Teil 2 Kurzausschreibung 2016 – Touristisch Oldtimer am 21.05.2016 Bestandteil der Ausschreibung des Veranstalters Beschreibung der Veranstaltung Titel der Veranstaltung: 3. Historische Rheinische Christophorus-Fahrt 2016 Datum: 21. und 22. Mai 2016 Ort der Veranstaltung: 53809 Ruppichteroth - Schönenberg Veranstalter: Gemeinde Ruppichteroth Fahrtleiter: Stephan Heuser Nennungen an: Stephan Heuser, Dorfstraße 36, 53809 Ruppichteroth Tel.: 02295-903633 Fax: 02295-902670 Mail: [email protected] Abnahmeort: Freitag, 20.05.16: Rathausstr. 18, 53809 Ruppichteroth-Schönenberg (16.00 bis 18.00 Uhr) Samstag, 21.05.16: Sportplatz Schönenberg; 53809 Ruppichteroth-Schönenberg, Zur Bröltalarena / Auf der Burghardt (8.00 bis 10.00 Uhr) Start: 21.05.16, ca. 10.00 Uhr (erstes Fahrzeug) einzeln im Minutenabstand Nennungen: Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist aus organisatorischen Gründen auf 120 Fahrzeuge beschränkt. Nenngeld und Nennschluss Nennschluss: am 21.05.16 um 10.00 Uhr Das Nenngeld beträgt 117,00 € für PKW / LLKW (Fahrer&Beifahrer); 62,00 € für Motorrad (Fahrer). Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung zu entrichten. Das Nenngeld wird nur zurückerstattet, wenn die Veranstaltung abgesagt oder die Nennung abgelehnt wird. Bankverbindung: Kreissparkasse Köln Kontoinhaber: Bröltaler Sport Club 03 e.V. Konto-Nr.: 21003691 BLZ 370 502 99 IBAN: DE72370502990021003691 BIC: COKSDE33XXX Kurzausschreibung 2016 – Touristisch Oldtimer am 21.05.2016, Bestandteil der Ausschreibung des Veranstalters Seite 1 von 5 Preise: bis 30 % der gestarteten Teilnehmer Klasse T 1 bis 30 % der gestarteten Teilnehmer Klasse T 2 bis 30 % der gestarteten Teilnehmer Klasse T 3 bis 30 % der gestarteten Teilnehmer Klasse T 4 bis 30 % der gestarteten Teilnehmer Klasse T 5 bis 30 % der gestarteten Teilnehmer Youngtimer-Klasse bis 30 % der gestarteten Motorräder bis 30 % der gestarteten Leicht-LKW bis 30 % der gestarteten Mannschaften. Die Vergabe weiterer Preise behält sich der Veranstalter vor. Wertung: FIVA Wertung Kategorie B ______________________________________________________________________________ Klassen Oldtimer touristisch Gemäß den Bestimmungen der FIVA: Klasse T 1 Periode A – D Baujahre -1945 Klasse T 2 Periode E Baujahre 1946 - 1960 Klasse T 3 Periode F-G Baujahre 1961 - 1970 Klasse T 4 Periode H Baujahre 1971 - 1980 Klasse T 5 Periode I Baujahre 1981 - 1985 Kartenmaterial wird vom Veranstalter in Form von Fotokopien gestellt, nach denen verbindlich zu fahren ist. Ruppichteroth, im Dezember 2015 gez. Stephan Heuser Stephan Heuser, Fahrtleiter Kurzausschreibung 2016 – Touristisch Oldtimer am 21.05.2016, Bestandteil der Ausschreibung des Veranstalters Seite 2 von 5 Nennformular An den Veranstalter i.V. Stephan Heuser Dorfstraße 36 53809 Ruppichteroth Wird vom Veranstalter ausgefüllt! Nennungseingang:__________________Startnummer:_______________________ Nenngeld:__________________________Klasse:____________________________ О bar О Scheck О Überweisung Vom Teilnehmer auszufüllen: Klasse lt. Liste „Touristik“ Ο T1 Ο T2 Ο T3 Ο T4 Ο T5 Ο (bitte ankreuzen) Fahrer: Beifahrer: weitere Mitfahrer: weitere Mitfahrer: Name, Vorname: Straße / Nr.: PLZ und Ort: Telefon / Fax: E-Mail: Geburtsdatum: Ortsclub: Fahrzeug: Poliz. Kennz.: Name, Vorname: Straße / Nr.: PLZ und Ort: Telefon / Fax: E-Mail: Geburtsdatum: Ortsclub Kurzausschreibung 2016 – Touristisch Oldtimer am 21.05.2016, Bestandteil der Ausschreibung des Veranstalters Seite 3 von 5 Haftungsverzichtserklärung des Teilnehmers für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Er trägt die alleinige zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihm und dem von ihm genutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart ist. Der Teilnehmer, sei es als Fahrer, Beifahrer, Bewerber erklärt mit Abgabe dieser Nennung zur Veranstaltung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können, und zwar gegenüber - dem Veranstalter; - den Serienorganisatoren; - den vom Veranstalter eingesetzten Sportwarten; - allen sonstigen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen; - den Behörden; - sowie den gesetzlichen Vertretern, Bevollmächtigten und sämtlichen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen alle vorgenannten Personen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des vorgenannten enthafteten Personenkreises beruhen.Weiterhin ausgenommen sind Ansprüche, die auf der Schädigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier haftet der jeweilige Schädiger sowohl für vorsätzliches als auch für fahrlässiges Verhalten. Der Haftungsverzicht wird mit Zugang der Nennung beim Veranstalter dem gesamten vorgenannten Personenkreis gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt nach Maßgabe des Vorgenannten für alle Ansprüche egal aus welchem Rechtsgrund, somit auch für vertragliche, außervertragliche Ansprüche und solche aus unerlaubter Handlung. Soweit der Teilnehmer ein Fahrzeug einsetzt, dass nicht in seinem Eigentum steht, hat er den Eigentümer des Fahrzeugs von dieser Tatsache zu unterrichten und eine Verzichtserklärung des Eigentümers beizubringen. Sollte der Teilnehmer dieses bei Abgabe der Nennung unterlassen und nicht nachgeholt haben, so wird er den vorgenannten Personenkreis von sämtlichen eventuellen Ansprüchen des Eigentümers freistellen. Entbindungserklärung des Teilnehmers von der ärztlichen Schweigepflicht und weitere Teilnahme nach Unfall Für den Fall, dass es bei einer Veranstaltung zu einem Unfall des Teilnehmers kommt, bei dem er körperliche oder gesundheitliche Schäden erlitten haben könnte, die die konkret veranstaltungsbezogene Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges und sei es auch nur vorübergehend einschränken könnte, so entbindet er die behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht dem Veranstalter gegenüber oder gegenüber den vom Veranstalter beauftragten Personen. Dies erfolgt im Hinblick auf das sich aus den Unfallfolgen möglicherweise für den Teilnehmer und für Dritte ergebende Unfallrisiko. Dem Veranstalter obliegt die nicht angreifbare Entscheidung, den Teilnehmer an der Veranstaltung weiter teilnehmen zu lassen. Ort Datum Unterschrift des Teilnehmers (Fahrers) Ort Datum Unterschrift des Teilnehmers (Beifahrers) Ort Datum Unterschrift des Teilnehmers (Bewerbers) (falls nicht personengleich mit dem Fahrer) Kurzausschreibung 2016 – Touristisch Oldtimer am 21.05.2016, Bestandteil der Ausschreibung des Veranstalters Seite 4 von 5 zusätzlich bei minderjährigem Teilnehmer: Ort, Datum Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreter/s Achtung: Beide Elternteile müssen unterzeichnet haben. Bei Unterzeichnung durch nur ein Elternteil, ist die Beifügung einer notariellen beglaubigten Bescheinigung erforderlich, dass der allein unterzeichnende Elternteil für den abwesenden Elternteil in Vollmacht unterzeichnen darf, oder, wenn ein Elternteil allein erziehungs- und sorgeberechtigt ist, die Beifügung einer solchen amtlichen Bescheinigung, aus der sich dies eindeutig ergibt. Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (nur auszufüllen, wenn der teilnehmende Fahrer nicht Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs ist) Mit Unterzeichnung dieser Haftungsverzichtserklärung für den Fahrzeugeigentümer erklärt der Unterzeichner uneingeschränkter Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs zu sein. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass diese Zusicherung unrichtig ist, stellt er sämtliche, gegebenenfalls auf Grund dieser falschen Zusicherung in Anspruch genommenen Personen von den Ansprüchen des dann Berechtigten frei. Der Fahrzeugeigentümer erklärt sein Einverständnis, dass das im Nennformular näher bezeichnete Fahrzeug für die Veranstaltung von den Teilnehmern (Fahrer/Beifahrer) uneingeschränkt genutzt werden kann. Er ist sich darüber bewusst, dass eine motorsportliche Veranstaltung aus der Natur der Sache heraus besondere Gefahren in sich birgt. Er erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die ihm am Fahrzeug im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Soweit dem Eigentümer Schäden am Fahrzeug entstehen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind, so bleiben diese gegen den Schädiger gerichteten Ansprüche von dem Haftungsverzicht unberührt. Ort Datum (Unterschrift des Fahrzeugeigentümers) Kurzausschreibung 2016 – Touristisch Oldtimer am 21.05.2016, Bestandteil der Ausschreibung des Veranstalters Seite 5 von 5
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