ordentliche versammlung

EINWOHNERGEMEINDE
KALLNACH
ORDENTLICHE VERSAMMLUNG
vom
Samstag, 28. November 2015, 13.30 Uhr,
in der Mehrzweckhalle, Oberfeld 22, Kallnach
TRAKTANDEN
Kiesabbau
1.
Kiesabbau Challnechwald
Informationen über die Verhandlungen mit der Burgergemeinde
Kallnach betreffend die Mehrwertabschöpfung
Organisation
2.
Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde
Kallnach
Genehmigung der Anpassungen im Zusammenhang mit dem
Grabfonds
3.
Reglement über die Spezialfinanzierung Grabunterhalt
Genehmigung
4.
Übernahme der Parzelle 487 Restaurant Weisses Kreuz, Kallnach
Beschlussfassung über Beteiligung an der Aktiengesellschaft
2
Schiesswesen
5.
Sanierung der beiden stillgelegten 300 m-Schiessanlagen sowie der
Kleinkaliberanlage in Niederried
Beschlussfassung und Krediterteilung
Gemeindebetriebe
6.
Scheurergässli - Sanierung Kanalisation, Trinkwasserleitung und
Strasse
Beschlussfassung und Kreditgenehmigung
Finanzen
7.
Voranschlag der Einwohnergemeinde Kallnach für das Jahr 2016
Genehmigung des Voranschlages 2016
8.
Mitteilungen des Gemeinderates
9.
Verschiedenes
Protokoll
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2015 hat der
Gemeinderat am 9. Juni 2015 genehmigt. Es lag während 20 Tagen in der
Gemeindeschreiberei Kallnach öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen
eingegangen.
Reglement
Die Reglemente (Traktandum 2 + 3) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf.
Botschaft
Die einzelnen Geschäfte werden im Sinne einer Botschaft im Detail erläutert.
Diese Ausführungen können ab Freitag, 20. November 2015 auf der
Gemeindeschreiberei Kallnach eingesehen oder gratis bezogen werden. Die
Botschaft wird auf www.kallnach.ch/aktuelles/ aus der Gemeindeversammlung
aufgeschaltet.
3
Rechtsmittel
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss Art. 92 ff.
Gemeindegesetz innerhalb einer Frist von 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg Gemeindebeschwerde geführt werden.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit
mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Kallnach angemeldet sind, werden zur
Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Nicht Stimmberechtigte können der Gemeindeversammlung als Zuhörerinnen
bzw. Zuhörer beiwohnen.
Kallnach, 20. Oktober 2015
Namens des Einwohnergemeinderates
Der Präsident:
Der Sekretär:
Werner Marti
Beat Läderach
Nr.
Nr.
23. Oktober 2015
13. November 2015
PUBLIKATION
Anzeiger Aarberg
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vom
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