Wegen des Niedrigzinsniveaus Krankenkassen sollen in Aktien investieren dürfen Weil die niedrigen Zinsen die Kapitalanlagen der Krankenkassen belasten, sollen sie künftig einen Teil ihrer Finanzrücklagen verstärkt in Aktien investieren dürfen. Hier kommen die Details. Gesetzliche Krankenkassen sollen künftig einen Teil ihrer Finanzrücklagen in Aktien investieren dürfen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor. Hintergrund der Überlegung sind die niedrigen Zinsen und ihre Folgen etwa im Bankenwesen. So musste der Gesundheitsfonds laut einem Bericht der F.A.Z. im vergangenen Jahr rund 1,8 Millionen Euro Strafzinsen an Banken zahlen, weil er zu viel Geld auf seinen Konten hatte. Dabei soll die Anlagequote aber begrenzt werden. Sie soll nur für die Reserven gelten, die die Kassen für die betriebliche Altersvorsorge ihrer Angestellten bilden. Und sie soll bei maximal 10 Prozent des Anlagebetrags liegen. Auch soll die Anlage nur auf in Euro ausgegebene Aktien zulässig und das Management „passiv und indexorientiert“ ausgerichtet sein, heißt es weiter in dem Zeitungsbericht. Wegen der Beschränkung auf die Altersrückstellungen dürften die Kassen ihre Finanzreserven von aktuell 14,5 Milliarden Euro auch künftig nicht in Aktien anlegen. Weil die Rücklagen wie Betriebsmittel kurzfristig verfügbar sein müssen, verbiete sich diese Anlage. Dieser Artikel erschien am 20.05.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/wegen-des-niedrigzinsniveaus-krankenkassen-sollen-in-aktien-investieren-duerfen-1463733458/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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