Preis für künstlerisches Lebenswerk

Kunststiftung Herbert Hennig
im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Preis für künstlerisches Lebenswerk
Ziele
Der Preis wird verliehen in Anerkennung des bisherigen Lebenswerkes einer Künstlerin/eines
Künstlers. Besonders werden hervorragende Arbeiten von hoher künstlerischer Qualität und ihre
Entwicklung im bisherigen Schaffensablauf ausgezeichnet. Als Auswahlkriterien können dabei
herangezogen werden: internationale Bedeutung, Ankauf durch renommierte Museen, Ankäufe
durch andere öffentliche Institutionen, Ausstellungen in einem hochklassigen Umfeld, national
oder international renommierte Veröffentlichungen oder durch Lehrtätigkeit(en) an staatlichen
Kunsthochschulen. Eine nationale Beschränkung ist nicht gegeben.
Der Preis soll es der Künstlerin/dem Künstler ermöglichen, neue Projekte oder Arbeiten
unabhängig von einer Vermarktungsfähigkeit zu realisieren und damit eine Weiterentwicklung
des
bisher
eingeschlagenen,
nachvollziehbaren
Weges
zu
ermöglichen.
Ein
Verwendungsnachweis wird von der Stiftung ausdrücklich nicht gefordert. Die Verwendung des
Preises liegt nach erfolgreicher Entscheidung ausschließlich im Ermessen der Künstlerin/des
Künstlers.
Der Preis wird nicht für einzelne Projekte vergeben.
Vielmehr werden die künstlerische Entwicklung durch die Werke und ihre nationale und
internationale Verbreitung beziehungsweise die Leistungen im Rahmen der Lehrtätigkeit(en)
gewürdigt.
Leistungen
Die Stiftung vergibt den Preis im Rahmen der verwendbaren Mittel. Eine Aufteilung auf mehrere
Künstler ist möglich. Sollten zum jeweiligen Zeitpunkt keine Anträge eingehen, die den Kriterien
zur Preisverleihung entsprechen, wird kein Preis vergeben.
Ausschreibung
Die Stiftung schreibt den Preis in Zusammenarbeit mit dem Stifterverband aus. Der Preis wird
zwei Mal jährlich ausgeschrieben. Die Antragsfristen enden jeweils am 30.06. und am 31.12.
des Jahres (Posteingang beim Stifterverband).
Hinweise zur Antragstellung
Antragsberechtigt sind ausschließlich einzelne Künstler. Der Antrag kann formlos, gut lesbar
gestellt werden und muss folgende Inhalte berücksichtigen:
Name, Adresse, Telefon des Künstlers, Beschreibung des künstlerischen Konzeptes,
Nachweise über Verbreitung der Kunstwerke (z.B. Beschreibung der Ankäufe durch Museen
oder öffentliche Einrichtungen, Kataloge, Expertenvoten u. ä.), Vita/Biographie der
Künstlerin/des Künstlers. Es sollte eine Beurteilung des Künstlers und seines Lebenswerkes
durch eine in der Fachwelt anerkannte Persönlichkeit beigefügt werden; diese Beurteilung kann
sich auch auf Einzelwerke beziehen.
Es werden nur vollständige, schriftlich (auf dem
Postweg) eingereichte Anträge berücksichtigt.
Der Antrag ist an folgende Anschrift zu senden:
Kunststiftung Herbert Hennig
im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
z. Hd. Frau Ulrike Johanning-De Abrew
Barkhovenallee 1
45239 Essen
Entscheidungsverfahren
Die Anträge werden durch das Kuratorium der Stiftung geprüft und entschieden. Die
Entscheidung wird nicht öffentlich gefällt. Die Entscheidung muss nicht begründet werden und
ist rechtlich nicht anfechtbar. Die Entscheidung wird nicht als Wettbewerbsentscheidung gefällt,
sondern ausschließlich aufgrund der Beurteilung des künstlerischen Lebenswerkes und des
Gesamtschaffens.
Die Entscheidung beinhaltet die Auswahl des Künstlers sowie die Höhe des jeweiligen Preises.
Nach erfolgreicher Entscheidung des Kuratoriums der Stiftung wird diese der Künstlerin/dem
Künstler schriftlich mitgeteilt. Den nicht berücksichtigten Künstlern wird der Abschluss des
Entscheidungsverfahrens schriftlich mitgeteilt.
Alle eingesandten Unterlagen verbleiben im Eigentum der Stiftung.
Die Entscheidung kann zurückgezogen werden, wenn die vorgelegten Unterlagen ganz oder
teilweise unrichtig sein sollten. Sofern der Preis ausgezahlt wurde, ist dieser nach
Bekanntwerden der Umstände in voller Höhe rückzahlbar.
Sollte keine Entscheidung durch das Kuratorium gefällt werden oder die zur Verfügung
stehenden Mittel nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden, werden diese Mittel auf den
nächsten Termin vorgetragen.
Auskünfte
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte in schriftlicher Form an obige Anschrift.