Ausgabe Nr. 10 vom 20. Mai 2016 Bekanntmachung Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord vom 07. April 2016 Gemäß Art. 16 Abs. 3 BayLPlG vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254), zuletzt geändert am 09.12.2015, wird nachstehend bekannt gemacht: Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes OberpfalzNord hat am 31.03.2016 die Beteiligung nach Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLPlG) für die Fortschreibung des Regionalplans (26. Änderung) beschlossen. Die Fortschreibung beinhaltet eine Neufassung des sachlichen Teilabschnittes B IV „Wirtschaft“ (bisher B IV „Gewerbliche Wirtschaft“) ohne den bisherigen Abschnitt 2.1 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“ sowie die Aufhebung der Kapitel B V „Arbeitsmarkt“ und B VII „Erholung“. Der Fortschreibungsentwurf liegt vom 30.05.2016 bis einschließlich 30.06.2016 bei der Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Steinhofgasse 2, 92224 Amberg, Zimmernummer 109, zu den nachstehenden Dienstzeiten Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag bis Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 Uhr bis 17 Uhr zur Einsicht für jedermann aus. Gleichzeitig ist der Fortschreibungsentwurf auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord (www.oberpfalz-nord.de → „Änderungen“; http://www.oberpfalznord.de/unterlagen/ 26Aenderung.pdf) und der höheren Landesplanungsbehörde (www.regierung.oberpfalz.bayern.de→ „Unser Angebot“ → „Landesentwicklung“ → „Regionalplanung“ → „Regionalplan 6 - Aktuell Fortschreibungen“ → „Aktuell laufende Fortschreibungen“; http:// www.regierung.oberpfalz.bayern.de /leistungen/regionalplanung/ regionalpl6/rpl6_fortschreibung/ index.htm) einsehbar. Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord, Stadtplatz 36, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab (E-Mail: [email protected]) gegeben. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet. Zur Bekanntmachung 20.05.2016 verfügt am Bekanntmachungen Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); hier: Ökologischer Gewässerausbau der Vils auf 84 m Länge auf der FlStNr. 1830/6 Gemarkung Amberg Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord vom 07. April 2016 Öffentliche Zustellung Herrn Jans Laksa-Timinskis Bekanntmachung Amberg, den 10.05.2016 STADT AMBERG Michael Cerny Oberbürgermeister Gewässerausbau der Vils Öffentliche Zustellung (Art. 15 VwZVG) Herrn Jans Laksa-Timinskis Für Herrn Jans Laksa-Timinskis, geb. 21.04.1978 in Riga / Lettland, derzeit unbekannten Aufenthalts, letzte bekannte Adresse: PhilippMelanchthon-Str. 12 in 92224 Amberg, wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ein für ihn bestimmtes Schriftstück unter dem Aktenzeichen 3.21 JL, Bescheid vom 09.05.2016, bei der Stadt Amberg, Amt für Ordnung und Umwelt, Herrnstr. 1-3, 2. Stock, Zimmer Nr. 211, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Abholung bereit liegt. Die Zustellung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung als erfolgt. Zur Bekanntmachung 11.05.2016 Heute im Amtsblatt verfügt Amberg, den 09.05.2016 STADT AMBERG Amt für Ordnung und Umwelt Luge, Verw.Inspektor am Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); hier: Ökologischer Gewässerausbau der Vils auf 84 m Länge auf der FlStNr. 1830/6 Gemarkung Amberg Der Freistaat Bayern, vertr. d. das Wasserwirtschaftsamt Weiden, hat die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens gemäß § 68 i.V.m. § 67 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für das im Betreff bezeichnete Vorhaben beantragt. Für das Vorhaben war gemäß § 3 c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Spalte 2 Ziffer 13.18.1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese hat ergeben, dass bei dem Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Diese nicht selbständig anfechtbare Feststellung wird hiermit gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Amberg, den 13.05.2016 STADT AMBERG Amt für Ordnung und Umwelt Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Stadt Amberg, Marktplatz 11, 92224 Amberg. Das Amtsblatt erscheint am 1. und 3. Freitag jedes Monats. Interessierte Abonnenten können sich an folgende Adresse wenden: Stadt Amberg, Kommunikation und Marketing, Postfach 2155, 92211 Amberg.
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