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Gemeinde Plate
- Der Bürgermeister -
Postanschrift: Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz
Regionaler Planungsverband
Westmecklenburg
c/o Amt für Raumordnung
und Landesplanung Westmecklenburg
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Plate, den 26.05.2016
Tel.: 03866/63-234
Fax: 03866/63-133
Internet: www.gemeinde-plate.eu
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Stellungnahme der Gemeinde Plate im Rahmen der ersten Stufe des
Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 des RREP WM
Sehr geehrter Damen und Herren,
durch die Gemeinde Plate ergeht folgende Stellungnahme:
Die Gemeinde Plate missbilligt den Planungs- und Verfahrensansatz, dass Windeignungsgebiete
ohne Zustimmung der Gemeinden ausgewiesen werden.
Die Gemeinde Plate fordert, dass die Neuausweisung von Windeignungsgebieten der
ausdrücklichen Zustimmung der Gemeinde bedarf.
Die Gemeinde Plate spricht sich mit dieser Stellungnahme grundsätzlich gegen die Ausweisung von
Eignungsräumen in der betroffenen Gemeinde aus.
Die Ausweisung der Eignungsräume und deren Durchsetzung führt zu einer massiven
Beeinträchtigung des Wohnungsstandortes der Gemeinde Plate.
Die Gemeinde Plate teilt damit die Bedenken eines großen Teils der Bevölkerung in der Gemeinde,
dass der Bau und vor allem der Betrieb von Windenergieanlagen auf den ausgewiesenen Standorten
zu einer Beeinträchtigung der Wohnqualität, der Verringerung der Attraktivität des Wohnstandortes
in der Gemeinde Plate und einer nachteiligen Wertentwicklung der Wohnbebauungsgrundstücke
führen wird.
Insgesamt wird die Gemeinde Plate mit Umsetzung der Planungsziele in ihren Entwicklungsmöglichkeiten behindert und massiv eingeschränkt.
Die Entwicklung und die Entwicklungsziele des Tourismus in der Lewitzregion unter dem Bezug
auf die Landschaft, das Landschaftsbild und das Landschaftserlebnis sind durch die Ausweisung der
Eignungsräume sehr stark gestört und damit gefährdet.
Das Landschaftsschutzgebiet Lewitz und das Vogelschutzgebiet Lewitz in unmittelbarer Nähe des
ausgewiesenen Eignungsraums sind in mit Ihren Schutzzwecken insbesondere die Erhaltung und
Entwicklung
- der offenen, feuchten Niederungslandschaft und Niedermoore;
- des Landschaftsbildes mit den standorttypischen naturnahen Wäldern, Alleen und Gewässern;
- und Verbesserung der Lebensstätten der typischen Tier- und Pflanzenwelt;
- der Wiesenlewitz als Rast- und Überwinterungsgebiet vieler Vogelarten
gefährdet, da die Abstandsregelungen dafür unzureichend sind.
Aus der Bevölkerung unserer Gemeinde gibt es ernstzunehmende Hinweise und Belege, dass der
Rotmilan und der Fischadler in den ausgewiesenen Windeignungsgebieten ihr Brut- und
Nahrungsgebiet haben.
Die Lewitz ist ebenso ein beliebter Rastplatz für Wildgänse, Kraniche und andere Zugvögel.
Diese Sachverhalte bedürfen der eindeutigen Beurteilung und müssen bei positiver Einschätzung
unbedingt berücksichtigt werden.
Die Gemeinde Plate gibt zum Planverfahren weitere folgende Hinweise und Stellungnahmen ab:
Zum Gebiet Plate West Nr. 16/16
Die Abstände zur Wohnbebauung sind zu überprüfen und einzuhalten.
Die Einhaltung des Mindestabstandes zur Wohnbebauung ist in den Planunterlagen nicht
eindeutig erkennbar. Maßstabsangaben fehlen. Welche Gebäude am Rande der Ortslage
berücksichtigt wurden, ist nicht prüffähig nachvollziehbar dargestellt.
Die Gemeinde Plate fordert, dass der Mindestabstand zur Wohnbebauung auf 1500 m zu erhöhen
ist.
An der Bundesautobahn A14 ist seit geraumer Zeit ein Anschluss aus dem Industriepark
„Göhrener Tannen“ geplant. In diesem Zusammenhang wurde durch Initiative des damaligen
Amtes Banzkow durch den Landkreis Parchim (Ludwigslust-Parchim) die Anbindung der
Kreisstraße 112 an diese Zufahrt geplant. Der geplante Autobahnanschluss würde die regionale
Entwicklung fördern und weitere Potentiale im Einzugsgebiet erschließen. Die Planung von
Windenergieanlagen muss die möglichen Trassenvarianten des Zubringers zwischen der
Kreisstraße und der geplanten Auffahrt auf die BAB 14 berücksichtigen.
Zum Gebiet Plate Ost Nr. 17/16
Die Abstände zur Wohnbebauung sind zu überprüfen und einzuhalten.
Die Einhaltung des Mindestabstandes zur Wohnbebauung ist in den Planunterlagen nicht
eindeutig erkennbar. Maßstabsangaben fehlen. Welche Gebäude am Rande der Ortslage
berücksichtigt würden, ist nicht prüffähig nachvollziehbar dargestellt.
Die Gemeinde Plate fordert, dass der Mindestabstand zur Wohnbebauung auf 1500 m zu erhöhen
ist.
Die Gemeinde Plate fasste am 24.10.2005 einen Aufstellungsbeschluss, am 29.05.2006 einen
Satzungsbeschluss für ein Sondergebiet am östlichen Ortsrand parallel zur Straße am Preister
Acker, eingefasst durch die bestehenden Sportplatzanlagen und die Bahnlinie
Parchim-Schwerin. Im Verfahren zur 1. Änderung des F-Planes wurde diese Fläche als
Sondergebiet, das der Erholung dient mit der Zweckbestimmung Sport- und Begegnungszentrum
dargestellt. Die 1. Änderung wurde mit Ablauf des 21.06.2006 rechtskräftig.
Mit der Ausweisung des bezeichneten Eignungsraums muss das Abstandkriterium, insbesondere
für die geplante Bebauung, sowie die in unmittelbarer Nachbarschaft bestehende Wohnbebauung
Am Preister Acker überprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Radscheidt
Bürgermeister