Die Verwaltungsgemeinschaft Maßbach erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde für den Markt Maßbach aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gemäß den §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Anordnung §1 In der „Schloßgasse“ in Maßbach wird in Fahrtrichtung rechts von der „Schloßgasse“ kommend ab der Einmündung des Verbindungsweges in die „Bäckergasse“ bis zur Höhe des Anwesens „Volkershausener Str. 21“ ein eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen 286 der Straßenverkehrsordnung (StVO) angeordnet. §2 Anschaffung, Aufstellen bzw. Entfernen der Verkehrszeichen sowie die Unterhaltung der Verkehrszeichen und –einrichtungen obliegen dem Markt Maßbach. §3 Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Sie ergeht im Einvernehmen mit der Verkehrspolizeiinspektion Bad Kissingen. Maßbach, 18.05.2016 Markt Maßbach gez. Rützel Zweiter Bürgermeister
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