Gemeinde Plate - Der Bürgermeister - Postanschrift: Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz Regionaler Planungsverband Westmecklenburg c/o Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Schloßstraße 6-8 19053 Schwerin Plate, den 26.05.2016 Tel.: 03866/63-234 Fax: 03866/63-133 Internet: www.gemeinde-plate.eu E-Mail: [email protected] Bankverbindung Konto 200 158 BLZ 230 641 07 Raiffeisenbank Plate IBAN: DE73 2306 4107 0000 2001 58 BIC: GENODEF1BCH Stellungnahme der Gemeinde Plate im Rahmen der ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 des RREP WM Sehr geehrter Damen und Herren, durch die Gemeinde Plate ergeht folgende Stellungnahme: Die Gemeinde Plate missbilligt den Planungs- und Verfahrensansatz, dass Windeignungsgebiete ohne Zustimmung der Gemeinden ausgewiesen werden. Die Gemeinde Plate fordert, dass die Neuausweisung von Windeignungsgebieten der ausdrücklichen Zustimmung der Gemeinde bedarf. Die Gemeinde Plate spricht sich mit dieser Stellungnahme grundsätzlich gegen die Ausweisung von Eignungsräumen in der betroffenen Gemeinde aus. Die Ausweisung der Eignungsräume und deren Durchsetzung führt zu einer massiven Beeinträchtigung des Wohnungsstandortes der Gemeinde Plate. Die Gemeinde Plate teilt damit die Bedenken eines großen Teils der Bevölkerung in der Gemeinde, dass der Bau und vor allem der Betrieb von Windenergieanlagen auf den ausgewiesenen Standorten zu einer Beeinträchtigung der Wohnqualität, der Verringerung der Attraktivität des Wohnstandortes in der Gemeinde Plate und einer nachteiligen Wertentwicklung der Wohnbebauungsgrundstücke führen wird. Insgesamt wird die Gemeinde Plate mit Umsetzung der Planungsziele in ihren Entwicklungsmöglichkeiten behindert und massiv eingeschränkt. Die Entwicklung und die Entwicklungsziele des Tourismus in der Lewitzregion unter dem Bezug auf die Landschaft, das Landschaftsbild und das Landschaftserlebnis sind durch die Ausweisung der Eignungsräume sehr stark gestört und damit gefährdet. Das Landschaftsschutzgebiet Lewitz und das Vogelschutzgebiet Lewitz in unmittelbarer Nähe des ausgewiesenen Eignungsraums sind in mit Ihren Schutzzwecken insbesondere die Erhaltung und Entwicklung - der offenen, feuchten Niederungslandschaft und Niedermoore; - des Landschaftsbildes mit den standorttypischen naturnahen Wäldern, Alleen und Gewässern; - und Verbesserung der Lebensstätten der typischen Tier- und Pflanzenwelt; - der Wiesenlewitz als Rast- und Überwinterungsgebiet vieler Vogelarten gefährdet, da die Abstandsregelungen dafür unzureichend sind. Aus der Bevölkerung unserer Gemeinde gibt es ernstzunehmende Hinweise und Belege, dass der Rotmilan und der Fischadler in den ausgewiesenen Windeignungsgebieten ihr Brut- und Nahrungsgebiet haben. Die Lewitz ist ebenso ein beliebter Rastplatz für Wildgänse, Kraniche und andere Zugvögel. Diese Sachverhalte bedürfen der eindeutigen Beurteilung und müssen bei positiver Einschätzung unbedingt berücksichtigt werden. Die Gemeinde Plate gibt zum Planverfahren weitere folgende Hinweise und Stellungnahmen ab: Zum Gebiet Plate West Nr. 16/16 Die Abstände zur Wohnbebauung sind zu überprüfen und einzuhalten. Die Einhaltung des Mindestabstandes zur Wohnbebauung ist in den Planunterlagen nicht eindeutig erkennbar. Maßstabsangaben fehlen. Welche Gebäude am Rande der Ortslage berücksichtigt wurden, ist nicht prüffähig nachvollziehbar dargestellt. Die Gemeinde Plate fordert, dass der Mindestabstand zur Wohnbebauung auf 1500 m zu erhöhen ist. An der Bundesautobahn A14 ist seit geraumer Zeit ein Anschluss aus dem Industriepark „Göhrener Tannen“ geplant. In diesem Zusammenhang wurde durch Initiative des damaligen Amtes Banzkow durch den Landkreis Parchim (Ludwigslust-Parchim) die Anbindung der Kreisstraße 112 an diese Zufahrt geplant. Der geplante Autobahnanschluss würde die regionale Entwicklung fördern und weitere Potentiale im Einzugsgebiet erschließen. Die Planung von Windenergieanlagen muss die möglichen Trassenvarianten des Zubringers zwischen der Kreisstraße und der geplanten Auffahrt auf die BAB 14 berücksichtigen. Zum Gebiet Plate Ost Nr. 17/16 Die Abstände zur Wohnbebauung sind zu überprüfen und einzuhalten. Die Einhaltung des Mindestabstandes zur Wohnbebauung ist in den Planunterlagen nicht eindeutig erkennbar. Maßstabsangaben fehlen. Welche Gebäude am Rande der Ortslage berücksichtigt würden, ist nicht prüffähig nachvollziehbar dargestellt. Die Gemeinde Plate fordert, dass der Mindestabstand zur Wohnbebauung auf 1500 m zu erhöhen ist. Die Gemeinde Plate fasste am 24.10.2005 einen Aufstellungsbeschluss, am 29.05.2006 einen Satzungsbeschluss für ein Sondergebiet am östlichen Ortsrand parallel zur Straße am Preister Acker, eingefasst durch die bestehenden Sportplatzanlagen und die Bahnlinie Parchim-Schwerin. Im Verfahren zur 1. Änderung des F-Planes wurde diese Fläche als Sondergebiet, das der Erholung dient mit der Zweckbestimmung Sport- und Begegnungszentrum dargestellt. Die 1. Änderung wurde mit Ablauf des 21.06.2006 rechtskräftig. Mit der Ausweisung des bezeichneten Eignungsraums muss das Abstandkriterium, insbesondere für die geplante Bebauung, sowie die in unmittelbarer Nachbarschaft bestehende Wohnbebauung Am Preister Acker überprüft werden. Mit freundlichen Grüßen Ronald Radscheidt Bürgermeister
© Copyright 2024 ExpyDoc