Nr. 11 vom 25.05.2016

Ausgabe Nr. 11 vom 25. Mai 2016
Korrektur einer Bekanntmachung
Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord vom
07. April 2016
Gemäß Art. 16 Abs. 3 BayLPlG vom
25. Juni 2012 (GVBl S. 254), zuletzt
geändert am 09.12.2015, wird nachstehend bekannt gemacht:
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes OberpfalzNord hat am 31.03.2016 die Beteiligung nach Artikel 16 des Bayerischen
Landesplanungsgesetzes (BayLPlG)
für die Fortschreibung des Regionalplans (26. Änderung) beschlossen.
Die Fortschreibung beinhaltet eine
Neufassung des sachlichen Teilabschnittes B IV „Wirtschaft“ (bisher B IV
„Gewerbliche Wirtschaft“) ohne den
bisherigen Abschnitt 2.1 „Gewinnung
und Sicherung von Bodenschätzen“
sowie die Aufhebung der Kapitel B V
„Arbeitsmarkt“ und B VII „Erholung“.
Der Fortschreibungsentwurf liegt vom
25.05.2016
bis
einschließlich
26.06.2016 bei der Stadt Amberg,
Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Steinhofgasse 2, 92224 Amberg,
Zimmernummer 109, zu den nachstehenden Dienstzeiten
Montag bis Freitag
von 8 Uhr bis 12 Uhr,
Dienstag bis Mittwoch
von 14 Uhr bis 16 Uhr und
Donnerstag von 14 Uhr bis 17 Uhr
zur Einsicht für jedermann aus.
Gleichzeitig ist der Fortschreibungsentwurf auf den Internetseiten des
Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord (www.oberpfalz-nord.de →
„Änderungen“;
http://www.oberpfalz-nord.de/
unterlagen/26Aenderung.pdf)
und der höheren Landesplanungsbehörde
(www.regierung.oberpfalz.bayern.de
→
„Unser
Ange-bot“
→
„Landesentwicklung“
→
„Regionalplanung“ → „Regionalplan 6
- Aktuell Fortschreibungen“ → „Aktuell
laufende Fortschreibungen“; http://
www.regierung.oberpfalz.bayern.
de/leistungen/regionalplanung/
regionalpl6/rpl6_fortschreibung/
index.htm)
Heute im Amtsblatt
Bekanntmachungen
 Korrektur einer Bekanntmachung
des Regionalen Planungsverbandes
Oberpfalz-Nord vom 07. April 2016
einsehbar.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist
wird Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Regionalen
Planungsverband
Oberpfalz-Nord,
Stadtplatz
36,
92660
Neustadt
a.d.Waldnaab
(E-Mail:
[email protected]) gegeben.
Rechtsansprüche werden durch die
Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht
begründet.
Zur Bekanntmachung
25.05.2016
Amberg, den 23.05.2016
STADT AMBERG
Michael Cerny
Oberbürgermeister
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Stadt Amberg, Marktplatz 11, 92224 Amberg.
Das Amtsblatt erscheint am 1. und 3. Freitag jedes Monats.
Interessierte Abonnenten können sich an folgende Adresse wenden:
Stadt Amberg, Kommunikation und Marketing, Postfach 2155, 92211 Amberg.
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