Arbeitsaufträge

Volksabstimmung
● Politik mit Tiefgang
5. Juni 2016
Fragen / Aufträge
Vorlage 1: Volksinitiative «Pro Service public»
Auftrag 1
Vervollständigen Sie die Lücken mit jeweils einem der nachfolgenden, alphabetisch
geordneten Begriffen. (Treffen Sie eine Auswahl; es sind mehr Begriffe als Lücken.)
Weitere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Lehrmittel «Aspekte der Allgemeinbildung».
allgemeine Anregung; Bundesverfassung; das Ständemehr; das Volks- und Ständemehr; der Bundesverfassung; des Bundesgesetzes über die politischen Rechte; die
fünf grössten Kantone; einfaches Mehr; fakultativen; formulierten Initiative; Bundesgesetze; Liste; Nationalräten; obligatorischen, Staatsvertragsreferendum; Stimmberechtigten; qualifizierte Mehr; 8 Kantone; 10; 18; 50; 100; 300; 50'000 Stimmberechtigten; 100'000; 150’000.
Die Volksinitiative ist in Art. 139 _______________________ geregelt. Es bestehen
zwei Möglichkeiten, eine Volksinitiative einzureichen: entweder in Form einer
_______________________ oder als _______________________. Im Gegensatz
zum _______________________ Referendum müssen bei einer Volksinitiative innert
_______________________ Monaten mindestens _______________________
Stimmberechtigte das Begehren unterschrieben haben. Zur Annahme einer Volksinitiative braucht es in jedem Fall _______________________.
Neben dem fakultativen Referendum unterscheiden wir zwischen dem obligatorischen Verfassungs- und _______________________. Beim obligatorischen Verfassungsreferendum müssen die _______________________ über eine vom eidgenössischen Parlament beschlossene Änderung oder Ergänzung der
_______________________ abstimmen. Im Gegensatz zum obligatorischen Referendum ist bei fakultativen nur das _______________________ erforderlich. Bei fakultativen Referenden können innert _______________________ Tagen
_______________________ oder _______________________ verlangen, dass ein
von der Bundesversammlung beschlossenes Gesetz vom Volk bestätigt oder abgelehnt wird.
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Volksabstimmung
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5. Juni 2016
Auftrag 2
Suchen Sie auf der Internetseite www.uvek.admin.ch das Dossier zur Volksinitiative
«Pro Service public» und beantworten Sie die folgenden Fragen.
a) Was versteht man unter «Service public» und durch wen wird dieser erbracht?
b) Weshalb ist der «Service public» wichtig für die Schweiz?
c) Nennen Sie drei Beispiele für Leistungen, welche ohne den «Service public» unter
Umständen nicht verfügbar wären.
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5. Juni 2016
Auftrag 3
Lesen Sie den nachfolgenden Zeitungsartikel und markieren Sie anschliessend gezielt wichtige Wörter und/oder Textteile als Lesehilfe. Beantworten Sie danach die
Fragen a) bis e). Informationen dazu finden Sie ebenfalls in Ihrem Lehrmittel «Aspekte der Allgemeinbildung».
Service-Public-Initiative
Eine kürzere Leine für die Bundesbetriebe
(Neue Zürcher Zeitung, 30.05.2013)
Vertreter der Zeitschriften «K-Tipp» und «Saldo» haben am Donnerstag bei der Bundeskanzlei 106’000 beglaubigte Unterschriften für die von ihnen lancierte Volksinitiative «Pro Service Public» eingereicht.
Insgesamt hätten 120’000 Personen das Begehren unterschrieben. Es verlangt einen Verfassungsartikel, der festhält, dass der Bund bzw. die damit beauftragten Unternehmen im Bereich
klassischer Grundversorgungen (Bahn, Post, Telekommunikation) nicht nach Gewinn streben,
auf Quersubventionierungen verzichten und keine fiskalischen Interessen verfolgen. Zudem
sollen die Angestellten dieser Firmen – konkret gemeint sind Post, SBB und Swisscom –
nicht mehr verdienen als Personen in vergleichbaren Funktionen in der Bundesverwaltung.
Das Motto der Initianten lautet «Service vor Profit und Gewinn». Allfällige Gewinne sollten
in den Betrieben bleiben und nicht anderweitig abgeschöpft werden. Und es dürfe nicht sein,
dass mit zu hohen Post- oder Swisscom-Tarifen dauerhaft indirekte Steuern erhoben würden.
Die Entwicklung, dass Bundesbetriebe auf Kosten der Bevölkerung immer höhere Gewinne
machten und gleichzeitig Dienstleistungen abbauten, sei zu stoppen.
Während sich der Bund als Eigentümer und die betroffenen Unternehmen noch nicht zu dem
Volksbegehren geäussert haben, nahmen am Donnerstag die Gewerkschaften dazu Stellung.
In einem gemeinsamen Communiqué schreiben SEV, Syndicom und VPOD unter anderem,
die verlangte Definition der Grundversorgung zementiere diese auf dem heutigen Stand.
Wenn die bundesnahen Betriebe keinen Gewinn mehr erwirtschaften dürften, würden sie mittelfristig privatisiert, da der öffentlichen Hand die zur Finanzierung notwendigen Mittel fehlten.
a) Was fordern die Initianten?
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5. Juni 2016
b) Was sind die Beweggründe der Initianten für die Lancierung der Initiative?
c) Was versteht man unter indirekten Steuern?
d) Handelt es sich bei den Kosten für beispielsweise einen Telefonanschluss oder
ein Zugbillet um indirekte Steuern?
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e) Weshalb sind die Gewerkschaften gegen die Initiative?
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5. Juni 2016
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5. Juni 2016
Auftrag 4
Konsultieren Sie das Abstimmungsbüchlein zur Volksinitiative «Pro Service public»
(abrufbar unter https://goo.gl/XgGpVm) und beurteilen Sie, ob die nachfolgenden
Aussagen richtig oder falsch sind. Die falschen Aussagen sind zu korrigieren.
a) Der Ständerat unterstützt die Volksinitiative, der Nationalrat ist dagegen.
b) Für das Jahr 2014 hat der Bund als Aktionär der Post und der Swisscom insgesamt 780 Millionen Franken an Dividenden ausbezahlt erhalten. Nach Annahme
der Initiative dürften diese Gelder nicht mehr an die Aktionäre ausgeschüttet werden, was zu Steuererhöhungen und/oder Leistungsabbau führen könnte.
c) Die Chefs von SBB, Post und Swisscom verdienen heute weniger als ein Bundesrat.
d) Nach Annahme der Initiative kostet ein Generalabonnement 2. Klasse nur noch
555 Franken; der Preis des Halbtaxabonnements wird auf 100 Franken reduziert.
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5. Juni 2016
e) Nach Annahme der Initiative müssten die bundesnahen Betriebe nur noch eine
vereinfachte Buchhaltung führen, da über die Grundversorgungsleistungen keine
Buchhaltung mehr geführt werden müsste.
f) Die Befürworter behaupten, dass die Preise für die Grundversorgungsleistungen
sinken würden, während deren Qualität zunehmen würde.
g) Die Qualität der Grundversorgungsleistungen ist in der Schweiz, verglichen zum
Rest Europas, eher unterdurchschnittlich.
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5. Juni 2016
Fragen / Aufträge
Vorlage 2: Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»
Auftrag 1
Lesen Sie den Text und beantworten Sie die nachfolgenden Fragen.
Sozialsystem nicht auf den Kopf stellen
(Neue Zürcher Zeitung, 23.09.2015)
Der Nationalrat wird sich gegen die Volksinitiative aussprechen. Nur eine Minderheit bei SP
und Grünen wird ihr zustimmen. Die Initiative sei unausgegoren und schädlich, so der Tenor
in der Debatte.
flj. Bern Mit 146 zu 14 Stimmen bei 12 Enthaltungen empfiehlt der Nationalrat die Volksinitiative «für ein bedingungsloses Grundeinkommen» zur Ablehnung. Die Initiativ fordert, dass
alle in der Schweiz lebenden Menschen unabhängig von einer Erwerbstätigkeit, von Alter,
Vermögen oder Gesundheitszustand ein Grundeinkommen erhalten sollen. Die Initianten,
eine Gruppe von Künstlern, Publizisten und Intellektuellen, schlagen für Erwachsene 2500
Franken pro Monat und 625 Franken für Kinder vor. Damit sollen der ganzen Bevölkerung
«ein menschenwürdiges Dasein» und die «Teilnahme am öffentlichen Leben» ermöglicht
werden.
Die Initiative lässt allerdings die Finanzierung offen, wie auch die Frage, was mit den Sozialwerken geschehen soll. Der Bundesrat schätzt die Kosten auf 208 Milliarden Franken pro
Jahr. Davon könnten rund 55 Milliarden Franken bei den Sozialwerken eingespart werden.
Für die restlichen 153 Milliarden Franken müssten zusätzliche Einnahmen generiert werden.
Die Idee habe durchaus etwas für sich, sagte Daniel Stolz (fdp., Basel-Stadt). Allerdings
müsste man in der Konsequenz dann alle anderen Sozialversicherungen abschaffen. Doch die
Initiative sei viel zu unkonkret. Was die richtige Höhe des Grundeinkommens wäre und was
mit den Sozialversicherungen geschähe, sei völlig offen. Die Initiative sei «eine entsicherte
Handgranate», die das ganze System der sozialen Sicherheit einzureissen drohe. Sebastian
Frehner (svp., Basel-Stadt) sprach von der «gefährlichsten und schädlichsten Initiative», die je
eingereicht worden sei.
Mehrere Votanten monierten, dass die Eigenverantwortung und der Anreiz zur Erwerbsarbeit
verloren gingen. Die Schweiz habe bereits eine Art Grundeinkommen, aber eben sehr wohl an
Bedingungen sowie den Bedarf geknüpft, sagte Ruth Humbel (cvp., Aargau). Auch sie warnte
vor den «zerstörerischen» Folgen der Initiative.
Silvia Schenker (sp., Basel-Stadt) hielt dagegen. Viele Leute würden weiterhin arbeiten wollen. Unentgeltliche Familienarbeit oder freiwilliges Engagement würden aber aufgewertet.
Der Arbeitsmarkt könne zudem gar nicht alle Menschen aufnehmen. Doch auch die Mehrheit
der SP-Fraktion lehnte die Initiative ab, unter anderem weil die Rolle der Sozialversicherungen ungeklärt sei. Bei den Grünen hielten sich Befürworter und Gegner die Waage; sechs
Grüne enthielten sich der Stimme. Balthasar Glättli (gp., Zürich) störte sich daran, dass jeder
Lohn mit 2500 Franken subventioniert würde.
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5. Juni 2016
a) Erklären Sie kurz, was die Volksinitiative will und wie das Initiativkomitee argumentiert.
b) Aus welchen Gründen lehnen die Gegner die Volksinitiative ab?
c) Was entgegen die Befürworter den Gegnern?
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d) Wer befürwortet die Initiative im Nationalrat?
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5. Juni 2016
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5. Juni 2016
Auftrag 2
Lesen Sie die nummerierten Argumente für und gegen die Volksinitiative. Ordnen Sie
die Nummern anschliessend den Befürwortern oder den Gegnern zu.
1. Es wäre für verschiedene Personengruppen nicht mehr lohnend, erwerbstätig zu
sein, besonders für Personen mit tiefen Löhnen oder solche in Teilzeitarbeit.
2. Wegen wegfallender Arbeitsanreize wären weniger Fachkräfte verfügbar, was zu
einer Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland führen könnte.
3. Das Grundeinkommen schafft Sicherheit und Freiheit und ermöglicht mehr Innovation und Unternehmertum und bildet die Basis für mehr Chancengleichheit und
Eigenverantwortung.
4. Weil sehr viele Menschen in der Schweiz heute Leistungen aus der Invalidenoder Arbeitslosenversicherung beziehen, die 2500 Franken pro Monat deutlich
überschreiten, werden die bestehenden Sozialversicherungen nicht abgeschafft
werden können. Entsprechend fallen die Einsparungen nicht so hoch aus wie angenommen.
5. Das Grundeinkommen ermöglicht jeder Person, in Würde nach eigener Entscheidung am sozialen Leben frei teilnehmen zu können.
6. Ein grosser Teil des bürokratischen Aufwands der Sozialhilfe kann abgeschafft
werden.
7. Zur Finanzierung des Grundeinkommens müssten voraussichtlich die Einkommenssteuern angehoben werden, was als demotivierend für die Arbeitsleistung
empfunden würde. Zudem könnten so illegale Wege zur Steuervermeidung vermehrt attraktiv werden.
8. Die für die Finanzierung des Grundeinkommens notwendigen, massiven Steuererhöhungen würden die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz schwer
beeinträchtigen.
9. Die Finanzierung des Grundeinkommens ist gewährleistet, da das Grundeinkommen kein zusätzliches Einkommen ist. Es übernimmt seinen Betrag aus den
heutigen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen.
10. Nach der Einführung des Grundeinkommens müssten ungeliebte, niedrig entlohnte Arbeiten, die nicht verzichtbar und gesellschaftlich wertvoll sind, entsprechend
wertgeschätzt und auch besser bezahlt werden. Zudem würden bisher unbezahlte Arbeiten wie die Familienbetreuung und Wohltätigkeit durch das Grundeinkommen entschädigt.
Befürworter
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Gegner
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5. Juni 2016
Auftrag 3
Lesen Sie die Argumente des Bundesrates zur Ablehnung der Volksinitiative.
Der Bundesrat anerkennt das Anliegen, der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges
Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Ein bedingungsloses
Grundeinkommen ist aber der falsche Weg. Es hätte einschneidende negative Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft und das System der sozialen Sicherheit. Der
Bundesrat lehnt die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab:
Die Schweizer Wirtschaft würde nach Ansicht des Bundesrates durch das Grundeinkommen
deutlich geschwächt. Für Personen, die weniger oder nicht viel mehr als das Grundeinkommen verdienen (z. B. weil sie Teilzeit oder im Niedriglohnbereich arbeiten), würde es sich
finanziell nicht oder kaum mehr lohnen, erwerbstätig zu sein. Dadurch würde die Wirtschaft
Arbeits- und Fachkräfte verlieren. Es bestände die Gefahr, dass Produktions- und Dienstleistungsaktivitäten ins Ausland verlagert würden. Zugleich dürfte die Schwarzarbeit zunehmen.
Schliesslich würde ein Grundeinkommen für Menschen vieler Länder – insbesondere für Personen mit tiefem Einkommen – einen Anreiz darstellen, in die Schweiz einzuwandern.
Weil die Beschäftigung und die Wirtschaftsleistung zurückgingen, hätte der Staat weniger
Steuereinnahmen. In der Folge würden beispielsweise für die Sozialwerke, den Verkehr, die
Bildung, die Armee, die Landwirtschaft oder die Umwelt weniger Geld zur Verfügung stehen.
Angesichts dieser Bedingungen wäre auch die Finanzierung des Grundeinkommens schwierig. Rechnet man mit den Zahlen von 2012, so fehlen zur Finanzierung rund 25 Milliarden
Franken. Diese Lücke müsste durch erhebliche Einsparungen oder Steuererhöhungen geschlossen werden. Der Bundesrat hält dies für nicht vertretbar.
Das bedingungslose Grundeinkommen kann zwar einen Teil der Geldleistungen der sozialen
Sicherheit ersetzen. Viele Menschen benötigen aber finanzielle Unterstützung, die über das
vorgeschlagene Grundeinkommen hinausgeht (z.B. bei hoher Pflegebedürftigkeit). Viele
brauchen auch fachkundige Beratung und Begleitung (z.B. bei der beruflichen oder sozialen
Eingliederung) sowie Hilfsmittel (z.B. einen Rollstuhl). Das heutige System der sozialen Sicherheit müsste also auch mit dem Grundeinkommen weitgehend bestehen bleiben und mit
ihm koordiniert werden.
Der Bundesrat begrüsst die Diskussion über Wert und künftige Ausgestaltung der Arbeit. Er
geht Herausforderungen wie die zunehmende Technisierung der Arbeitswelt oder den demografischen Wandel aktiv an. Ein Grundeinkommen einzuführen, erachtet er aber als ein zu
riskantes Experiment. Es würde den wirtschaftlichen Erfolg und die sozialen Errungenschaften der Schweiz gefährden.
Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Für
ein bedingungsloses Grundeinkommen» abzulehnen.
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Volksabstimmung
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5. Juni 2016
a) Fassen Sie die Beurteilung stichwortartig zusammen.
b) Was würde die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens bewirken?
Ziehen Sie dabei auch die Argumente der Befürworter (siehe oben) in Betracht.
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5. Juni 2016
Auftrag 4
Schreiben Sie einen Blogbeitrag zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen. Ihr Blogbeitrag sollte aus drei Teilen bestehen:
1. kurze Erklärung, was die Volksinitiative verlangt
2. Pro- und Contra-Argumente
3. persönliche Meinung und Begründung Ihres Standpunktes
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5. Juni 2016
Auftrag 5
Teilen Sie Ihre Klasse in zwei Lager auf (Befürworter und Gegner des bedingungslosen Grundeinkommens) und diskutieren Sie Pro- und Contra-Argumente in einer Debatte.
-
Bereiten Sie sich dafür 10 Minuten vor (schreiben Sie die Argumente auf, versuchen Sie die Gegenpartei zu überzeugen).
Je eine Lernende oder ein Lernender beider Gruppen stellt sich der Diskussion.
Eine Gruppe von Lernenden (ungerade Anzahl) bildet die Schiedsrichtergruppe,
die Punkte verteilt und den Siegergruppe kürt.
Die übrigen Lernenden bilden das Publikum und können kritische Fragen stellen.
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