Die Verwaltungsgemeinschaft Maßbach (ca. 7.000 Einwohner, drei Mitgliedsgemeinden), Landkreis Bad Kissingen, sucht zum 1. Juni 2017 eine/einen Geschäftsleiter/in als Nachfolger/in des bisherigen Stelleninhabers Ihr Aufgabenbereich umfasst insbesondere: • • • • • • • • Geschäftsleitung und Verwaltungsorganisation Qualifizierte und fachliche Unterstützung der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Allgemeine Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten Mitwirkung beim Ortsrecht Leitung des Haupt- und Personalamtes Sitzungsdienst mit Vor- und Nachbereitung Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide Geschäftsleitung des Abwasserzweckverbandes „Obere Lauer“ Wir erwarten: • • • • • • • Diplomverwaltungswirt/in, Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung, 3. Qualifikationsebene, oder Verwaltungsfachwirt/in, Fachprüfung II Berufserfahrung in verantwortlicher Position und fundierte Kenntnisse in der Kommunal- und Personalverwaltung Führungskompetenz, Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick, Organisationstalent, Teamfähigkeit Ausgeprägte Dienstleistungsorientierung und hohe Einsatzbereitschaft, insbesondere auch bei abendlichen Sitzungsterminen Sehr gute EDV-Kenntnisse (Windows, MS-Office, Produkte der AKDB) Ausbildereignung Wir bieten: • • Eine vielseitige, verantwortungsvolle Führungsposition mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung Die Vergütung richtet sich nach der Qualifikation und den Vorschriften des BayBesG bzw. des TVöD Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 15. Dezember 2016 bevorzugt in elektronischer Form (Email an: [email protected]) oder in Papierform an die Verwaltungsgemeinschaft Maßbach, Marktplatz 1, 97711 Maßbach. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eingehende Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt sondern nach gegebener Zeit, den Datenschutzbestimmungen entsprechend, vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, die Unterlagen entweder elektronisch oder in Kopie einzureichen. Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie uns die Zustimmung, dass wir diese einbehalten oder inhaltliche Kopien fertigen dürfen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die personenbezogenen Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet.
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