technische Richtlinien

Diese Informationen stellen kein öffentliches Angebot von Aktien dar sondern dienen
lediglich als Information der Aktionäre zur Abwicklung des Bezugsangebots der
A.H.T. Syngas Technology N.V.
Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den Vereinigten Staaten von
Amerika, Kanada, Japan und Australien
Informationen zum Bezugsangebot an die Aktionäre der
A.H.T. Syngas Technology N.V. (nachfolgend „AHT“ oder „Gesellschaft“)
ISIN NL0010872388 / WKN: A12AGY
Beschreibung der Kapitalerhöhung:
Kapitalerhöhung des ausgegebenen Kapitals von derzeit EUR 1.500.000,00 eingeteilt in
1.500.000 auf den Inhaber lautende Aktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Aktie um bis
zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuer auf den Inhaber lautender
Aktien (die „neuen Aktien“) mit einem Nennwert von je EUR 1,00 auf ein ausgegebenes Kapital
von bis zu EUR 2.500.000,00 mit direktem Bezugsrecht der Aktionäre gegen Bareinlagen
durch Ausgabe neuer Aktien im Nennwert von je EUR 1,00. Die neuen Aktien sind ab dem 01.
Januar 2016 (einschließlich) gewinnberechtigt.
Überblick Bezugsangebot, Zeitplan und Abwicklung:
Bezugsverhältnis:
3 zu 2, d.h. drei alte Aktien berechtigen zum Bezug von zwei neuen
Aktien. Der Bezug von einer neuen Aktie oder einem Vielfachen davon
ist möglich.
Bezugspreis:
Der Bezugspreis für die neuen Aktien für die Aktionäre wird
voraussichtlich am 24. Mai 2016 festgelegt und veröffentlicht.
Die Festlegung basiert auf einem Bookbuilding Verfahren im Rahmen
des öffentlichen Angebots in der Preisspanne von EUR 7,00 bis EUR
8,00 EUR je neuer Aktie (Beträge müssen auf ganze EUR oder 50 Cent
enden).
Überbezug:
Ein Mehrbezug ist möglich. Etwaig nicht durch Aktionäre bezogene
Aktien werden ausgewählten Investoren mindestens zum Bezugspreis
zur Zeichnung angeboten.
Bezugsfrist:
24. Mai 2016 bis 06. Juni 2016, 19h00 (voraussichtlich).
Record Day:
23. Mai 2016 (nach Börsenschluss); auf diesen Zeitpunkt ist die
Depotbescheinigung auszustellen.
Ex-Tag:
24. Mai 2016, ab diesem Tag werden die Aktien „Ex-Bezugsrecht“
gehandelt.
Bezugsfristende:
Montag, 6. Juni 2016, 19h00 deutsche Zeit; bis zu diesem Tag ist die
Bezugsanmeldung/Überbezugsanmeldung bei der Gesellschaft
zusammen mit einem geeigneten Nachweis des Aktienbesitzes
einzureichen.
ISIN/WKN bezugsberechtigte Gattung:
NL0010872388 / A12AGY
ISIN/WKN Bezugsrecht:
keine Einbuchung von Bezugsrechten; der Bezugsrechtsnachweis erfolgt mittels Depotauszug / Depotbescheinigung (im
Original) der jeweiligen Depotbank des Aktionärs zum 23. Mai
2016 nach Börsenschluss
Dividendenberechtigung:
ab 1. Januar 2016
Bezugsanmeldung und Zahlung des Bezugspreises:
Formulare für die Bezugsanmeldung können von den Aktionären unter folgenden
Kontaktdaten angefordert werden:
Postalisch:
A.H.T. Syngas Technology N.V., -VerwaltungDiepenbroich 15, 51491 Overath
02206 – 95190 – 10 (Sekretariat / CFO)
02206 – 95190 – 11
[email protected]
www.aht-syngas.com
Telefonisch
Per Fax:
Per email:
Per download:
Mit der postalischen Rücksendung der Bezugsanmeldung sowie Depotauszug
Depotbescheinigung an o.g. Postadresse wird das Bezugsrecht verbindlich ausgeübt.
/
Es wird erwartet, dass der Bezugspreis am 24. Mai 2016 durch eine Unternehmensmitteilung
über ein elektronisches Informationssystem und auf der Homepage bekannt gegeben wird.
Zum Ablauf der Bezugsfrist erhalten die Aktionäre, welche eine wirksame Bezugsanmeldung
rechtzeitig bei der Gesellschaft bis zum 6. Juni 2016 (eingehend) eingereicht haben,
unverzüglich eine Mitteilung von der Gesellschaft über die Höhe der Zuteilung (wobei eine
Zuteilung auf im Rahmen der Bezugsrechtsausübung mindestens zum so festgelegten
Bezugspreis gezeichneten neuen Aktien in voller Höhe des Bezugsverhältnisses erfolgt). Der
Zeichnungsbetrag ist von den Aktionären bis zum Freitag, 10. Juni 2016 einzuzahlen wie folgt:
Zahlbetrag:
IBAN:
Zweck:
gemäß Zuteilungsmitteilung der Emittentin, maximal gemäß eigener
Bezugsanmeldung
DE82 3704 0044 0503 3246 01 (Commerzbank AG, Köln)
Teilnahme an AHT-Kapitalerhöhung
Bezugsrechtshandel:
Es werden keine Bezugsrechte eingebucht und es findet kein Bezugsrechtshandel statt.
Gebühren:
Die Emittentin erstattet keine Gebühren. Die Emittentin erhebt keinerlei eigene Gebühren.
Unterrichtung der Aktionäre / Veröffentlichung des gebilligten Wertpapierprospektes
Im Rahmen des öffentlichen Angebotes wurde ein Wertpapierprospekt (der „Prospekt“) durch
die Niederländische Finanzmarktaufsicht (AFM) am 22. März 2016 gebilligt und an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsucht (BaFin) notifiziert. Der Prospekt sowie
Nachträge hierzu sind veröffentlicht auf der Homepage des Unternehmens unter
www.aht-syngas.com einsehbar (Investor Relations/Aktieninformationen/Kapitalerhöhung.
Freie Exemplare des Prospektes inklusive etwaiger Nachträge sind erhältlich unter den o.g.
Kontaktdaten, während der üblichen Geschäftszeiten.
Die Bekanntmachung zum Bezugsangebot erfolgte am 23. Mai 2016 im niederländischen
Staatscourant und der Zeitung „Trouw“, sowie mittels Corporate News über DGAP nach den
maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der
Gesellschaft unter Bezugnahme auf den Prospekt.
Bevor eine Entscheidung zur Ausübung des Bezugs getroffen und eine
Aktienbezugsanmeldung getätigt wird, wird Aktionären und Investoren empfohlen, den
Prospekt sowie etwaige Nachträge sorgfältig zu lesen und die im Abschnitt „Risikofaktoren“
des Wertpapierprospekts beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
Den bezugsberechtigten Aktionären wird ferner empfohlen, sich vor Abgabe ihrer
Bezugserklärung für die neuen Aktien über die finanzielle Lage der Gesellschaft zu informieren
und insbesondere die aktuellen Corporate News, Pressemitteilungen und Finanzberichte zu
lesen und in ihre Entscheidung einzubeziehen.
Sollten vor Auslieferung der neuen Aktien der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt
sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen
Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.
Verbriefung und Lieferung der neuen Aktien
Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking
AG, Frankfurt, hinterlegt wird. Die neuen Aktien werden den Erwerbern schnellstmöglich nach
Eintrag der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft in deren Depots
eingebucht.
Die neuen Aktien werden unter einer separaten, nicht notierten ISIN geliefert und der
bestehenden
Aktiengattung
umgehend
gleichgestellt,
sofern
die
ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht über die Verwendung
des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 beschlossen hat.
Satzungsgemäß ist der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ausgeschlossen.
Verkaufsbeschränkungen:
Die Gültigkeit dieses Angebotes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den
Niederlanden kann Beschränkungen unterliegen. Personen außerhalb von Deutschland und
den Niederlanden werden gebeten sich zu informieren und die etwaig bestehenden
Beschränkungen einzuhalten.
Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des
Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der USA
registriert. Die neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen in den USA, noch an oder für
Rechnung von US Staatsbürgern weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt
dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den
Registererfordernissen des Securities Act.
Waalre / Overath, im Mai 2016
A.H.T. Syngas Technology N.V