Kein Miet-Zuschuss für Kinder von Ex-Partnern

Kein Miet-Zuschuss für Kinder
von
Ex-Partnern
Pressemitteilung
Kein Miet-Zuschuss für Kinder
von Ex-Partnern
25.05.2016
Hartz IV Beziehende bekommen keinen
Zuschuss, wenn der Betroffene eine
größere Wohnung mietet, um das Kind
des Ex-Partners zu beherbergen. Das
gilt vor allem, wenn der / die
Wohnungsinhaber / kein rechtliches
oder leibliches Elternteil ist. So
entschied das Sozialgericht Berlin.
Kein Miet-Zuschuss
Im verhandelten Fall ging es um
zwei Frauen, die gemeinsam mit
einem Kind in einer 4-ZimmerWohnung auf 97 Quadratmetern für
774 Euro warm lebten. Das Jobcenter
zahlte ab Juli 2013 nur 603 Euro
mit der Begründung, die Miete sei
zu hoch.
Die Frauen klagten, da es sich um
einen
Vier-Personen-Haushalt
handele. Jedes zweite Wochenende
sowie drei Tage die Woche käme die
fünfjährige Tochter der einen
Bewohnerin zu Besuch.
Das Sozialgericht Berlin entschied
jedoch, es handele sich um einen DreiPersonen-Haushalt. Höherer Mietzuschuss
würde nur gewährt, wenn die Frau ein
verfassungsgerichtlich
festgelegtes
Umgangsrecht als Elternteil habe. Das
Geschlecht spiele dabei eine Rolle,
sondern die biologische Verwandtschaft
oder eine juristische Elternschaft, zum
Beispiel
eine
Adoption.
Soziale
Elternschaft reiche nicht für einen
Mietzuschuss
–
auch
bei
einem
Umgangsrecht. (ua)
2016 Foto und Bilder © Pastor Peter Stanic
Quelle: Kein Miet-Zuschuss für Kinder von Ex-Partnern