Festordnung Ø Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Alkohol und Jugendschutz werden eingehalten und bei der Ausgabe kann ein Ausweis verlangt werden. Ø Die Konsumation von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist auf dem Festgelände untersagt. Auf verlangen sind solche Getränke abzugeben oder es wird ein Hausverbot erteilt. Ø Das Zerstören von Festbänken wird mit einem Betrag von CHF 500.- dem verursachenden Verein in Rechnung gestellt. Ø Sämtlicher Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Ø Fahrzeuge werden nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen toleriert. Falsch parkierte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Ø Den Anweisungen von Verkehrsdienst, Sicherheitsdienst sowie den OKMitgliedern ist unbedingt Folge zu leisten. Andernfalls wird den Fehlbaren ein Hausverbot erteilt. Ø Nach 22:00 Uhr sind die Besucher gebeten, sich nicht mehr im Dorfkern aufzuhalten. Auf dem Nach-Hause-Weg ist Ruhe zu bewahren und auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen. Ø Ab 24:00 Uhr ist die Nachtruhe auf dem Zeltplatz einzuhalten. Ø Es ist verboten auf dem Festgelände oder dem Zeltplatz zu Grillieren oder Feuer zu entfachen sowie mit Gaskocher zu kochen. Ø Übernachtungen werden nur auf dem Zeltplatz toleriert. Dazu ist eine Anmeldung spätestens am Ankunftstag notwendig. Ø Fundgegenstände können im Fundbüro abgegeben werden (beim Infostand). Ø Versicherungen für Unfall/Krankheit sowie Diebstahl sind Sache der Teilnehmer/Besucher. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab. Ø Bei Problemen und Fragen ist der Infostand zu kontaktieren, falls dieser geschlossen ist oder bei Notfällen steht die Einsatzzentrale zur Verfügung: Notfallnummer: 075 412 80 60 (Einsatzzentrale)
© Copyright 2024 ExpyDoc