Kurzausschreibung Oldtimer Touristisch

Teil 2
Kurzausschreibung 2016 – Touristisch Oldtimer am 21.05.2016
Bestandteil der Ausschreibung des Veranstalters
Beschreibung der Veranstaltung
Titel der Veranstaltung: 3. Historische Rheinische Christophorus-Fahrt 2016
Datum:
21. und 22. Mai 2016
Ort der Veranstaltung:
53809 Ruppichteroth - Schönenberg
Veranstalter:
Gemeinde Ruppichteroth
Fahrtleiter:
Stephan Heuser
Nennungen an:
Stephan Heuser, Dorfstraße 36, 53809 Ruppichteroth
Tel.: 02295-903633 Fax: 02295-902670 Mail: [email protected]
Abnahmeort:
Freitag, 20.05.16: Rathausstr. 18, 53809 Ruppichteroth-Schönenberg (16.00 bis 18.00 Uhr)
Samstag, 21.05.16: Sportplatz Schönenberg; 53809 Ruppichteroth-Schönenberg,
Zur Bröltalarena / Auf der Burghardt (8.00 bis 10.00 Uhr)
Start: 21.05.16, ca. 10.00 Uhr (erstes Fahrzeug) einzeln im Minutenabstand
Nennungen:
Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist aus organisatorischen Gründen auf 120 Fahrzeuge beschränkt.
Nenngeld und Nennschluss
Nennschluss: am 21.05.16 um 10.00 Uhr
Das Nenngeld beträgt 117,00 € für PKW / LLKW (Fahrer&Beifahrer); 62,00 € für Motorrad
(Fahrer). Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung zu entrichten. Das Nenngeld wird nur
zurückerstattet, wenn die Veranstaltung abgesagt oder die Nennung abgelehnt wird.
Bankverbindung:
Kreissparkasse Köln
Kontoinhaber: Bröltaler Sport Club 03 e.V.
Konto-Nr.:
21003691
BLZ 370 502 99
IBAN:
DE72370502990021003691
BIC:
COKSDE33XXX
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Preise:
bis 30 % der gestarteten Teilnehmer Klasse T 1
bis 30 % der gestarteten Teilnehmer Klasse T 2
bis 30 % der gestarteten Teilnehmer Klasse T 3
bis 30 % der gestarteten Teilnehmer Klasse T 4
bis 30 % der gestarteten Teilnehmer Klasse T 5
bis 30 % der gestarteten Teilnehmer Youngtimer-Klasse
bis 30 % der gestarteten Motorräder
bis 30 % der gestarteten Leicht-LKW
bis 30 % der gestarteten Mannschaften.
Die Vergabe weiterer Preise behält sich der Veranstalter vor.
Wertung:
FIVA Wertung Kategorie B
______________________________________________________________________________
Klassen Oldtimer touristisch
Gemäß den Bestimmungen der FIVA:
Klasse T 1
Periode A – D Baujahre -1945
Klasse T 2
Periode E Baujahre 1946 - 1960
Klasse T 3
Periode F-G Baujahre 1961 - 1970
Klasse T 4
Periode H Baujahre 1971 - 1980
Klasse T 5
Periode I Baujahre 1981 - 1985
Kartenmaterial wird vom Veranstalter in Form von Fotokopien gestellt, nach denen verbindlich zu
fahren ist.
Ruppichteroth, im Dezember 2015
gez. Stephan Heuser
Stephan Heuser, Fahrtleiter
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Nennformular
An den Veranstalter i.V.
Stephan Heuser
Dorfstraße 36
53809 Ruppichteroth
Wird vom Veranstalter ausgefüllt!
Nennungseingang:__________________Startnummer:_______________________
Nenngeld:__________________________Klasse:____________________________
О bar О Scheck О Überweisung
Vom Teilnehmer auszufüllen:
Klasse lt. Liste „Touristik“
Ο T1
Ο T2
Ο T3
Ο T4
Ο T5
Ο
(bitte ankreuzen)
Fahrer:
Beifahrer:
weitere Mitfahrer:
weitere Mitfahrer:
Name,
Vorname:
Straße / Nr.:
PLZ und Ort:
Telefon / Fax:
E-Mail:
Geburtsdatum:
Ortsclub:
Fahrzeug:
Poliz. Kennz.:
Name,
Vorname:
Straße / Nr.:
PLZ und Ort:
Telefon / Fax:
E-Mail:
Geburtsdatum:
Ortsclub
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Haftungsverzichtserklärung des Teilnehmers für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Er trägt
die alleinige zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihm und dem von ihm genutzten Fahrzeug
verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart ist.
Der Teilnehmer, sei es als Fahrer, Beifahrer, Bewerber erklärt mit Abgabe dieser Nennung zur
Veranstaltung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung entstehen können, und zwar gegenüber
-
dem Veranstalter;
-
den Serienorganisatoren;
-
den vom Veranstalter eingesetzten Sportwarten;
-
allen sonstigen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen;
-
den Behörden;
-
sowie den gesetzlichen Vertretern, Bevollmächtigten und sämtlichen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
alle vorgenannten Personen.
Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des
vorgenannten enthafteten Personenkreises beruhen.Weiterhin ausgenommen sind Ansprüche, die auf der
Schädigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier haftet der jeweilige Schädiger
sowohl für vorsätzliches als auch für fahrlässiges Verhalten.
Der Haftungsverzicht wird mit Zugang der Nennung beim Veranstalter dem gesamten vorgenannten
Personenkreis gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt nach Maßgabe des Vorgenannten für alle
Ansprüche egal aus welchem Rechtsgrund, somit auch für vertragliche, außervertragliche Ansprüche und
solche aus unerlaubter Handlung.
Soweit der Teilnehmer ein Fahrzeug einsetzt, dass nicht in seinem Eigentum steht, hat er den Eigentümer
des Fahrzeugs von dieser Tatsache zu unterrichten und eine Verzichtserklärung des Eigentümers
beizubringen. Sollte der Teilnehmer dieses bei Abgabe der Nennung unterlassen und nicht nachgeholt
haben, so wird er den vorgenannten Personenkreis von sämtlichen eventuellen Ansprüchen des
Eigentümers freistellen.
Entbindungserklärung des Teilnehmers von der ärztlichen Schweigepflicht und weitere Teilnahme nach Unfall
Für den Fall, dass es bei einer Veranstaltung zu einem Unfall des Teilnehmers kommt, bei dem er
körperliche oder gesundheitliche Schäden erlitten haben könnte, die die konkret veranstaltungsbezogene
Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges und sei es auch nur vorübergehend einschränken könnte,
so entbindet er die behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht dem Veranstalter gegenüber
oder gegenüber den vom Veranstalter beauftragten Personen. Dies erfolgt im Hinblick auf das sich aus
den Unfallfolgen möglicherweise für den Teilnehmer und für Dritte ergebende Unfallrisiko.
Dem Veranstalter obliegt die nicht angreifbare Entscheidung, den Teilnehmer an der Veranstaltung weiter
teilnehmen zu lassen.
Ort
Datum
Unterschrift des Teilnehmers (Fahrers)
Ort
Datum
Unterschrift des Teilnehmers (Beifahrers)
Ort
Datum
Unterschrift des Teilnehmers (Bewerbers)
(falls nicht personengleich mit dem Fahrer)
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zusätzlich bei minderjährigem Teilnehmer:
Ort, Datum
Unterschrift der/des gesetzlichen Vertreter/s
Achtung:
Beide Elternteile müssen unterzeichnet haben. Bei Unterzeichnung durch nur ein Elternteil, ist die
Beifügung einer notariellen beglaubigten Bescheinigung erforderlich, dass der allein
unterzeichnende Elternteil für den abwesenden Elternteil in Vollmacht unterzeichnen darf, oder,
wenn ein Elternteil allein erziehungs- und sorgeberechtigt ist, die Beifügung einer solchen
amtlichen Bescheinigung, aus der sich dies eindeutig ergibt.
Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
(nur auszufüllen, wenn der teilnehmende Fahrer nicht Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs ist)
Mit Unterzeichnung dieser Haftungsverzichtserklärung für den Fahrzeugeigentümer erklärt der
Unterzeichner uneingeschränkter Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs zu sein. Sollte sich im
Nachhinein herausstellen, dass diese Zusicherung unrichtig ist, stellt er sämtliche, gegebenenfalls auf
Grund dieser falschen Zusicherung in Anspruch genommenen Personen von den Ansprüchen des dann
Berechtigten frei.
Der Fahrzeugeigentümer erklärt sein Einverständnis, dass das im Nennformular näher bezeichnete
Fahrzeug für die Veranstaltung von den Teilnehmern (Fahrer/Beifahrer) uneingeschränkt genutzt werden
kann. Er ist sich darüber bewusst, dass eine motorsportliche Veranstaltung aus der Natur der Sache
heraus besondere Gefahren in sich birgt. Er erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden,
die ihm am Fahrzeug im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.
Soweit dem Eigentümer Schäden am Fahrzeug entstehen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten entstanden sind, so bleiben diese gegen den Schädiger gerichteten Ansprüche von dem
Haftungsverzicht unberührt.
Ort
Datum
(Unterschrift des Fahrzeugeigentümers)
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