Infos

Sozialversicherungszentrum
Verwaltungsgebäude am Marktplatz
St. Gallerstrasse 11, Postfach, 8501 Frauenfeld
T 058 225 75 75, F 058 225 75 76
www.svztg.ch
Administrative Entlastung für Unternehmen bei der AHV-Meldung
Der Bundesrat hebt die unterjährige Meldepflicht neuer Arbeitnehmender auf.
Arbeitgeber müssen künftig den AHV-Ausgleichskassen neu eintretende Mitarbeiter
nicht mehr systematisch innert 30 Tagen ab Stellenantritt, sondern spätestens anlässlich der Lohnabrechnung respektive der Jahresabrechnung zu Beginn des Folgejahres
melden. Ebenfalls aufgehoben wird der bisher zuhanden des Versicherten ausgestellte
Versicherungsnachweis, womit der Anschluss bei der AHV-Ausgleichskasse bestätigt
wurde.
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=61400