Sozialversicherungszentrum Verwaltungsgebäude am Marktplatz St. Gallerstrasse 11, Postfach, 8501 Frauenfeld T 058 225 75 75, F 058 225 75 76 www.svztg.ch Administrative Entlastung für Unternehmen bei der AHV-Meldung Der Bundesrat hebt die unterjährige Meldepflicht neuer Arbeitnehmender auf. Arbeitgeber müssen künftig den AHV-Ausgleichskassen neu eintretende Mitarbeiter nicht mehr systematisch innert 30 Tagen ab Stellenantritt, sondern spätestens anlässlich der Lohnabrechnung respektive der Jahresabrechnung zu Beginn des Folgejahres melden. Ebenfalls aufgehoben wird der bisher zuhanden des Versicherten ausgestellte Versicherungsnachweis, womit der Anschluss bei der AHV-Ausgleichskasse bestätigt wurde. https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=61400
© Copyright 2024 ExpyDoc