Stadt Bocholt Allgemeine Vorprüfung für die Änderung des Bebauungsplanes K6 (2. Änderungsplan) der Stadt Bocholt für das Gebiet nördlich der Kreuzstraße, östlich des Neutorplatzes, südlich der Bocholter Aa sowie westlich des Theodor-Heuss-Ringes als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB, 04 / 2016 Erstellt von Stadt Bocholt Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün Geschäftsbereich Stadtgrün Anlage 1: Biotop- / Nutzungstypen, Baumbestand (Stadt Bocholt, GB Stadtgrün 2015) Einleitung Durch die Änderung des Bebauungsplanes K6 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geänderten Zielsetzungen und Richtlinien geschaffen werden. Hier ist u. a. der städtebauliche Rahmenplan, das Bocholter Einzelhandels- und Vergnügungsstättenkonzept sowie die Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung zu nennen. Ziel der B-Planänderung ist ferner die aus heutiger Sicht für dieses Gebiet nicht mehr zeitgemäße Festsetzung Gewerbegebiet in gemischte städtebauliche Strukturen mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen sowie Wohnnutzungen an der Bocholter Aa weiter zu forcieren. In diesem Zuge sollen auch die Grün- und Freiflächen entlang der Bocholter Aa neu überplant werden. Nach Anlage 2 BauGB ist zu dieser Planung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorzunehmen, da die Flächengröße der überbaubaren Grundstücksflächen (Grundflächenzahl) des Änderungsbereiches zwischen 20.000 m² und 70.000 m² liegt (vgl. § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB). Das Änderungsgebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 39.564 m². Bei der allgemeinen Vorprüfung sind zwei Varianten mit unterschiedlichen Festsetzungen hinsichtlich der Umweltauswirkungen zu überprüfen. Beide Varianten haben Grundflächenzahlen über dem Schwellenwert von 20.000 m² versiegelter Fläche (Variante 1 – 25.180 m², Variante 2 – 25.422 m²). In dieser Ausarbeitung wird in einer überschlägigen Prüfung beleuchtet, ob sich durch die Planung erhebliche Umweltauswirkungen ergeben können und welche Variante aus Umweltsicht die bessere darstellt. Verwendete Gesetze / Verordnungen / Unterlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung Baunutzungsverordnung in der zur Zeit gültigen Fassung Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes K 6 (2. Änderungsplan) für das Gebiet nördlich der Kreuzstraße, östlich des Neutorplatzes, südlich der Bocholter Aa sowie westlich des Theodor-Heuss-Ringes (Stadt Bocholt, FB Stadtplanung und Bauordnung, Stand: 16. Februar 2016) Begründung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zur vorgenannten B-Planänderung (Stadt Bocholt, FB Stadtplanung und Bauordnung, Stand: März 2016) Biotop- / Nutzungstypen, Baumbestand – Anlage 1 (Stadt Bocholt, FB Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Stand: April 2015) Eigene Berechnungen zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche durch Straßenverkehrslärm (Stadt Bocholt, FB Stadtplanung und Bauordnung, Stand: Januar 2016) Einleitungsbeschluss zur Bauleitplanung K6 Kreuzstraße (Stadt Bocholt, FB Stadtplanung und Bauordnung, Stand: 09. Dezember 2014) Hochwassergefahrenkarte Bocholter Aa-System, A00, (Blattschnitt 4/18) niedrige Wahrscheinlichkeit (HQ extrem ), (Bezirksregierung Münster, Stand: September 2013) Variante 1 / Variante 2 zur Änderung des Bebauungsplanes K6 (Stadt Bocholt, FB Stadtplanung und Bauordnung, Stand: November 2015) Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K 6 „Kreuzstraße“ 1 Tabellarische Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 BauGB (zu § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) Nr. 1. 1.1 Kriterien Erläuterung Anlage 2 BauGB zu § 13a Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf …das Ausmaß, in dem Größe / Kurzbeschreibung der Bebauungsplan einen Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 39.564 m² Rahmen im Sinne des § und weist lediglich im nördlichen bzw. nordöstli14b Abs. 3 des Gesetzes chem Plangebiet größere Grünstrukturen entlang über die Umweltverträgder Bocholter Aa sowie im Bereich der Hausgärten lichkeitsprüfung setzt; auf. Ansonsten sind bis auf zwei kleine Brachflächen der Hauptteil der Flächen durch Straßen bzw. Gebäude als vollversiegelt anzusprechen. Erheblichkeit Art und Maß der geplanten baulichen Nutzung Die Art der baulichen Nutzung wird entsprechend der Zielsetzung des B-Planes als Kerngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet und Grünfläche festgesetzt. Dies gilt für beide Varianten. Nachfolgend werden die einzelnen Flächengrößen aufgelistet: Ausweisungen Variante 1: - Kerngebiet (MK) GRZ 1,0 (18.371 m²) - Mischgebiet (MI) GRZ 0,6 (3.425 m²) - Allgemeines Wohngebiet (WA) GRZ 0,4 (11.884 m²) - Grünfläche (5.884 m²) - Gesamt: 39.564 m² Geh-, Fahr- und Leitungsrecht innerhalb des Kernu. Mischgebietes bzw. der Wohnbaufläche (4.139 m²) Ausweisungen Variante 2: - Kerngebiet (MK) GRZ 1,0 (20.496 m²) - Mischgebiet (MI) GRZ 0,6 (3.425 m²) - Allgemeines Wohngebiet (WA) GRZ 0,4 (7.177 m²) - Grünfläche (6.844 m²) - Verkehrsfläche (1.622 m²) - Gesamt: 39.564 m² Geh-, Fahr- und Leitungsrecht innerhalb des Kernu. Mischgebietes bzw. der Wohnbaufläche (1.888 m²) 1.2 …das Ausmaß, in dem Regionalplan Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ nein 2 Nr. Kriterien Anlage 2 BauGB zu § 13a der Bebauungsplan andere Pläne und Programme beeinflusst; Erläuterung Erheblichkeit Das Plangebiet ist als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird sich an der Zielsetzung der Regionalplanung keine Änderung ergeben. Flächennutzungsplan nein Der Flächennutzungsplan sieht derzeit für das Plangebiet im westlichen und östlichen Bereich Kerngebiet vor. Zwischen den Kerngebieten ist eine Gewerbegebietsnutzung (GE) dargestellt. Im Nordosten des Plangebietes ist eine Wohnnutzung ausgewiesen. Entlang der Bocholter Aa im Norden des Plangebietes sind öffentliche Parkanlagen als Grünflächen dargestellt. Der Berichtigungsvorschlag für den Flächennutzungsplan sieht in beiden Varianten eine Überplanung des Gewerbegebietes zugunsten von Kern-, Misch- und Wohngebiet vor. Die Grünfläche im Norden ist bei Variante 1 um ca. 960 m² kleiner als bei Variante 2. Anstatt der Grünfläche ist bei Variante 1 Wohnbaufläche vorgesehen. Aus Umweltsicht ist daher die Variante 2 zu favorisieren, da mehr Grünfläche im Grünzug der Bocholter Aa realisiert werden kann. 1.3 …die Bedeutung des Bebauungsplans für die Landschaftsplan Ein Landschaftsplan existiert für diesen Innenbereichsstandort nicht. nein Bestehender Bebauungsplan K6 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan K6 (Kreuzstraße) der Stadt Bocholt von 1966 sieht für den Änderungsbereich im Westen Kerngebiet (MK) und nördlich der Kreuzstraße Gewerbegebiet (GE) vor. An das Gewerbegebiet schließen sich zur Bocholter Aa hin Allgemeine Wohngebiete (WA) mit Privatgärten an. Dann folgt entlang der Bocholter Aa eine öffentliche Grünfläche, die durch eine öffentliche Verkehrsfläche (Fuß-/Radweg) durchzogen ist und dadurch den Neutorplatz mit dem Theodor-Heuss-Ring verbindet. Die Gewerbenutzung soll aufgehoben werden und durch Wohn- und Mischgebietsnutzungen ersetzt werden. nein Die nachhaltige Entwicklung wird durch die Stärkung der Innenentwicklung gefördert. Eine Flä- nein Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ 3 Nr. 1.4 Kriterien Anlage 2 BauGB zu § 13a Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung; Erläuterung …die für den Bebauungsplan relevanten umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener Probleme; Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Bocholter Innenstadtrings in einem stark besiedelten und verdichteten Raum mit vorwiegend Gewerbe- und Wohnnutzungen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes verläuft der innerstädtische Hauptgrünzug der Bocholter Aa. Die bestehenden Wohngebäude am TheodorHeuss-Ring sind durch Verkehrsimmissionen vorbelastet. Für diese Wohnbebauung gilt Bestandsschutz. Mit der Rücknahme der Gewerbegebietsausweisung hin zu Wohnbauflächen und Kerngebietsflächen werden sich die Schallbelastungen reduzieren. Auch wenn sich derzeit viele Leerstände bzw. ungenutzte Flächen wie das ehemalige Hertiegebäude, eine ehemalige Bocholter Speditionsgesellschaft (Kreuzstraße 11, 13) bzw. ein ehemaliger Holzhandelbetrieb (Kreuzstraße 17) befanden, wären Gewerbenutzungen laut rechtsverbindlichem B-Plan zulässig. Hinsichtlich des Gewerbelärms handelt es sich um nicht störende Betriebe in der Innenstadt. Der KFZ-Betrieb mit vornehmlich Verkauf, kleineren Reparaturen und Pflege von KFZ an der Kreuzstraße 23 kann aufgrund der Größe und des Immissionsverhaltens als nicht störend eingestuft werden. Von diesem Gewerbebetrieb gehen keine nachteiligen Schallauswirkungen für die Wohnbevölkerung aus. Festzuhalten bleibt, dass für die heute aufgegebenen Nutzungen kein Bestandsschutz besteht. Mit den geplanten Neuausweisungen Wohnbauflächen und Kerngebiet ergeben sich geänderte einzuhaltende Schallwerte, um gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Zur Einschätzung der Schallsituation hat die Stadt Bocholt eigene Berechnungen durchgeführt (Stadt Erheblichkeit cheninanspruchnahme sonstiger Freiräume kann dadurch vermieden werden. Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ nein 4 Nr. Kriterien Anlage 2 BauGB zu § 13a Erläuterung Erheblichkeit Bocholt 2016). Maßgebende Richtlinie ist hier der Schallschutz im Städtebau nach der DIN 18005. Nach den bisherigen Berechnungen führen die Straßenverkehrsgeräusche der Ebertstraße, des Theodor-Heuss-Ringes und der Kreuzstraße zu Orientierungswertüberschreitungen gemäß DIN 18005. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete/ Kerngebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts und für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts werden in Teilbereichen überschritten. Um den Schallschutz trotzdem zu gewährleisten, ist der Bebauungsplan in Lärmpegelbereiche von II bis V eingeteilt worden. In den Lärmpegelbereichen II und III sind keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Für die Lärmpegelbereiche IV und V sind bauliche Vorgaben zu erfüllen, um den Schallschutz zu gewährleisten. Der Entwurfsverfasser hochbaulicher Anlagen bzw. der Sachverständige für den hochbaulichen Schallschutz, kann auf dieser Grundlage die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen für das Gebäude festlegen. Beispielsweise sind Fenster in Schlafräumen mit einer künstlichen Lüftungseinrichtung zu versehen. Ebenfalls sind Außenwohnbereiche im Lärmpegelbereich IV und V nicht zulässig. Insgesamt ist eine Verbesserung der Schallsituation mit Realisierung des B-Plans im Stadtviertel zu erwarten, da die Gewerbegebietsausweisung mit zulässigen höheren Immissionswerten aufgehoben wird. Für beide Planvarianten des aufzustellenden Bebauungsplanes sind gleichermaßen Lärmpegelbereiche festgeschrieben worden, so dass sich keine unterschiedlichen Auswirkungen bezogen auf das Schutzgut ergeben werden. Mit dem vorgelegten Schallschutzkonzept sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit zu erwarten, da die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt nein Große Teile des Plangebietes sind durch Asphaltflächen bzw. Gebäude als voll versiegelt anzusprechen. Bei den Gebäuden handelt es sich größten- Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ 5 Nr. Kriterien Anlage 2 BauGB zu § 13a Erläuterung Erheblichkeit teils um Leerstände von Großgebäuden / Hallen (ehemaliges Hertiegebäude, ehemals Bocholter Transportgesellschaft, ehemaliger Holzhandelsgesellschaft). Im Betrieb befindlich sind das Ärztehaus an der Kreuzstraße 15 und eine Möbelfirma am Theodor-Heuss-Ring 24. Innerhalb des Plangebietes sind drei kleinere Brachflächen (5.1, 5.2) eingestreut (vgl. Anlage 1). Entlang des nördlichen Plangebietes zwischen der Bocholter Aa und den angrenzenden Gewerbeflächen verläuft der Hauptgrünzug Bocholter Aa mit einem wassergebundenen Fuß- und Radweg. Gesäumt ist dieser Grünstreifen von z. T. älterem Baumbestand und einem städtischen Spielplatz (Naturerlebnispfad) im nordöstlichen Plangebiet an der Bocholter Aa. An diesen Spielplatz schließen sich weiter östlich Privatgärten mit älterem Baumbestand und großen Flächenzuschnitten an. Eine Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen mit Baumbestand ist als Anlage 1 der Vorprüfung beigefügt. In beiden Varianten wird die Fläche zwischen Kreuzstraße und der Bocholter Aa entsprechend bebaut. Hier werden noch bestehende Grünflächen und Gartenflächen kleinflächig versiegelt bzw. nachverdichtet. Der z. T. alte Baumbestand entlang der Bocholter Aa sowie in den Privatgärten ist dabei möglichst zu erhalten. 30 Bäume sind als stadtbildprägend bzw. erhaltenswert eingestuft worden (vgl. Anlage 1 – Biotop- / Nutzungstypen, Baumbestand). Bei den vorgesehenen Varianten ist die Variante 2 zu favorisieren, da hier gegenüber der Variante 1 ca. 960 m² mehr Grünfläche realisiert werden kann. Aufgrund der Größe des Plangebietes und wegen des Grünzuges entlang der Bocholter Aa sind Konflikte mit planungsrelevanten Arten nicht gänzlich auszuschließen. Hier ist besonders die Bocholter Aa als Leitstruktur für Fledermäuse bzw. Lebensraum für wassergebundene planungsrelevante Vogelarten zu nennen. In einem benachbarten Plangebiet weiter südöstlich an der Bocholter Aa, am KuBAaI-Gelände, wurden ebenfalls planungsrelevante Arten wie unterschiedliche Fledermausarten, Eisvogel, Graureiher und Teichrohrsänger festgestellt. Ein ähnliches Artenspektrum ist auch Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ 6 Nr. Kriterien Anlage 2 BauGB zu § 13a Erläuterung Erheblichkeit hier zu erwarten. Ebenfalls könnte der z. T. ältere Baumbestand für verschiedene planungsrelevante Vogelarten als Habitat dienen (u. a. Waldohreule, Waldkauz). In den Gebäuden im Plangebiet können sich potenziell Quartiere von planungsrelevanten Fledermäusen befinden. Da der Baumbestand an der Bocholter Aa in seiner Grundstruktur erhalten werden soll, werden auch die Lebensräume potenziell vorkommender planungsrelevanter Arten erhalten bleiben (Festsetzung stadtbildprägender Einzelbäume zum Erhalt). Bei notwendig werdenden Baumfällungen ist vorab eine Kontrolle auf Baumhöhlen und Nester durchzuführen, um Tötungen und Verletzungen von Einzeltieren zu vermeiden. Ebenfalls sind die gesetzlich vorgeschriebenen Rodungszeitpunkte einzuhalten, um Konflikte zu vermeiden. Der Artenschutz ist bei möglichen Gebäudeabrissen erneut zu prüfen, um Verbotstatbestände wie Töten, Verletzen bzw. Stören planungsrelevanter Arten (u. a. Fledermäuse) nicht auszulösen. Bei Verdachtsfällen ist die ULB des Kreises Borken zu beteiligen. Nach dieser Ersteinschätzung mit den vorgebrachten Vermeidungs- und Erhaltungsmaßnahmen sind aller Voraussicht nach keine erheblichen Konflikte für planungsrelevante Arten zu erwarten. Aufgrund der Größe des Plangebietes sowie der Habitatausstattung ist es erforderlich, eine faunistische Kartierung (Fledermäuse, Vögel) mit anschließender Artenschutzprüfung vorzunehmen. Entsprechende Untersuchungen sind von der Stadt Bocholt im Januar 2016 beauftragt worden. Die Erstellung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages sowie der notwendigen faunistischen Kartierungen sind für 2016 nach Abschluss der letzten Kartierungen vorgesehen. Da das Vorhaben Umplanungen innerhalb des bestehenden Bebauungsplanes K6 betrifft und damit heute schon Baurecht besteht, ist die Planung von der Kompensationspflicht ausgenommen (vgl. § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB - Ein Ausgleich ist nicht erfor- derlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren -). Bei der Umplanung der Grünanlage entlang der Bocholter Aa sind mehrere Aspekte bei der Ent- Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ 7 Nr. Kriterien Anlage 2 BauGB zu § 13a Erläuterung Erheblichkeit wicklung zu berücksichtigen. Einerseits ist der stadtbildprägende Baumbestand möglichst weitgehend zu erhalten. Aus diesem Grunde sind die stadtbildprägenden Bäume im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt worden. Zudem ist die Regio.Velo - Radschnellwegroute im Grünzug der Bocholter Aa (nördliches Plangebiet) trassiert. Bei möglichen Verlusten von Bäumen sind standortgerechte Bäume im Grünzug der Bocholter Aa nach zu pflanzen. Des Weiteren wurde vom Kreis Borken angeregt zu prüfen, inwiefern die Bocholter Aa in diesem Bereich strukturell und ökologisch aufzuwerten ist. Weitere zu berücksichtigende Belange sind eine Gehwegverbindung sowie befahrbare Flächen für die Feuerwehr innerhalb des Grünzuges. Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen an den Grünzug der Bocholter Aa ist ein entsprechender Hinweis unter H6 im B-Plan erfolgt, um die unterschiedlichen Belange planungsrechtlich zu regeln. Im weiteren Planungsprozess ist in Abstimmung mit den Planungsbeteiligten ein Freiraumkonzept für den Grünzug an der Bocholter Aa zu entwickeln, das den unterschiedlichen Anforderungen bzw. den geplanten Nutzungen gerecht wird. Die biologische Vielfalt ist aufgrund der anthropogenen Überformung nur gering ausgeprägt und erfährt durch die Umsetzung des B-Plans nur geringfügige Beeinträchtigungen, da der wertgebende Grünzug Bocholter Aa in seiner Grundstruktur auch in beiden vorgeschlagenen Varianten erhalten bleibt. Aufgrund der größeren Grünfläche in Variante 2 besteht auch ein größeres Entwicklungspotential für die biologische Vielfalt. Boden Große Teile des Plangebietes sind als vollversiegelt anzusprechen. Auch die Grünanlage an der Bocholter Aa wie auch die Privatgärten sind anthropogen überformt, so dass hinsichtlich der Bodenfunktion erhebliche Vorbelastungen bestehen. Bezogen auf das Schutzgut Boden ist die Variante 2 besser zu bewerten, da der Grünzug an der Bocholter Aa größer sein wird, was natürliche Bodenbildungsprozesse, Filterfunktionen und Lebensraum für Bo- Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ nein 8 Nr. Kriterien Anlage 2 BauGB zu § 13a Erläuterung Erheblichkeit denorganismen mehr begünstigt. Im Vorfeld von Baumaßnahmen ist ein Bodengutachten zu erstellen, da bereits zum heutigen Zeitpunkt Altlastenverdachtsflächen identifiziert wurden. In dem Bodengutachten sind die Schadstoffgehalte im Boden und in der Bodenluft zu ermitteln und zu bewerten. Als Altlastenverdachtsflächen sind gemäß Kataster des Kreises Borken bisher bekannt: - AZ.: 665101/02-0116, Bez.: Webereien am Neutorplatz 1 - AZ.: 665101/02-0054, Bez.: Tankstelle an der Kreuzstraße 15 (Sanierung 1993) - AZ.: 665101/02-0042, Bez.: Tankstelle an der Kreuzstraße 23 (Sanierung ab 1992) Im Zuge der zu erfolgenden Abbrucharbeiten wird vorsorglich eine weitere gutachterliche Begleitung vorzusehen sein. Im Bebauungsplan ist eine Kennzeichnung der belasteten Bereiche erfolgt. Bei zukünftigen Baugenehmigungsverfahren im Plangebiet ist der Kreis Borken (Abteilung Bodenschutz und Abfallwirtschaft) zu beteiligen. Wasser Aufgrund des nur geringen Anteils an Grün- und offenen Bodenoberflächen übernimmt das Plangebiet nur in geringem Ausmaß Funktionen für die Grundwasserregeneration. Mit den vorgeschlagenen Varianten wird sich der Gesamtgrünanteil nicht wesentlich erhöhen. Hierbei ist die Variante 2 wieder als besser für das Schutzgut zu betrachten, da für die Niederschlagsversickerung ca. 960 m² mehr unversiegelte Fläche zur Verfügung stehen. Grundwassergeprägte Bereiche und Wasserschutzgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden. Im nördlichen Plangebiet liegt das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Bocholter Aa, das sich innerhalb des Gewässer begleitenden Grünzuges der Bocholter Aa befindet. Bebauungen innerhalb des Überschwemmungsgebietes sind unzulässig und auch nicht vorgesehen. Das Plangebiet ist im HQextrem teilweise als potentielles Überschwemmungsgebiet im Blatt 4/18 zur Hochwassergefahrenkarte für das Bocholter Aa-System vom Mai 2013 der Bezirksregierung Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ nein 9 Nr. Kriterien Anlage 2 BauGB zu § 13a Erläuterung Erheblichkeit Münster dargestellt. Diese markierten Flächen sind aber keine gesetzlichen Überschwemmungsgebiete. Die Hochwasserrisikokarte HQ Extrem enthält Informationen für Extremereignisse, die im statistischen Mittel sehr viel seltener als alle 100 Jahre auftreten. Ein diesbezüglicher Hinweis wurde im Bebauungsplan aufgenommen (Bezirksregierung Münster 2013). Klima / Luft Das Plangebiet ist zu großen Teilen versiegelt. Lediglich wenige Privatgartenflächen und der Grünzug an der Bocholter Aa stehen als Grünflächen zur Verfügung. Die Bocholter Aa fungiert als Luftleitbahn mit Austauschfunktion. Der Gehölzbestand sorgt für eine Frischluftversorgung der innerstädtischen Verdichtungsräume. Wesentliche emittierende Nutzungen sind nicht vorhanden. Emissionen durch Verkehr entstehen durch bestehende Nutzungen (Theodor-HeussRing, Ebert- und Kreuzstraße). Das Plangebiet ist dem Innenstadtklima zuzuordnen und durch den hohen Versiegelungsgrad klimatisch vorbelastet. Durch die Planänderung werden potenzielle Emissionen durch Gewerbeverkehr verringert, da zukünftig Wohn-, Misch- und Kerngebiete anstatt Gewerbe ausgewiesen werden sollen. Da der Baumbestand entlang der Bocholter Aa in seiner Struktur erhalten bleiben soll, wird sich an der lufthygienischen Situation nur wenig ändern. In der Variantenbewertung ist wiederum die Variante 2 zu bevorzugen, da kleinflächig mehr klimatischer Funktionsraum entstehen wird. nein Landschafts- und Ortsbild nein Das Landschafts- und Ortsbild ist durch die vorhandene Gewerbe- und Wohngebietsnutzung bestimmt. Teile des Baumbestandes entlang der Bocholter Aa und im Stichweg Theodor-Heuss-Ring 18, 18a sind als stadtbildprägende Bäume eingestuft worden. Eine entsprechende Festsetzung im B-Plan (Baum zum Erhalt) ist daher erfolgt (vgl. Biotop- und Nutzungstypen, Baumbestand). In beiden Varianten wird sich eine Aufwertung des Ortsbildes ergeben, Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ 10 Nr. Kriterien Anlage 2 BauGB zu § 13a Erläuterung Erheblichkeit da ungenutzte Flächen und Leerstände einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden. Bezogen auf die Wirkung des Schutzgutes sind keine signifikanten Unterschiede erkennbar. Kultur- und sonstige Sachgüter Das Plangebiet weist keine Objekte des Denkmalschutzes aus. Hinweise auf Vorkommen von Bodendenkmälern liegen ebenfalls nicht vor (http://www.bocholt.de/rathaus/planen-undbauen/denkmalliste-online/). nein Wechselwirkungen Das Plangebiet ist durch den hohen Versiegelungsgrad gekennzeichnet und übernimmt für den Natur- und Landschaftshaushalt nur geringe Funktionen im Bereich des Grünzuges der Bocholter Aa. nein Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes K6 hat nur geringen Einfluss auf die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften, da nur kleinflächig Baumbestand an der Bocholter Aa in Anspruch genommen wird und der Grünzug in seiner Grundstruktur erhalten bleibt. Für geplante Wohnbauflächen hat eine Überprüfung der Schallsituation stattgefunden. Im Rahmen dieser Überprüfung wurde ein Schallschutzkonzept mit abgestuften Lärmpegelbereichen entwickelt, um die gesetzlichen Schallschutzvorgaben einzuhalten. nein 1.5 …die Bedeutung des Bebauungsplans für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften. 2. Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete, insbesondere in Bezug auf …die Wahrscheinlichkeit, Der Bebauungsplan dient zeitlich unbefristet der nein Dauer, Häufigkeit und planungsrechtlichen Sicherung der Kern-, MischUmkehrbarkeit der Ausund Wohngebietsnutzungen und schafft gleichzeiwirkungen; tig Baurechte für diese Nutzungen. Hierbei werden Gewerbeflächen in Kern-, Misch- und Wohngebiete umgewandelt. Für die überplanten Bereiche gilt der rechtskräftige B-Plan K6, der an die neuen Nutzungen anzupassen ist. Es besteht heute schon Baurecht gemäß B-Plan K6. 2.1 2.2 …den kumulativen und Mit dem Schallschutzkonzept auf Ebene der Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ nein 11 Nr. Kriterien Anlage 2 BauGB zu § 13a grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen; Erläuterung Erheblichkeit 2.3 …die Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (zum Beispiel bei Unfällen); Neue Risiken für die Umwelt sind bei den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht absehbar. Das Schallschutzkonzept belegt, dass die gesetzlichen Vorgaben durch passive Schallschutzmaßnahmen eingehalten werden können. Eine geordnete Entsorgung / Umgang mit den Altlastenverdachtsflächen in den gekennzeichneten Bereichen des B-Planes unter Beteiligung des Kreises Borken ist vorgesehen. nein 2.4 …den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen; Für das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit liegt ein Schallschutzkonzept vor. In den nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren ist der bauliche Schallschutz zu überprüfen. Der Artenschutz ist zu überprüfen und die fachliche Entsorgung des Bodens ist aufgrund der Altlastenverdachtsflächen zu überwachen. Für die sonstigen Schutzgüter sind durch die Aufstellung des Bebauungsplans keine neuen erheblichen Auswirkungen zu erwarten. nein 2.5 …die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets auf Grund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten; Da das Vorhaben eine Planung der kleinräumigen Innenentwicklung ist, ist die Planung von der Kompensationspflicht ausgenommen. Es bestehen nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan K6 jetzt schon Baurechte. Für das Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit liegt ein Schallschutzkonzept vor, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unter Zuhilfenahme baulicher Anlagen nachweist. Bei den vorhandenen Altlastenverdachtsflächen und deren Sanierung hat eine fachliche Baubegleitung zu erfolgen, so dass negative Auswirkungen auf den Pfad Boden-Mensch / Boden-Luft unterbleiben. Für die Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt(Artenschutz)und Boden werden noch weitere Untersuchungen im Laufe des Planverfahrens erforderlich werden. Nach jetzigem Kenntnisstand können aber keine erheblichen nein Lärmpegelbereiche und der Vorgabe entsprechender Bauweisen innerhalb dieser wird dem gesetzlichen Schallschutz Rechnung getragen. Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ 12 Nr. Kriterien Anlage 2 BauGB zu § 13a Erläuterung Erheblichkeit nachteiligen Auswirkungen zu diesen Themenkomplexen abgeleitet werden. Für die sonstigen Schutzgüter sind derzeit keine negativen Auswirkungen durch den B-Plan erkennbar. 2.6 2.6.1 folgende Gebiete: …Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes, 2.6.2 nicht betroffen nein …Naturschutzgebiete gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.6.1 erfasst, nicht betroffen nein 2.6.3 …Nationalparke gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.6.1 erfasst, nicht betroffen nein 2.6.4 …Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes, nicht betroffen nein 2.6.5 …gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes, nicht betroffen nein 2.6.6 …Wasserschutzgebiete gemäß § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes, Das Überschwemmungsgebiet der Bocholter Aa liegt zum Teil im nördlichen Plangebiet. Hochbauten innerhalb des Überschwemmungsgebietes sind nicht geplant. nein 2.6.7 …Gebiete, in denen die in nicht betroffen nein Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ 13 Nr. Kriterien Anlage 2 BauGB zu § 13a Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, Erläuterung Erheblichkeit 2.6.8 …Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes, nicht betroffen nein 2.6.9 …in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind. nicht betroffen nein Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ 14 Variantenbewertung: Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Boden Wasser Klima/Luft Landschafts- und Ortsbild Kultur- und sonstige Sachgüter + +/- Variante 1 + +/+/- Variante 2 + + + + + +/+/- : positivere Auswirkung der Variante : negativere Auswirkung der Variante : keine signifikanten Unterschiede erkennbar Aufgrund des geringeren Versiegelungsgrades und des größeren Grünflächenanteils sowie mit den damit verknüpften Verbesserungen aus Umweltsicht ist die Variante 2 als positiver zu betrachten und daher- wie in der obigen Tabelle beschrieben- zu favorisieren. Zusammenfassung: Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Da heute schon Baurechte durch den rechtsverbindlichen B-Plan K6 bestehen, entfällt die Kompensationspflicht. Das Plangebiet ist zu großen Teilen versiegelt und weist nur im Norden des Plangebietes im Grünzug Bocholter Aa inklusive der Privatgärten nennenswerte Grünflächen auf. Eine besondere Wertigkeit besitzt der z. T. ältere Baumbestand innerhalb des Grünzuges mit u. a. auch stadtbildprägenden Bäumen. Eine Bestandsaufnahme bzw. – bewertung erfolgte im Baumbestandsplan (vgl. Anlage 1). Für die verschiedenen Anforderungen innerhalb des Grünzuges (u. a. Baumschutz, Radschnellweg, Gehweg, ökologische Aufwertung der Bocholter Aa, Fahrflächen für die Feuerwehr) ist ein Hinweis in den B-Plan aufgenommen worden, der die oben stehende Belange berücksichtigt. Im weiteren Planverfahren ist für den Grünzug ein funktionales Freiraumkonzept zu entwickeln. Im Variantenvergleich ist die Variante 2 aus Umweltsicht speziell bei den biotischen Schutzgütern als besser zu bewerten, da hier gegenüber der Variante 1 ca. 960 m² mehr Grünfläche entsteht. Aufgrund des Vorhandenseins von Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet sind geplante Bodenumlagerungen unter Beteiligung des Kreises Borken fachlich zu begleiten. Eine Kennzeichnung der Bereiche belasteter Böden erfolgte im Bebauungsplan. Für geplante Wohnbauflächen im Plangebiet hat eine Überprüfung der Schallsituation stattgefunden. Im Rahmen dieser Überprüfung wurde ein Schallschutzkonzept mit abgestuften Lärmpegelbereichen entwickelt. Dieses weist die Einhaltung der gesetzlichen Schallschutzvorgaben nach. Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ 15 In einer Ersteinschätzung zum Artenschutz sind unter Berücksichtigung von Vermeidungsund Erhaltungsmaßnahmen aller Voraussicht nach keine erheblichen Konflikte für planungsrelevante Arten zu erwarten, da der wertgebende Grünzug entlang der Bocholter Aa in seiner Struktur erhalten bleibt kann und bei Abriss- und Fällarbeiten der Artenschutz erneut zu prüfen sein wird. Eine Erfüllung von Verbotstatbeständen kann durch diese Maßnahmen somit vermieden werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden weiterhin Vorkommen planungsrelevanter Arten in 2016 durch eine faunistische Kartierung überprüft. Der abschließende Artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird im weiteren Planverfahren vorgelegt. Für die Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschafts- und Ortsbild und Kultur- und sonstige Sachgüter sind durch die Umsetzung des B-Planes keine nachteiligen Umweltauswirkungen nach derzeitigem Kenntnisstand zu erwarten. Bocholt, April 2016 334 Im Auftrag 301 Im Auftrag gez. gez. Ebbing Sieverding Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“ 16 Ba u m b e s t a n d : s o n s t ig e r Ba u m ( m it lfd . Nr. ) Lfd.Nr.: Baumart: 8.2 1.3 16 15 14 19 20 21 13 12 11 17 1 09 4.1 8 7 1.3 22 23 49 1.1 8.2 18 1.1a 8.2 25 56 6 73 24 72 5 1.1a 27 71 1.1 29 2 1.1a 8.2 28 8.2 3 1.1a 4.2 1.1 4 1.1 1.1 8.2 4.2 70 69 38 1 1.1a 4.2 5.2 1.1a 1.3 1.1 4.2 1.1a 1.1 8.2 1.1a 1.1 1.1a 60 1.1a 61 1.1 63 64 65 66 67 1.1 6 8 1.1 1.1a 5.1 5.1 1.1 1.1a 1.1a 1.1a 1.1 1.1a Legende: 1.1a 1.1 Plangebiet Bauleitplanung: 1.1 1 2 3-6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50-55 56-64 65-68 69 70 71 72 73 Tra u e rwe id e Wild kirs ch e Ro t fich t e Ah o rn Eib e Eib e Eib e Birke Birke Zie rkirs ch e Zie rkirs ch e S u m p fzyp re s s e Lin d e Ro b in ie Eib e Ro t b u ch e Ro b in ie Pla t a n e Pla t a n e Vo g e lkirs ch e Ma m m u t b a u m Ah o rn Tra u e rwe id e Pla t a n e Ma m m u t b a u m Tro m p e t e n b a u m Kie fe r Fich t e Pla t a n e Do u g la s ie Ah o rn Kie fe r Kie fe r Do u g la s ie Pa p p e l Tra u e rwe id e Eib e Eib e Ah o rn ( 2 S t . ) Bu ch e Ah o rn ( 2 S t . ) Ah o rn S ch wa rze rle Birke ( 2 S t . ) Tra u e rwe id e Ah o rn ( 2 S t . ) Ah o rn Ch in e s is ch e Birn e n Zie rkirs ch e n Pla t a n e Ro b in ie Pla t a n e Pla t a n e Eich e Status: 0,75 m 0,25 m 0,40 m 0,45 m 0,40 m 0,50 m 0,20 m 0,40 m 0,35 m 0,30 m 0,20 m 0,85 m 0,50 m 0,85 m 0,55 m 0,35 m 0,35 m 0,75 m 0,80 m 0,45 m 0,40 m 0,30 m 0,60 m 0,35 m 0,50 m 0,35 m 0,40 m 0,35 m 0,75 m 0,38 m 0,70 m 0,30 m 0,35 m 0,45 m 1,55 m 0,55 m 0,40 m 0,28 m 0,25; 0,20 0,24 m 0,25; 0,18 0,38 m 0,22 m 0,27; 0,27 0,50 m 0,60; 0,35 0,10-0,12 0,12 m 0,16 m 1,15 m 0,80 m 1,10 m 1,20 m 0,50 m m m m m 13 m 8 m 8 m 15 m 6 m 6 m 6 m 13 m 10 m 4 m 4 m 14 m 15 m 12 m 12 m 8 m 8 m 20 m 20 m 12 m 5 m 12 m 18 m 8 m 8 m 10 m 8 m 7 m 22 m 7 m 14 m 5 m 4 m 7 m 24 m 15 m 7 m 7 m 10 m 10 m 14 m 8 m 5 m 5 m 14 m 15 m 4 m 4 m 8 m 20 m 12 m 20 m 20 m 15 m 12 m 6 m 20 m 15 m 10 m 10 m 10 m 18 m 15 m 4 m 4 m 25 m 20 m 15 m 15 m 20 m 20 m 20 m 20 m 18 m 18 m 8 m 12 m 12 m 15 m 10 m 12 m 12 m 15 m 12 m 14 m 12 m 14 m 14 m 25 m 12 m 10 m 10 m 10 m 10 m 12 m 12 m 12 m 15 m 10 m 15 m 5-6 m 8 m 5 m 20 m 20 m 20 m 20 m 15 m n ich t e rh a lt e n s we rt n ich t e rh a lt e n s we rt n ich t u n b e d in g t e rh a lt e n s we rt n ich t u n b e d in g t e rh a lt e n s we rt n ich t u n b e d in g t e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt n ich t e rh a lt e n s we rt n ich t e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt n ich t e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt n ich t e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt n ich t e rh a lt e n s we rt n ich t e rh a lt e n s we rt n ich t e rh a lt e n s we rt n ich t e rh a lt e n s we rt n ich t e rh a lt e n s we rt n ich t e rh a lt e n s we rt n ich t n ich t n ich t n ich t n ich t n ich t n ich t n ich t e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt e h a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt n ich t e rh a lt e n s we rt e rh a lt e n s we rt 1.1a Fa ch b e re ich Tie fb a u , Ve rke h r 1.3 Wassergebundene Wegedecke 4.1 Zier- und Nutzgarten, strukturarm 4.2 Zier- und Nutzgarten, strukturreich Ba u vo rh a b e n : M. : Da rs t e llu n g : An la g e 1 - 1 : 1000 Bio t o p - / Nu t zu n g s t yp e n , Ba u m b e s t a n d 5.1 Brachen <5 Jahre Be a rb e it e t : Eb b in g Ge ze ich n e t : We id le r Da t u m : 2 4 . 1 1 . 2 0 1 4 Da t e i: Ba u m b e s t a n d 5.2 23.04.2015 Brachen, zwischen 5-15 Jahren 8.2 Topographie / Kataster S t a d t ra t / t e ch n . Be ig e o rd n e t e r Le it e r / s t e llv. Le it e r
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