Merkblatt Bescheinigung über die Erwerbsausfallentschädigung (EO) Ist die Erwerbsausfallentschädigung geringer als die Arbeitslosenentschädigung, bezahlt die Arbeitslosenversicherung den Differenzbetrag. Für die Abklärung dies Leistungsanspruchs hat die zuständige AHV-Ausgleichskasse der Arbeitslosenkasse die nachstehenden Angaben zu machen. Personalien der versicherten Person Tragen Sie hier die Dienstperiode ein Hier tragen Sie den Betrag der Entschädigung, die Sie erhalten. Falls Sie Kinderzulagen haben, dann bitte auch eintragen.
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