Heute im Amtsblatt Ausgabe Nr. 10 vom 20. Mai 2016

Ausgabe Nr. 10 vom 20. Mai 2016
Bekanntmachung
Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord vom
07. April 2016
Gemäß Art. 16 Abs. 3 BayLPlG vom
25. Juni 2012 (GVBl S. 254), zuletzt
geändert am 09.12.2015, wird nachstehend bekannt gemacht:
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes OberpfalzNord hat am 31.03.2016 die Beteiligung nach Artikel 16 des Bayerischen
Landesplanungsgesetzes (BayLPlG)
für die Fortschreibung des Regionalplans (26. Änderung) beschlossen.
Die Fortschreibung beinhaltet eine
Neufassung des sachlichen Teilabschnittes B IV „Wirtschaft“ (bisher B IV
„Gewerbliche Wirtschaft“) ohne den
bisherigen Abschnitt 2.1 „Gewinnung
und Sicherung von Bodenschätzen“
sowie die Aufhebung der Kapitel B V
„Arbeitsmarkt“ und B VII „Erholung“.
Der Fortschreibungsentwurf liegt vom
30.05.2016
bis
einschließlich
30.06.2016 bei der Stadt Amberg,
Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Steinhofgasse 2, 92224 Amberg,
Zimmernummer 109, zu den nachstehenden Dienstzeiten
Montag bis Freitag
von 8 Uhr bis 12 Uhr,
Dienstag bis Mittwoch
von 14 Uhr bis 16 Uhr und
Donnerstag von 14 Uhr bis 17 Uhr
zur Einsicht für jedermann aus.
Gleichzeitig ist der Fortschreibungsentwurf auf den Internetseiten des
Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord (www.oberpfalz-nord.de →
„Änderungen“; http://www.oberpfalznord.de/unterlagen/
26Aenderung.pdf) und der höheren Landesplanungsbehörde
(www.regierung.oberpfalz.bayern.de→
„Unser
Angebot“
→
„Landesentwicklung“ → „Regionalplanung“ → „Regionalplan 6 - Aktuell
Fortschreibungen“ → „Aktuell laufende
Fortschreibungen“;
http://
www.regierung.oberpfalz.bayern.de
/leistungen/regionalplanung/
regionalpl6/rpl6_fortschreibung/
index.htm) einsehbar.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist
wird Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Regionalen
Planungsverband
Oberpfalz-Nord,
Stadtplatz
36,
92660
Neustadt
a.d.Waldnaab
(E-Mail:
[email protected]) gegeben.
Rechtsansprüche werden durch die
Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht
begründet.
Zur Bekanntmachung
20.05.2016
verfügt
am
Bekanntmachungen
 Vollzug der Wassergesetze und des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); hier: Ökologischer Gewässerausbau der Vils
auf 84 m Länge auf der
FlStNr. 1830/6 Gemarkung Amberg
 Bekanntmachung des Regionalen
Planungsverbandes Oberpfalz-Nord
vom 07. April 2016
Öffentliche Zustellung
 Herrn Jans Laksa-Timinskis
Bekanntmachung
Amberg, den 10.05.2016
STADT AMBERG
Michael Cerny
Oberbürgermeister
Gewässerausbau der Vils
Öffentliche Zustellung (Art. 15 VwZVG)
Herrn Jans Laksa-Timinskis
Für Herrn Jans Laksa-Timinskis,
geb. 21.04.1978 in Riga / Lettland,
derzeit unbekannten Aufenthalts, letzte
bekannte
Adresse:
PhilippMelanchthon-Str. 12 in 92224 Amberg,
wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass
ein für ihn bestimmtes Schriftstück
unter dem Aktenzeichen 3.21 JL, Bescheid vom 09.05.2016, bei der Stadt
Amberg, Amt für Ordnung und Umwelt, Herrnstr. 1-3, 2. Stock, Zimmer
Nr. 211, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Abholung bereit liegt.
Die Zustellung gilt zwei Wochen nach
dem Tag der Bekanntmachung als
erfolgt.
Zur Bekanntmachung
11.05.2016
Heute im Amtsblatt
verfügt
Amberg, den 09.05.2016
STADT AMBERG
Amt für Ordnung und Umwelt
Luge, Verw.Inspektor
am
Vollzug der Wassergesetze und des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); hier: Ökologischer Gewässerausbau der Vils auf 84
m Länge auf der FlStNr. 1830/6 Gemarkung Amberg
Der Freistaat Bayern, vertr. d. das
Wasserwirtschaftsamt Weiden, hat die
Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens gemäß § 68 i.V.m. §
67 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für das im Betreff bezeichnete Vorhaben beantragt.
Für das Vorhaben war gemäß § 3 c
Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) i.V.m. Anlage 1
Spalte 2 Ziffer 13.18.1 zum UVPG
eine allgemeine Vorprüfung über die
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese hat ergeben, dass bei
dem Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Diese nicht selbständig anfechtbare
Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a
Satz 2 Halbsatz 2 UVPG öffentlich
bekannt gemacht.
Amberg, den 13.05.2016
STADT AMBERG
Amt für Ordnung und Umwelt
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:
Stadt Amberg, Marktplatz 11, 92224 Amberg.
Das Amtsblatt erscheint am 1. und 3. Freitag jedes Monats.
Interessierte Abonnenten können sich an folgende Adresse wenden:
Stadt Amberg, Kommunikation und Marketing, Postfach 2155, 92211 Amberg.