Stadt Bocholt Allgemeine Vorprüfung für die Änderung des Bebau

Stadt Bocholt
Allgemeine Vorprüfung für die Änderung des Bebauungsplanes K6 (2. Änderungsplan) der Stadt Bocholt
für das Gebiet nördlich der Kreuzstraße, östlich des
Neutorplatzes, südlich der Bocholter Aa sowie westlich des Theodor-Heuss-Ringes als Bebauungsplan
der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch mit
Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB,
04 / 2016
Erstellt von
Stadt Bocholt
Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün
Geschäftsbereich Stadtgrün
Anlage 1: Biotop- / Nutzungstypen, Baumbestand (Stadt Bocholt, GB Stadtgrün 2015)
Einleitung
Durch die Änderung des Bebauungsplanes K6 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geänderten Zielsetzungen und Richtlinien geschaffen werden. Hier ist u. a. der
städtebauliche Rahmenplan, das Bocholter Einzelhandels- und Vergnügungsstättenkonzept sowie die Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung zu nennen.
Ziel der B-Planänderung ist ferner die aus heutiger Sicht für dieses Gebiet nicht mehr zeitgemäße Festsetzung Gewerbegebiet in gemischte städtebauliche Strukturen mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen sowie Wohnnutzungen an der Bocholter Aa weiter zu forcieren. In diesem Zuge sollen auch die Grün- und Freiflächen entlang der Bocholter Aa neu
überplant werden.
Nach Anlage 2 BauGB ist zu dieser Planung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorzunehmen, da die Flächengröße der überbaubaren Grundstücksflächen (Grundflächenzahl)
des Änderungsbereiches zwischen 20.000 m² und 70.000 m² liegt (vgl. § 13 a Abs. 1 Nr. 2
BauGB). Das Änderungsgebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 39.564 m².
Bei der allgemeinen Vorprüfung sind zwei Varianten mit unterschiedlichen Festsetzungen
hinsichtlich der Umweltauswirkungen zu überprüfen. Beide Varianten haben Grundflächenzahlen über dem Schwellenwert von 20.000 m² versiegelter Fläche (Variante 1 – 25.180 m²,
Variante 2 – 25.422 m²).
In dieser Ausarbeitung wird in einer überschlägigen Prüfung beleuchtet, ob sich durch die
Planung erhebliche Umweltauswirkungen ergeben können und welche Variante aus Umweltsicht die bessere darstellt.
Verwendete Gesetze / Verordnungen / Unterlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung
Baunutzungsverordnung in der zur Zeit gültigen Fassung
Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes K 6 (2. Änderungsplan) für das Gebiet nördlich der Kreuzstraße, östlich des Neutorplatzes, südlich der Bocholter Aa sowie westlich des Theodor-Heuss-Ringes (Stadt Bocholt, FB Stadtplanung und Bauordnung, Stand: 16. Februar 2016)
Begründung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zur vorgenannten B-Planänderung (Stadt Bocholt, FB Stadtplanung und
Bauordnung, Stand: März 2016)
Biotop- / Nutzungstypen, Baumbestand – Anlage 1 (Stadt Bocholt, FB Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Stand: April 2015)
Eigene Berechnungen zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche durch Straßenverkehrslärm (Stadt Bocholt, FB Stadtplanung und Bauordnung, Stand: Januar 2016)
Einleitungsbeschluss zur Bauleitplanung K6 Kreuzstraße (Stadt Bocholt, FB Stadtplanung und Bauordnung, Stand: 09. Dezember 2014)
Hochwassergefahrenkarte Bocholter Aa-System, A00, (Blattschnitt 4/18) niedrige
Wahrscheinlichkeit (HQ extrem ), (Bezirksregierung Münster, Stand: September 2013)
Variante 1 / Variante 2 zur Änderung des Bebauungsplanes K6 (Stadt Bocholt, FB
Stadtplanung und Bauordnung, Stand: November 2015)
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K 6 „Kreuzstraße“
1
Tabellarische Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 BauGB (zu § 13 a
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)
Nr.
1.
1.1
Kriterien
Erläuterung
Anlage 2 BauGB zu § 13a
Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf
…das Ausmaß, in dem
Größe / Kurzbeschreibung
der Bebauungsplan einen Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 39.564 m²
Rahmen im Sinne des §
und weist lediglich im nördlichen bzw. nordöstli14b Abs. 3 des Gesetzes
chem Plangebiet größere Grünstrukturen entlang
über die Umweltverträgder Bocholter Aa sowie im Bereich der Hausgärten
lichkeitsprüfung setzt;
auf. Ansonsten sind bis auf zwei kleine Brachflächen der Hauptteil der Flächen durch Straßen bzw.
Gebäude als vollversiegelt anzusprechen.
Erheblichkeit
Art und Maß der geplanten baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung wird entsprechend
der Zielsetzung des B-Planes als Kerngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet und Grünfläche festgesetzt. Dies gilt für beide Varianten.
Nachfolgend werden die einzelnen Flächengrößen
aufgelistet:
Ausweisungen Variante 1:
- Kerngebiet (MK) GRZ 1,0 (18.371 m²)
- Mischgebiet (MI) GRZ 0,6 (3.425 m²)
- Allgemeines Wohngebiet (WA) GRZ 0,4 (11.884
m²)
- Grünfläche (5.884 m²)
- Gesamt: 39.564 m²
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht innerhalb des Kernu. Mischgebietes bzw. der Wohnbaufläche (4.139
m²)
Ausweisungen Variante 2:
- Kerngebiet (MK) GRZ 1,0 (20.496 m²)
- Mischgebiet (MI) GRZ 0,6 (3.425 m²)
- Allgemeines Wohngebiet (WA) GRZ 0,4
(7.177 m²)
- Grünfläche (6.844 m²)
- Verkehrsfläche (1.622 m²)
- Gesamt: 39.564 m²
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht innerhalb des Kernu. Mischgebietes bzw. der Wohnbaufläche (1.888
m²)
1.2
…das Ausmaß, in dem
Regionalplan
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
nein
2
Nr.
Kriterien
Anlage 2 BauGB zu § 13a
der Bebauungsplan andere Pläne und Programme
beeinflusst;
Erläuterung
Erheblichkeit
Das Plangebiet ist als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Mit der Umsetzung des
Bebauungsplanes wird sich an der Zielsetzung der
Regionalplanung keine Änderung ergeben.
Flächennutzungsplan
nein
Der Flächennutzungsplan sieht derzeit für das
Plangebiet im westlichen und östlichen Bereich
Kerngebiet vor. Zwischen den Kerngebieten ist
eine Gewerbegebietsnutzung (GE) dargestellt. Im
Nordosten des Plangebietes ist eine Wohnnutzung
ausgewiesen. Entlang der Bocholter Aa im Norden
des Plangebietes sind öffentliche Parkanlagen als
Grünflächen dargestellt.
Der Berichtigungsvorschlag für den Flächennutzungsplan sieht in beiden Varianten eine Überplanung des Gewerbegebietes zugunsten von Kern-,
Misch- und Wohngebiet vor. Die Grünfläche im
Norden ist bei Variante 1 um ca. 960 m² kleiner als
bei Variante 2. Anstatt der Grünfläche ist bei Variante 1 Wohnbaufläche vorgesehen.
Aus Umweltsicht ist daher die Variante 2 zu favorisieren, da mehr Grünfläche im Grünzug der
Bocholter Aa realisiert werden kann.
1.3
…die Bedeutung des Bebauungsplans für die
Landschaftsplan
Ein Landschaftsplan existiert für diesen Innenbereichsstandort nicht.
nein
Bestehender Bebauungsplan K6
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan K6 (Kreuzstraße) der Stadt Bocholt von 1966 sieht für den
Änderungsbereich im Westen Kerngebiet (MK) und
nördlich der Kreuzstraße Gewerbegebiet (GE) vor.
An das Gewerbegebiet schließen sich zur Bocholter
Aa hin Allgemeine Wohngebiete (WA) mit Privatgärten an. Dann folgt entlang der Bocholter Aa
eine öffentliche Grünfläche, die durch eine öffentliche Verkehrsfläche (Fuß-/Radweg) durchzogen
ist und dadurch den Neutorplatz mit dem Theodor-Heuss-Ring verbindet.
Die Gewerbenutzung soll aufgehoben werden und
durch Wohn- und Mischgebietsnutzungen ersetzt
werden.
nein
Die nachhaltige Entwicklung wird durch die Stärkung der Innenentwicklung gefördert. Eine Flä-
nein
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
3
Nr.
1.4
Kriterien
Anlage 2 BauGB zu § 13a
Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich
gesundheitsbezogener
Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die
Förderung der nachhaltigen Entwicklung;
Erläuterung
…die für den Bebauungsplan relevanten umweltbezogenen, einschließlich
gesundheitsbezogener
Probleme;
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Bocholter Innenstadtrings in einem stark besiedelten und
verdichteten Raum mit vorwiegend Gewerbe- und
Wohnnutzungen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes verläuft der innerstädtische Hauptgrünzug der Bocholter Aa.
Die bestehenden Wohngebäude am TheodorHeuss-Ring sind durch Verkehrsimmissionen vorbelastet. Für diese Wohnbebauung gilt Bestandsschutz.
Mit der Rücknahme der Gewerbegebietsausweisung hin zu Wohnbauflächen und Kerngebietsflächen werden sich die Schallbelastungen reduzieren. Auch wenn sich derzeit viele Leerstände bzw.
ungenutzte Flächen wie das ehemalige Hertiegebäude, eine ehemalige Bocholter Speditionsgesellschaft (Kreuzstraße 11, 13) bzw. ein ehemaliger
Holzhandelbetrieb (Kreuzstraße 17) befanden,
wären Gewerbenutzungen laut rechtsverbindlichem B-Plan zulässig.
Hinsichtlich des Gewerbelärms handelt es sich um
nicht störende Betriebe in der Innenstadt. Der
KFZ-Betrieb mit vornehmlich Verkauf, kleineren
Reparaturen und Pflege von KFZ an der Kreuzstraße 23 kann aufgrund der Größe und des Immissionsverhaltens als nicht störend eingestuft
werden. Von diesem Gewerbebetrieb gehen keine
nachteiligen Schallauswirkungen für die Wohnbevölkerung aus. Festzuhalten bleibt, dass für die
heute aufgegebenen Nutzungen kein Bestandsschutz besteht.
Mit den geplanten Neuausweisungen Wohnbauflächen und Kerngebiet ergeben sich geänderte
einzuhaltende Schallwerte, um gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Zur Einschätzung der Schallsituation hat die Stadt
Bocholt eigene Berechnungen durchgeführt (Stadt
Erheblichkeit
cheninanspruchnahme sonstiger Freiräume kann
dadurch vermieden werden.
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
nein
4
Nr.
Kriterien
Anlage 2 BauGB zu § 13a
Erläuterung
Erheblichkeit
Bocholt 2016). Maßgebende Richtlinie ist hier der
Schallschutz im Städtebau nach der DIN 18005.
Nach den bisherigen Berechnungen führen die
Straßenverkehrsgeräusche der Ebertstraße, des
Theodor-Heuss-Ringes und der Kreuzstraße zu
Orientierungswertüberschreitungen gemäß DIN
18005. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für
Mischgebiete/ Kerngebiete von 60 dB(A) tags und
50 dB(A) nachts und für Allgemeine Wohngebiete
von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts werden in
Teilbereichen überschritten. Um den Schallschutz
trotzdem zu gewährleisten, ist der Bebauungsplan
in Lärmpegelbereiche von II bis V eingeteilt worden. In den Lärmpegelbereichen II und III sind keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Für die
Lärmpegelbereiche IV und V sind bauliche Vorgaben zu erfüllen, um den Schallschutz zu gewährleisten. Der Entwurfsverfasser hochbaulicher Anlagen bzw. der Sachverständige für den hochbaulichen Schallschutz, kann auf dieser Grundlage die
erforderlichen Schallschutzmaßnahmen für das
Gebäude festlegen. Beispielsweise sind Fenster in
Schlafräumen mit einer künstlichen Lüftungseinrichtung zu versehen. Ebenfalls sind Außenwohnbereiche im Lärmpegelbereich IV und V nicht zulässig. Insgesamt ist eine Verbesserung der Schallsituation mit Realisierung des B-Plans im Stadtviertel zu erwarten, da die Gewerbegebietsausweisung mit zulässigen höheren Immissionswerten
aufgehoben wird.
Für beide Planvarianten des aufzustellenden Bebauungsplanes sind gleichermaßen Lärmpegelbereiche festgeschrieben worden, so dass sich keine
unterschiedlichen Auswirkungen bezogen auf das
Schutzgut ergeben werden.
Mit dem vorgelegten Schallschutzkonzept sind
keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das
Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit zu erwarten, da die gesetzlichen
Vorgaben eingehalten werden.
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
nein
Große Teile des Plangebietes sind durch Asphaltflächen bzw. Gebäude als voll versiegelt anzusprechen. Bei den Gebäuden handelt es sich größten-
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
5
Nr.
Kriterien
Anlage 2 BauGB zu § 13a
Erläuterung
Erheblichkeit
teils um Leerstände von Großgebäuden / Hallen
(ehemaliges Hertiegebäude, ehemals Bocholter
Transportgesellschaft, ehemaliger Holzhandelsgesellschaft). Im Betrieb befindlich sind das Ärztehaus an der Kreuzstraße 15 und eine Möbelfirma
am Theodor-Heuss-Ring 24. Innerhalb des Plangebietes sind drei kleinere Brachflächen (5.1, 5.2)
eingestreut (vgl. Anlage 1).
Entlang des nördlichen Plangebietes zwischen der
Bocholter Aa und den angrenzenden Gewerbeflächen verläuft der Hauptgrünzug Bocholter Aa mit
einem wassergebundenen Fuß- und Radweg. Gesäumt ist dieser Grünstreifen von z. T. älterem
Baumbestand und einem städtischen Spielplatz
(Naturerlebnispfad) im nordöstlichen Plangebiet
an der Bocholter Aa. An diesen Spielplatz schließen sich weiter östlich Privatgärten mit älterem
Baumbestand und großen Flächenzuschnitten an.
Eine Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen mit Baumbestand ist als Anlage 1 der Vorprüfung beigefügt.
In beiden Varianten wird die Fläche zwischen
Kreuzstraße und der Bocholter Aa entsprechend
bebaut. Hier werden noch bestehende Grünflächen
und Gartenflächen kleinflächig versiegelt bzw.
nachverdichtet. Der z. T. alte Baumbestand entlang der Bocholter Aa sowie in den Privatgärten ist
dabei möglichst zu erhalten. 30 Bäume sind als
stadtbildprägend bzw. erhaltenswert eingestuft
worden (vgl. Anlage 1 – Biotop- / Nutzungstypen,
Baumbestand).
Bei den vorgesehenen Varianten ist die Variante 2
zu favorisieren, da hier gegenüber der Variante 1
ca. 960 m² mehr Grünfläche realisiert werden
kann.
Aufgrund der Größe des Plangebietes und wegen
des Grünzuges entlang der Bocholter Aa sind Konflikte mit planungsrelevanten Arten nicht gänzlich
auszuschließen. Hier ist besonders die Bocholter
Aa als Leitstruktur für Fledermäuse bzw. Lebensraum für wassergebundene planungsrelevante
Vogelarten zu nennen. In einem benachbarten
Plangebiet weiter südöstlich an der Bocholter Aa,
am KuBAaI-Gelände, wurden ebenfalls planungsrelevante Arten wie unterschiedliche Fledermausarten, Eisvogel, Graureiher und Teichrohrsänger
festgestellt. Ein ähnliches Artenspektrum ist auch
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
6
Nr.
Kriterien
Anlage 2 BauGB zu § 13a
Erläuterung
Erheblichkeit
hier zu erwarten. Ebenfalls könnte der z. T. ältere
Baumbestand für verschiedene planungsrelevante
Vogelarten als Habitat dienen (u. a. Waldohreule,
Waldkauz). In den Gebäuden im Plangebiet können sich potenziell Quartiere von planungsrelevanten Fledermäusen befinden.
Da der Baumbestand an der Bocholter Aa in seiner
Grundstruktur erhalten werden soll, werden auch
die Lebensräume potenziell vorkommender planungsrelevanter Arten erhalten bleiben (Festsetzung stadtbildprägender Einzelbäume zum Erhalt). Bei notwendig werdenden Baumfällungen ist
vorab eine Kontrolle auf Baumhöhlen und Nester
durchzuführen, um Tötungen und Verletzungen
von Einzeltieren zu vermeiden. Ebenfalls sind die
gesetzlich vorgeschriebenen Rodungszeitpunkte
einzuhalten, um Konflikte zu vermeiden. Der Artenschutz ist bei möglichen Gebäudeabrissen erneut zu prüfen, um Verbotstatbestände wie Töten,
Verletzen bzw. Stören planungsrelevanter Arten
(u. a. Fledermäuse) nicht auszulösen. Bei Verdachtsfällen ist die ULB des Kreises Borken zu
beteiligen.
Nach dieser Ersteinschätzung mit den vorgebrachten Vermeidungs- und Erhaltungsmaßnahmen
sind aller Voraussicht nach keine erheblichen Konflikte für planungsrelevante Arten zu erwarten.
Aufgrund der Größe des Plangebietes sowie der
Habitatausstattung ist es erforderlich, eine faunistische Kartierung (Fledermäuse, Vögel) mit anschließender Artenschutzprüfung vorzunehmen.
Entsprechende Untersuchungen sind von der Stadt
Bocholt im Januar 2016 beauftragt worden. Die
Erstellung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages sowie der notwendigen faunistischen Kartierungen sind für 2016 nach Abschluss der letzten
Kartierungen vorgesehen.
Da das Vorhaben Umplanungen innerhalb des bestehenden Bebauungsplanes K6 betrifft und damit
heute schon Baurecht besteht, ist die Planung von
der Kompensationspflicht ausgenommen (vgl. § 1a
Abs. 3 Satz 6 BauGB - Ein Ausgleich ist nicht erfor-
derlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren -).
Bei der Umplanung der Grünanlage entlang der
Bocholter Aa sind mehrere Aspekte bei der Ent-
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
7
Nr.
Kriterien
Anlage 2 BauGB zu § 13a
Erläuterung
Erheblichkeit
wicklung zu berücksichtigen. Einerseits ist der
stadtbildprägende Baumbestand möglichst weitgehend zu erhalten. Aus diesem Grunde sind die
stadtbildprägenden Bäume im Bebauungsplan
zum Erhalt festgesetzt worden. Zudem ist die
Regio.Velo - Radschnellwegroute im Grünzug der
Bocholter Aa (nördliches Plangebiet) trassiert. Bei
möglichen Verlusten von Bäumen sind standortgerechte Bäume im Grünzug der Bocholter Aa nach
zu pflanzen. Des Weiteren wurde vom Kreis Borken angeregt zu prüfen, inwiefern die Bocholter Aa
in diesem Bereich strukturell und ökologisch aufzuwerten ist. Weitere zu berücksichtigende Belange sind eine Gehwegverbindung sowie befahrbare
Flächen für die Feuerwehr innerhalb des Grünzuges.
Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen an den Grünzug der Bocholter Aa ist ein
entsprechender Hinweis unter H6 im B-Plan erfolgt, um die unterschiedlichen Belange planungsrechtlich zu regeln. Im weiteren Planungsprozess
ist in Abstimmung mit den Planungsbeteiligten
ein Freiraumkonzept für den Grünzug an der
Bocholter Aa zu entwickeln, das den unterschiedlichen Anforderungen bzw. den geplanten Nutzungen gerecht wird.
Die biologische Vielfalt ist aufgrund der anthropogenen Überformung nur gering ausgeprägt und
erfährt durch die Umsetzung des B-Plans nur geringfügige Beeinträchtigungen, da der wertgebende Grünzug Bocholter Aa in seiner Grundstruktur
auch in beiden vorgeschlagenen Varianten erhalten bleibt. Aufgrund der größeren Grünfläche in
Variante 2 besteht auch ein größeres Entwicklungspotential für die biologische Vielfalt.
Boden
Große Teile des Plangebietes sind als vollversiegelt
anzusprechen. Auch die Grünanlage an der Bocholter Aa wie auch die Privatgärten sind anthropogen
überformt, so dass hinsichtlich der Bodenfunktion
erhebliche Vorbelastungen bestehen. Bezogen auf
das Schutzgut Boden ist die Variante 2 besser zu
bewerten, da der Grünzug an der Bocholter Aa größer sein wird, was natürliche Bodenbildungsprozesse, Filterfunktionen und Lebensraum für Bo-
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
nein
8
Nr.
Kriterien
Anlage 2 BauGB zu § 13a
Erläuterung
Erheblichkeit
denorganismen mehr begünstigt.
Im Vorfeld von Baumaßnahmen ist ein Bodengutachten zu erstellen, da bereits zum heutigen Zeitpunkt Altlastenverdachtsflächen identifiziert wurden. In dem Bodengutachten sind die Schadstoffgehalte im Boden und in der Bodenluft zu ermitteln und zu bewerten. Als Altlastenverdachtsflächen sind gemäß Kataster des Kreises Borken bisher bekannt:
- AZ.: 665101/02-0116, Bez.: Webereien am
Neutorplatz 1
- AZ.: 665101/02-0054, Bez.: Tankstelle an der
Kreuzstraße 15 (Sanierung 1993)
- AZ.: 665101/02-0042, Bez.: Tankstelle an der
Kreuzstraße 23 (Sanierung ab 1992)
Im Zuge der zu erfolgenden Abbrucharbeiten wird
vorsorglich eine weitere gutachterliche Begleitung
vorzusehen sein.
Im Bebauungsplan ist eine Kennzeichnung der
belasteten Bereiche erfolgt. Bei zukünftigen Baugenehmigungsverfahren im Plangebiet ist der
Kreis Borken (Abteilung Bodenschutz und Abfallwirtschaft) zu beteiligen.
Wasser
Aufgrund des nur geringen Anteils an Grün- und
offenen Bodenoberflächen übernimmt das Plangebiet nur in geringem Ausmaß Funktionen für die
Grundwasserregeneration. Mit den vorgeschlagenen Varianten wird sich der Gesamtgrünanteil
nicht wesentlich erhöhen. Hierbei ist die Variante 2
wieder als besser für das Schutzgut zu betrachten,
da für die Niederschlagsversickerung ca. 960 m²
mehr unversiegelte Fläche zur Verfügung stehen.
Grundwassergeprägte Bereiche und Wasserschutzgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Im nördlichen Plangebiet liegt das festgesetzte
Überschwemmungsgebiet der Bocholter Aa, das
sich innerhalb des Gewässer begleitenden Grünzuges der Bocholter Aa befindet. Bebauungen innerhalb des Überschwemmungsgebietes sind unzulässig und auch nicht vorgesehen.
Das Plangebiet ist im HQextrem teilweise als potentielles Überschwemmungsgebiet im Blatt 4/18
zur Hochwassergefahrenkarte für das Bocholter
Aa-System vom Mai 2013 der Bezirksregierung
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
nein
9
Nr.
Kriterien
Anlage 2 BauGB zu § 13a
Erläuterung
Erheblichkeit
Münster dargestellt. Diese markierten Flächen
sind aber keine gesetzlichen Überschwemmungsgebiete. Die Hochwasserrisikokarte HQ Extrem
enthält Informationen für Extremereignisse, die
im statistischen Mittel sehr viel seltener als alle
100 Jahre auftreten. Ein diesbezüglicher Hinweis
wurde im Bebauungsplan aufgenommen (Bezirksregierung Münster 2013).
Klima / Luft
Das Plangebiet ist zu großen Teilen versiegelt.
Lediglich wenige Privatgartenflächen und der
Grünzug an der Bocholter Aa stehen als Grünflächen zur Verfügung. Die Bocholter Aa fungiert als
Luftleitbahn mit Austauschfunktion. Der Gehölzbestand sorgt für eine Frischluftversorgung der
innerstädtischen Verdichtungsräume.
Wesentliche emittierende Nutzungen sind nicht
vorhanden. Emissionen durch Verkehr entstehen
durch bestehende Nutzungen (Theodor-HeussRing, Ebert- und Kreuzstraße). Das Plangebiet ist
dem Innenstadtklima zuzuordnen und durch den
hohen Versiegelungsgrad klimatisch vorbelastet.
Durch die Planänderung werden potenzielle Emissionen durch Gewerbeverkehr verringert, da zukünftig Wohn-, Misch- und Kerngebiete anstatt
Gewerbe ausgewiesen werden sollen. Da der
Baumbestand entlang der Bocholter Aa in seiner
Struktur erhalten bleiben soll, wird sich an der
lufthygienischen Situation nur wenig ändern.
In der Variantenbewertung ist wiederum die Variante 2 zu bevorzugen, da kleinflächig mehr klimatischer Funktionsraum entstehen wird.
nein
Landschafts- und Ortsbild
nein
Das Landschafts- und Ortsbild ist durch die vorhandene Gewerbe- und Wohngebietsnutzung bestimmt.
Teile des Baumbestandes entlang der Bocholter Aa
und im Stichweg Theodor-Heuss-Ring 18, 18a sind
als stadtbildprägende Bäume eingestuft worden.
Eine entsprechende Festsetzung im B-Plan (Baum
zum Erhalt) ist daher erfolgt (vgl. Biotop- und Nutzungstypen, Baumbestand). In beiden Varianten
wird sich eine Aufwertung des Ortsbildes ergeben,
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
10
Nr.
Kriterien
Anlage 2 BauGB zu § 13a
Erläuterung
Erheblichkeit
da ungenutzte Flächen und Leerstände einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden. Bezogen
auf die Wirkung des Schutzgutes sind keine signifikanten Unterschiede erkennbar.
Kultur- und sonstige Sachgüter
Das Plangebiet weist keine Objekte des Denkmalschutzes aus. Hinweise auf Vorkommen von Bodendenkmälern liegen ebenfalls nicht vor
(http://www.bocholt.de/rathaus/planen-undbauen/denkmalliste-online/).
nein
Wechselwirkungen
Das Plangebiet ist durch den hohen Versiegelungsgrad gekennzeichnet und übernimmt für den
Natur- und Landschaftshaushalt nur geringe
Funktionen im Bereich des Grünzuges der Bocholter Aa.
nein
Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes K6 hat nur geringen Einfluss auf die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften, da nur kleinflächig Baumbestand an der
Bocholter Aa in Anspruch genommen wird und der
Grünzug in seiner Grundstruktur erhalten bleibt.
Für geplante Wohnbauflächen hat eine Überprüfung der Schallsituation stattgefunden. Im Rahmen dieser Überprüfung wurde ein Schallschutzkonzept mit abgestuften Lärmpegelbereichen
entwickelt, um die gesetzlichen Schallschutzvorgaben einzuhalten.
nein
1.5
…die Bedeutung des Bebauungsplans für die
Durchführung nationaler
und europäischer Umweltvorschriften.
2.
Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete,
insbesondere in Bezug auf
…die Wahrscheinlichkeit, Der Bebauungsplan dient zeitlich unbefristet der
nein
Dauer, Häufigkeit und
planungsrechtlichen Sicherung der Kern-, MischUmkehrbarkeit der Ausund Wohngebietsnutzungen und schafft gleichzeiwirkungen;
tig Baurechte für diese Nutzungen. Hierbei werden
Gewerbeflächen in Kern-, Misch- und Wohngebiete
umgewandelt. Für die überplanten Bereiche gilt
der rechtskräftige B-Plan K6, der an die neuen
Nutzungen anzupassen ist. Es besteht heute
schon Baurecht gemäß B-Plan K6.
2.1
2.2
…den kumulativen und
Mit dem Schallschutzkonzept auf Ebene der
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
nein
11
Nr.
Kriterien
Anlage 2 BauGB zu § 13a
grenzüberschreitenden
Charakter der Auswirkungen;
Erläuterung
Erheblichkeit
2.3
…die Risiken für die Umwelt, einschließlich der
menschlichen Gesundheit
(zum Beispiel bei Unfällen);
Neue Risiken für die Umwelt sind bei den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht
absehbar.
Das Schallschutzkonzept belegt, dass die gesetzlichen Vorgaben durch passive Schallschutzmaßnahmen eingehalten werden können.
Eine geordnete Entsorgung / Umgang mit den
Altlastenverdachtsflächen in den gekennzeichneten Bereichen des B-Planes unter Beteiligung des
Kreises Borken ist vorgesehen.
nein
2.4
…den Umfang und die
räumliche Ausdehnung
der Auswirkungen;
Für das Schutzgut Mensch und die menschliche
Gesundheit liegt ein Schallschutzkonzept vor. In
den nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren
ist der bauliche Schallschutz zu überprüfen. Der
Artenschutz ist zu überprüfen und die fachliche
Entsorgung des Bodens ist aufgrund der Altlastenverdachtsflächen zu überwachen.
Für die sonstigen Schutzgüter sind durch die Aufstellung des Bebauungsplans keine neuen erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
nein
2.5
…die Bedeutung und die
Sensibilität des voraussichtlich betroffenen
Gebiets auf Grund der
besonderen natürlichen
Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität
der Bodennutzung des
Gebiets jeweils unter
Berücksichtigung der
Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und
Grenzwerten;
Da das Vorhaben eine Planung der kleinräumigen
Innenentwicklung ist, ist die Planung von der
Kompensationspflicht ausgenommen. Es bestehen nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan
K6 jetzt schon Baurechte.
Für das Schutzgut Menschen, einschließlich der
menschlichen Gesundheit liegt ein Schallschutzkonzept vor, das die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben unter Zuhilfenahme baulicher Anlagen
nachweist.
Bei den vorhandenen Altlastenverdachtsflächen
und deren Sanierung hat eine fachliche Baubegleitung zu erfolgen, so dass negative Auswirkungen
auf den Pfad Boden-Mensch / Boden-Luft unterbleiben.
Für die Schutzgüter Menschen, einschließlich der
menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt(Artenschutz)und Boden werden noch weitere Untersuchungen im Laufe des
Planverfahrens erforderlich werden. Nach jetzigem
Kenntnisstand können aber keine erheblichen
nein
Lärmpegelbereiche und der Vorgabe entsprechender Bauweisen innerhalb dieser wird dem gesetzlichen Schallschutz Rechnung getragen.
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
12
Nr.
Kriterien
Anlage 2 BauGB zu § 13a
Erläuterung
Erheblichkeit
nachteiligen Auswirkungen zu diesen Themenkomplexen abgeleitet werden.
Für die sonstigen Schutzgüter sind derzeit keine
negativen Auswirkungen durch den B-Plan erkennbar.
2.6
2.6.1
folgende Gebiete:
…Natura 2000-Gebiete
nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes,
2.6.2
nicht betroffen
nein
…Naturschutzgebiete
gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes,
soweit nicht bereits von
Nummer 2.6.1 erfasst,
nicht betroffen
nein
2.6.3
…Nationalparke gemäß §
24 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit
nicht bereits von Nummer 2.6.1 erfasst,
nicht betroffen
nein
2.6.4
…Biosphärenreservate
und Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25
und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes,
nicht betroffen
nein
2.6.5
…gesetzlich geschützte
Biotope gemäß § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes,
nicht betroffen
nein
2.6.6
…Wasserschutzgebiete
gemäß § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, Heilquellenschutzgebiete
gemäß § 53 Absatz 4 des
Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete gemäß §
76 des Wasserhaushaltsgesetzes,
Das Überschwemmungsgebiet der Bocholter Aa
liegt zum Teil im nördlichen Plangebiet. Hochbauten innerhalb des Überschwemmungsgebietes
sind nicht geplant.
nein
2.6.7
…Gebiete, in denen die in
nicht betroffen
nein
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
13
Nr.
Kriterien
Anlage 2 BauGB zu § 13a
Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten
Umweltqualitätsnormen
bereits überschritten
sind,
Erläuterung
Erheblichkeit
2.6.8
…Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im
Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2
des Raumordnungsgesetzes,
nicht betroffen
nein
2.6.9
…in amtlichen Listen
oder Karten verzeichnete
Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von
der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende
Landschaften eingestuft
worden sind.
nicht betroffen
nein
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
14
Variantenbewertung:
Schutzgut
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Boden
Wasser
Klima/Luft
Landschafts- und Ortsbild
Kultur- und sonstige Sachgüter
+
+/-
Variante 1
+
+/+/-
Variante 2
+
+
+
+
+
+/+/-
: positivere Auswirkung der Variante
: negativere Auswirkung der Variante
: keine signifikanten Unterschiede erkennbar
Aufgrund des geringeren Versiegelungsgrades und des größeren Grünflächenanteils sowie
mit den damit verknüpften Verbesserungen aus Umweltsicht ist die Variante 2 als positiver
zu betrachten und daher- wie in der obigen Tabelle beschrieben- zu favorisieren.
Zusammenfassung:
Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §
13a BauGB. Da heute schon Baurechte durch den rechtsverbindlichen B-Plan K6 bestehen,
entfällt die Kompensationspflicht. Das Plangebiet ist zu großen Teilen versiegelt und weist
nur im Norden des Plangebietes im Grünzug Bocholter Aa inklusive der Privatgärten nennenswerte Grünflächen auf. Eine besondere Wertigkeit besitzt der z. T. ältere Baumbestand
innerhalb des Grünzuges mit u. a. auch stadtbildprägenden Bäumen. Eine Bestandsaufnahme bzw. – bewertung erfolgte im Baumbestandsplan (vgl. Anlage 1). Für die verschiedenen Anforderungen innerhalb des Grünzuges (u. a. Baumschutz, Radschnellweg, Gehweg,
ökologische Aufwertung der Bocholter Aa, Fahrflächen für die Feuerwehr) ist ein Hinweis in
den B-Plan aufgenommen worden, der die oben stehende Belange berücksichtigt. Im weiteren Planverfahren ist für den Grünzug ein funktionales Freiraumkonzept zu entwickeln.
Im Variantenvergleich ist die Variante 2 aus Umweltsicht speziell bei den biotischen
Schutzgütern als besser zu bewerten, da hier gegenüber der Variante 1 ca. 960 m² mehr
Grünfläche entsteht.
Aufgrund des Vorhandenseins von Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet sind geplante
Bodenumlagerungen unter Beteiligung des Kreises Borken fachlich zu begleiten. Eine Kennzeichnung der Bereiche belasteter Böden erfolgte im Bebauungsplan.
Für geplante Wohnbauflächen im Plangebiet hat eine Überprüfung der Schallsituation
stattgefunden. Im Rahmen dieser Überprüfung wurde ein Schallschutzkonzept mit abgestuften Lärmpegelbereichen entwickelt. Dieses weist die Einhaltung der gesetzlichen
Schallschutzvorgaben nach.
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
15
In einer Ersteinschätzung zum Artenschutz sind unter Berücksichtigung von Vermeidungsund Erhaltungsmaßnahmen aller Voraussicht nach keine erheblichen Konflikte für planungsrelevante Arten zu erwarten, da der wertgebende Grünzug entlang der Bocholter Aa in
seiner Struktur erhalten bleibt kann und bei Abriss- und Fällarbeiten der Artenschutz erneut
zu prüfen sein wird. Eine Erfüllung von Verbotstatbeständen kann durch diese Maßnahmen
somit vermieden werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden weiterhin Vorkommen planungsrelevanter Arten in 2016 durch eine faunistische Kartierung überprüft. Der
abschließende Artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird im weiteren Planverfahren vorgelegt.
Für die Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen
und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschafts- und Ortsbild und Kultur- und sonstige Sachgüter sind durch die Umsetzung des B-Planes keine nachteiligen
Umweltauswirkungen nach derzeitigem Kenntnisstand zu erwarten.
Bocholt, April 2016
334
Im Auftrag
301
Im Auftrag
gez.
gez.
Ebbing
Sieverding
Allgemeine Vorprüfung – 2. Änderungsplan zum B-Plan K6 „Kreuzstraße“
16
Ba u m b e s t a n d :
s o n s t ig e r Ba u m ( m it lfd . Nr. )
Lfd.Nr.: Baumart:
8.2
1.3
16
15
14
19
20
21
13
12
11
17
1 09
4.1
8
7
1.3
22
23
49
1.1
8.2
18
1.1a
8.2
25
56
6
73
24
72
5
1.1a
27
71
1.1
29
2
1.1a
8.2
28
8.2
3
1.1a
4.2
1.1
4
1.1
1.1
8.2
4.2
70
69
38
1
1.1a
4.2
5.2
1.1a
1.3
1.1
4.2
1.1a
1.1
8.2
1.1a
1.1
1.1a
60
1.1a
61
1.1
63
64
65
66
67
1.1 6 8
1.1
1.1a
5.1
5.1
1.1
1.1a
1.1a
1.1a
1.1
1.1a
Legende:
1.1a
1.1
Plangebiet
Bauleitplanung:
1.1
1
2
3-6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50-55
56-64
65-68
69
70
71
72
73
Tra u e rwe id e
Wild kirs ch e
Ro t fich t e
Ah o rn
Eib e
Eib e
Eib e
Birke
Birke
Zie rkirs ch e
Zie rkirs ch e
S u m p fzyp re s s e
Lin d e
Ro b in ie
Eib e
Ro t b u ch e
Ro b in ie
Pla t a n e
Pla t a n e
Vo g e lkirs ch e
Ma m m u t b a u m
Ah o rn
Tra u e rwe id e
Pla t a n e
Ma m m u t b a u m
Tro m p e t e n b a u m
Kie fe r
Fich t e
Pla t a n e
Do u g la s ie
Ah o rn
Kie fe r
Kie fe r
Do u g la s ie
Pa p p e l
Tra u e rwe id e
Eib e
Eib e
Ah o rn ( 2 S t . )
Bu ch e
Ah o rn ( 2 S t . )
Ah o rn
S ch wa rze rle
Birke ( 2 S t . )
Tra u e rwe id e
Ah o rn ( 2 S t . )
Ah o rn
Ch in e s is ch e Birn e n
Zie rkirs ch e n
Pla t a n e
Ro b in ie
Pla t a n e
Pla t a n e
Eich e
Status:
0,75 m
0,25 m
0,40 m
0,45 m
0,40 m
0,50 m
0,20 m
0,40 m
0,35 m
0,30 m
0,20 m
0,85 m
0,50 m
0,85 m
0,55 m
0,35 m
0,35 m
0,75 m
0,80 m
0,45 m
0,40 m
0,30 m
0,60 m
0,35 m
0,50 m
0,35 m
0,40 m
0,35 m
0,75 m
0,38 m
0,70 m
0,30 m
0,35 m
0,45 m
1,55 m
0,55 m
0,40 m
0,28 m
0,25; 0,20
0,24 m
0,25; 0,18
0,38 m
0,22 m
0,27; 0,27
0,50 m
0,60; 0,35
0,10-0,12
0,12 m
0,16 m
1,15 m
0,80 m
1,10 m
1,20 m
0,50
m
m
m
m
m
13 m
8 m
8 m
15 m
6 m
6 m
6 m
13 m
10 m
4 m
4 m
14 m
15 m
12 m
12 m
8 m
8 m
20 m
20 m
12 m
5 m
12 m
18 m
8 m
8 m
10 m
8 m
7 m
22 m
7 m
14 m
5 m
4 m
7 m
24 m
15 m
7 m
7 m
10 m
10 m
14 m
8 m
5 m
5 m
14 m
15 m
4 m
4 m
8 m
20 m
12 m
20 m
20 m
15 m
12 m
6 m
20 m
15 m
10 m
10 m
10 m
18 m
15 m
4 m
4 m
25 m
20 m
15 m
15 m
20 m
20 m
20 m
20 m
18 m
18 m
8 m
12 m
12 m
15 m
10 m
12 m
12 m
15 m
12 m
14 m
12 m
14 m
14 m
25 m
12 m
10 m
10 m
10 m
10 m
12 m
12 m
12 m
15 m
10 m
15 m
5-6 m
8 m
5 m
20 m
20 m
20 m
20 m
15 m
n ich t e rh a lt e n s we rt
n ich t e rh a lt e n s we rt
n ich t u n b e d in g t e rh a lt e n s we rt
n ich t u n b e d in g t e rh a lt e n s we rt
n ich t u n b e d in g t e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
n ich t e rh a lt e n s we rt
n ich t e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
n ich t e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
n ich t e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
n ich t e rh a lt e n s we rt
n ich t e rh a lt e n s we rt
n ich t e rh a lt e n s we rt
n ich t e rh a lt e n s we rt
n ich t e rh a lt e n s we rt
n ich t e rh a lt e n s we rt
n ich t
n ich t
n ich t
n ich t
n ich t
n ich t
n ich t
n ich t
e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
e h a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
n ich t e rh a lt e n s we rt
e rh a lt e n s we rt
1.1a
Fa ch b e re ich Tie fb a u , Ve rke h r
1.3
Wassergebundene Wegedecke
4.1
Zier- und Nutzgarten, strukturarm
4.2
Zier- und Nutzgarten, strukturreich
Ba u vo rh a b e n :
M. :
Da rs t e llu n g : An la g e 1 -
1 : 1000
Bio t o p - / Nu t zu n g s t yp e n , Ba u m b e s t a n d
5.1
Brachen <5 Jahre
Be a rb e it e t : Eb b in g
Ge ze ich n e t :
We id le r
Da t u m : 2 4 . 1 1 . 2 0 1 4
Da t e i:
Ba u m b e s t a n d
5.2
23.04.2015
Brachen, zwischen 5-15 Jahren
8.2
Topographie / Kataster
S t a d t ra t / t e ch n . Be ig e o rd n e t e r
Le it e r / s t e llv. Le it e r