EINWOHNERGEMEINDE KALLNACH ORDENTLICHE VERSAMMLUNG vom Samstag, 28. November 2015, 13.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle, Oberfeld 22, Kallnach TRAKTANDEN Kiesabbau 1. Kiesabbau Challnechwald Informationen über die Verhandlungen mit der Burgergemeinde Kallnach betreffend die Mehrwertabschöpfung Organisation 2. Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Kallnach Genehmigung der Anpassungen im Zusammenhang mit dem Grabfonds 3. Reglement über die Spezialfinanzierung Grabunterhalt Genehmigung 4. Übernahme der Parzelle 487 Restaurant Weisses Kreuz, Kallnach Beschlussfassung über Beteiligung an der Aktiengesellschaft 2 Schiesswesen 5. Sanierung der beiden stillgelegten 300 m-Schiessanlagen sowie der Kleinkaliberanlage in Niederried Beschlussfassung und Krediterteilung Gemeindebetriebe 6. Scheurergässli - Sanierung Kanalisation, Trinkwasserleitung und Strasse Beschlussfassung und Kreditgenehmigung Finanzen 7. Voranschlag der Einwohnergemeinde Kallnach für das Jahr 2016 Genehmigung des Voranschlages 2016 8. Mitteilungen des Gemeinderates 9. Verschiedenes Protokoll Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2015 hat der Gemeinderat am 9. Juni 2015 genehmigt. Es lag während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei Kallnach öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Reglement Die Reglemente (Traktandum 2 + 3) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf. Botschaft Die einzelnen Geschäfte werden im Sinne einer Botschaft im Detail erläutert. Diese Ausführungen können ab Freitag, 20. November 2015 auf der Gemeindeschreiberei Kallnach eingesehen oder gratis bezogen werden. Die Botschaft wird auf www.kallnach.ch/aktuelles/ aus der Gemeindeversammlung aufgeschaltet. 3 Rechtsmittel Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss Art. 92 ff. Gemeindegesetz innerhalb einer Frist von 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg Gemeindebeschwerde geführt werden. Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Kallnach angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Nicht Stimmberechtigte können der Gemeindeversammlung als Zuhörerinnen bzw. Zuhörer beiwohnen. Kallnach, 20. Oktober 2015 Namens des Einwohnergemeinderates Der Präsident: Der Sekretär: Werner Marti Beat Läderach Nr. Nr. 23. Oktober 2015 13. November 2015 PUBLIKATION Anzeiger Aarberg 43 46 vom vom
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