Vorschlag für die Festlegung neuer Betreuungsmodule und Gebühren für die Betreuung in den Kindertagesstätten. Inhaltsverzeichnis 1. Anpassung der Betreuungsmodule...................................................................................................1 2. Vorgeschlagene Benutzungsgebühren..............................................................................................2 2.1. Benutzungsgebühren im Kreisvergleich...................................................................................3 2.2. Benutzungsgebühren unter sozialen Aspekten.........................................................................4 3. Alternative Benutzungsgebühren......................................................................................................4 4. Vergleich der Einnahmen / Mehreinnahmen für die einzelnen Kindertagesstätten ........................5 4.1. Osterbach..................................................................................................................................6 4.2. Holzhäuser Feld........................................................................................................................6 4.3. Wernswig..................................................................................................................................6 4.4. Holzhausen................................................................................................................................7 4.5. Hülsa.........................................................................................................................................7 4.6. Mehrerträge Jahresbezogen......................................................................................................7 4.7. Mehrerträge incl. Landeszuwendungen....................................................................................8 5. Zusammenfassung Vorteile alternativer Vorschlag .........................................................................8 Seite 1 von 8 1. Anpassung der Betreuungsmodule Im Vorschlag der Verwaltung und des Magistrats wird die Anzahl der wählbaren Module pro Kindertagesstätte reduziert (Ausnahme Hülsa). Kindertagesstätte Anzahl Module bisher Anzahl Module neu Osterbach 11 7 Holzhäuser Feld 9 3 Wernswig 3 2 Holzhausen 2 1 Hülsa 3 4 Die Anpassung der Module wurde mit den Leitern/innen der Kindertagesstätten und den dort beschäftigten Erziehern/innen vorgenommen. Eine Umfrage bei den Eltern bezüglich deren Wünsche gab es im Vorfeld nicht. Die jetzt vorliegende Anpassung bewirkt eine bessere Berücksichtigung bei den Landeszuschüssen. Hier wurde das Kinderförderungsgesetz Hessen genannt, dass gewissen Anforderungen an die Zuschüsse stellt. Die Optimierung zur Ausschöpfung der Landesförderung ist positiv zu bewerten. Durch die Reduzierung der Module wird sicherlich auch eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes erreicht werden können und zusätzlich kann die Personalplanung vereinfacht werden. Über diese beiden Aspekte können sicherlich auch Verwaltungskosten eingespart werden, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Aus diesen Gründen kann eine Anpassung der Module bis hierhin für gut befunden werden. Aus Gesprächen mit Eltern war für uns vielfach herauszuhören, dass die Module sehr wichtig sind. Wichtig wird für Berufstätige Elternteile zum Beispiel auch eine Flexibilität gesehen. Dass zum Beispiel mit einem geregelten Vorlauf auch mal für eine Woche ein „größeres Modul“ gewählt werden kann, wenn der Beruf das nötig macht und die Kapazitäten der Kindertagesstätte dies zulassen. Wabern hat zum Beispiel in seiner Satzung unter §2, Absatz 4 eine solche Regelung, die das Zubuchen von Leistungen gegen entsprechende Gebühren und Verwaltungspauschalen regelt und die damit sehr kundenfreundlich ist. Die neue Satzung in Homberg wird dieses Jahr zum Beginn des neuen Kindergartenjahres benötigt. Für eine Befragung/Einbeziehung der Eltern bezüglich deren Wünschen, Nöten und Prioritäten, sowie das Einarbeiten dieser Ergebnisse in eine Modulgestaltung ist es aktuell zu spät. Daher folgender Vorschlag bezüglich der Modulgestaltung: 1. Übernahme der vorgeschlagenen Module / Betreuungszeiten für das kommende Jahr 2. Arbeitsaufgabe an den Ausschuss die Kundenwünsche zu ermitteln und mit diesen Ergebnissen Vorschläge für das Kindergartenjahr 2017 zu erarbeiten. Seite 2 von 8 2. Vorgeschlagene Benutzungsgebühren Folgende Betreuungsgebühren werden durch die Verwaltung / Magistrat vorgeschlagen: Tägliche Stunden Normaltarif Erstkind Geschwistertarif Zweitkind 5,5 110,00 Euro 55,00 Euro 6 125,00 Euro 62,50 Euro 7,5 170,00 Euro 85,00 Euro 8 185,00 Euro 92,50 Euro 8,5 200,00 Euro 100,00 Euro 9,5 230,00 Euro 115,00 Euro 10 245,00 Euro 122,50 Euro 10,5 260,00 Euro 130,00 Euro Dabei wird ein Minimalgebühr von 110,00 Euro für 5,5 Stunden berechnet ( = 20 Euro pro Stunde), jede weitere Stunde mit 30,00 Euro ( 15,00 Euro für die halbe Stunde). Die durchschnittlichen Kosten pro Stunde werden also größer, je mehr Stunden benötigt werden. Bei 10,5 Stunden kostet die Stunde dann 24,76 Euro. Vom Verwaltungsaufwand ist das zu hinterfragen. Ein Kind dass 10,5 Stunden im Kindergarten ist zahlt 40,00 Euro mehr als zwei Kinder zusammen, die nur 5,5 Stunden im Kindergarten sind. Und das auch obwohl es nur die Hälfte des Verwaltungsaufwandes wir die beiden anderen Kinder benötigt 2.1. Benutzungsgebühren im Kreisvergleich Homberg steht mit den anderen Kommunen im Kreis im Wettbewerb um Einwohner und Fachkräfte. Wer nicht seit Generationen durch Familie, Freunde und Grundbesitz an Homberg aus emotionalen oder wirtschaftlichen Gründen gebunden ist, kann sich seinen Wohnort im Kreisgebiet sehr wohl frei wählen. Dadurch dass auf jeden Fall Mobilität vorgehalten werden muss, ist die unmittelbare Nähe zu einem Arbeitsort recht unbedeutend. Die Gewinnung von neuen Mitbürgern ist notwendig um dem Trend des Bevölkerungsschwunds entgegenzuwirken. Das alles funktioniert nur, wenn wir im Kreisvergleich wettbewerbsfähig sind. Natürlich kann man bei dieser Wettbewerbsfähigkeit nicht nur die Gebühren betrachten, sondern es kommt auch auf die Qualität der Dienstleistungen an. Aber das sind weiche Größen, die schwer fassbar sind und einem Neubürger im Kreis sicherlich auch nicht zur Bewertung zur Verfügung stehen. Homberg hat in der letzten Zeit, auf Grund des hohen Schuldenstands, ziemlich überall die Gebühren angehoben. Bei der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, den Wasser- und Abwassergebühren sind wir kreisweit im Kampf um die Spitzenplätze. Das macht Homberg zunehmend unattraktiv für junge Familien. Daher sollten wir bei den Gebühren für die Kindertagesstätten nicht den Fehler machen die Gebühren so zu steigern, dass wir weiter an Attraktivität verlieren. Seite 3 von 8 Herr Bottenhorn hatte in der letzten Sitzung seine Recherchen verteilt. Es ist sicherlich nicht einfach die verschiedenen Satzungen und Gebühren zu vergleichen, da über verschiedene Schwerpunkte auch immer individuelle Lösungen entstehen. So gibt es manchmal auch verschiedene Gebühren abhängig vom Alter der Kinder (Ab 1 Jahr ist teurer als ab drei Jahre). Der Einfachheit halber werden hier alle Gebühren für Kinder ab drei Jahren verglichen. Komm une / Anzahl der Stunde n Homberg(Neu) Homberg (Alt) Melsungen Knüllwald Malsfeld Frielendorf Wabern Schwalmstadt Borken 4 - - - - - - 0,00 85,00 80,00 5 - 90,00 0,00 - - - - 97,00 - 5,5 110,00 110,00 - 110,00 93,00 100,00 20,00 102,00 104,00 6 125,00 119,00 - - - 107,50 - - 6,5 - - - - - - - 114,00 120,00 7 - - 12,50 - - - - - - 7,5 170,00 149,00 - 150,00 117,00 - 60,00 - 136,00 8 185,00 159,00 - - - - - - - 8,5 200,00 169,00 - - - - - 135,00 152,00 9 - 180,00 - - 70,00 - - 9,5 230,00 189,00 - - 143,00 - - - 168,00 10,0 245,00 198,00 - - 148,00 - - - - 10,5 260,00 208,00 - - - - - - - 25,00 - - Aus diesem Vergleich wird deutlich, dass wir mit diesem Gebührenmodell sehr wenig attraktiv sind. Gerade bei den längeren Betreuungszeiten werden die Unterschiede mit dem neuen Gebührenmodell zu den Nachbarkommunen gravierend. 2.2. Benutzungsgebühren unter sozialen Aspekten Lange Benutzungszeiten werden meistens von den Mitgliedern unserer Gemeinschaft benötigt, die nicht die Möglichkeiten haben, die Kinder anderweitig zu betreuen oder betreuen zu lassen. Ehepartner, die sich die Kinderbetreuung teilen können, oder Familien in denen auch noch Großeltern vorhanden sind, sind nicht ausnahmslos auf die Ganztagsbetreuung in der Kindertagesstätte angewiesen. Es sind dann eher die alleinerziehenden Eltern, die sowieso schon finanziell am schlechtesten gestellt sind, die dieses Angebot nutzen müssen und die jetzt eine massive Gebührenerhöhung verkraften müssen. Bei einer Betreuungszeit von 10,5 Stunden steigen die Gebühren von 208,00 auf 260,00 Euro. Das ist unter sozialen Aspekten nicht vertretbar. Seite 4 von 8 3. Alternative Benutzungsgebühren Um im Vergleich mit den Nachbarkommunen konkurrenzfähig zu bleiben und um die soziale Benachteiligung von Eltern zu vermeiden, die auf eine Ganztagsbetreuung angewiesen sind wird eine Benutzungsgebühr vorgeschlagen, bei der die zusätzliche halbe Stunde nur 10,00 Euro anstatt 15,00 Euro kostet. Tägliche Stunden Normaltarif Erstkind Geschwistertarif Zweitkind 5,5 110,00 Euro 55,00 Euro 6 120,00 Euro 60,00 Euro 7,5 150,00 Euro 75,00 Euro 8 160,00 Euro 80,00 Euro 8,5 170,00 Euro 85,00 Euro 9,5 190,00 Euro 95,00 Euro 10 200,00 Euro 100,50 Euro 10,5 210,00 Euro 105,00 Euro Seite 5 von 8 4. Vergleich der Einnahmen / Mehreinnahmen für die einzelnen Kindertagesstätten Für die einzelnen Kindertagesstätten werden hier die Gebühreneinnahmen der beiden Vorschläge verglichen. 4.1. Osterbach Modul Anzahl Kinder Gebühren Magistrat 07:30-13.00 37 110,00 4.070,00 110,00 4.070,00 07:00 – 13.00 6 125,00 750,00 120,00 720,00 07:30 - 15:00 33 170,00 5.610,00 150,00 4.950,00 07:00 – 15:00 1 185,00 185,00 160,00 160,00 07:30 – 17:00 7 230,00 1610,00 190,00 1330,00 07:00 – 17:00 7 245,00 1715,00 200,00 1400,00 07:00 – 17:30 4 260,00 1040,00 210,00 840,00 Summe Einnahmen Gebühren Alternative 14.980,00 Monatlicher Mehrertrag Vorschlag Magistrat: Monatlicher Mehrertrag Alternative: Einnahmen Alternative 13.470,00 2.082,00 Euro 572,00 Euro Mindereinnahmen Alternative: 1.510,00 Euro 4.2. Holzhäuser Feld Modul Anzahl Kinder Gebühren Magistrat 07:00 – 12:30 52 110,00 5.720,00 110,00 5.720,00 07:00 – 15:30 8,5 200,00 1.600,00 170,00 1.360,00 07:30 – 16:30 15 230,00 3.450,00 190,00 2.850,00 Summe Einnahmen 10.770,00 Monatlicher Mehrertrag Vorschlag Magistrat: 1.938,00 Euro Monatlicher Mehrertrag Alternative: 1.098,00 Euro Mindereinnahmen Alternative Gebühren Alternative Einnahmen Alternative 9.930,00 840,00 Euro Seite 6 von 8 4.3. Wernswig Modul Anzahl Kinder Gebühren Magistrat 07:30 – 13:00 26 110,00 2.860,00 110,00 2.860,00 07: 30– 15:30 9 185,00 1.665,00 160,00 1.440,00 Summe Einnahmen Gebühren Alternative 4.525,00 Monatlicher Mehrertrag Vorschlag Magistrat: 878,00 Euro Monatlicher Mehrertrag Alternative: 653,00 Euro Mindereinnahmen Alternative 225,00 Euro Einnahmen Alternative 4.300,00 4.4. Holzhausen Modul Anzahl Kinder Gebühren Magistrat 07:30 – 13:00 40 110,00 Summe Einnahmen 4.400,00 Gebühren Alternative 110,00 4.400,00 Monatlicher Mehrertrag Vorschlag Magistrat: 684,00 Euro Monatlicher Mehrertrag Alternative: 684,00 Euro Mindereinnahmen Alternative Einnahmen Alternative 4.400,00 4.400,00 0,00 Euro 4.5. Hülsa Modul Anzahl Kinder Gebühren Magistrat 07:30-13.00 14 110,00 1.540,00 110,00 1.540,00 07:30 - 15:00 4 170,00 680,00 150,00 600,00 07:00 – 15:00 3 185,00 555,00 160,00 480,00 Summe Einnahmen 2.775,00 Monatlicher Mehrertrag Vorschlag Magistrat: 442,00 Euro Monatlicher Mehrertrag Alternative: 287,00 Euro Mindereinnahmen Alternative: 155,00 Euro Gebühren Alternative Einnahmen Alternative 2.620,00 Seite 7 von 8 4.6. Mehrerträge Jahresbezogen Mehrerträge Vorschlag und Konzept Magistrat: 5.349,00 Euro x 12 Monate = 64.188 Euro Gesamt Mindereinnahmen durch alternativen Vorschlag: Osterbach: Holzhäuser Feld: Wernswig: Holzhausen Hülsa 1.510,00 Euro 840,00 Euro 225,00 Euro 0,00 Euro 155,00 Euro Gesamt: 2.730,00 Euro => Mehrertrag alternativer Vorschlag: ( 5349,00 – 2730,00 ) x 12 Monate = 31.428,00 Euro 4.7. Mehrerträge incl. Landeszuwendungen Die Landeszuwendungen werden durch die Module gesteuert und nicht durch den Eigenanteil der Eltern. Sie bleiben daher unverändert. Mehrertrag Landeszuwendungen: Mehrertrag Gebührenerhöhungen Vorschlag Magistrat: Mehrertrag Gebührenerhöhung Vorschlag Alternative 59.570,00 Euro 64.188,00 Euro 31.428,00 Euro => Mehrertrag Vorschlag Magistrat: => Mehrertrag Alternative 123.758,00 Euro 90.998,00 Euro 5. Zusammenfassung Vorteile alternativer Vorschlag Auch mit dem alternative Vorschlag lassen sich pro Jahr Mehreinnahmen von über 90.000,00 Euro erzielen. Im Kreisvergleich bleiben wir bei den Gebühren damit aber noch konkurrenzfähig und vermeiden zusätzlich unnötige soziale Härten für Eltern, die auf die Ganztagsbetreuung angewiesen sind. 24.05.2016. Heinrich Nistler - Fraktionsvorsitzender Bürgerliste - Seite 8 von 8
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