"Schloßgasse" bis Einmündung Verbindungsweg

Die Verwaltungsgemeinschaft Maßbach erlässt als örtlich und sachlich
zuständige Straßenverkehrsbehörde für den Markt Maßbach aus Gründen der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gemäß den §§ 44 und 45 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende
Anordnung
§1
In der „Schloßgasse“ in Maßbach wird in Fahrtrichtung rechts von der
„Schloßgasse“ kommend ab der Einmündung des Verbindungsweges in die
„Bäckergasse“ bis zur Höhe des Anwesens „Volkershausener Str. 21“ ein
eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen 286 der Straßenverkehrsordnung
(StVO) angeordnet.
§2
Anschaffung, Aufstellen bzw. Entfernen der Verkehrszeichen sowie die
Unterhaltung der Verkehrszeichen und –einrichtungen obliegen dem Markt
Maßbach.
§3
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen
wirksam und endet mit deren Beseitigung. Sie ergeht im Einvernehmen mit der
Verkehrspolizeiinspektion Bad Kissingen.
Maßbach, 18.05.2016
Markt Maßbach
gez.
Rützel
Zweiter Bürgermeister