MSC Polizei Hannover/Ausschreibung Seite 4 - Mittelweser

{4. §onstiges
Verbindliche Ausktinfte erteilt nur der Slalornleiter. Dieser kann bei grob unsportlichen Verhalten einen Ausschluss von der Veranstaltung aussprechen.
Ein Schiedsgericht, bestehend aus 3 Personen, vvird vor der Veranstalfung benannt.
Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig.
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Ausschreibung 2016
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Grundlage istdie Ausschreibung und das ADAC Kartslalorn Reglement 2016
(siehe www.adac-motorsoort.de).
15. Ergänzungen
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Bei klasEenweisem §tart
§iegerehrung: Klasse 0 - 5 ca. 15 Minuten nach dem letzten Wertungslauf der
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Klasse.
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Bei nicht klasscnweitem Start
Die Teilnehmer fahren in der Reihenfolge der Nennungsabgabe ihre Trainingsund Wertungsläufe.*
Veranstalter
Ortsclub: l'1olo I Vror + C,.doder
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§tempeldes Ortsclubs
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Slalomleiter (u. Umuteltbeaufbagter)
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(Name. Anschriä, Telefon):
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Diese Ausschreibung wurde von der
Abteilung Motorsport geprüft und die
Durchfährung der Veranstaltung unter
Res.-Nr.
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§tand: 02.0{.20{6 Rev. 0
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Umweltbeauftragter:
(Name, Anschdfi, Telefon):
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3, Prädikate
(Diese veranstattunq ist wertunsstauf
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und damit auch Wertungslauf ftir die Qualifzierung zur Teilnahme (ggf. außer K0)
am regionalen ADAC Kart Slalom Endlauf 2016 und zum ADAC Kart §lalom CupEndlauf 2016).*
Erfolge bei dieser Veranstaltung werden für das ADA0-Jugend-Spo*abzeichen
nach dessen Verleihungsbestimmungen gewertet.
(...)" nicht Zutreffendes bitte streichen
4. Zeitplan, Klasseneinteilung und Zeitplan
Es wird nur bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung oder Zurückweisung der
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, der Jahrgänge 1998-2010,
sowie Erwachsene. Die Altersbestimmung richtet sich nach dem Jahrgang, nicht
Nennung erstattet.
nach dem tatsächlichen Geburtsdatum. Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter 18
7. Durchftihrung
(Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klassen 0 bis 5 starten klassenweise in
der Reihenfolge der Startnummern.)"
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden vom §treckensprecher bzw. Starter
zum Start aufgerufen und absolvieren 1 Trainings- und 2 Wertungsläufe. Das Verlassen oder Abkürzen der Originalstrecke beim Trainingslauf berechtigt nicht zum
Jahren benötigen für die Teilnahme eine Einverständniserklärung ihrer geseEli,chen Vertreter.
Die Teilnehmerwerden in folgende Klassen eingeteilt:
Nennungsschluss:
Klasse0 (Geburtsiahrgänge2010/20091
Klassei
(Geburtsjahrgänge2008t2007)
2
Klasse 3
Klasse 4
Klasse 5
{Geburtsjahrgänge 200612{10§)
Klasse
$ta
or§
o
-
4A/§
(Geburtsiahrgänge 200412003) tl[l.Z
(Geburtsiahrgänge 2AAA200'1, lr+9
(Geburtsjahrgänge 2000/199911998)
uhr
Neustart.
Auf dem Streckenplan, der Yz Std. vor dem Start des 1. Teilnehmers auszuhängen
ist, sind die §feckenposten-Abschnitte deutlich zu kennzeichnen.
Es müssen §tart- und Ergebnislisten ausgehängt werden.
uhr"
Uhr*
Uhr*
8. Parcoursaufbau und -aufgaben
Uhr'
Zulässige Parcoursaufgaben sind im ADAC Kartslalom Reglement 2016 aufgeführt.
Die Wahl und Anzahl der Aufgaben ist freigestellt. Ausnahme: Es muss eine Zielgasse (Halteraum) mit Haltelinie gem. Aufgabenkatalog Punkt 7.3.78 und 7.3.{6
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* Für Teilnehmer der Klasse 6 (über 18 Jahre) muss der Veranstalter flir
eine
ausreichende Teilnehmer-U nfallversicherung sorgen.
9. Mannschaftswertung
5. Fahrzeuge und $icherheitsbestimmungen
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf vom Veranstalter zur Verfügung gestellten
Karts. Beim Einsatz zweier Karts in einer Klasse müssen diese identisch sein, d" h.
Rahmenlänge und -breite, Radstand und Bedienelemente m[issen nahezu gleich
sein und es milssen Motoren mit identischem Hubraum und Leistung montiert werden. Es darf mit Slicks oder Regenreifen gefahren werden. Sollte aufgrund der WitterunEsverhältnisse eine Umrüstung der Reifenart im Verlauf einer Klasse notwendig sein, muss diese nicht neu gestartet werden.
SiEposition und Bedienungseinrichtung werden der jeweiligen Körpergröße der
Teilnehmer angepasst.
SchuEhelme und Handschuhe können in begrenztem Umfang vom Veranstalter
ausgeliehen werden.
§. Nennung und Nenngeld
Nennungen zur Teilnahme an der Veranstaltung sind mit dem offiziellen Nennungsformular des Veranstialters abzugeben" Mit der Abgabe der Nennung erkennen die
Teilnehmer/innen und ggf. ihre Erziehungsberechtigten die Bestimmungen dieser
Ausschreibung, insbesondere
die irber den Hafiungsausschluss
aufgebaut werden"
Das eingeseEte Schiedsgericht kann beim Aufbau des Parcours beratend tätig sein
und muss beiVerstößen gegen den Aufbau eingreifen"
und
-verzicht sowie eventuell erlassene Durchfllhrungs- und Ergänzungsbestimmungen
zur Ausschreibung ausdrücklich an.
Der Veranstalter behält sich vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das Nenngeld für Einzel- und Mannschaftsnennungen beträgt max.
'10,00 €. Es ist mit Abgabe der Nennung zu entrichten. Das Nenngeld ist Reuegeld.
Mannschaften können aus max. 5 Teilnehmern der Klassen 0 bis 5 gebildet werden, von denen die 3 Besten gewertet werden.
{0. Preise
Siehe Punkt 10 des ADAC Kartslalom Reglements 2016.
I 1. Versicherung und Haftungsausschlues
Siehe Punkt 11 und 12 des AOAC lGrtslalom Reglements 2ü16. Der Versicherungsnachweis ist auszuhängen.
12, Datenschutz
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, mit allen Daten des Teilnehmers für
sich zu werben und diese Daten auch an Dritte (wie Presse, Fernsehen, Fotografen
und a*dere Veranstalter) weiterzugeben. Die Teilnehmer und ggf. ihre gesetzlic§en
Vertreler stimmen diesem Vo$ehalt durch Abgabe der Nennung ausdrticklich zu.
{3. Ergebnislisten
Ergebnislisten werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vom Veranslalter
(bei Abgabe eines adressierten Freiumschlags)* zugesandt.
Je eine Ergebnisliste mit Namen, Vörnamen, vollständiger Anschrift und die Zusammensetzung der Mannschaften sind der ADAC-§portabteilung (und dem Referent filr Jugendsport)* zuzusenden.