der Standes– und Personalvertretung RUNDSCHREIBEN 17. Bundestag der Pflichtschullehrer/innengewerkschaft Der 17. Bundestag der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer fand am 10. und 11. Mai in Wien statt. Die Pflichtschullehrer/innengewerkschaft ist mit knapp 40.500 Mitgliedern die stärkste Aktivsektion innerhalb der GÖD und somit eine unüberseh– und unüberhörbare Größe in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Insofern kommt dem Bundestag der Pflichtschullehrer/innen und den dort gefassten Beschlüssen eine besondere Bedeutung zu. Dies zeigte auch die Gästeliste bei der offiziellen Eröffnung. Seitens der Politik war Staatssekretär Harald Mahrer anwesend - die Frau Bundesministerin erwies dem Bundestag mit einer Videobotschaft aus Dänemark die Ehre. Neben vielen weiteren Gästen aus dem Ministerium, den Landesschulräten, anderen Lehrervertretungen oder auch der Wirtschaft war natürlich auch die Spitze der GÖD anwesend, angeführt vom Vorsitzenden HR Fritz Neugebauer, der als „gelernter“ Lehrer immer bei unseren Bundestagen an- Fritz Neugebauer wesend war und ist! Paul Kimberger Beeindruckend war die Geschlossenheit aller drei Fraktionen sowohl bei den Abstimmungen als auch bei den Wahlen. Mit ca. 93% wurde Paul Kimberger als Vorsitzender eindrucksvoll bestätigt, ebenso seine beiden Stellvertreter, Martin Höflehner und Dr. Thomas Bulant! Auch die Mitglieder der Bundesleitung und der erweiterten Bundesleitung wurden bei den Wahlen für die Funktionsperiode 2016 - 2021 neu bzw. wieder bestellt. Neben dem Leitantrag - siehe Seite 2! - wurden insgesamt knapp 90 Anträge behandelt, beschlossen und mit den entsprechenden Kalkülen versehen. Dass es hier immer Tiroler Delegierte wieder auch recht unterschiedliche Wortmeldungen zu hören gab, zeigt die verschiedenen Zugänge der Delegierten zu den einzelnen Bereichen. Gerade das macht aber die Gewerkschaftsarbeit aus und auch interessant. Schon im Vorfeld des Bundestages hatte die Antragsprüfungskommission die nicht gerade dankbare Aufgabe, alle aus den Bundesländern eingelangten Anträge zu sichten, den Bereichen Allgemein, Besoldung, Dienstrecht, Personalvertretungsgesetz, Ressourcen oder Schulrecht zuzuordnen und mit entsprechenden Kalkülvorschlägen zu versehen. Alles in allem ein Bundestag auf hohem Niveau, ein Bundestag, bei dem weder gejammert noch polemisiert wurde - aber ein Bundestag, der viel Optimismus für die Zukunft des österreichischen Bildungswesens ausstrahlte! Inhalt: Personalvertretung: Erstes Schulrechtspaket passierte Ministerrat S 3 / Bundespensionskasse S 6 / Terminerinnerung Theaterrundschreiben S 6 / Mehr Geld für große Schulstandorte S 7 Gewerkschaft: 17. Bundestag der Pflichtschullehrer/innengewerkschaft S 1 / Leitantrag zum 17. Bundestag S 2 / Die neue Bildungsministerin: Dr. Sonja Hammerschmid S 2 / Am Geld kann es nicht liegen! S 4 / Neue Mittelschule: RH empfiehlt Reduktion des Teamteachings S 5 / 4. Österreichischer Schulleiterkongress 2016 S 5 / Rechtsschutz der GÖD S 7 Rundschreiben 7 - 2016 vom 23. Mai 2016 RS 7 - 2016 / 23. Mai 2016 Seite 2 Leitantrag zum 17. Bundestag Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Leitantrag zum 17. Bundestag ... für Zukunftsinvestitionen in die (Aus-)Bildung der jungen Generationen Sparen an der (Aus-)Bildung unserer Kinder und Jugendlichen ist eine kurzsichtige Politik mit negativen Folgen für unsere Gesellschaft. Wer an der Bildung spart, riskiert teure Folgekosten. Wer zukünftige Erträge und Erfolge will, muss in innovative Strategien und Lösungen investieren und benötigt dazu genügend Geld und keine „Sparpakete“ in den Schulen. Unsere Gesellschaft braucht global denkende und lokal agierende Menschen, die ihre soziale, ökologische und wirtschaftliche Verantwortung privat, öffentlich und im Beruf wahrnehmen. Langfristig erfolgreich ist, wer neue Ideen hat, sozial und ökologisch verantwortlich handelt, an Mitmenschen, Kunden und Mitarbeitende denkt, investiert, erfindet und kreativ ist. Schülerinnen und Schüler benötigen beste Lernbedingungen, damit sie ihr Potenzial als leistungsorientierte, teamfähige und sozial handelnde Mitglieder der Gesellschaft voll ausschöpfen können. Visionen und Investitionen statt Sparen und Abbauen Die österreichischen Pflichtschulen sind der Ort, an dem zukunftsorientiertes, nachhaltiges und gemeinschaftliches Lernen gefördert und gelebt wird. An den österreichischen Pflichtschulen werden pädagogische Konzepte entwickelt, damit Kinder und Jugendliche aus allen gesellschaftlichen Schichten zusammentreffen, grundlegende soziale Fähigkeiten wie Solidarität, Gerechtigkeit und den Umgang mit Unterschieden erwerben, Talente und Begabungen ausbauen und innovative Ideen umsetzen können. Die Zeit ist reif für eine Besinnung auf den hohen Stellenwert unserer Volksschulen, unserer Neuen Mittelschulen, unserer Polytechnischen Schulen und unserer Sonderschulen für den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft. Diese Einsicht muss mit einem klaren Bekenntnis zu den österreichischen Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrern und entsprechenden Investitionen in allen pädagogischen und organisatorischen Bereichen der einzelnen Schultypen umgesetzt werden. Für die Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer (Bundesleitung 10): Paul Kimberger Thomas Bulant Wilfried Mayr Wien, 11. Mai 2016 Die neue Bildungsministerin: Dr. Sonja Hammerschmid "Ich habe also meinen Lehrerinnen und Lehrern wirklich viel zu verdanken", schrieb Sonja Hammerschmid vor wenigen Monaten in der "Presse am Sonntag". Nun ist Frau Dr. Sonja Hammerschmid für die Lehrer/innen in Österreich zuständig. Die neue Bildungsministerin wurde am 24. Juni 1968 in Steyr / Oberösterreich geboren. Nach Hauptschule und Gymnasium studierte sie Biologie an der Uni Wien. In ihrem Studium spezialisierte sich Sonja Hammerschmid auf Genetik mit Nebenfach Tumorbiologie. Bereits als Studentin war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Boehringer Ingelheim Austria GmbH. Nach ihrer Promotion war Hammerschmid von 1996 bis 1997 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Wien, bevor sie in den Bereichen Forschungsförderung bzw. Wirtschaftsförderung tätig war. 2010 wurde sie als Rektorin der Veterinärmedizinischen Universität Wien berufen. Seit 17. Mai 2016 ist sie als Nachfolgerin von Gabriele Heinisch-Hosek - nun Bildungsministerin. An neue Minister/innen werden gewöhnlich ganz viele Wünsche und Bitten herangetragen. Wir als Lehrer/innen haben eigentlich nur einen Wunsch an die neue Frau Bildungsministerin: Wir möchten am Ende ihrer Amtszeit gerne sagen können: „Wir haben unserer Bildungsministerin wirklich viel zu verdanken". RS 7 - 2016 / 23. Mai 2016 Seite 3 Erstes Schulrechtspaket passierte Ministerrat Das erste Schulrechtspaket hat am 18. Mai den (neuen) Ministerrat passiert. Die 9-seitige Stellungnahme der Bundesvertretung Pflichtschullehrer/innen können Sie auf unserer Homepage nachlesen. Hier nun einige Eckpunkte des zu beschließenden „Paketes“, wegen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir die Aussendung der Austria Presse Agentur vom 18. Mai 2016: Bis zur dritten Klasse Volksschule sind Schüler "jedenfalls berechtigt, in die nächsthöhere Schulstufe" aufzusteigen. Über die Form der Leistungsbeurteilung in diesen ersten drei Klassen sollen demnach künftig Lehrer und Eltern im Schulforum entscheiden - dabei können auch je nach Klasse unterschiedliche Regelungen festlegt werden. Aufgrund der unterschiedlichen möglichen Bewertungssysteme (Ziffernnoten bzw. "Leistungsinformation") wird die Frage des Sitzenbleibens einheitlich geregelt: Demnach gibt es kein klassisches Sitzenbleiben mehr in den ersten drei Volksschulklassen. Dafür wird die derzeit in den ersten beiden Klassen bestehende Möglichkeit eines "unterjährigen" Wechsels der Schulstufe auf die 3. Klasse ausgeweitet. Kinder mit Leistungsschwächen oder Leistungsabfall sollen demnach während des Schuljahrs in die nächstniedrige Schulstufe wechseln können. Umgekehrt ist auch ein Wechsel in die nächsthöhere Stufe möglich. Neuerungen soll es auch bei der Sprachförderung geben: Wer wegen mangelnder Deutschkenntnisse als außerordentlicher Schüler an Pflichtschulen bzw. mittleren und höheren Schulen aufgenommen wird, kann künftig für höchstens zwei Jahre neben Sprachförderkursen auch in "Sprachstartgruppen" gefördert werden. Über die Einrichtung dieser Gruppen bzw. Kurse entscheidet die jeweilige Behörde. In "Sprachstartgruppen" soll vor dem Eintritt in den Regelunterricht im Ausmaß von elf Wochenstunden anstelle der Pflichtgegenstände Deutsch unterrichtet werden. Das soll in geblockter Form sowie schulstufen-, schul- oder schulartübergreifend möglich sein. Stattdessen oder darauf aufbauend gibt es weiterhin "Sprachförderkurse", die ebenfalls im Ausmaß von elf Wochenstunden integrativ im Unterricht von Pflichtgegenständen angeboten werden. Beide Fördermaßnahmen können nach Erreichen der nötigen Sprachkompetenz auch vorzeitig beendet werden. Ebenfalls ermöglicht werden durch den Entwurf "Sprachstartgruppen" oder "Sprachförderkurse" für Kinder, die nicht mehr in die Schulpflicht fallen. Die Fächer Technisches Werken und Textiles Werken werden außerdem nach der Neuen Mittelschule auch in der AHS-Unterstufe zusammengelegt. Ab 2021 soll es statt eines alternativen Pflichtgegenstands (bei gleichbleibender Stundenanzahl) einen einzigen Pflichtgegenstand "Technisches und textiles Werken" geben, in dem beide Lerninhalte vermittelt werden. Änderungen gibt es außerdem bei der Schuleinschreibung: Für einen besseren Übergang in die Volksschule müssen die Eltern bei der Schuleinschreibung ihres Kindes Unterlagen vorlegen, die während der Kindergartenzeit zur Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes, erstellt wurden. Weiters sollen mit der Novelle die Schulsprengel etwas flexibilisiert werden, um die Wahlfreiheit der Eltern bei der Suche nach einer Schule für ihre Kinder zu erhöhen. Zudem wird das neue Berufsbild eines "Erziehers für die Lernhilfe" geschaffen. Personen mit Matura und einer Zusatzausbildung (60 ECTSPunkte) sollen an ganztägigen Schulformen diese Lernhilfe erteilen. Wie eingangs erwähnt ist diese Darstellung eine sehr verkürzte und laienhafte. Es gibt eine ganze Reihe von Fakten, die erst in der Ausformulierung des Gesetzestextes deutlich werden und die vor der Umsetzung auch noch mit den verschiedenen Systempartnern abgeglichen werden müssen. Der Teufel wird auch hier - wie so oft - im Detail stecken! Das beste Beispiel dafür ist die recht saloppe Formulierung zum Thema Schulsprengel, wo nicht nur der Wunsch der Eltern nach Wahlfreiheit der einzige Faktor sein kann, sondern auch die Wünsche der Schulerhalter (Gemeinden bzw. Städte) berücksichtigt werden müssen. Dass aber durchaus interessante und innovative Ansätze in diesem Paket zu finden sind, soll fairerweise nicht verschwiegen werden. Wir werden jedenfalls die Umsetzung genau beobachten und uns nötigenfalls in gewohnter Art und Weise zu Wort melden. … mit www.aps-tirol.at einfach besser informiert ... RS 7 - 2016 / 23. Mai 2016 Seite 4 Am Geld kann es nicht liegen! „Das Bundesheer bekommt bis 2020 zusätzlich 1,3 Milliarden Euro. Nach jahrelangem Sparen sei damit in den Budgetverhandlungen eine Trendumkehr erreicht worden, sagte Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) in einem Hintergrundgespräch“, berichtet der ORF auf seiner Homepage am 22. 04. 2016. Einen Tag später, am 23. 04. 2016 titelt die Kleine Zeitung folgendermaßen: Mehr Geld für die Polizei Neben den 1.500 Neuaufnahmen heuer wird es bis 2020 weitere 2.000 Neuaufnahmen für die Polizei, 250 zusätzliche Planstellen für die Verwaltung und 500 Neuaufnahmen im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl geben. Das teilte der neue Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Samstag mit. Der am Donnerstag angelobte Nachfolger Johanna Mikl-Leitners bedankte sich bei der Regierungsspitze und bei Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) für das ausverhandelte "Sicherheitspaket". Die Polizei werde bis 2020 eine Milliarde zusätzlich in die Sicherheit investieren - also Einsatz- und Schutzausrüstung hochqualitativ modernisieren, Einsatzfahrzeuge zur Terrorbekämpfung besorgen, Infrastruktur- und Kriminaltechnik, Aus- und Weiterbildung und Prävention ausbauen. Abgesehen vom kleinen Streit, wer die gute Botschaft verkünden darf (Dass er - Doskozil - dies öffentlich in einem Hintergrundgespräch tat, missfiel dem Finanzminister. "Das ist keine Teamarbeit. Innerhalb der Regierung war vereinbart, dass bis Dienstag keine Veröffentlichungen stattfinden", zeigte sich Schelling in Zeitungsinterviews verärgert) war man sich aber einig, dass sowohl das Bundesheer als auch die Polizei mehr Geld brauchen, um den Erwartungen der Bevölkerung angesichts der Flüchtlingssituation gerecht zu werden. Auch wir als Pflichtschullehrer/innen begrüßen solche Maßnahmen - schließlich sind wir alle öffentlich Bedienstete und wir alle wollen in einem sicheren Land leben. Andererseits irritiert uns die Politik doch einigermaßen. Sparen ist auf Landes– und Bundesebene angesagt und der Laie hat oft den Eindruck, als könnte der Staat seinen ureigensten Aufgaben nicht mehr nachkommen, weil einfach kein Geld vorhanden bzw. verfügbar ist. Daher kann auch für die Bildung einfach kein zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden! Die Realität der letzten Tage und Wochen zeigt allerdings wieder einmal deutlich: Am Geld kann es nicht liegen. Woran dann? Eigentlich nur am Wollen und an den Argumenten. Es ist der Bevölkerung recht leicht zu erklären, dass ein Absinken in den internationalen Bewertungen bei Bildungsumfragen keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben darstellt. Und bis die Spätfolgen bemerkbar sind, haben sich die Entscheidungsträger von heute schon lange in ihre politische Pension zurückgezogen oder sind - als absolute „Fachleute“ - in verschiedensten anderen Bereichen eingesetzt, versorgt oder einfach „entsorgt“ worden. Die fehlenden mehr als 500 Mio. Euro im Bildungsbudget müssen also durch Umschichtungen eingespart werden. Wir Lehrer/innen sind in Finanzangelegenheiten allerdings weder geschult noch erfahren - kaum jemand aus der Kollegenschaft hat sein Geld in Panama liegen - und wissen daher nicht, wie bei einem Minus von 500 Mio. Euro zusätzliche Planstellen (z. B. für die bevorstehende Inklusion, zusätzliches Personal für die Betreuung von Flüchtlingskindern, ….) geschaffen werden können. Vielleicht sollte uns die hohe Politik einmal einen Crashkurs anbieten! Einfach die Forderung des Rechnungshofes (siehe Seite 4) umsetzen und die Doppelbesetzung in der NMS so lange reduzieren, bis das fehlende Geld eingespart und die Neue Mittelschule ad absurdum geführt ist, kann keine Lösung sein! AKTION nur noch bis Ende Juni! Die Wiener Städtische bietet 2 Monatsprämien gratis bei Abschluss einer Zusatzversicherung bis 30.06.2016. Ihre Vorteile: - Freie Arzt- und Krankenhauswahl - flexible OP-Termine Zwei-Bett-Zimmer - Behandlung als Privatpatient - u.v.m. Neuabschluss der Gruppenversicherung der Landeslehrer/innen: Prämienbeispiele z.B. 30 Jahre jung um € 40,79 oder 40 Jahre jung um € 52,77 im M onat (Tarif mit Selbstbehalt und KUF Pflichtversicherung). Bei Interesse kontaktieren Sie Ihren Schulbetreuer oder Hr. Mag. (FH) Donald Kosso unter 050350 9046150 oder [email protected] unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service durch www.aps-tirol.at RS 7 - 2016 / 23. Mai 2016 Seite 5 Neue Mittelschule: RH empfiehlt Reduktion des Teamteachings Wien (APA) - Der Rechnungshof (RH) empfiehlt eine Reduktion des Teamteachings an Neuen Mittelschulen (NMS) von sechs auf vier Wochenstunden pro Klasse. Damit könnten im Vollausbau rund 60 Mio. Euro pro Schuljahr eingespart werden, hielten die Prüfer in einem Follow-Up-Bericht zur NMS fest. Für seinen Bericht nahm der RH die Umsetzung von Empfehlungen einer 2013 erstellten Gebarungsüberprüfung zu den NMS-Modellversuchen unter die Lupe. Dem Großteil dieser Vorschläge wurde zumindest teilweise nachgekommen - die Grundprobleme blieben aber weiter bestehen. So fielen für die NMS im überprüften Zeitraum 2012/13 und 2013/14 rund 187 Mio. Euro an zusätzlichen Ausgaben an. 96 Prozent davon entfielen auf Extra-Lehrer für die zusätzlichen sechs Wochenstunden je NMS-Klasse, wobei die Kosten aufgrund der zunehmenden Zahl an NMS-Standorten immer weiter anstiegen. Wie schon im Vorbericht ermittelte der RH die höchsten Lehrerpersonalkosten pro Schüler an den NMS (7.500 Euro). Das liegt vor allem am an NMS vorgesehenen verschränkten Lehrereinsatz - in den sechs Zusatzstunden sollen vor allem AHS- bzw. BMHS-Lehrer zum Einsatz kommen. An den Hauptschulen lagen die Lehrerpersonalkosten pro Schüler bei rund 6.700 Euro, an den AHS-Unterstufen (wegen der größeren Klassen) bei 4.800 Euro. Gleichzeitig sei aber unter anderem der im Vorjahr präsentierte NMS-Evaluierungsbericht zum Schluss gekommen, dass "die beträchtlichen zusätzlichen Ressourcen im Durchschnitt nicht die erwarteten Verbesserungen im Bereich der fachlichen Leistungen und überfachlichen Kompetenzen gebracht hatten", so der RH. Er empfiehlt daher, “auch Szenarien zur Umsetzung der NMS-Konzeption (insbesondere Individualisierung und innere Differenzierung) mit eingeschränktem Teamteaching-Einsatz in Betracht zu ziehen". Nach wie vor nicht realisiert ist der weitgehende Einsatz von AHS- bzw. BMHS-Lehrern für die Zusatzstunden an den NMS - ursprünglich einer der Kernpunkte der NMS. Stattdessen erhöhte etwa Vorarlberg den Einsatz von Landeslehrern für diese Stunden sogar noch einmal von 90 auf 93 Prozent. Begründet wurde dies mit der "angespannten Personalsituation" bei Bundeslehrern. Kreativer löste dies Salzburg, wo der Landeslehreranteil nur bei einem Drittel lag - dort stellte man zum Teil Landeslehrer per Sondervertrag als Bundeslehrer an. Auch die Standardforderung des RH angesichts der Probleme beim verschränkten Einsatz von Landesund Bundeslehrern findet sich daher wieder im Bericht: "Im Hinblick auf eine Strukturbereinigung im Schulwesen wäre auf die Konzentration der Aufgaben-, Ausgaben-und Finanzierungsverantwortung in einer Hand hinzuwirken." Gleiches gilt für die Standardantwort des Bildungsministeriums: "Das BMBF verwies in diesem Zusammenhang auf den Vortrag an den Ministerrat zum Thema Bildungsreformkommission." 4. Österreichischer Schulleiterkongress 2016 Die Ausschreibung finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.aps-tirol.at unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service durch www.aps-tirol.at RS 7 - 2016 / 23. Mai 2016 Seite 6 Bundespensionskasse ZUSATZ-Pension der Bundespensionskasse Der Dienstgeber - das Land Tirol - und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) haben zu Ihren Gunsten eine Zusatzpension bei der Bundespensionskasse eingerichtet. Der Dienstgeber entrichtet dafür grundsätzlich einen monatlich Beitrag in Höhe von 0,75 % Ihrer Bezüge an die Bundespensionskasse. Dieser Beitrag wird nicht von Ihrem Gehalt abgezogen, sondern Sie erhalten ihn zusätzlich! Eigenbeiträge: Sie haben die Möglichkeit, die oben beschriebene Vorsorge durch Beiträge, die Sie selbst bezahlen (Eigenbeiträge) zu erhöhen. Die Zahlung von Eigenbeiträgen ist freiwillig und Sie können diese jederzeit ändern oder aussetzen. Die Höhe der Eigenbeiträge legen Sie selbst fest, wobei eine Obergrenze von monatlich € 83,33.— besteht. Wollen Sie derzeit keine Eigenbeiträge leisten, besteht Ihrerseits kein Handlungsbedarf. Leistungen der Bundespensionskasse: Egal, ob Sie Eigenbeiträge leisten oder nicht: Sie erhalten in jedem Fall durch die Beiträge des Dienstgebers eine ergänzende Zusatz-Alterspension von der Bundespensionskasse. Grundsätzlich erhalten Sie diese als eine lebenslange monatlich laufende Zusatz-Alterspension. Falls Ihr gesamter Anspruch bei Pensionsanfall (bzw. bei Ausscheiden) unterhalb der gesetzlichen Abfindungsgrenze (Stand 2016: 12.000.—Euro) liegt, erhalten Sie stattdessen eine einmalige Auszahlung. Jahresinformation: Sie erhalten einmal jährlich (etwa zur Jahresmitte) von der Bundespensionskasse eine nützliche Jahresinformation über sämtliche Beiträge und die Veranlagung des Vorjahres. Video: Auf der W ebsite w w w .bundespensionskasse.at finden Sie ein kurzes Video der Bundespensionskasse, welches Ihre Pensionskassenvorsorge einfach erläutert. Dieses ist auf der unten angeführten Website oder über den QR-Code rechts abrufbar. Haben Sie Fragen? Details finden Sie auf der W ebsite der Bundespensionskasse www.bundespensionskasse.at Sollten Sie Fragen zu Ihrer Zusatzpension haben: Sie erreichen die Bundespensionskasse entweder telefonisch unter 01 / 503 07 41 – 1990 bzw. per E-Mail unter [email protected] Terminerinnerung Theaterrundschreiben Wir möchten an das Theaterrundschreiben (Rundschreiben 6-2016) erinnern und darauf hinw eisen, dass sowohl für Neubestellungen als auch für allfällige Stornierungen der 31. Mai 2016 der absolut letzte Termin ist. N achher gibt es keine Zuschüsse für N eubestellungen m ehr, auch K ündigungen sind danach nicht mehr möglich. Wer sein ABO nicht fristgerecht storniert, verpflichtet sich für eine weitere Saison! Zudem erinnern wir daran, dass die Bezuschussung der ABO‘s nur für eine bestimmte Personengruppe gilt - eine Weitergabe dieser ABO‘s an andere Personen ist rechtlich nicht in Ordnung! Und abschließend nochmals der Hinweis: Für Neubestellungen oder Stornierungen setzen Sie sich bitte direkt mit dem Tiroler Landestheater in Verbindung: (Tel. +43.512.52074 Kl. 134 / E-Mail: [email protected] unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service durch www.aps-tirol.at RS 7 - 2016 / 23. Mai 2016 Seite 7 Mehr Geld für große Schulstandorte Die Schlagzeile: Mehr für Brennpunktschulen, weniger für andere? ("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.04.2016) lässt aufhorchen. Abgesehen davon, dass der Begriff „Brennpunktschule“ abzulehnen ist, wurde deutlich dargestellt, dass es notwendig ist, Schulen mit größeren Herausforderungen hinsichtlich Heterogenität, Migration und Integration/Inklusion mit mehr Mitteln zu fördern. In den letzten Jahren sind immer mehr gesellschaftliche Aufgaben, die eigentlich in der Familie erledigt werden sollten, an die Schule delegiert worden. Gerade an Schulen mit besonderen Herausforderungen kann es daher leicht zu Engpässen bei der Erfüllung des eigentlichen Bildungsauftrages kommen. Das Ungleichgewicht zwischen den Standorten verschärft sich durch die Unterdotierung der großen Schulstandorte. In Tirol bekommt eine Schule mit ca. 300 Schüler/innen - gemessen an den Lehrer/ innenstunden pro Schüler/in – im Vergleich zu einer Schule mit ca. 130 Schülern um 30 % weniger Kontingentstunden. Diese Differenz ergibt sich aus der Kontingentberechnung über Klassen, Gruppen und Schüler/innen. Trotz der Berechnung vieler Faktoren (Klassenzahl, Schüler/innenzahl, Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache,…) erhalten größere Schulen nicht den gleichen Schüler-/Kopffaktor als kleinere (Gesamtkontingent : Schülerzahl =…). Manch große Standorte verfügen zwar über Schulsozialarbeiter, diese Unterstützung hilft den Kolleg/innen ungemein, nicht jedoch in pädagogischen Belangen. Und gerade hier sehen sich alle Standorte großer Konkurrenz gegenüber bzw. müssen sich dem Vergleich mit anderen NMS-Standorten stellen. Aus diesem Grund ergibt sich die Forderung nach einem neuen Aufteilungsschlüssel, mit dem auf die unterschiedlichen Erfordernisse und Gegebenheiten einer Schule besser eingegangen werden kann. Es liegt daher nahe großen Schulstandorten mit einer Aufstockung des Stundenkontingents zu helfen. Es braucht eine indexbasierte Ressourcenzuteilung. Dabei darf es nicht zu einer Umverteilung der vorhandenen Mittel zu Lasten kleiner Standorte kommen, vielmehr müssen für die großen Schulstandorte zusätzliche Finanzmittel aufgebracht werden. Rechtsschutz der GÖD Der soeben erschienene Rechtsschutzbericht der GÖD zeigt auf, dass im Jahr 2015 insgesamt 202 Klagen (19 davon bei Arbeitsgerichten, 183 bei Sozialgerichten) eingebracht wurden. Von der Rechtsabteilung selbst wurden 33 Arbeitsgerichtsverhandlungen 1.Instanz (2014: 64) sowie 183 Sozialgerichtsverhandlungen 1.Instanz (2014: 186) verrichtet. Von 23 im Berichtsjahr beendeten Arbeitsgerichtsprozessen wurden 21 (= 91 %; 2014: 68 % ) erfolgreich abgeschlossen. Dam it konnte die m ehrjährige durchschnittliche Erfolgsquote noch deutlich überschritten werden. Von insgesamt 1.911 Rechtsschutzansuchen (2014: 1.536, 2013:1.565), über die der Gewerkschaftsvorstand im Jahre 2015 zu entscheiden hatte, wurde in 1.870 Fällen Rechtsschutz bewilligt. 41 Ansuchen mussten aus verschiedenen, vom Rechtsschutz-Regulativ des ÖGB vorgeschriebenen Gründen (z. B. rechtliche Aussichtslosigkeit, kein Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis, Anlassbeitritt) abgelehnt werden. Rechtsschutzkosten 2011 € 1.294.958,24 2012 € 875.890,90 2013 € 857.898,68 2014 € 1.101.593,93 2015 € 1.255.549,21 Die Rechtsschutzfälle betrafen übrigens, ähnlich wie schon in den Vorjahren, zu 72% Kollegen und zu 28% Kolleginnen. Abschließend ist festzustellen, dass mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz schon vielen Mitgliedern durch eine bestmögliche Vertretung zu ihrem Recht verholfen werden konnte und die Serviceleistungen des GÖD-Rechtsschutzes daher einen nicht mehr wegzudenkenden unverzichtbaren Bestandteil der Gewerkschaftsarbeit darstellen. Aber: Die Gewerkschaft ist wesentlich mehr als eine Rechtsschutzversicherung! Mit kollegialen Grüßen Gerhard Schatz Walter Meixner Vorsitzender Peter Spanblöchl MSc
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