Festordnung

Festordnung
Ø Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Alkohol und Jugendschutz werden eingehalten und bei der Ausgabe kann ein Ausweis verlangt werden.
Ø Die Konsumation von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist auf dem Festgelände untersagt. Auf verlangen sind solche Getränke abzugeben oder es wird ein
Hausverbot erteilt.
Ø Das Zerstören von Festbänken wird mit einem Betrag von CHF 500.- dem verursachenden Verein in Rechnung gestellt.
Ø Sämtlicher Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Ø Fahrzeuge werden nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen toleriert. Falsch
parkierte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Ø Den Anweisungen von Verkehrsdienst, Sicherheitsdienst sowie den OKMitgliedern ist unbedingt Folge zu leisten. Andernfalls wird den Fehlbaren ein
Hausverbot erteilt.
Ø Nach 22:00 Uhr sind die Besucher gebeten, sich nicht mehr im Dorfkern aufzuhalten. Auf dem Nach-Hause-Weg ist Ruhe zu bewahren und auf die Anwohner
Rücksicht zu nehmen.
Ø Ab 24:00 Uhr ist die Nachtruhe auf dem Zeltplatz einzuhalten.
Ø Es ist verboten auf dem Festgelände oder dem Zeltplatz zu Grillieren oder Feuer
zu entfachen sowie mit Gaskocher zu kochen.
Ø Übernachtungen werden nur auf dem Zeltplatz toleriert. Dazu ist eine Anmeldung
spätestens am Ankunftstag notwendig.
Ø Fundgegenstände können im Fundbüro abgegeben werden (beim Infostand).
Ø Versicherungen für Unfall/Krankheit sowie Diebstahl sind Sache der Teilnehmer/Besucher. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab.
Ø Bei Problemen und Fragen ist der Infostand zu kontaktieren, falls dieser geschlossen ist oder bei Notfällen steht die Einsatzzentrale zur Verfügung:
Notfallnummer: 075 412 80 60 (Einsatzzentrale)