Krankenkassen sollen in Aktien investieren dürfen

Wegen des Niedrigzinsniveaus
Krankenkassen sollen in Aktien investieren dürfen
Weil die niedrigen Zinsen die Kapitalanlagen der Krankenkassen belasten, sollen sie künftig einen Teil ihrer
Finanzrücklagen verstärkt in Aktien investieren dürfen. Hier kommen die Details.
Gesetzliche Krankenkassen sollen künftig einen Teil ihrer Finanzrücklagen in Aktien investieren dürfen.
Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor. Hintergrund der Überlegung sind die
niedrigen Zinsen und ihre Folgen etwa im Bankenwesen. So musste der Gesundheitsfonds laut einem
Bericht der F.A.Z. im vergangenen Jahr rund 1,8 Millionen Euro Strafzinsen an Banken zahlen, weil er
zu viel Geld auf seinen Konten hatte.
Dabei soll die Anlagequote aber begrenzt werden. Sie soll nur für die Reserven gelten, die die Kassen
für die betriebliche Altersvorsorge ihrer Angestellten bilden. Und sie soll bei maximal 10 Prozent des
Anlagebetrags liegen. Auch soll die Anlage nur auf in Euro ausgegebene Aktien zulässig und das
Management „passiv und indexorientiert“ ausgerichtet sein, heißt es weiter in dem Zeitungsbericht.
Wegen der Beschränkung auf die Altersrückstellungen dürften die Kassen ihre Finanzreserven von
aktuell 14,5 Milliarden Euro auch künftig nicht in Aktien anlegen. Weil die Rücklagen wie Betriebsmittel
kurzfristig verfügbar sein müssen, verbiete sich diese Anlage.
Dieser Artikel erschien am 20.05.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/wegen-des-niedrigzinsniveaus-krankenkassen-sollen-in-aktien-investieren-duerfen-1463733458/
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