Mal ihr jahrelanges Schweigen und entlasten sich dadurch. Unterstützende Beratungsgespräche ermöglichen es ihnen, sich aktiv mit ihrer Rolle in der Beziehung auseinander zu setzen und als Motivator/-innen die betroffene Person zum Handeln zu ermutigen. Weitere Unterstützung kann zudem die Teilnahme an einer fachlich begleiteten Gesprächsgruppe für Angehörige bieten, wo u.a. Informationen über Suchtentwicklung sowie das Spannungsfeld zwischen Unterstützen und Abgrenzen vermittelt und ausgetauscht werden. Weitere Auskünfte: Berner Gesundheit, Zentralstrasse 63a, 2502 Biel, Tel. 032 329 33 70, [email protected], www.bernergesundheit.ch. Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 36 von 40 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 37 von 40 Holen Sie die Welt zu sich nach Hause! Werden Sie YFU-Gastfamilie. YFU-Gastfamilie zu sein, heisst, ein Austauschjahr zu machen – ohne wegzufahren: Im Zusammenleben mit einem Austauschschüler/einer Austauschschülerin im Alter zwischen 15 und 18 Jahren entdecken Sie eine fremde Kultur direkt bei sich zu Hause. Ausserdem lernen Sie Ihren Familienalltag von einer anderen Seite kennen und sehen bisher selbstverständlich Geglaubtes aus einem neuen Blickwinkel. Als Gastfamilie schenken Sie einem jungen Menschen für 10-11 Monate ein zweites Zuhause in der Welt. Das heisst, Sie nehmen ihn in Ihrer Familie auf und bieten ihm ein freies Bett und einen Platz am Tisch (inkl. Verpflegung). Motivation für die Aufnahme eines Austauschschülers/einer Austauschschülerin soll das Interesse am interkulturellen Austausch sein. YFU-Gastfamilien erhalten keine finanzielle Entschädigung. Paare mit Kindern, Paare ohne Kinder, gleichgeschlechtliche Paare, Alleinerziehende, Patchwork-Familien etc. – alle sind eingeladen, Gastfamilie zu werden. Was zählt, ist die Bereitschaft, eine Austauschschülerin oder einen Austauschschüler als neues Mitglied in der Familie aufzunehmen. Möchten Sie mehr wissen zum Thema „Gastfamilie sein“? Melden Sie sich unverbindlich bei YFU Schweiz (Monbijoustrasse 73, Postfach 1090, 3000 Bern 23, 031 305 30 60, [email protected]) oder besuchen Sie unsere Webseite: www.yfu.ch. – YFU-Austauschschüler/-innen kommen in aller Regel Anfang August in der Schweiz an. Der Verein YFU Schweiz, der über mehr als 60 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Jugendaustausches verfügt, arbeitet nicht gewinnorientiert und wird als wohltätige Institution vom Bund unterstützt. Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 38 von 40 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 39 von 40 Gemeindeverwaltung Kallnach, Schmittenrain 2, 3283 Kallnach, 032 392 14 16 Seite 40 von 40
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