Horten Krankenkassen Geld aus dem

Laut Recherchen von Politikern
Horten Krankenkassen Geld aus dem Gesundheitsfonds?
Laut Recherchen der CDU/CSU-Fraktion bunkern die Krankenkassen offenbar Geld aus dem
Gesundheitsfonds. Im vergangenen Jahr hätten sie 503 Millionen Euro zugewiesen bekommen, die sich
nicht in den Leistungs- oder sonstigen Ausgaben der Kassen widerspiegeln sollen, heißt es in einem Brief
an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.
Die CDU-Politiker Karin Maag und Michael Hennrich bitten Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
bei den Krankenkassen mal nach dem Rechten zu sehen. „Es hat den Anschein, als würden sich
Kassen arm rechnen, um zukünftig mehr Geld aus den Mittelzuweisungen des Gesundheitsfonds zu
erhalten“, zitiert die Bild-Zeitung die beiden Gesundheitsexperten. Gröhe solle also klären, wo die
fehlende halbe Milliarde Euro abgeblieben ist.
Die Politiker hatten die offiziellen Daten des Bundesversicherungsamts mit den Haushaltsaufstellungen
der Krankenkassen verglichen. Dabei fiel ihnen auf, dass der Gesundheitsfonds im vergangenen Jahr
198,266 Milliarden Euro an die Krankenkassen gezahlt hat, diese aber nur 197,763 Milliarden Euro als
Zuweisungen verbucht haben.
Erklärbar sei die Differenz höchstens damit, dass die Krankenkassen sonstige „Verpflichtungen“
ausgeglichen hätten – etwa bei Veränderungen in der Versichertenstruktur.
Einmaliger oder regelmäßiger Vorfall?
„Aus Erfahrungswerten der Vergangenheit“ könnten davon maximal 150 Millionen Euro erklärt werden,
schreiben die beiden laut Bild-Zeitung in ihrem Brief an Gröhe. Sie möchten wissen, wie sich die
Differenz erklären lässt und ob es sich um einen einmaligen oder regelmäßigen Vorfall handele.
Von den AOKen kam indes folgendes Statement: Es gebe „keinen Grund zur Skandalisierung“, so ein
Sprecher des AOK-Bundesverbands zur Bild. „Weder ist Geld im Gesundheitsfonds versickert, noch
haben Kassen etwas verschleiert. Es handelt sich hier schlichtweg um unterjährige
Buchungsbesonderheiten, die es in den Vorjahren auch gegeben hat. So wird zum Beispiel das
sogenannte „Imparitätsprinzip“ angewandt, wonach bei bestimmten Sachverhalten negative
Erfolgsbestandteile zu einem früheren Zeitpunkt erfasst werden als positive Erfolgsbestandteile.“
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Dieser Artikel erschien am 26.05.2016 unter folgendem Link:
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