Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung

HINWEISE ZUR VOLLMACHTS- UND WEISUNGSERTEILUNG AN DEN
STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT
Wenn Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit,
mit dem Formular „Vollmachts- und Weisungsformular“ sich durch den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter gemäß Ihren Weisungen vertreten zu lassen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in
diesem Formular. Ferner können Sie auch einen sonstigen Dritten mit der Ausübung Ihrer Aktionärsrechte auf
der Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, bevollmächtigen.
Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG benennt als weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft Herrn Lars Kuhnke, Vorstand der GFEI Aktiengesellschaft, geschäftsansässig in Hannover. Der
Stimmrechtsvertreter ist durch Ihre Vollmacht nur insoweit stimmrechtsbefugt, als Sie ihm eine ausdrückliche
Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt haben. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können Sie die von der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG zur
Verfügung gestellten Formulare verwenden.
Senden Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit der Eintrittskarte oder unter
Angabe Ihrer Eintrittskarten-Nummer (per Post, Telefax oder eingescannt per E-Mail) bis Mittwoch, 29. Juni
2016, 18.00 Uhr MESZ, an folgende Adresse:
Per Briefversand an:
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Office Center Plaza
Mailänder Straße 2
30539 Hannover
Oder via Fax an die folgende Nummer: +49 511 47 40 23 19
Oder via E-Mail an: [email protected]
Wichtige Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass die Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
nach Maßgabe des oben stehenden Abschnitts nicht die ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung
ersetzt. Auch für die Ausübung des Stimmrechts durch den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft ist die Erfüllung der in der Hauptversammlungseinladung erläuterten Teilnahmevoraussetzungen
erforderlich. Sofern Sie bereits eine Eintrittskarte/Eintrittskarten erhalten haben, bitten wir Sie, das Vollmachtsund Weisungsformular vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt entweder zusammen mit der/den
Eintrittskarte(n) oder unter Angabe Ihrer Eintrittskarten-Nummer(n) rechtzeitig an die oben genannte Adresse
zu senden.
Für die Änderung oder den Widerruf von bereits erteilten Vollmachten und Weisungen an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht die oben bereits genannte Adresse bis 29. Juni 2016, 18.00 Uhr zur
Verfügung.
Erhält die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG auf mehreren Übermittlungswegen (Post, Fax oder EMail) Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter, die sich auf dieselbe Aktionärs-Nummer
beziehen, wird die zuletzt erteilte formgültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich
erachtet.
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder die Teilnahme eines bevollmächtigten Dritten an der
Hauptversammlung ist möglich, auch wenn im Vorfeld der Hauptversammlung bereits die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft unter Weisungserteilung bevollmächtigt wurden. Im Falle der persönlichen Teilnahme des
Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung erlischt ein ggf. zuvor an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erfolgten Auftrag samt der zugehörigen Weisung ohne gesonderten
Widerruf.
Für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft beachten Sie bitte ferner Folgendes: Der
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die Vertretung durch
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts
bei der Abstimmung über die Beschlussvorschläge der Verwaltung beschränkt; Weisungen zur Ausübung des
Stimmrechts über sonstige Beschlussanträge (z.B. Verfahrensanträge) oder zur Ausübung sonstiger
Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung (z.B. Widerspruchseinlegung sowie Antrag- und Fragenstellung)
nimmt der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Auch soweit Weisungen nicht
korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden sich die Stimmrechtsvertreter in Abhängigkeit
vom Abstimmungsverfahren bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme enthalten bzw. nicht
an der Abstimmung teilnehmen.
Für Fragen zur Stimmrechtsvertretung stehen Ihnen Mitarbeiter unserer Hauptversammlungs-Hotline
montags bis freitags, außer feiertags, zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter +49 511 47 40 23 12 zur
Verfügung.