Inhaltsverzeichnis - Bürgerliste Homberg

Vorschlag für die Festlegung neuer Betreuungsmodule und Gebühren für
die Betreuung in den Kindertagesstätten.
Inhaltsverzeichnis
1. Anpassung der Betreuungsmodule...................................................................................................1
2. Vorgeschlagene Benutzungsgebühren..............................................................................................2
2.1. Benutzungsgebühren im Kreisvergleich...................................................................................3
2.2. Benutzungsgebühren unter sozialen Aspekten.........................................................................4
3. Alternative Benutzungsgebühren......................................................................................................4
4. Vergleich der Einnahmen / Mehreinnahmen für die einzelnen Kindertagesstätten ........................5
4.1. Osterbach..................................................................................................................................6
4.2. Holzhäuser Feld........................................................................................................................6
4.3. Wernswig..................................................................................................................................6
4.4. Holzhausen................................................................................................................................7
4.5. Hülsa.........................................................................................................................................7
4.6. Mehrerträge Jahresbezogen......................................................................................................7
4.7. Mehrerträge incl. Landeszuwendungen....................................................................................8
5. Zusammenfassung Vorteile alternativer Vorschlag .........................................................................8
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1. Anpassung der Betreuungsmodule
Im Vorschlag der Verwaltung und des Magistrats wird die Anzahl der wählbaren Module pro
Kindertagesstätte reduziert (Ausnahme Hülsa).
Kindertagesstätte
Anzahl Module bisher
Anzahl Module neu
Osterbach
11
7
Holzhäuser Feld
9
3
Wernswig
3
2
Holzhausen
2
1
Hülsa
3
4
Die Anpassung der Module wurde mit den Leitern/innen der Kindertagesstätten und den dort
beschäftigten Erziehern/innen vorgenommen. Eine Umfrage bei den Eltern bezüglich deren
Wünsche gab es im Vorfeld nicht. Die jetzt vorliegende Anpassung bewirkt eine bessere
Berücksichtigung bei den Landeszuschüssen. Hier wurde das Kinderförderungsgesetz Hessen
genannt, dass gewissen Anforderungen an die Zuschüsse stellt. Die Optimierung zur Ausschöpfung
der Landesförderung ist positiv zu bewerten.
Durch die Reduzierung der Module wird sicherlich auch eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes
erreicht werden können und zusätzlich kann die Personalplanung vereinfacht werden. Über diese
beiden Aspekte können sicherlich auch Verwaltungskosten eingespart werden, was grundsätzlich zu
begrüßen ist. Aus diesen Gründen kann eine Anpassung der Module bis hierhin für gut befunden
werden.
Aus Gesprächen mit Eltern war für uns vielfach herauszuhören, dass die Module sehr wichtig sind.
Wichtig wird für Berufstätige Elternteile zum Beispiel auch eine Flexibilität gesehen. Dass zum
Beispiel mit einem geregelten Vorlauf auch mal für eine Woche ein „größeres Modul“ gewählt
werden kann, wenn der Beruf das nötig macht und die Kapazitäten der Kindertagesstätte dies
zulassen. Wabern hat zum Beispiel in seiner Satzung unter §2, Absatz 4 eine solche Regelung, die
das Zubuchen von Leistungen gegen entsprechende Gebühren und Verwaltungspauschalen regelt
und die damit sehr kundenfreundlich ist.
Die neue Satzung in Homberg wird dieses Jahr zum Beginn des neuen Kindergartenjahres benötigt.
Für eine Befragung/Einbeziehung der Eltern bezüglich deren Wünschen, Nöten und Prioritäten,
sowie das Einarbeiten dieser Ergebnisse in eine Modulgestaltung ist es aktuell zu spät.
Daher folgender Vorschlag bezüglich der Modulgestaltung:
1. Übernahme der vorgeschlagenen Module / Betreuungszeiten für das kommende Jahr
2. Arbeitsaufgabe an den Ausschuss die Kundenwünsche zu ermitteln und mit diesen
Ergebnissen Vorschläge für das Kindergartenjahr 2017 zu erarbeiten.
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2. Vorgeschlagene Benutzungsgebühren
Folgende Betreuungsgebühren werden durch die Verwaltung / Magistrat vorgeschlagen:
Tägliche
Stunden
Normaltarif Erstkind
Geschwistertarif
Zweitkind
5,5
110,00 Euro
55,00 Euro
6
125,00 Euro
62,50 Euro
7,5
170,00 Euro
85,00 Euro
8
185,00 Euro
92,50 Euro
8,5
200,00 Euro
100,00 Euro
9,5
230,00 Euro
115,00 Euro
10
245,00 Euro
122,50 Euro
10,5
260,00 Euro
130,00 Euro
Dabei wird ein Minimalgebühr von 110,00 Euro für 5,5 Stunden berechnet ( = 20 Euro pro Stunde),
jede weitere Stunde mit 30,00 Euro ( 15,00 Euro für die halbe Stunde). Die durchschnittlichen
Kosten pro Stunde werden also größer, je mehr Stunden benötigt werden. Bei 10,5 Stunden kostet
die Stunde dann 24,76 Euro. Vom Verwaltungsaufwand ist das zu hinterfragen. Ein Kind dass 10,5
Stunden im Kindergarten ist zahlt 40,00 Euro mehr als zwei Kinder zusammen, die nur 5,5 Stunden
im Kindergarten sind. Und das auch obwohl es nur die Hälfte des Verwaltungsaufwandes wir die
beiden anderen Kinder benötigt
2.1. Benutzungsgebühren im Kreisvergleich
Homberg steht mit den anderen Kommunen im Kreis im Wettbewerb um Einwohner und
Fachkräfte. Wer nicht seit Generationen durch Familie, Freunde und Grundbesitz an Homberg aus
emotionalen oder wirtschaftlichen Gründen gebunden ist, kann sich seinen Wohnort im Kreisgebiet
sehr wohl frei wählen. Dadurch dass auf jeden Fall Mobilität vorgehalten werden muss, ist die
unmittelbare Nähe zu einem Arbeitsort recht unbedeutend. Die Gewinnung von neuen Mitbürgern
ist notwendig um dem Trend des Bevölkerungsschwunds entgegenzuwirken. Das alles funktioniert
nur, wenn wir im Kreisvergleich wettbewerbsfähig sind. Natürlich kann man bei dieser
Wettbewerbsfähigkeit nicht nur die Gebühren betrachten, sondern es kommt auch auf die Qualität
der Dienstleistungen an. Aber das sind weiche Größen, die schwer fassbar sind und einem
Neubürger im Kreis sicherlich auch nicht zur Bewertung zur Verfügung stehen. Homberg hat in der
letzten Zeit, auf Grund des hohen Schuldenstands, ziemlich überall die Gebühren angehoben. Bei
der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, den Wasser- und Abwassergebühren sind wir kreisweit im
Kampf um die Spitzenplätze. Das macht Homberg zunehmend unattraktiv für junge Familien.
Daher sollten wir bei den Gebühren für die Kindertagesstätten nicht den Fehler machen die
Gebühren so zu steigern, dass wir weiter an Attraktivität verlieren.
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Herr Bottenhorn hatte in der letzten Sitzung seine Recherchen verteilt. Es ist sicherlich nicht
einfach die verschiedenen Satzungen und Gebühren zu vergleichen, da über verschiedene
Schwerpunkte auch immer individuelle Lösungen entstehen. So gibt es manchmal auch
verschiedene Gebühren abhängig vom Alter der Kinder (Ab 1 Jahr ist teurer als ab drei Jahre). Der
Einfachheit halber werden hier alle Gebühren für Kinder ab drei Jahren verglichen.
Komm
une /
Anzahl
der
Stunde
n
Homberg(Neu)
Homberg (Alt)
Melsungen
Knüllwald
Malsfeld
Frielendorf
Wabern
Schwalmstadt
Borken
4
-
-
-
-
-
-
0,00
85,00
80,00
5
-
90,00
0,00
-
-
-
-
97,00
-
5,5
110,00 110,00 -
110,00 93,00
100,00 20,00
102,00 104,00
6
125,00 119,00 -
-
-
107,50 -
-
6,5
-
-
-
-
-
-
-
114,00 120,00
7
-
-
12,50
-
-
-
-
-
-
7,5
170,00 149,00 -
150,00 117,00 -
60,00
-
136,00
8
185,00 159,00 -
-
-
-
-
-
-
8,5
200,00 169,00 -
-
-
-
-
135,00 152,00
9
-
180,00 -
-
70,00
-
-
9,5
230,00 189,00 -
-
143,00 -
-
-
168,00
10,0
245,00 198,00 -
-
148,00 -
-
-
-
10,5
260,00 208,00 -
-
-
-
-
-
-
25,00
-
-
Aus diesem Vergleich wird deutlich, dass wir mit diesem Gebührenmodell sehr wenig attraktiv sind.
Gerade bei den längeren Betreuungszeiten werden die Unterschiede mit dem neuen
Gebührenmodell zu den Nachbarkommunen gravierend.
2.2. Benutzungsgebühren unter sozialen Aspekten
Lange Benutzungszeiten werden meistens von den Mitgliedern unserer Gemeinschaft benötigt, die
nicht die Möglichkeiten haben, die Kinder anderweitig zu betreuen oder betreuen zu lassen.
Ehepartner, die sich die Kinderbetreuung teilen können, oder Familien in denen auch noch
Großeltern vorhanden sind, sind nicht ausnahmslos auf die Ganztagsbetreuung in der
Kindertagesstätte angewiesen. Es sind dann eher die alleinerziehenden Eltern, die sowieso schon
finanziell am schlechtesten gestellt sind, die dieses Angebot nutzen müssen und die jetzt eine
massive Gebührenerhöhung verkraften müssen. Bei einer Betreuungszeit von 10,5 Stunden steigen
die Gebühren von 208,00 auf 260,00 Euro. Das ist unter sozialen Aspekten nicht vertretbar.
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3. Alternative Benutzungsgebühren
Um im Vergleich mit den Nachbarkommunen konkurrenzfähig zu bleiben und um die soziale
Benachteiligung von Eltern zu vermeiden, die auf eine Ganztagsbetreuung angewiesen sind wird
eine Benutzungsgebühr vorgeschlagen, bei der die zusätzliche halbe Stunde nur 10,00 Euro anstatt
15,00 Euro kostet.
Tägliche
Stunden
Normaltarif Erstkind
Geschwistertarif
Zweitkind
5,5
110,00 Euro
55,00 Euro
6
120,00 Euro
60,00 Euro
7,5
150,00 Euro
75,00 Euro
8
160,00 Euro
80,00 Euro
8,5
170,00 Euro
85,00 Euro
9,5
190,00 Euro
95,00 Euro
10
200,00 Euro
100,50 Euro
10,5
210,00 Euro
105,00 Euro
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4. Vergleich der Einnahmen / Mehreinnahmen für die einzelnen Kindertagesstätten
Für die einzelnen Kindertagesstätten werden hier die Gebühreneinnahmen der beiden Vorschläge
verglichen.
4.1. Osterbach
Modul
Anzahl Kinder Gebühren
Magistrat
07:30-13.00
37
110,00
4.070,00
110,00
4.070,00
07:00 – 13.00
6
125,00
750,00
120,00
720,00
07:30 - 15:00
33
170,00
5.610,00
150,00
4.950,00
07:00 – 15:00
1
185,00
185,00
160,00
160,00
07:30 – 17:00
7
230,00
1610,00
190,00
1330,00
07:00 – 17:00
7
245,00
1715,00
200,00
1400,00
07:00 – 17:30
4
260,00
1040,00
210,00
840,00
Summe
Einnahmen
Gebühren
Alternative
14.980,00
Monatlicher Mehrertrag Vorschlag Magistrat:
Monatlicher Mehrertrag Alternative:
Einnahmen
Alternative
13.470,00
2.082,00 Euro
572,00 Euro
Mindereinnahmen Alternative:
1.510,00 Euro
4.2. Holzhäuser Feld
Modul
Anzahl Kinder Gebühren
Magistrat
07:00 – 12:30
52
110,00
5.720,00
110,00
5.720,00
07:00 – 15:30
8,5
200,00
1.600,00
170,00
1.360,00
07:30 – 16:30
15
230,00
3.450,00
190,00
2.850,00
Summe
Einnahmen
10.770,00
Monatlicher Mehrertrag Vorschlag Magistrat:
1.938,00 Euro
Monatlicher Mehrertrag Alternative:
1.098,00 Euro
Mindereinnahmen Alternative
Gebühren
Alternative
Einnahmen
Alternative
9.930,00
840,00 Euro
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4.3. Wernswig
Modul
Anzahl Kinder Gebühren
Magistrat
07:30 – 13:00
26
110,00
2.860,00
110,00
2.860,00
07: 30– 15:30
9
185,00
1.665,00
160,00
1.440,00
Summe
Einnahmen
Gebühren
Alternative
4.525,00
Monatlicher Mehrertrag Vorschlag Magistrat:
878,00 Euro
Monatlicher Mehrertrag Alternative:
653,00 Euro
Mindereinnahmen Alternative
225,00 Euro
Einnahmen
Alternative
4.300,00
4.4. Holzhausen
Modul
Anzahl Kinder Gebühren
Magistrat
07:30 – 13:00
40
110,00
Summe
Einnahmen
4.400,00
Gebühren
Alternative
110,00
4.400,00
Monatlicher Mehrertrag Vorschlag Magistrat:
684,00 Euro
Monatlicher Mehrertrag Alternative:
684,00 Euro
Mindereinnahmen Alternative
Einnahmen
Alternative
4.400,00
4.400,00
0,00 Euro
4.5. Hülsa
Modul
Anzahl Kinder Gebühren
Magistrat
07:30-13.00
14
110,00
1.540,00
110,00
1.540,00
07:30 - 15:00
4
170,00
680,00
150,00
600,00
07:00 – 15:00
3
185,00
555,00
160,00
480,00
Summe
Einnahmen
2.775,00
Monatlicher Mehrertrag Vorschlag Magistrat:
442,00 Euro
Monatlicher Mehrertrag Alternative:
287,00 Euro
Mindereinnahmen Alternative:
155,00 Euro
Gebühren
Alternative
Einnahmen
Alternative
2.620,00
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4.6. Mehrerträge Jahresbezogen
Mehrerträge Vorschlag und Konzept Magistrat:
5.349,00 Euro x 12 Monate = 64.188 Euro
Gesamt Mindereinnahmen durch alternativen Vorschlag:
Osterbach:
Holzhäuser Feld:
Wernswig:
Holzhausen
Hülsa
1.510,00 Euro
840,00 Euro
225,00 Euro
0,00 Euro
155,00 Euro
Gesamt:
2.730,00 Euro
=> Mehrertrag alternativer Vorschlag: ( 5349,00 – 2730,00 ) x 12 Monate = 31.428,00 Euro
4.7. Mehrerträge incl. Landeszuwendungen
Die Landeszuwendungen werden durch die Module gesteuert und nicht durch den Eigenanteil der
Eltern. Sie bleiben daher unverändert.
Mehrertrag Landeszuwendungen:
Mehrertrag Gebührenerhöhungen Vorschlag Magistrat:
Mehrertrag Gebührenerhöhung Vorschlag Alternative
59.570,00 Euro
64.188,00 Euro
31.428,00 Euro
=> Mehrertrag Vorschlag Magistrat:
=> Mehrertrag Alternative
123.758,00 Euro
90.998,00 Euro
5. Zusammenfassung Vorteile alternativer Vorschlag
Auch mit dem alternative Vorschlag lassen sich pro Jahr Mehreinnahmen von über 90.000,00 Euro
erzielen. Im Kreisvergleich bleiben wir bei den Gebühren damit aber noch konkurrenzfähig und
vermeiden zusätzlich unnötige soziale Härten für Eltern, die auf die Ganztagsbetreuung angewiesen
sind.
24.05.2016. Heinrich Nistler
- Fraktionsvorsitzender Bürgerliste -
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