Der Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte ist immer

PRESSEMELDUNG
der Arbeitsgemeinschaft gegen
elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur
10 Kläger/-innen bilden eine Arbeitsgemeinschaft und
unterstützen sich gegenseitig in ihren Klagen gegen die
elektronische Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur. In
den letzten Jahren haben die Kläger/-innen intensiv im Internet
tausende an Seiten technischer Dokumentationen und Artikel zur
Telemedizin recherchiert und analysiert und ein Archiv
aufgebaut.
„Der Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte ist immer noch im vollen
Gange,“ berichtet Monika Laubach, die zusammen mit dem Systemadministrator Rolf D.
Lenkewitz und weiteren 8 Kläger/-innen eine Arbeitsgemeinschaft gebildet hat, um
gemeinsam gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die damit verbundene
Telematik-Infrastruktur (TI) vorzugehen.
Die Kläger/-innen haben bei folgenden Gerichten ihre Klagen eingereicht:
Vorname
| Nachname
| Klage-AZ
| Sozialgericht
Rolf D.
Lenkewitz
S 10 KR 280/15
SG Augsburg
Monika
Laubach
S 3 KR 294/15
SG Trier
Christina
K.
L 16 KR 131/16
LSG Celle
Renate
T.
Roswitha
Z.
S 48 KR 2027/15
SG Hamburg
Jürgen
R.
S 5 KR 249/15
SG Detmold
Klaus Peter
M.
L 5 KR 32/16
LSG Schleswig
Gerd
R.
S 14 KR 35/15
SG Marburg
Joachim
S.
S 8 KR 504/15
SG Dortmund
Rebecca
B.
S 62 KR 466/15
SG Oldenburg
SG Hildesheim
Manche Kläger/-innen möchten ihren Namen nicht veröffentlicht sehen, weil sie
Repressalien befürchten, berichtet Rolf D. Lenkewitz
„Wir machen keine Rechtsberatung, stellen aber gerne Klagetexte und Stellungnahmen an
Gerichte zur Verfügung. Eine Begleitung von Verfahren kann nur in dem Maße erfolgen,
wie es Beruf und Familie ermöglichen,“ erklärten Monika Laubach und Rolf D. Lenkewitz.
Die AG bittet darum, dass sich alle Kläger/-innen melden, weil niemand überblicken kann,
wie viele Klagen gegen die eGK/TI in Deutschland eingereicht wurden.
Die AG ruft dazu auf: „Wer in Deutschland Rechtsmittel gegen den Zwang zur Benutzung
der elektronischen Gesundheitskarte eingelegt hat und nicht möchte, dass seine/ihre
Gesundheitsdaten in der Telematik-Infrastruktur landen, der/die möge sich bitte mit uns in
Verbindung setzen.“
Dies erscheint der Gruppe wichtig, weil niemand die genaue Anzahl der eingelegten
Klagen beziffern kann. Der Gruppe seien noch 12 weitere Kläger/-innen bekannt, aber es
gäbe sicher sehr viel mehr, meint Monika Laubach. „Besonders interessant wäre daneben,
ob es auch Ärzte gibt, die gegen die Einführung der eGK/TI klagen,“ führt sie weiter aus.
„Der Widerstand gegen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums ist dringend
erforderlich,“ führt Rolf D. Lenkewitz aus, denn die Erhebung der Daten erfolge in einem
bisher nicht bekannten Umfang mit neuartigen technischen Möglichkeiten und ohne
ausreichende Zustimmung der Versicherten.
Die Kläger/-innen der AG kämpfen nach eigenen Angaben gegen verharmlosende und
verschleiernde Darstellungen des Systems der elektronischen Gesundheitskarte und
Telematik-Infrastruktur, die sich hartnäckig halten. Dazu gehöre die Annahme, dass keine
zentralen Server eingesetzt werden und der Datenumfang auf der neuen eGK der gleiche
sein soll, wie auf der alten Krankenversichertenkarte (KVK). Die Arbeitsgemeinschaft
identifiziere die Komponenten im eingesetzten Technologie-Mix des neuen
Gesundheitssystems und liste die dazu veröffentlichten Sicherheitslücken auf.
Die AG sei zu der Überzeugung gekommen, dass es mit Hilfe des § 291 a SGB V zu einer
voreiligen und unzulässigen Legitimation des neuen Gesundheitssystems gekommen sei,
ohne sich vorher bemüht zu haben, die Bürger über die Arbeitsweise und Dimension der
gefährdenden Datenverarbeitung aufzuklären. „Eine unabhängige Beschreibung des
Systems zur Aufklärung des neuen Gesundheitssystems hätte die Akzeptanz in Frage
gestellt und die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, eine Volksabstimmung für dieses
soziale Projekt mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung auf den Weg zu bringen,“ so Rolf
D. Lenkewitz.
Das Gegenteil sei jedoch der Fall: „In einem bisher unvorstellbaren Umfang werden die
Bürger unwissend gehalten und ihre sensiblen und schützenswertesten Daten zur
gewinnbringenden Verwertungsmasse für private Unternehmen,“ berichten die AGMitglieder.
Von Anfang an wäre das Projekt darauf ausgelegt worden, ein Monopol für die
Verarbeitung aller anfallenden Gesundheits- und Medizindaten zu werden.
„Im 'Whitepaper Sicherheit' der gematik wurde davon gesprochen, einen Banksafe zu
realisieren in dem sämtliche Daten aller Betriebsstätten der Medizin in Deutschland
verwahrt werden. Wer sich einen Safe einrichten möchte, der wählt auch gerne die Bank
selber aus, der in dieser Hinsicht das Vertrauen geschenkt wird. Diese freie Auswahl wird
mit dem Bestreben des neuen Gesundheitssystems, eines vollständigen sektorübergreifenden Datenaustauschs, in dem alles mit allem vernetzt wird, ausgehebelt,“ führt
Rolf D. Lenkewitz weiter aus.
Die Monopolisierung entstehe über die Macht der Metadaten, die in dem System erhoben,
alle vorhandenen Datenquellen des alten Gesundheitssystems vernetzen und den
Austausch ermöglichen würden. „Diese Macht sollte niemand besitzen!“ so Monika
Laubach.
Die AG weist darauf hin, dass die rasante Entwicklung der Technologien zu Neuerungen
und damit zu neuen Gefährdungspotentialen geführt habe, die zum Zeitpunkt des
Entstehens des Projektes im Jahre 2003, nicht abschätzbar waren. Ein Beispiel dafür sei
die Aufdeckungen des NSA-Skandals durch Edward Snowden.
Rolf Lenkewitz gibt zu bedenken: “Die geplante Verschlüsselung von Daten, die
Anonymisierung und Pseudonymisierung von Personen reichen heute nicht mehr aus, die
erforderliche Sicherheit herzustellen. Am Anfang und Ende jeder verschlüsselten
Datenstrecke stehen lesbare Daten und die enorme Steigerung der Leistungen von
Hardware und Software ermöglichen die Re-Identifizierung von Personenprofilen aus
Datenbeständen aller Art, was vor einigen Jahren noch für unmöglich gehalten wurde
(Stichwort: Datamining).“
Auch wenn die meisten Versicherten schon im Besitz einer eGK sind, berichtet ein
Gruppenmitglied sei es nicht zu spät, den Widerstand zu unterstützen. „Jede/-r kann
gegen den Zwang zur Benutzung der eGK und gegen die Datenvorhaltung in der
Telematik-Infrastruktur klagen, auch wenn die eGK bereits genutzt wird,“ führt er weiter
aus.
Alles in Allem sei es der Gruppe wichtig, dass bekannt werde, dass es Kläger/-innen gibt,
die sich gegen den Ausverkauf der Gesundheitsdaten zur Wehr setzen, auch wenn ihnen
das Thema in den Medien als abgehakt erscheint.
Wir freuen uns über jedes Interesse von Seiten der Medien...., fügen die AG-Mitglieder
deswegen ausdrücklich hinzu.
Wer mit uns in Kontakt treten möchte oder nur unserem Aufruf nachkommen will, kann
sich gerne mit Rolf D. Lenkewitz ([email protected])
oder Monika Laubach
([email protected]) in Verbindung setzen, so die Beiden.
http://www.meinegklage.de